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Führerschein-Umtausch: Gilt dabei das Datum der aller ersten Ausstellung?

Themenstarteram 17. Juli 2022 um 7:25

Hallo

Bekanntlich müssen alle Führerscheine die in D bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht werden.

Gilt dabei das Datum der aller ersten Ausstellung?

Oder gilt das auch wenn man sich z.B. im Jahr 2002 schon mal (freiwillig für damals ca. 50,- Euro) einen neuen Führerschein (Plastik-Karte) hat ausstellen lassen?

Danke

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67 Antworten

Du musst deine Plastikkarte aus 2002 bis zum 19.01.2027 umtauschen.

Na wenn du den Neuen, nach EU-Standard, schon hast, brauchst du keinen Neuen.

Wenn da in keiner Fahrzeugklasse eine begrenzte Gültigkeit eingetragen ist, dann bleibt er unbegrenzt gültig.

Die begrenzte Gültigkeit ist ja nur bei Fahrzeugen über 7,5t und oder Personenbeförderung eingetragen.

Alle FS, welche vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden.

 

Für den TE gilt das von @Minzestrauch genannte Datum.

Themenstarteram 17. Juli 2022 um 8:04

Danke bisher!

Der bzgl. Stichtag 19.1.2013 (vor diesem Datum ausgestellte FS)

gilt UNABHÄNGIG vom Geburtsdatum ?

am 17. Juli 2022 um 8:04

Zitat:

@falter schrieb am 17. Juli 2022 um 09:25:55 Uhr:

… Gilt dabei das Datum der aller ersten Ausstellung? …

Du vermischt zwei Daten: Das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis und das Datum der Ausstellung des Führerscheins. Ein Führerschein (das ist der physikalische Lappen oder Karte) wird nur 1 Mal ausgestellt und hat daher nur 1 Ausstellungsdatum, es gibt somit keine "allererste Ausstellung". Für den Zwangsumtausch ist nur das Datum der Ausstellung relevant.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 17. Juli 2022 um 09:56:27 Uhr:

Alle FS, welche vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden.

Für den TE gilt das von @Minzestrauch genannte Datum.

Ja genau, alle von vor 2013, wann genau ist abhängig von ihrem Ausstellungsdatum. Nicht das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis zählt hier, sonden das der Plastikkarte. Und die Plastikkarte von 2002 ist eben bis 19.01.2027 zu tauschen.

am 17. Juli 2022 um 8:07

Zitat:

@falter schrieb am 17. Juli 2022 um 10:04:39 Uhr:

Danke bisher! Der bzgl. Stichtag 19.1.2013 (vor diesem Datum ausgestellte FS) gilt UNABHÄNGIG vom Geburtsdatum ?

Ein Führerschein wird nicht geboren und hat daher kein Geburtsdatum, sondern ein Ausstellungsdatum. Es kommt nur auf das Ausstellungsdatum des Führerscheins an.

Themenstarteram 17. Juli 2022 um 8:17

1. Geburtsdatum = selbstklärend das das des FS-INHABERS gemeint ist

(Bin ich hier im Klugscheißer-Kindergarten?)

2. Von Fahr-ERLAUBNIS habe ich nie etwas geschrieben zum Thema hier!

(für die "ganz Schlauen" FS=Führer-SCHEIN

An alle ernstzunehmenden Antworter:

„Sorry“, aber inzw. schreibt hier jeder was anderes mit gegensätzlichen Aussagen!

IN MEINEM EINGANS-THREAD STEHT EINDEUTIG WIE ICH WAS MEINE !!!!

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum VOR 1999 gilt das Geburtsdatum des Inhabers, bei Führerscheinen AB 1999 das Ausstellungsdatum des Dokuments für die Umtauschfrist.

Themenstarteram 17. Juli 2022 um 8:35

Ich werde immer noch nicht schlau draus.

Mein aller erster FS in meinem Leben wurde 1993 ausgestellt.

Der zweite FS (wie EINGANGS beschrieben ) 2002.

Mein Geburtsjahr ist 1962.

am 17. Juli 2022 um 8:39

Zitat:

@falter schrieb am 17. Juli 2022 um 10:17:40 Uhr:

IN MEINEM EINGANS-THREAD STEHT EINDEUTIG WIE ICH WAS MEINE !!!!

Du musst nicht so schreien …

Hier sind alle für dich relevanten Fakten schön aufbereitet, es gibt sogar einen Rechner, wann dein FS getauscht werden muss: Papierschein bis 19.1.23, Scheckkarte bis 19.1.27.

Da du bereits eine Scheckkarte hast, also bis 19.1.27, wurde doch schon beantwortet.

Die richtige Antwort würde doch jetzt schon mehrfach gegeben. Die allererste von @Minzestrauch ist richtig, danach hat er nochmal geschrieben, wann das Geburtsjahr des FS-Inhabers und wann das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend ist.

am 17. Juli 2022 um 9:06

Zitat:

@falter schrieb am 17. Juli 2022 um 10:35:27 Uhr:

Ich werde immer noch nicht schlau draus.

Mein aller erster FS in meinem Leben wurde 1993 ausgestellt. Der zweite FS (wie EINGANGS beschrieben ) 2002. Mein Geburtsjahr ist 1962.

Jetzt liest du nochmal, was Minzestrauch geschrieben hat:

Zitat:

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum VOR 1999 gilt das Geburtsdatum des Inhabers, bei Führerscheinen AB 1999 das Ausstellungsdatum des Dokuments für die Umtauschfrist.

Dein FS ist 2002 ausgestellt, fällt also in die Kategorie "ab 1999", damit gilt das Ausstellungsdatum des Dokuments, Umtausch also bis spätestens 19.1.27.

Wurde jetzt wirklich mehrfach geschrieben, von ganz vielen Usern.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 17. Juli 2022 um 09:51:51 Uhr:

Na wenn du den Neuen, nach EU-Standard, schon hast, brauchst du keinen Neuen.

Wenn da in keiner Fahrzeugklasse eine begrenzte Gültigkeit eingetragen ist, dann bleibt er unbegrenzt gültig.

Die begrenzte Gültigkeit ist ja nur bei Fahrzeugen über 7,5t und oder Personenbeförderung eingetragen.

Das ist so nicht ganz richtig. Die neuen EU-Führerscheine haben immer ein Ablaufdatum (15 Jahre). Nach diesen 15 Jahren muss der Führerschein wieder neu ausgestellt werden ("umtauschen" / "verlängern" / etc.). Die Fahrerlaubnis bleibt natürlich unbegrenzt gültig (abgesehen von bestimmten Klassen).

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