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Führerschein Klasse B mit Anhänger?

Themenstarteram 24. März 2023 um 21:54

Hallo habe vor 2013 mein Führerschein gemacht. Ich bin mir nicht ganz sicher mit dem Anhänger ich meine wir haben damals das so gelernt das die Zulässige Gesammtmasse des Pkws und die Tatsächliche masse des Anhängers nicht 3,5t überschreiten darf. Also wäre das ja so das wen ich ein Pkw habe der Zulässiges Gesamtgewicht 2t hat und ein Anhänger der z.b. 2t maximal wiegen darf, aber nur mit 1,5t beladen wird, ich mit der Klasse B fahren darf?

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12 Antworten

Mit Klasse B gibt es zwei Möglichkeiten, einen Anhänger fahren zu dürfen:

1. der Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg

2. die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs plus die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sind zusammen maximal 3,5 Tonnen.

(natürlich muss in beiden Fällen das Zugfahrzeug selbst zu Klasse B gehören)

Tatsächliche Massen spielen für die Fahrerlaubnis hier keine Rolle.

(Natürlich gelten aber parallel die Regeln für Anhänge- und Stützlasten)

Par. 6 Einteilung der Fahrzeugklassen

 

Klasse B ...(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Leider dürfen hier keine rechtlichen Angaben gemacht werden. Dafür gibt es Anwälte oder auch Fahrschulen.

Automobilclubs helfen da auch gerne weiter.

Zitat:

@CorsaGirl2022 schrieb am 24. März 2023 um 23:16:45 Uhr:

Leider dürfen hier keine rechtlichen Angaben gemacht werden. Dafür gibt es Anwälte oder auch Fahrschulen.

Automobilclubs helfen da auch gerne weiter.

So ein Unsinn. Das hier ist keine Rechtsberatung. Hier fragt jemand was er mit seinem Führerschein fahren darf.

 

Das tatsächliche Gewicht spielt hier keine Rolle, ausschlaggebend ist rein das zulässige Gesamtgewicht.

Einen 750Kg zGG. Anhänger darfst du mit B immer anhängen, da geht auch ein Zugfahrzeug mit 3,5t zGG. + 750Kg zGG. Anhänger.

Dein Beispiel ist hingegen nicht erlaubt, sobald der Anhänger mehr als 750Kg zGG. darf die Kombination Zugfahrzeug + Anhänger zGG. die 3,5 Tonnen nicht überschreiten, den 2t Anhänger darfst du also mit nem 2t Zugfahrzeug nicht mal unbeladen ziehen.

@solstice07

Danke, so sollte es auch richtig sein.

 

Hab selbst nur B und wollte mir vor Monaten Mal einen Anhänger mit Kippfunktion leihen. Verleiher hat den FS gesehen und sofort "ist nicht!" eingeworfen. Nur ein Einachser mit 750kg sind erlaubt. Nicht mehr.

 

Für mehr muss man einen extra Führerschein (CE?) machen.

Zitat:

@Mars_gib_Gas schrieb am 25. März 2023 um 00:48:23 Uhr:

@solstice07

Hab selbst nur B und wollte mir vor Monaten Mal einen Anhänger mit Kippfunktion leihen. [...] Nur ein Einachser mit 750kg sind erlaubt. Nicht mehr.

Das lässt sich womöglich speziell für Deinen Anwendungsfall - doch eben nicht in Absolutheit - sagen, wie bereits solstice07 uns inhaltlich vermittelt hat.

 

§6 - Einteilung der Fahrerlaubnisklassen - der FeV definiert die Klasse B wie folgt:

Zitat:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Hat mir der Verleiher anders erklärt und verweigert. Seither leihe ich da nur die kleinen 750er Hänger.

Ich glaube Dir gerne, dass Dein Verleiher das (anders) erklärte. Er ist eben nicht unfehlbar.

 

Denn hat ein Zugfahrzeug beispielsweise ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.200 kg (lt. Fz.-Papiere), darf ein Anhänger infolgedessen auch bis zu 1.300 kg wiegen; - wie gesagt, geht's um da um das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (und natürlich die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs).

Diese Kombination ist durch Klasse B gedeckt.

Hier ein ausführlicher Link zu dem Thema: https://www.adac.de/.../

Was den Führerschein angeht, bringt es nix den PKW bzw. Anhänger weniger zu beladen. Nur die zGMs sind relevant.

Mein Führerschein läuft bald ab wegen der neuen 15-Jahre-Regelung. Überlege so einen 1tägigen B96-Kurs zu machen (ist ohne Prüfung). Dann darf das Zugfahrzeug weiterhin nur 3,5t zGM haben, aber die Kombination mit dem Anhänger darf in der Summe 4,25t zGM haben.

notting

Zitat:

@notting schrieb am 25. März 2023 um 07:35:15 Uhr:

Überlege so einen 1tägigen B96-Kurs zu machen (ist ohne Prüfung). Dann darf das Zugfahrzeug weiterhin nur 3,5t zGM haben, aber die Kombination mit dem Anhänger darf in der Summe 4,25t zGM haben.

Warte damit ein bisschen ab.

 

Die EU überlegt, die erlaubten zGM zu erhöhen, dann kannst du das Gespann auch so mit B fahren.

Zitat:

@nogel schrieb am 25. März 2023 um 07:48:52 Uhr:

Zitat:

@notting schrieb am 25. März 2023 um 07:35:15 Uhr:

Überlege so einen 1tägigen B96-Kurs zu machen (ist ohne Prüfung). Dann darf das Zugfahrzeug weiterhin nur 3,5t zGM haben, aber die Kombination mit dem Anhänger darf in der Summe 4,25t zGM haben.

Warte damit ein bisschen ab.

Die EU überlegt, die erlaubten zGM zu erhöhen, dann kannst du das Gespann auch so mit B fahren.

Hatte ich auch mal gedacht. Da hat der ADAC wohl mal was falsches geschrieben. Es geht aber nur z. B. um BEV-Zugfahrzeuge. Diese Regelung die es schon in D gibt, soll EU-weit gelten: https://www.motor-talk.de/.../...man-fuer-diesen-zug-t7428713.html?...

Aktueller Stand der geplanten Änderungen: https://www.adac.de/.../

Hab auch das entspr. EU-Dokument mit den geplanten Änderungen durchgelesen. Da stand nur was vom 4,25t-(z. B. BEV-)Zugfahrzeug, nicht von Kombinationen von Zugfahrzeug und Anhänger. Es gibt dort noch einen Absatz, der B96 entspricht. Dort steht weiterhin max. 3,5t Zugfahrzeug.

notting

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