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Führerschein wegen fehlendem Seminar ungültig?
Habe den C1 und C1E, aber wegen dem fehlenden Lademodul-Seminar ist er ab September ungültig.
Was kann mir bei einer Polizeikontrolle passieren, wenn ich jetzt aber trotzdem damit für eine Firma, also gewerblich, einen 7,5-Tonner fahre?
Beste Antwort im Thema
Was denkst du denn?
Das Stichwort ("ungültig") hast du bereits genannt.
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17 Antworten
Was denkst du denn?
Das Stichwort ("ungültig") hast du bereits genannt.
Wo wir gerade da sind: Meinen Umzug darf ich mit einem C1E- oder CE-Gespann noch fahren, oder?
...wenn du den entsprechenden Führerschein dafür hast....
Zitat:
@meehster schrieb am 4. November 2014 um 16:02:42 Uhr:
Wo wir gerade da sind: Meinen Umzug darf ich mit einem C1E- oder CE-Gespann noch fahren, oder?
Du darfst privat alles fahren, was mit dem Führerschein fahrbar ist. Nur für den gewerblichen Transport musst du die Module haben und die 95 muss im Schein eingetragen sein. Wenn du den Schein nicht verlängerst, sind die betroffenen Klassen natürlich ab dem Ablaufdatum ungültig, auch für den Privatgebrauch. Du hast dann nur noch die zeitlich unbeschränkten Klassen zur Verfügung.
Zitat:
@meehster schrieb am 4. November 2014 um 16:02:42 Uhr:
Wo wir gerade da sind: Meinen Umzug darf ich mit einem C1E- oder CE-Gespann noch fahren, oder?
Das und darüber hinaus auch für Feuerwehr, THW etc. sowie Wohnmobile oder Oldtimer. Eben nur nicht gewerbliche Fahrten, die einem unternehmerischen Zweck dienen. Soll heißen: auch nicht mal eben unentgeltlich für den Schwager, der eine Spedition besitzt und der dringend für einen erkrankten Fahrer Ersatz braucht.
Kostet übrigens wenn du erwischt wirst, allein für den Chef eine fünftstellige Summe.
Moin,
ohne 95 im Führerschein bezahlst du bei Gewerblichen Fahrten, als Fahrer 5000€ und der Halter 10000€.
Übrigens gelten Privatfahrten nur unter 7,5 to. Gesamtgewicht, bei allem anderen was schwerer ist, gibt es laut Gesetz keine Privatfahrten, solange es ein laut Zulassung ein LKW ist.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 5. November 2014 um 01:38:13 Uhr:
Übrigens gelten Privatfahrten nur unter 7,5 to. Gesamtgewicht, bei allem anderen was schwerer ist, gibt es laut Gesetz keine Privatfahrten, solange es ein laut Zulassung ein LKW ist.
Quark. Sonst dürfte kein Feuerwehrfahrzeug oberhalb eines LF 10/6 mehr straffrei bewegt werden...
Die Feuerwehrfahrt ist ja auch keine Privatfahrt. Es geht ja bei den Modulen um den gewerblichen Güterverkehr. Soweit ich weiß, gibbet da auch noch andere Ausnahmen wie, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Krane, Betonpumpen, ....)
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 5. November 2014 um 19:21:07 Uhr:
Die Feuerwehrfahrt ist ja auch keine Privatfahrt. Es geht ja bei den Modulen um den gewerblichen Güterverkehr. Soweit ich weiß, gibbet da auch noch andere Ausnahmen wie, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Krane, Betonpumpen, ....)
Eben. Aber laut DB NG gibt es ja angeblich oberhalb 7,5 t keine Privatfahrten.
Soll mir auch egal sein, ich fahre unsere FW-FAhrzeuge auch weiterhin ohne Fortbildung.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 5. November 2014 um 19:26:29 Uhr:
… Aber laut DB NG gibt es ja angeblich oberhalb 7,5 t keine Privatfahrten.
Es redet von LKW über 7,5 t, nicht von Fahrzeugen über 7,5 t. Und als LKW werden Fahrzeuge angesehen, deren tatsächlichen Nutzung und Beschaffenheit auf einen gewerblichen Gütertransport hinweisen. Entgegen seiner Aussage ist es auch völlig egal, als was sie zugelassen sind. Das selbe Spiel gilt ja auch fürs Sonntagsfahrverbot.
Mit einem als Wohnmobil zugelassenen und ausgebauten 40-Tonner Sattelauflieger kannst du lustig ohne Module und ohne 95 im Schein fahren.
Zitat:
@birscherl schrieb am 4. November 2014 um 16:16:01 Uhr:
Du darfst privat alles fahren, was mit dem Führerschein fahrbar ist. Nur für den gewerblichen Transport musst du die Module haben und die 95 muss im Schein eingetragen sein. Wenn du den Schein nicht verlängerst, sind die betroffenen Klassen natürlich ab dem Ablaufdatum ungültig, auch für den Privatgebrauch. Du hast dann nur noch die zeitlich unbeschränkten Klassen zur Verfügung.
Nee. War extra auf der Führerscheinstelle. Die Führerscheine bleiben auch ohne Verlängerung für private Zwecke zeitlich unbegrenzt gültig. Halt nur nicht für den gewerblichen Einsatz. Ich darf also privat für meinen Umzug weiterhin einen 7,5 t fahren. Das war mir also klar, mir ging es hier mehr um die Höhe der Strafe. Aber bei 5000,- € werde ich es wohl unterlassen.
Danke euch allen.
Nö, garantiert nicht. Ein Führerschein mit zeitlicher Gültigkeitsbeschränkung ist ab dem Folgetag nicht mehr gültig, weder privat noch gewerblich. Dass du weiterhin privat 7,5-Tonner fahren darfst, liegt daran, dass du den alten 3er hattest und sich das aus der Besitzstandswahrung ergibt. Ansonsten gilt: Nur was im Führerschein eingetragen und zeitlich gültig ist, darf privat gefahren werden. Das hat mit der 95 im Schein nichts zu tun.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. November 2014 um 22:09:49 Uhr:
Nö, garantiert nicht.
ich denke der te verwechselt die *95* mit der regulären verlängerung der führerscheinklasse...
...je nach dem, wann man führerschein und die 95 verlängert, können das nämlich unterschiedliche daten sein!