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Führerschein Klasse 3 bis 12Tonnen
Hallo liebe Forums Freunde!
Bin fast 52 Jahre und besitze den alten 3er Führerschein.Habe ihn vor Jahren in den
Scheckkarten Führerschein getauscht.Da steht drinne das die 12 tonnen nur bis
zum erreichen des 50 zigsten Geburtstag gültig ist. Meine Frage was muss ich tun
um die klasse 3 sprich die 12 tonnen Gesamtgewicht erhalten zu können.
Bei Tüv Nord habe ich gelesen Eine ärztliche Untersuchung und einen Sehtest.
Werde aber demnächst 52 gibt es da eine frist. Danke vorab. mfg.
Beste Antwort im Thema
Hallo seppi850,
meiner Ansicht nach hat die Führerscheinstelle bei der Umstellung auf das Kartenformat Mist gebaut, denn dir sollte die Fahrerlaubnis der Klasse C1E unbefristet erteilt werden. Nennt sich Besitzstandschutz. Lediglich der Teil, der über die 12 to. hinausgeht, sollte in der Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12000 kg, L ? 3) bis zur voll. des 50 Lebensjahres befristet sein.
Ich würde da mal auf der Führerscheinstelle nachbohren.
Gruß
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36 Antworten
Die Frist ist mit erreichen des 50. Geburtstags gegeben, bis dahin durftest Du diese fahren.
Jetzt darfst Du erst wieder Fahren nach Antrag auf Verlängerung.
Zitat:
@Kai70 schrieb am 29. Januar 2015 um 20:17:28 Uhr:
Die Frist ist mit erreichen des 50. Geburtstags gegeben, bis dahin durftest Du diese fahren.
Jetzt darfst Du erst wieder Fahren nach Antrag auf Verlängerung.
So wie ich das sehe,ist doch die Frist
schon abgelaufen!!!!!
Hallo seppi850,
meiner Ansicht nach hat die Führerscheinstelle bei der Umstellung auf das Kartenformat Mist gebaut, denn dir sollte die Fahrerlaubnis der Klasse C1E unbefristet erteilt werden. Nennt sich Besitzstandschutz. Lediglich der Teil, der über die 12 to. hinausgeht, sollte in der Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12000 kg, L ? 3) bis zur voll. des 50 Lebensjahres befristet sein.
Ich würde da mal auf der Führerscheinstelle nachbohren.
Gruß
Wo der Golfschlosser recht hat , da hat er recht .
Ich war glatt der Meinung mit 50 wäre Feierabend , aber bei mir
steht auch kein Datum drin .
Hallo Golfschlosser Danke für deine Antwort.Das Datum steht auch nur unter 11. in der
CE Spalte.Dann ist es genau wie du es schreibst,nur der teil der über die 12t geht.
Danke Dir nochmals,dachte schon das ich nur noch 3,5t fahren darf,weil ich vergessen habe einen Arzt test und einen Sehtest rechtzeitig einzureichen. mfg.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 29. Januar 2015 um 20:43:13 Uhr:
Hallo seppi850,
meiner Ansicht nach hat die Führerscheinstelle bei der Umstellung auf das Kartenformat Mist gebaut, denn dir sollte die Fahrerlaubnis der Klasse C1E unbefristet erteilt werden. Nennt sich Besitzstandschutz. Lediglich der Teil, der über die 12 to. hinausgeht, sollte in der Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12000 kg, L ? 3) bis zur voll. des 50 Lebensjahres befristet sein.
Ich würde da mal auf der Führerscheinstelle nachbohren.
Gruß
Ich dachte, Führerschein Klasse Drei ging bis max. 7,5 t ?
Fürs Zugfahrzeug war < 7,5 to. richtig, dann kannst ein Anhängsel dranhängen mit max. 11,25 to., sofern dies technisch, mit einer Tandemachse (Achsabstand < 1 m) möglich ist. Ausgenommen davon waren, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, Sattelzüge.
Gruß
Ah ja, da könntest recht haben. An den Hänger hatte ich gar nicht gedacht.
Zitat:
@seppi850 schrieb am 29. Januar 2015 um 20:08:11 Uhr:
Hallo liebe Forums Freunde!
Bin fast 52 Jahre und besitze den alten 3er Führerschein.Habe ihn vor Jahren in den
Scheckkarten Führerschein getauscht.Da steht drinne das die 12 tonnen nur bis
zum erreichen des 50 zigsten Geburtstag gültig ist. Meine Frage was muss ich tun
um die klasse 3 sprich die 12 tonnen Gesamtgewicht erhalten zu können.
Bei Tüv Nord habe ich gelesen Eine ärztliche Untersuchung und einen Sehtest.
Werde aber demnächst 52 gibt es da eine frist. Danke vorab. mfg.
Frist für rückwirkende Verlängerung gibt es laut meinem LRA nicht. Ich bin kraft früher Geburt im Hippiejahrzehnt grad selbst an der Problematik und weil ich nur im Winter Zeit habe, habe ich gefragt, ob es denn antragsterminlich so pressiert bis zum Geburtstag. Ich hoffe, da nichts falsch verstanden zu haben.
Ohne Antrag auf Verlängerung wird der "alte 3er" am 50. Geburtstag auf 12to (7,5 vorne plus Anhänger) beschränkt.
Nur um weiterhin 18,5to mit 7,5 + einachsigem Anhänger fahren zu können, muß die Verlängerung beantragt werden.
Hausärztliche Untersuchung kann man durch eine kassengestützte Vorabuntersuchung (z.B. Vorsorgeuntersuchung mit Bluttest, Urintest u.s.w.) kostenmäßig reduzieren. Die Vorsorgeuntersuchung muß halt recht "frisch" sein.
Augenärztliche Untersuchung ist kein "Sehtest" wie beim TÜV, sondern ein umfangreicheres Programm. Vielleicht gibt es da für Brillenträger aber im Rahmen jährlicher Kassenleistungen auch Möglichkeiten.
Dann braucht es noch ein modernes Paßbild und die Bestätigung der Legitimation des Antragstellers vom Einwohnermeldeamt.
Führungszeugnis nur bei Berufskraftfahrern
Meiner Meinung nach sind die 18,5to bei den überschaubaren Kosten alle fünf Jahre den antragslosen 12 to vorzuziehen, wenn man nicht nur einen Pferdeanhänger ziehen will, sondern mal einen 7,5er Kipper-LKW + Anhänger mit Bagger und Radlader
Zitat:
@ladafahrer schrieb am 31. Januar 2015 um 19:54:18 Uhr:
Zitat:
@seppi850 schrieb am 29. Januar 2015 um 20:08:11 Uhr:
Hallo liebe Forums Freunde!
Bin fast 52 Jahre und besitze den alten 3er Führerschein.Habe ihn vor Jahren in den
Scheckkarten Führerschein getauscht.Da steht drinne das die 12 tonnen nur bis
zum erreichen des 50 zigsten Geburtstag gültig ist. Meine Frage was muss ich tun
um die klasse 3 sprich die 12 tonnen Gesamtgewicht erhalten zu können.
Bei Tüv Nord habe ich gelesen Eine ärztliche Untersuchung und einen Sehtest.
Werde aber demnächst 52 gibt es da eine frist. Danke vorab. mfg.
Frist für rückwirkende Verlängerung gibt es laut meinem LRA nicht. Ich bin kraft früher Geburt im Hippiejahrzehnt grad selbst an der Problematik und weil ich nur im Winter Zeit habe, habe ich gefragt, ob es denn antragsterminlich so pressiert bis zum Geburtstag. Ich hoffe, da nichts falsch verstanden zu haben.
Ohne Antrag auf Verlängerung wird der "alte 3er" am 50. Geburtstag auf 12to (7,5 vorne plus Anhänger) beschränkt.
Nur um weiterhin 18,5to mit 7,5 + einachsigem Anhänger fahren zu können, muß die Verlängerung beantragt werden.
Hausärztliche Untersuchung kann man durch eine kassengestützte Vorabuntersuchung (z.B. Vorsorgeuntersuchung mit Bluttest, Urintest u.s.w.) kostenmäßig reduzieren. Die Vorsorgeuntersuchung muß halt recht "frisch" sein.
Augenärztliche Untersuchung ist kein "Sehtest" wie beim TÜV, sondern ein umfangreicheres Programm. Vielleicht gibt es da für Brillenträger aber im Rahmen jährlicher Kassenleistungen auch Möglichkeiten.
Dann braucht es noch ein modernes Paßbild und die Bestätigung der Legitimation des Antragstellers vom Einwohnermeldeamt.
Führungszeugnis nur bei Berufskraftfahrern
Meiner Meinung nach sind die 18,5to bei den überschaubaren Kosten alle fünf Jahre den antragslosen 12 to vorzuziehen, wenn man nicht nur einen Pferdeanhänger ziehen will, sondern mal einen 7,5er Kipper-LKW + Anhänger mit Bagger und Radlader
Ist es nicht so, dass die 18,5to auch über das 50.LJ hinaus gestattet ist, nur eben nicht als Berufskraftfahrer, da dieser sich in gewissen Abständen eine ärztlich Untersuchung machen muß.
In meiner Ceckkarte sind die 18,5to auch enthalten, allerdings ohne Ablaufeinschränkung.
Nun weiß ich aber nicht mehr, wie es damals gewesen ist, mit der Umschreibung.
Soweit ich mich erinnere, waren damals bestimmte Fristen mit der Umschreibung ein zu halten, damit man die "alten Rechte" bei der Umschreibung mitnehmen konnte, welche ich auch eingehalten habe.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 31. Januar 2015 um 21:23:43 Uhr:
Ist es nicht so, dass die 18,5to auch über das 50.LJ hinaus gestattet ist, nur eben nicht als Berufskraftfahrer, da dieser sich in gewissen Abständen eine ärztlich Untersuchung machen muß.
In meiner Ceckkarte sind die 18,5to auch enthalten, allerdings ohne Ablaufeinschränkung.
Nun weiß ich aber nicht mehr, wie es damals gewesen ist, mit der Umschreibung.
Soweit ich mich erinnere, waren damals bestimmte Fristen mit der Umschreibung ein zu halten, damit man die "alten Rechte" bei der Umschreibung mitnehmen konnte, welche ich auch eingehalten habe.
Dann hat aber die Führerscheinstelle Mist gebaut.
Das > 50 Jahren die Besitzstände >12 to. einer Gesundheitsprüfung bedürfen, steht so in der FE Verordnung. Von einer Frist ist mir auch nichts bekannt.
Da gibt es bei mir den Zusatz CE79 (C1E>12t L<3 ) in Zeile 12.
Weiterhin in Spalte 11 ein Geburtstags/Verfallsdatum in Zeile CE
In Spalte 12 gibt es diverse zeilenabhängige Kennzahlen 95, 79, 175, 181, 174. Und auch Geburtstagsdaten hintendran
Ob die Behörden das damals alle schon ganz korrekt "drauf" hat, weiß ich nicht, aber es wurde auch ein Zusatzblatt mit den Erläuterungen ausgegeben. Ich habe ihn mir gleich zu Anfang der Kartenformateinführung tauschen lassen, weil ich mit grauem "Lappen" Repressalien im Ausland befürchtete.
Wenn ich mich recht erinnere, mußte ich den Erhalt des Erläuterungsblattes durch Unterschrift bestätigen. "Keine Ahnung" dürfte also im Falle einer Kontrolle nicht vortragbar sein. Das Blatt hat aber fast jeder entsorgt. Die Erläuterungen und Sonderzeichen wie "größer als" oder "kleiner gleich" sind wohl nur von wenigen verstanden worden.
Wie gesagt, da gab es ein Datum, bis zu diesem mußte der FS umgestellt sein, so dass die alten FS3er noch alles frei hatten, ohne irgentwelche Einschränkungen.
Habe die Info damals von einem Berufskraftfahrer erhalten und dann gleich wargenommen.
Nach diesem bestimmten Datum sollte die Umschreibung nur noch mit Einschränkungen möglich sein.