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Führerschein verloren => gleich neuen machen?
Hallo Leute,
ein Handwerker, der bei mir arbeitet, hat angeblich letzten Monat seinen Führerschein verloren. Irgendwie ist da vieles zusammen gekommen. Irgendwie hat er alles zusammengesammelt, was ging. Zu schnell gefahren, Umweltzone, Handy am Ohr. Afaik war das letzte die fehlende Ladungssicherung. Alkohol oder Drogen waren nicht dabei.
Angeblich ist der Handwerker heute bei mir nicht aufgetaucht, weil er heute irgendeine Prüfung für seinen Mofa-Führerschein hatte. Kann das sein, dass er sofort einen neuen Führerschein machen kann? Ich dachte immer, dass man eine MPU ablegen muss, wenn der Lappen einem abgenommen wird.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Richtig, für Mofa benötigt man keinen Führerschein , sondern eine Prüfbescheinigung.
Korrekt
und deshalb ist das:
Zitat:
Allerdings darf er damit nicht fahren, wenn Entzug oder Sperre hat
falsch.
Ein Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man keine Fahrerlaubnis mehr hat, aber ein Mofa ist ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug. Für ein Mofa benötigt man keine Fahrerlaubnis, somit darf ein Mofa grundsätzlich gefahren werden. Natürlich mit Prüfbescheinigung, wobei Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, nicht mal die benötigen.
Eine Sperrfrist hat "nur" eine Auswirkung auf die mögliche Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, somit auch keine Wirkung auf das Mofafahren.
Bei einem Fahrverbot ist das aber anders. Ein Fahrverbot bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge und davon ist dann auch ein Mofa betroffen.
Hier sollte vielleicht geklärt werden, ob es sich bei dem "Führerschein verloren" um einen Fahrerlaubnisentzug (oder freiwilligen Verzicht) handelt; oder um ein Fahrverbot.
Auch sollte man das Mofa ein Mofa sein lassen. Wird daran herumgeschraubt, dass das Ding schneller als die 25 km/h fährt, dann wird es zu einem fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeug und ohne entsprechende Fahrerlaubnis bedeutet das Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat.
Während eines Fahrverbots bedeutet das Fahren eines Mofas ebenso ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, was üblicherweise den Fahrerlaubnisentzug zur Folge hat und man dann legal mit dem Mofa fahren werden darf.
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15 Antworten
Wenn er seinen Lappen entzogen bekommen hat, kann es Sinn machen, eine Mofa-Prüfbescheinigung zu machen. Das geht nach der Beschreibung ohne MPU.
Richtig, für Mofa benötigt man keinen Führerschein , sondern eine Prüfbescheinigung.
Allerdings darf er damit nicht fahren, wenn Entzug oder Sperre hat
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Richtig, für Mofa benötigt man keinen Führerschein , sondern eine Prüfbescheinigung.
Korrekt
und deshalb ist das:
Zitat:
Allerdings darf er damit nicht fahren, wenn Entzug oder Sperre hat
falsch.
Ein Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man keine Fahrerlaubnis mehr hat, aber ein Mofa ist ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug. Für ein Mofa benötigt man keine Fahrerlaubnis, somit darf ein Mofa grundsätzlich gefahren werden. Natürlich mit Prüfbescheinigung, wobei Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, nicht mal die benötigen.
Eine Sperrfrist hat "nur" eine Auswirkung auf die mögliche Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, somit auch keine Wirkung auf das Mofafahren.
Bei einem Fahrverbot ist das aber anders. Ein Fahrverbot bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge und davon ist dann auch ein Mofa betroffen.
Hier sollte vielleicht geklärt werden, ob es sich bei dem "Führerschein verloren" um einen Fahrerlaubnisentzug (oder freiwilligen Verzicht) handelt; oder um ein Fahrverbot.
Auch sollte man das Mofa ein Mofa sein lassen. Wird daran herumgeschraubt, dass das Ding schneller als die 25 km/h fährt, dann wird es zu einem fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeug und ohne entsprechende Fahrerlaubnis bedeutet das Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat.
Während eines Fahrverbots bedeutet das Fahren eines Mofas ebenso ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, was üblicherweise den Fahrerlaubnisentzug zur Folge hat und man dann legal mit dem Mofa fahren werden darf.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
wobei Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, nicht mal die benötigen.
mal eine etwas zugespitze, kleinkarrierte frage...
dann dürfte man theoretisch auch kein fahrrad fahren? ein mofa ist ja auch nix anderes als ein fahrrad mit hilfsmotor. ein "fahren" tut man ein "fahrrad" ja auch wie der name schon sagt
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ein mofa ist ja auch nix anderes als ein fahrrad mit hilfsmotor.
Ein Mofa ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor.
Der Hilfsmotor und dessen konstruktive Auslegung, welche diesen Motor zu einem eigenständigen Antrieb macht, bringt den Unterschied zwischen Kraftfahrzeug und kein Kraftfahrzeug.
Sorry, leider kann ich nichts näheres dazu sagen, wie er den Führerschein verloren hat und ob er eine Sperre hat oder nicht. Ich weiß nur, dass er sein Punktekonto überstrappaziert hat.
Verstehe ich es richtig, dass es einen Unterschied zwischen Mofa gibt und Moped?
Mofa = die genannten 25 km/h
Mopen = 45 km/h und M Klasse Führerschein?
Da frage mich mich nur, welchen Sinn es macht, sich eine Fahrerlaubnis zu machen, wenn man damit nur 25 km/h fahren kann. Da bin ich ja mit manchem Fahrrad oder E-Bike ja schneller unterwegs.
Zitat:
Original geschrieben von LL0rd
Verstehe ich es richtig, dass es einen Unterschied zwischen Mofa gibt und Moped?
Mofa = die genannten 25 km/h
Mopen = 45 km/h und M Klasse Führerschein?
ja!
Zitat:
Da frage mich mich nur, welchen Sinn es macht, sich eine Fahrerlaubnis zu machen, wenn man damit nur 25 km/h fahren kann. Da bin ich ja mit manchem Fahrrad oder E-Bike ja schneller unterwegs.
wen du jung und dynamisch bist dann hast du recht. bis due 50 und älter und schiebst deine 120kg mit dir rum dann siehts ggf anders aus
@pflaumenkuchen
naja es gibt ja in der tat fahrräder mit angespaxtem motor am hinterrad. die haben ja auch ein kennzeichen. sind zwar seit langem aus der mode aber an und fürsich ist es ein fahrrad. mofa heisst ja auch "motorisiertes fahhrad".
Snoerfiets.
Zitat:
Original geschrieben von LL0rd
Da frage mich mich nur, welchen Sinn es macht, sich eine Fahrerlaubnis zu machen, wenn man damit nur 25 km/h fahren kann.
Keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung.
Ein auch von der "Ausbildung" und Kosten deutlicher Unterschied.
Zitat:
Da bin ich ja mit manchem Fahrrad
Fitnessfrage
Zitat:
oder E-Bike ja schneller unterwegs.
Hier wird es aber schon eng.
Wenn dieser eingebaute Rückenwind, die Motorunterstützung auch noch oberhalb von 25 km/h mit schiebt, dann gelten sie rechtlich als Kleinkrafträder ("Moped") und sind dann fahrerlaubnispflichtig, Fahrerlaubnis Klasse M (und Versicherungskennzeichen, Helmpflicht, keine Benutzung von Radwegen, ...)
Zitat:
oder E-Bike ja schneller unterwegs.
Wenn man sich sowas leisten kann. Die sind ja teilweise teurer als Roller und Mofas.
Lg.
Konitime
Für E-Bikes braucht man auch die Klasse M, da über 25 km/h schnell + Versicherung+Helmpflicht+Verzicht auf Radwegbenutzung.
Das ist ja der Unterschied zu den Pedelecs (PedalElectricCycles), die unter die Fahrräder einzuordnen sind: Mit Pedalunterstützung sind auf ebener Strecke bis 25 km/h. Leicht abschüssig und mit Rückenwind werden es dann schon ein paar mehr. Konzipiert sind sie ja so, dass die E-Unterstützung beim Erreichen von 25 km/h abschaltet.
Wenn der Lappen für vier Räder weg ist (und auch nicht so schnell wiederkommt), dann kann man diese vier Räder auch verkaufen und dafür zwei kaufen. Und während man gemütlich mit 25 Sachen durch die Gegend fährt, hat man genug Zeit, um sich Gedanken zu machen, wieso der Lappen jetzt weg ist
Zitat:
Original geschrieben von konitime
Zitat:
Original geschrieben von konitime
Zitat:
oder E-Bike ja schneller unterwegs.
Wenn man sich sowas leisten kann. Die sind ja teilweise teurer als Roller und Mofas.
Lg.
Konitime
Selbst normale Fahrräder sind meist teurer als Mofas
Zitat:
Original geschrieben von LL0rd
dann kann man diese vier Räder auch verkaufen und dafür zwei kaufen
und wenn einem die 4 Räder nie ganz gehöhrt haben? Der Frau, dem Mann, der Bank, de......????????????