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Führerschein Neuerteilung ohne Prüfung

Themenstarteram 25. Oktober 2024 um 15:22

Hallo alle zusammen,

Mir wurde der Führerschein vor über 15 Jahren entzogen. Ich habe gelesen, das dieser neuerteilt werden kann, ohne eine erneute Prüfung abzulegen.

Weiß jemand welche Nachweise die Führerscheinstellen verlangen, um den Führerschein ohne erneute Prüfung wiederzuerteilen ?

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21 Antworten

Frag doch einfach Dort nach.

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-wiedererteilung/

Zitat:

Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, prüft die Behörde im Vorfeld verschiedene Faktoren.

Denkbar ist es auch, den Antrag erst sehr viel später einzureichen und den Führerschein durch eine Neuerteilung erst nach 15 Jahren zu erhalten. In jedem Fall muss der Betroffenen selbst tätig werden.

Nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis besitzt, muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden (§ 20 Abs 2. FeV).

[...]

Wie kommt es zu den 15 Jahren? Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist der MPU.

Juristisch gesprochen handelt es sich allerdings um keine Verjährung, sondern einfach um eine Austragung in der Akte. Die Anordnung zur MPU kann nicht verjähren, sondern die Eintragung, weswegen eine MPU angeordnet wurde, verjährt.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nach einer solch langen Zeit die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

[...]

In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

ein aktueller Sehtest

eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung

ein biometrisches Passfoto

der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk

der Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen muss der Betroffene eine MPU nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, sollte Rücksprache mit der Behörde gehalten werden. Möglicherweise muss eine Rehabilitationsmaßnahme besucht werden.

Ich denke die Frage ist damit beantwortet?

Zitat:

@Ursel1234 schrieb am 25. Oktober 2024 um 17:29:38 Uhr:

Frag doch einfach Dort nach.

Auch du bitte: Spielregeln lesen.

https://www.motor-talk.de/.../...n-in-verkehr-sicherheit-t3956218.html

Ich habe die Frage oben beantwortet. Somit dürfte der Diskussionsbedarf hier gedeckt sein.

Nach 15 Jahren ist eine Wiedererteilung ohne Prüfung ausgeschlossen. Der TE kann schon froh sein, wenn er keine Ausbildung nachweisen muß (Theoriestunden und Sonderfahrten). Aber ohne Prüfung: niemals.

Ja ja, ich denke mal das Dort, also die zuständige Führerscheinstelle sicher die Antwort gewusst hätte.

Nach 15 Jahren ohne Fahrerlaubnis gehen die Führerscheinstellen standardmäßig davon aus, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Rechne damit, dass Du die Prüfungen neu ablegen musst. Es besteht aber keine Ausbildungspflicht.

Zitat:

@nogel schrieb am 25. Oktober 2024 um 17:42:57 Uhr:

Der TE kann schon froh sein, wenn er keine Ausbildung nachweisen muß (Theoriestunden und Sonderfahrten).

Quark. Da muss er nicht froh sein, das ist rechtlich so geregelt.

Zitat:

@Ursel1234 schrieb am 25. Oktober 2024 um 17:43:19 Uhr:

Ja ja, ich denke mal das Dort, also die zuständige Führerscheinstelle sicher die Antwort gewusst hätte.

Sinnloser Rat. Die FSSt muss das auch erst prüfen, und dazu muss man erst einmal den Antrag auf Neuerteilung stellen. Die schnellere Antwort gibt es hier, wenn nicht wieder zu viele Nichtwisser dazwischenquatschen.

Zitat:

@nogel schrieb am 25. Oktober 2024 um 17:42:57 Uhr:

Nach 15 Jahren ist eine Wiedererteilung ohne Prüfung ausgeschlossen.

Es gab da 1983 so einen James Bond Film mit Sean Connery in der Hauptrolle, du erinnerst dich vermutlich noch daran ;)

Will sagen: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Andere Foren haben für diese Fragestellungen mehr Kompetenz versammelt als dieses, aber Verweise dorthin erlauben die Forenregel AFAIK nicht.

Ich bin zwar sowohl von der rechtlichen als auch von der logischen Seite her durchaus deiner Meinung, aber ob die zuständige Behörde das auch so sieht wird der TE tatsächlich erst wissen, wenn er dort nachgefragt hat...

Zitat:

Der TE kann schon froh sein, wenn er keine Ausbildung nachweisen muß (Theoriestunden und Sonderfahrten).

Naja, ich sag mal so: Das dürfte eigentlich nur passieren, wenn der TE den früheren Besitz einer FE nicht nachweisen kann. Weil sie im ZFER nicht vermerkt ist und er sich nicht erinnert, welche FEB zuletzt seine Akte hatte.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Oktober 2024 um 17:52:14 Uhr:

Zitat:

@Ursel1234 schrieb am 25. Oktober 2024 um 17:43:19 Uhr:

Ja ja, ich denke mal das Dort, also die zuständige Führerscheinstelle sicher die Antwort gewusst hätte.

Sinnloser Rat. Die FSSt muss das auch erst prüfen, und dazu muss man erst einmal den Antrag auf Neuerteilung stellen. Die schnellere Antwort gibt es hier, wenn nicht wieder zu viele Nichtwisser dazwischenquatschen.

Hier gibt es eine schnellere, (und vor allem fundiertere) Antwort, als bei der zuständigen Führerscheinstelle?:confused:

Donnerwetter, das ist ja mal eine stramme Behauptung. Sitzen da etwa noch mehr Nichtwisser als hier im Forum?

@Kai R. Überdenke mal deine Wortwahl.

 

Etwas besser wissen oder anderer Meinung sein ist das eine.

 

Aber Begriffe wie "Quark", "sinnloser Rat", "Nichtwisser" und "dazwischenquatschen" zeugen nicht von Kompetenz, sondern nur von schlechter Kinderstube.

Ist doch im Netz beschrieben, letztlich ist ein persönliches Erscheinen von nöten.

Es ist nunmal so, dass die FSSt das im Einzelfall prüft. Dazu muss aber erst ein Neuantrag gestellt sein. Ein Anruf dort ist komplett sinnlos, denn außer „es kommt darauf an“ wird man da keine Antwort bekommen.

Eine sehr überhebliche und voreingenommene Einstellung gegenüber den Leuten in den zuständigen Stellen.

Nein, einfach Kenntnis der Verwaltungsprozesse. Wenn ein MA der FSSt eine Auskunft gibt, muss die verbindlich sein. Das geht ohne Prüfung des Einzelfalls nun mal nicht. Die Aussage, dass in vergleichbaren Fällen in 99% Prüfungen notwendig sind, gibt es von uns.

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