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Führerscheinentzug Regelung?

Themenstarteram 28. Juli 2018 um 17:36

Hallo,

ich brauche mal dringend den Rat von euch:

Vorab sei gesagt:

was wir gemacht haben war falsch und dessen sind wir uns auch bewusst, somit bitte keine unnötigen Beiträge wie "selbst Schuld....."

Ich war neulich mit meinem Cousin feiern und er ist dann leider besoffen/angetrunken nach Hause gefahren.

Beim Pusten hatte die Polizei vor Ort einen Wert von 1,2Promille ermittelt.

Allerdings hat mein Cousin daraufhin ins Revier gefahren, weil wir eine Blutentnahme durchführen wollten.

Die Werte vom Bluttest allerdings lagen bei 0,95Promile

Heute kam endlich der Brief vom Gericht:

8 Monate Fahrverbot

1000€ Strafe

Wie kann das sein?

Überall steht(und das hatte die Polizei ebenfalls gesagt) das man bei 1 Promille im Blut nicht mehr als 2 Monate bekommen kann.

Hier ist sogar die Rede von 0.95 Promile

zwar steht im Brief das Der Wert zu dem Zeitpunkt mind. 0.95 war aber was soll die Vermutung?

Ich meine die Blutentnahme sollte ja Klarheit schaffen und nicht auf Theorien aufbauen

Wir wollen das ganze Widerrufen allerdings haben wir beide keine Ahnung, wie wir da vorgehen sollen, da wir sowas zum ersten und letzten Mal erlebt haben!!!

Mein Cousin ist weder Vorbestraft oder sonstiges

Ich danke euch

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19 Antworten

Zitat:

@iHusoo91 schrieb am 28. Juli 2018 um 19:36:30 Uhr:

Wir wollen das ganze Widerrufen

Wie, mit einer Zeitmaschine?

PS. Wer mit 0,95 Promille durch die Gegend schaukelt, gehört einfach weg von der Straße, auch wenn es das erste Mal ist. Und zwar nicht nur für 8 Monate.

Was heißt denn "ein Brief vom Gericht"? Ist es ein Strafbefehl, der ohne Verhandlung erlassen wurde oder war da eine Verhandlung - aber wenn eine Verhandlung stattgefunden hat, dann wird das Urteil im Lauf der Verhandlung verkündet und nicht erst per Brief mitgeteilt.

Und was meinst Du mit "zu diesem Zeitpunkt" in Bezug auf die festgestellte Blutalkoholkonzentration? Soll sich das "mind. 0,95 ‰ zu diesem Zeitpunkt" vielleicht auf den Zeitpunkt der Atemalkoholkontrolle beziehen, so dass der BAK-Wert (der ja später festgestellt wurde) aussagt, dass Dein Cousin zum Zeitpunkt der Kontrolle eine BAK von 0,95 ‰ hatte?

Und dritte Frage: Hattet ihr einen Rechtsanwalt?

am 28. Juli 2018 um 18:00

Zitat:

@8848 schrieb am 28. Juli 2018 um 19:53:52 Uhr:

Zitat:

@iHusoo91 schrieb am 28. Juli 2018 um 19:36:30 Uhr:

Wir wollen das ganze Widerrufen

Wie, mit einer Zeitmaschine?

PS. Wer mit 0,95 Promille durch die Gegend schaukelt, gehört einfach weg von der Straße, auch wenn es das erste Mal ist. Und zwar nicht nur für 8 Monate.

Naja, ganz so stroff wollen wir hier Mal nicht sein.

Wie der Fred schon sagte, er braucht keine Schuldzuweisung oder dergleichen.

Aber lesen und verstehen gestaltet sich für viele heutzutage als sehr sehr schwer.

 

Entweder versucht man ihn zu helfen oder lässt es einfach.

 

Im Endeffekt steht alles interessante im Bußgeldbescheid.

Welche Chancen und wieso hier wie abgerechnet wurde, kann dir anbessten ein Anwalt vom fach sagen.

 

Erstberatung ist beim Adac und vielen anderen Anwälten umsonst.

 

LG Didi

Noch in der Probezeit?

Wirklich Promille und nicht mg?

Steht da was von Verkehrsgefährdung?

Schon Punkte wegen z.B. zu schnellem Fahren?

Das Zauberwort lautet alkoholbedingte Auffälligkeit. Vermutlich war sein Fahrstil nicht gerade Unauffällig.

Das dürfte kein Bussgeldbescheid sein, viel eher wurde eine Geldstrafe verhängt. In Verbindung mit "Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille)" wird eine solche zusammen mit der Entziehung des FS verhängt (könnte auch eine Freiheitsstrafe sein).

@Didi95: Wer soll ihm hier wie helfen?

Zitat:

@8848 schrieb am 28. Juli 2018 um 20:06:19 Uhr:

Das dürfte kein Bussgeldbescheid sein, viel eher wurde eine Geldstrafe verhängt. In Verbindung mit "Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille)" wird eine solche zusammen mit der Entziehung des FS verhängt (könnte auch eine Freiheitsstrafe sein).

@Didi95: Wer soll ihm hier wie helfen?

Dann müsste doch aber eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben - oder läuft das über einen Strafbefehl? Wenn man natürlich erst den Prozessausgang abwartet, bis man sich rechtliche Hilfe holt, zeugt das von einem großen Vertrauen in die Richtigkeit der erhaltenen Auskünfte...

Der Brief kam angeblich vom Gericht. Woher soll ich wissen, was dort passiert ist?

"Hey, mein Auto ist grün. Was ist dran kaputt?"

am 28. Juli 2018 um 18:26

Zitat:

zwar steht im Brief das Der Wert zu dem Zeitpunkt mind. 0.95 war aber was soll die Vermutung?

Ich meine die Blutentnahme sollte ja Klarheit schaffen und nicht auf Theorien aufbauen

Ist keine Vermutung, sondern der Minimalwert der festgestellt werden konnte, zu Gunsten des Fahrers.

Die Blutabnahme erfolgt ja Zeitversetzt zur Fahrt. Und unter der Voraussetzung, dass der Fahrer zwischen Kontrolle und Blutabnahme nicht noch mehr trinkt, ist der Wert natürlich niedriger, als der Wert zum Zeitpunkt der Kontrolle.

Also wird angenommen, dass der Wert zum Zeitpunkt mind. 0,95 betrug (tatsächlich eher mehr, aber das kann man dem Fahrer ja nixht nachweisen).

Man könnte natürlich argumentieren, man hat sich 10 Minuten vor der Kontrolle eine Flasche Korn hinter die Binde gekippt, und der Wert war nur deswgen so hoch, weil die Polizei die Fahrt unterbrochen hat, und bis der Arzt kam, der Alkohol Zeit hatte ins Blut zu wandern. Ob man damit allerdings einen Richter überzeugt, sei mal offen gelassen.

Zum Rest:

Hier passt vieles nicht zusammen. Was ist mit Punkten? Die gehören auch immer dazu. Die 1000 Euro würden für einen Wiederholungstat sprechen, die 8 Monate für eine Fahrt mit Gefährdung, ein Brief vom Gericht für eine Verhandlung.

Passt alles irgendwie nicht zusammen, was du da schreibst.

Evtl. mal das Schreiben anonymisiert hier hochladen

Zitat:

@iHusoo91 schrieb am 28. Juli 2018 um 19:36:30 Uhr:

Hallo,

ich brauche mal dringend den Rat von euch:

Vorab sei gesagt:

was wir gemacht haben war falsch und dessen sind wir uns auch bewusst, somit bitte keine unnötigen Beiträge wie "selbst Schuld....."

Ich war neulich mit meinem Cousin feiern und er ist dann leider besoffen/angetrunken nach Hause gefahren.

Beim Pusten hatte die Polizei vor Ort einen Wert von 1,2Promille ermittelt.

Allerdings hat mein Cousin daraufhin ins Revier gefahren, weil wir eine Blutentnahme durchführen wollten.

Die Werte vom Bluttest allerdings lagen bei 0,95Promile

Heute kam endlich der Brief vom Gericht:

8 Monate Fahrverbot

1000€ Strafe

Wie kann das sein?

Überall steht(und das hatte die Polizei ebenfalls gesagt) das man bei 1 Promille im Blut nicht mehr als 2 Monate bekommen kann.

Hier ist sogar die Rede von 0.95 Promile

zwar steht im Brief das Der Wert zu dem Zeitpunkt mind. 0.95 war aber was soll die Vermutung?

Ich meine die Blutentnahme sollte ja Klarheit schaffen und nicht auf Theorien aufbauen

Wir wollen das ganze Widerrufen allerdings haben wir beide keine Ahnung, wie wir da vorgehen sollen, da wir sowas zum ersten und letzten Mal erlebt haben!!!

Mein Cousin ist weder Vorbestraft oder sonstiges

Ich danke euch

Sind da Paragraphen benannt? Bei 0,95 Promille liegt er noch im Owi Bereich. Das wird mit einem Monat Fahrverbot und einer Geldbuße sanktioniert. Falls es nicht schon erhöht wurde. Bei 8 Monaten bewegen wir uns im Straftatbereich. Hatte er Ausfallerscheinungen, Schlangenlinien gefahren? Dann könnte das passen.

Oder wurde ein Zeitraum zwischen Fahrt und Blutprobe berücksichtigt?

Wenn zwischen der Alkoholfahrt und der Blutabnahme eine längere Wartezeit war und bei der Blutabnahme 0,95 Promille ermittelt wurden könnte es ja sein, dass die den Alkoholabbau berücksichtigt haben.

"Man könnte natürlich argumentieren, man hat sich 10 Minuten vor der Kontrolle eine Flasche Korn hinter die Binde gekippt, und der Wert war nur deswgen so hoch, weil die Polizei die Fahrt unterbrochen hat, und bis der Arzt kam, der Alkohol Zeit hatte ins Blut zu wandern. Ob man damit allerdings einen Richter überzeugt, sei mal offen gelassen."

Zumindest wird man einen Heiterkeitserfolg erzielen, denn es reicht, dass der Alkohol im Körper zu der BAK führen kann (und wird).

Und 316 StGB kennt auch die relative Fahruntüchtigkeit. Mehr als 0,3 BAK und entsprechende Ausfallerscheinungen können reichen. Dazu fehlen aber jegliche Angaben.

@TE: Wenn du vernünftige Hilfe haben willst musst du auch vernünftig Angaben machen.

Also lade das Schreiben hoch oder tröste den Cousin..... :o

Der Körper baut mind. 0,125 Promille in der Stunde ab. Meines Wissens nach mehr bei Männern. Der gemessene Wert der Blutprobe wird hochgerechnet auf die "Tatzeit", also die Zeit, wann gefahren wurde. Wenn zw. Fahrt und Blutentnahme als eine Stunde war, hatte der Bekannte über 1 Promille. Ich vermute er hatte über 3 Halbe Bier oder 3 Viertel Wein getrunken.

Bei der Straf- oder Bußgeldbemessung könnten auch Verkehrs- oder Verhaltensauffälligkeiten eine Rolle spielen (Schlangenlinien, schwankender Gang ...) eine Rolle sielen. Deswegen wird bei der BE auch Pupillenreaktion, Fingerkoordination ... getestet.

Ist der Bekannte schon mal aufgefallen oder wurde während der Fahrt jemand behindert oder gefährdet?

8 Monate FE-Entzug ist schon hart, besonders wenn man aufs Fz angewiesen ist (zB Pendler). Eine Beratung durch einen örtlichen RA könnte sich lohnen.

Good Lücke!

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