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Führerscheinentzug für lange Zeit. Was braucht es dafür?
Meine Nichte hat einen neuen Freund, der 22 Jahre ist.
Er erzählt, dass er den Führerschein schon mal hatte, ihn dann aber wieder abgeben musste.
Er müsste ihn jetzt wieder komplett neu machen.
Angeblich wäre es Geschwindigkeit gewesen.
Aber kann das sein?
Was kann ich mir in der Probezeit so alles zu Schulden kommen lassen, dass der Schein gleich komplett weg ist?
Muss da nicht was mit Drogen oder Alkohol sein?
Beste Antwort im Thema
Schön wie hier hinter dem Rücken der Nichte geforscht wird, um den neuen Freund zu durchleuchten?
Schöne Familienverhältnisse.
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27 Antworten
§ 69
Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) 1Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. 2Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
1a. des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d),
2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
(3) 1Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. 2Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.
3x in der Probezeit mit Geschwindigkeit Im A-Verstoß auffallen reichen aus um den Führerschein komplett zu verlieren.
Schön wie hier hinter dem Rücken der Nichte geforscht wird, um den neuen Freund zu durchleuchten?
Schöne Familienverhältnisse.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!
D.
Zitat:
@AudiFahrer1783 schrieb am 11. Mai 2020 um 10:47:38 Uhr:
Muss da nicht was mit Drogen oder Alkohol sein?
Nein, ein paar deftige Geschwindigkeitsüberschreitungen reichen dafür vollkommen aus.
Zitat:
@Dietmario schrieb am 11. Mai 2020 um 11:28:56 Uhr:
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!
D.
Aber nicht die Tante!
Führerschein weg kann erst einmal zwei Gründe haben: das Fahrverbot, das ist maximal drei Monate lang, kann man zum Beispiel für eine Fahrerflucht oder bei einem Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß bekommen. In der Zeit besteht die Fahrerlaubnis weiter, man darf nicht fahren und mit Ablauf des Fahrverbotes erhält man den Führerschein automatisch wieder zugeschickt. Oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Der ist zunächst unbegrenzt, man muss die Fahrerlaubnis neu beantragen. Es kann sein, dass man die Fahrerlaubnis erst nach Ablauf einer Sperrfrist neu erlangen kann.
Für den Entzug der Fahrerlaubnis gibt es drei Wege:
- nach dem dritten A-Verstoß in der Probezeit
- nach einer Straftat mit Regelfolge des Entzugs (z.B. Alkoholfahrt, Strassenverkehrsgefährdung, schwere Unfallflucht)
- Entzug wegen mangelnder Eignung durch die Fahrerlaubnisbehörde (das wird nach Drogenfahrten häufig gemacht, kann aber auch psychische oder körperliche Ursachen haben).
Die naheliegendste Erklärung wäre erst mal, dass dem Freund wegen der Mehrfachverstöße in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Das könnten auch drei Geschwindigkeitsverstöße gewesen sein. Ebenfalls sehr häufig ist aber auch der Entzug auf dem Verwaltungsweg durch die Fahrerlaubnisbehörde, z.B. nach einer Fahrt unter Drogen oder Alkohol, ggf. mit einer Sperrfrist, und der Hürde einer MPU vor Neuerteilung.
Der Freund sagt
Zitat:
Angeblich wäre es Geschwindigkeit gewesen.
. Was gibt es da zu diskutieren?
Zitat:
@AudiFahrer1783 schrieb am 11. Mai 2020 um 10:47:38 Uhr:
Muss da nicht was mit Drogen oder Alkohol sein?
Bei Alkohol und speziell Drogen wäre höchstwahrscheinlich eine MPU mit Nachweisen der Abstinenz nötig. Bei Geschwindigkeit kann (muss aber nicht) auf eine MPU verzichtet werden.
Der Führerschein müsste übrigens nie komplett neu gemacht werden. Je nach Dauer des Entzugs und der Dauer des Besitzes können allerdings erneute Prüfungen erforderlich sein.