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Führerschein mit 17 - vorher moped fahren
Hallo
Ich hab vor meinen Führerschein mit 17 ,also begleitetes fahren, zu machen. Jetzt würd ich gern mal wissen ob ich,angenommen ich bestehe die pratische Prüfung noch bevor ich 17 bin, schon mit meiner simmi (also Klasse M) fahren darf da ja Klasse M schon ab 16 ist.?
Beste Antwort im Thema
...betreutes fahren auf nem mopped?....sehr geil...allerdings müsste der mitfahrer auch nüchtern sein...und unbesoffen würd ich nicht bei nem fahranfänger mitfahren...
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23 Antworten
Ja, du dürftest rein theoretisch dann den Roller fahren. Aber frag am besten mal deinen Fahrlehrer.
Gruß Patrick
Wenn der Papa mit drauf passt...
...betreutes fahren auf nem mopped?....sehr geil...allerdings müsste der mitfahrer auch nüchtern sein...und unbesoffen würd ich nicht bei nem fahranfänger mitfahren...
Klasse B schließt Klasse M mit ein, weil du für die auch das entsprechende Alter hast darfst du auch alleine mitm Fuffi rumgurken
Fahren darfst du die 50er trotzdem nur sobald du deinen Führerschein für begleitetes Fahren in der Hand hältst, und das ist ab 17. Also noch nicht auf die 50er setzen
kann man die prüfung nicht erst frühestens am b-day machen?
Zitat:
Original geschrieben von TROMSOE
kann man die prüfung nicht erst frühestens am b-day machen?
Die prüfung kann bis zu 4 wochen vorm geburtstag gemacht werden, fahren darf man aber erst wenn man den schein in der hand hält vorher nicht.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Patrick08
Ja, du dürftest rein theoretisch dann den Roller fahren. Aber frag am besten mal deinen Fahrlehrer.
Gruß Patrick
ne Simi is doch kein Roller! außer vllt ne(n) SR50 (SR = Simsonroller)
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Zitat:
Original geschrieben von TROMSOE
kann man die prüfung nicht erst frühestens am b-day machen?
Die prüfung kann bis zu 4 wochen vorm geburtstag gemacht werden, fahren darf man aber erst wenn man den schein in der hand hält vorher nicht.
Gruss
Maik
ok wieder was gelernt
Zitat:
Original geschrieben von TROMSOE
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Die prüfung kann bis zu 4 wochen vorm geburtstag gemacht werden, fahren darf man aber erst wenn man den schein in der hand hält vorher nicht.
Gruss
Maik
ok wieder was gelernt
Wobei das die ganz normale Regelung ist. War schon vor 16 Jahren so als ich meinen Führerschein gemacht habe.
Das "begleitete Fahren" ist dann doch noch etwas anders. Generell: Erst wenn du die Papiere ausgehändigt bekommen hast, darfst du mit den darin aufgeführten Fahrzeugen alleine fahren.
Ob es eine besondere Regelung wegen dem begleiteten Fahren gibt -> am Besten deinen Fahrlehrer fragen. Der sollte sich damit am Besten auskennen.
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Das "begleitete Fahren" ist dann doch noch etwas anders. Generell: Erst wenn du die Papiere ausgehändigt bekommen hast, darfst du mit den darin aufgeführten Fahrzeugen alleine fahren.
In dem A5 schreiben was man nach der bestandenen BF 17 prüfung bekommt steht nix von fahrzeugen drin die man dann fahren darf, dort stehen die personen drin die einen begleiten müssen/dürfen, diese müssen im auto sein, alleine autofahren darf man erst mit 18 oder man fährt ein fahrzeug was unter die klasse B fällt, sprich ein M oder S fahrzeug.
Gruss
Maik
Servus zusammen.
Ich hätt ma ne Frage zum Thema Begleitetes Fahren.
undzwar fang ich ab Sommer 10' ne Ausbilung an. Die Schule ist (wie sich rausgestellt hat) ~65KM entfernt. Mit Bus & Bahn würde die Fahrt 1 1/2 stunden dauern. & mit dem Roller wärns ca ne Stunde.
Meine Frage euch.
Wie hoch stehen die Chancen das ich eine Sondergenehmigung bekomm, alleine zur Schule zu fahren ?
Oder kann ich die Genehmigung knicken weil eine Bus&Bahn verbindung besteht ?
Danke im voraus
Mfg Soul_Survivor
...1 zu 10...
Zitat:
Original geschrieben von Soul_Survivor
Oder kann ich die Genehmigung knicken weil eine Bus&Bahn verbindung besteht ?
Danke im voraus
Mfg Soul_Survivor
1,5 Stunden geht doch noch. Bei mir wahren viele, die sogar mit dem Auto 1 Std. gefahren sind. Ist dir das zuviel, musst du dir ein Internat suchen. Gibts für Berufsschulen auch, ist Gang und gebe.
Fraglich ist, ob wegen "nur" 65km/1,5 std überhaupt Anspruch auf ein Internat besteht. Zudem fangen die Berufsschulen auch erst 7.30 oder gar 8.00Uhr an. Und 1,5 Std. vorher losfahren halte ich für Zumutbar.
Ein Fall für eine Sondergenehmigung wär für mich ein 15jähriger Landwirt (auch Ausbildung) für einen kleinen Traktor (ab 16Jahren mit Moppedschein) bzw. einen grossen sogar ab 16. Jahren.