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Führerscheinfragen zu Klasse B/A1 & D! (SPANIEN)

Themenstarteram 27. Januar 2018 um 15:48

Hi Leute,

Vorab meine Fragen:

1. Darf ich mit einem deutschen Führerschein in Spanien einen Roller mit 125 cm3 fahren, ohne das die Klasse A1 eingetragen ist?

(OT hier im Forum, aber vielleicht weiß es jemand)

2. Welche Fortbildungen muss ein gewerblich tätiger Busfahrer haben? (SPANIEN)

(Klasse D mit 95 oder ohne, IHK?)

zu 1:

In Deutschland darf man keine 125 cm3 Motorräder fahren. In Spanien hat man mit einem PKW nach 3 jähriger Praxis automatisch das Recht, einen solchen Roller zu bewegen. Nun glaube ich zu wissen, das die Spanier die A1 direkt mit eingetragen bekommen. Kann mir da jemand helfen?

zu 2:

In Deutschland muss man eine Grundqualifikation für den gewerblichen Transport absolvieren. Die IHK ist dafür zuständig. Die Kennziffer 95 wird danach hinter der entsprechenden Klasse eingetragen. (Wie bei C/CE) Die normalen Module reichen nur zur Verlängerung nach 5 Jahren aus. Hier gilt ja die IHK Grundqualifizierung.

Entweder 140 Stunden oder nach Vorbesitz C/CE knapp 40 Stunden 2 Jahre nach Prüfungstermin C/CE

Wie ist das in Spanien geregelt? Reicht das die Klasse D aus oder gibt es so etwas ähnliches?

Soweit ich weiß, reicht ein Personenbeförderungsschein nicht aus und es gibt Ihn gar nicht in Spanien.

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14 Antworten

Zitat:

@Bernddasbrot2008 schrieb am 27. Januar 2018 um 16:48:39 Uhr:

Hi Leute,

Vorab meine Fragen:

1. Darf ich mit einem deutschen Führerschein in Spanien einen Roller mit 125 cm3 fahren, ohne das die Klasse A1 eingetragen ist?

(OT hier im Forum, aber vielleicht weiß es jemand)

2. Welche Fortbildungen muss ein gewerblich tätiger Busfahrer haben? (SPANIEN)

(Klasse D mit 95 oder ohne, IHK?)

zu 1:

In Deutschland darf man keine 125 cm3 Motorräder fahren. In Spanien hat man mit einem PKW nach 3 jähriger Praxis automatisch das Recht, einen solchen Roller zu bewegen. Nun glaube ich zu wissen, das die Spanier die A1 direkt mit eingetragen bekommen. Kann mir da jemand helfen?

zu 2:

In Deutschland muss man eine Grundqualifikation für den gewerblichen Transport absolvieren. Die IHK ist dafür zuständig. Die Kennziffer 95 wird danach hinter der entsprechenden Klasse eingetragen. (Wie bei C/CE) Die normalen Module reichen nur zur Verlängerung nach 5 Jahren aus. Hier gilt ja die IHK Grundqualifizierung.

Entweder 140 Stunden oder nach Vorbesitz C/CE knapp 40 Stunden 2 Jahre nach Prüfungstermin C/CE

Wie ist das in Spanien geregelt? Reicht das die Klasse D aus oder gibt es so etwas ähnliches?

Soweit ich weiß, reicht ein Personenbeförderungsschein nicht aus und es gibt Ihn gar nicht in Spanien.

Absolut falsches Forum gewählt, außerdem zwei absolut von einander abweichenden Problemen.

Edit: ich hoffen ein MOD hilft dir bei der richtigen Zuordnung.

Themenstarteram 27. Januar 2018 um 18:23

Danke!

Zu 1.

Keine Sichere Auskunft, aber ich bin der Meinung das es seit kurzem auch in DE erlaubt ist mit dem B, Krafträder bis 125cm³ zu fahren, damit sollte das auch für Fahrer gelten die den Führerschein davor gemacht haben.

Zu 2.

Die 95 ist eine EU Regel und gilt demnach in der kompletten EU, du brauchst also auch in Spanien die 95

Themenstarteram 27. Januar 2018 um 22:45

In Deutschland gibt es "glaube ich" eine KW Begrenzung!

Korrekt, die 95 wird benötigt aber man muss leider immer einmalig die IHK absolvieren. Sonst gibt es keine 95 hinter die Klasse D!

Themenstarteram 28. Januar 2018 um 9:16

Vehículos de dos ruedas. ¿Qué motos se pueden conducir?

Con una antigüedad mayor de 3 años en la posesión del b,

¿Puede conducir una motocicleta de 125 cc.?

Sí, con 3 años de experiencia en el b se habilita a conducir motocicletas autorizadas con el permiso de la clase A1 para conducir moto 125 cc. con carnet b.

Esta autorización sólo es válida en el territorio nacional.

Es scheint also eine nationale Regelung zu sein. Ob diese natürlich auch für Menschen mit einem deutschen Führerschein gilt, das ist jetzt die Frage! Entweder fahren die Spanier ein Motorrad der Klasse A1 ohne Eintrag nach 3 Jahren mit Eintrag B oder Sie lassen sich A1 nachtragen.

autostool.com/carnet-de-coche-carnet-b.php

Zitat:

@Bernddasbrot2008 schrieb am 28. Januar 2018 um 10:16:35 Uhr:

Vehículos de dos ruedas. ¿Qué motos se pueden conducir?

Con una antigüedad mayor de 3 años en la posesión del b,

¿Puede conducir una motocicleta de 125 cc.?

Sí, con 3 años de experiencia en el b se habilita a conducir motocicletas autorizadas con el permiso de la clase A1 para conducir moto 125 cc. con carnet b.

Esta autorización sólo es válida en el territorio nacional.

Es scheint also eine nationale Regelung zu sein. Ob diese natürlich auch für Menschen mit einem deutschen Führerschein gilt, das ist jetzt die Frage! Entweder fahren die Spanier ein Motorrad der Klasse A1 ohne Eintrag nach 3 Jahren mit Eintrag B oder Sie lassen sich A1 nachtragen.

autostool.com/carnet-de-coche-carnet-b.php

Nationale Regelungen bei gleichwertigen Führerscheinen aus dem EU Ausland sind uneingeschränkt anwendbar.

Also: wenn du deinen Führerschein schon länger als 3 Jahre hast, darfst du einen 125er Roller in Spanien fahren.

Themenstarteram 28. Januar 2018 um 13:21

Okay, wo finde ich da gesetzliche Informationen zu? Das bedeutet auch, das die Spanier quasi nur die A1 Klasse haben, für Leute die keinen Klasse B haben?

Danke Dir.

Zitat:

@Bernddasbrot2008 schrieb am 28. Januar 2018 um 14:21:14 Uhr:

Okay, wo finde ich da gesetzliche Informationen zu? Das bedeutet auch, das die Spanier quasi nur die A1 Klasse haben, für Leute die keinen Klasse B haben?

Danke Dir.

Das ist EU-Recht. EU Führerscheine dürfen nicht änder behandelt werden als inländische: https://europa.eu/.../index_de.htm

Es ist in Spanien auch möglich die Klasse A1 zu machen, wenn man schon einen B-Führerschein hat. Dann wird diese regulär in den Spanischen Führerschein eingetragen und ist in der ganzen EU gültig. Machen tun das nur sehr wenige.

Themenstarteram 30. Januar 2018 um 4:41

@Sitzheitzung

Danke Dir. Habe mich auf der oben genannten Seite auch mal weiter informiert. Eine KW Drosselung im A! Bereich scheint es nicht zu geben. Das heißt: Freie Kaufwahl :-)

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 27. Januar 2018 um 23:41:09 Uhr:

Keine Sichere Auskunft, aber ich bin der Meinung das es seit kurzem auch in DE erlaubt ist mit dem B, Krafträder bis 125cm³ zu fahren ...

In Deutschland darf man mit der Klasse B keine Leichtkrafträder fahren.

 

Zitat:

@Bernddasbrot2008 schrieb am 30. Januar 2018 um 05:41:30 Uhr:

Eine KW Drosselung im A! Bereich scheint es nicht zu geben. Das heißt: Freie Kaufwahl :-)

Wenn man 3 Jahre im Besitz der Klasse B ist, darf man in Spanien Leichtkrafträder fahren. Wenn Spanien die EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt hat, dann dürfen aber Leichtkrafträder höchstens 125 cm³ Hubraum und max. 11 kW Motorleistung haben.

Themenstarteram 31. Januar 2018 um 8:18

und darauf finde ich keine weiteren Informationen. Ich glaube nicht, das Sie eine Begrenzung haben.

Ich weiß aber, dass sie eine Begrenzung auf 11 kW haben.

Themenstarteram 1. Februar 2018 um 8:38

Lieb von Dir, aber das muss doch irgendwo stehen?

Klar, das steht in der EU-Führerscheinrichtlinie. Und es lässt sich auch einfach ergooglen.

https://es.wikipedia.org/.../...a_la_conducci%C3%B3n_de_veh%C3%ADculos

http://www.renovarcarnet.com/dgt/carnet/tipos-de-carnet

https://www.motorpasionmoto.com/.../...-puedo-conducir-con-cada-carnet

http://www.autoescuelavivero.com/news.php?idnot=23

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