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Führerscheinfrage

Themenstarteram 29. Januar 2005 um 21:26

Nabend

Also ich habe mal ne Frage bezüglich des LKW Führerschein. Also ich bin 19 Jahre alt bzw. in März 20 :-)

Ich werd nächsten Monat sehrwahrscheinlich meinen LKW Führerschein machen. Also ich hab mich noch nicht erkundigt aber ich blick durch die ganzen Führerscheinklassen irgendwie nicht durch! Also ich werde verschiedene LKW fahren mit >7,5t (ich glaube 12 ooder 15t z.g.G.) und auch mit Anhänger (Normaler Autoanhänger ca. 2t -> Kugelkopfkupplung) Welche Führerscheinklasse brauch ich denn jetzt???

Meine frage jetzt auch, da dieses ja Gewerblich ist, habe ich mal gelesen das dort eine beschränkung auf max. 7,5t bis zum 21 Lebensjahr gibt,?? bzw. kann ich überhaupt alle Führerscheinklassen C.. machen mit 19??(C, CE, C1, C1E ..)) Kann man diese Beschränkung irgendwie umgehen oder aufheben??

Ach noch was alle LKW's sind als Selbstfahrende Arbeitsmaschiene angemeldet (grünes kennzeichen)

ändert das etwas daran??

Auch noch ne frage wo kann ich sowas ab einfachsten und besten nachfragen? Fahrschule, TÜV, Strassenverkehrsamt???

Bin jetzt schon für jede antwort dankbar da auch mein Chef >60J. dort auch nicht mehr durchblickt un der mit immer mit Klasse 2 und 3 usw. kommt!!

MfG Daniel

Beste Antwort im Thema
am 8. Februar 2013 um 11:21

Das Thema war 7! in Worten SIEBEN JAHRE TOT!!! :D

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Führerschein

 

Bitte gehe doch einmal nach:

http://www.fahrtipps.de/index.php

Themenstarteram 29. Januar 2005 um 21:32

Hi

Hab mich gerade nochmal schlau gemacht ist Klasse C bzw. CE für mich richtig:

Klasse C

Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: C1), ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

 

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Klasse CE

Vorbesitz Klasse C, (Einschluß: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE - bei Vorbesitz von D), ab 18 Jahre

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

 

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

MfG Daniel

ALso ich hab ja ne Ausbildung zum BKF gemacht,damals vor 16 Jahren,und habe also mit 17 Angefangen Trucks zu fahren,mit 18 hatte ich dann Alle scheine,und durfte auch Alles fahren,mit der Einschränkung im Führerschein,nur im Rahmen der Ausbildung,oder nach bestandener Prüfung bis 21,irgendwie so war das.(Ich hol morgen mal meinen Lappen aus dem Auto,und dann Scan ich den ein mal ein)

Um den FS Klasse 2 zu machen,mußte ich damals zur MPU,war schon merkwürdig da,mit den ganzen Alkis....

Auf dem Golf bin ich nur einmal 45 min gefahren,den ganzen Rest Führerschein hab ich auf einem 40 Tonner gemacht.

So,das hier steht in meinem Lappen drin(nervt mich mittlerwerile auch,werd mir wohl mal so ne Karte besorgen):

Themenstarteram 30. Januar 2005 um 19:50

Hallo

Danke erstmal an die antworten hab mich mitlerweile im Internet schlau gemacht und ich hoffe das ich jetzt alles verstanden habe.

MfG DAniel

Wenn du Hänger färst bzw Sattel (beim Sattel ohne Hänger C, also nur Zumaschiene) dann braust du CE hat der Hänger nur 750 KG Gesamtgewicht dann reicht C

Um CE zu machen must du erst C bestehen.

Gewerblicher Güterverker erst ab 21 Jahre

Warum haben die LKWs güne Schilder werden die irrgend wie in der landwirdschaft eingesetzt oder für landwirdschaftliche zwecke??

oder er karrt nur sein eigenes Zeug durch die Gegend.

Themenstarteram 4. Februar 2005 um 15:42

HELAU!!

Die haben Grüne Nummernschilder 8Selbstfahrende Arbeitsmaschiene) weil der LKW bzw. die LKW's mit einem Lautsprechermast ausgerüstet sind für Beschallungsanlagen!

Soweit ich weiß sind die dann Steuerbefreit?? und die fallen nicht unter das Fahrverbot an Sonntagen und brauchen keine Tachoscheibe!!! usw.!! (kenne mich da noch nicht ganz so aus!!)

Also ich benötige den C bzw CE Schein!!

Meine Frage nun wegen dem Güterverkehr erst ab 21 Jahren. Fallen die LKW mit Grünen Nummernschildern den auch darunter?? Also ich transportiere in dem Sinne ja keine Güter sondern nun nen Wechselcontainer wodrin ich Wohne und meine Beschallungsanlage bzw. Zeitmessanlage drin habe!! Werde Dienstag oder Mittwoch mal zur Polizei und Strassenverkehrsamt gehen und mich da erkundigen!

MfG Daniel

Ja Stimmt,an meinem Milchtanker hatte ich auch Grüne Kennzeichen,und brauchte keine Tachoscheiben,und konnte auch an Weihnachten,und Pfingsten,immer fahren.

am 5. Februar 2005 um 1:46

Also ich hab meinen LKW-Schein auch mit 18 gemacht, des is noch gor net so lang her!

Ja des Stimmt du darfst ihn erst ab 21 gewerblich nutzen! Sprich bis 40t z. g. M.!

Aber nur so als kleinen Tipp, mach gleich den CE, denn dann darst du alles außer Busse fahren und hasst auch gleich was in der Tasche!

Weil unsere heilige Firma Staat kommt bestimmt auf die Idee die Führerscheinklassen noch weiter aufzusplitten! Das is aber ein anderes Thema!

Außerdem Kostet dich der CE nur etwa 300 Teuros mehr wie der C! Falls du das Geld net auf einmal hasst, dann brauchst halt 2 - 3 Monate länger!

Du musst aber mit kosten von ca. 2700 - 3500? rechnen excl. Augentest und ärztliche Untersuchung!

Du darfst aber mit dem CE privat überall hinfahren auch mit großen Zügen, oder wenn du in gewerblich nutzt, dann im Umkreis von 50 km zum Firmensitz!

Du kannst ja mit deinem Chef ausmachen, dass du den LKW jetzt auch fährst, wenn sie dich anhalten, dann hasst du ihn halt grad privat, oder machst ne Testfahrt, oder du bringst ihn grad zur Werkstatt etc. (das hasst du aber nicht von mir)! Ach ja du darfst ihn auch noch fahren, wenn es nicht zu deinem Haupttätigkeitsbereich gehört (Ausnahme)! Du musst die Gesetze so weit hinbiegen wie es nur irgendwie geht!

Es is nur total schwachsinnig, dass man privat überall damit hinfahren darf, aber wenn man Geld dafür bekommt, dann is es verboten! Auch dies ist ein anderes Thema!

Laut aussage von meinem Fahrlehrer stellt sich da nur die Berufsgenossenschaft quer, denn nach der STVO darst du den Brummi ja fahren, weil du die Prüfungen erfolgreich bestanden hasst! Vielleicht kannst du dass ja mal mit deiner BG klären und die macht dann vielleicht eine Ausnahme!

Lass dich net entmutigen! Hab keine Angst vor der Rennleitung die können dir eh meistens net an den Karren!

Hoffentlich konnte ich dir weiterhelfen!

Gruß

Hotsaw

am 8. Februar 2013 um 10:01

Hallo erst mal:

Was für unterschiedliche Meinungen zwecks Führerscheinklassen es doch gibt?

Also komme gerade von der BKF-Weiterbildung.

Gewerbliche genutzte Fahrzeuge bis 7,5 To oder ZGG alter 3er bis 12,5 ZGG Klasse BE

im Umkreis von 50 Km (Güternahverkehr).

Allerdings spielt es eine große Rolle wenn, daß Fahrzeug mit Digitalem Tachographen

ausgerüstet ist.

Führerschein Neulinge haben eine Prüfüng vor der IHK abgelegt und können alle 5 Jahre zur verlängerung (Eintrag F95) ihren status bei behalten!

Führerschein/Fahrerkarte synchroniesiert (gleiches Datum aufweisen).

Alle 5 Jahre Module/Weiterbildung Ärtzliche Untersuchung Passbilder etc wiederholt werden.

Mit und das ist wichtig diejenigen die den "Lappen" beim THW/Feuerwehr gemacht haben

weil eine ausnahme besteht dafür, eine sogenannte Grundqalifikation geleistet werden

Kosten ca. um die 2.000-2.500 Euro!

Die Fahrpersonalverordnung befreit alle Farzeuge die "zum Privaten zweck" benutzt

werden und können mit der Klasse b/BE/C/CE/BCE also alle wenn ,man Sie dann

hat betrieben werden.

Im Übrigen fall "Gewerblich" ab 3,5 to befreit, gilt die Regelung wie oben beschrieben ergo

auch 7,5 to Solo mit Anhänger oder Klassen C/CE/BCE ohne ausnahme "LEIDER" !

am 8. Februar 2013 um 11:21

Das Thema war 7! in Worten SIEBEN JAHRE TOT!!! :D

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