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Functions on Demand - Fahrtenbuch
Hallo zusammen,
nutzt jemand von Euch das Fahrtenbuch im Q6 Etron - wenn ja, wie teuer ist das und ist es funktionell okay ?
Gruß
Joe
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17 Antworten
und ist es anwendungssicher und FA-konform?
Da gibt es in der Regel keine pauschalen Konformitätserklärungen. Das sollte immer mit dem eigenen Finanzamt abgestimmt werden, da es z.T. unterschiedlich betrachtet wird. Einfach mal formlos anfragen. Keine verbindliche Auskunft erbitten, die wäre kostenpflichtig. Am besten per Mail anfragen, dann hat man die Antwort auch schriftlich.
Gute elektronische Fahrtenbücher haben ein Gutachten von einer namhaften WP-Gesellschaft, die die Steuerkonfirmität geprüft haben und dies zertifizieren.
Die zertifizieren nichts, sondern erklären die Konformität. Es obliegt den einzelnen Finanzämtern, ob sie es tatsächlich so akzeptieren. Eine Anfrage beim FA kostet nichts.
Ich benutze Jahrelang "Vimcar". Ich habe gerade mal gerechnet, ich finde keine Variante, für die sich ein Fahrtenbuch bei mir noch rechnet. Bei 0,25% und auch bei der 0,5% Regel nicht. Ich werde das mit dem Q6 beenden.
Rechnet mal selbst:
Zitat:
@Flitzi75 schrieb am 18. Oktober 2024 um 23:50:27 Uhr:
Ich benutze Jahrelang "Vimcar". Ich habe gerade mal gerechnet, ich finde keine Variante, für die sich ein Fahrtenbuch bei mir noch rechnet. Bei 0,25% und auch bei der 0,5% Regel nicht. Ich werde das mit dem Q6 beenden.
Rechnet mal selbst:
Ich hab 89km one way zur Arbeit. Bei 0,25% wirst Du recht haben, bei 0,5% mal schauen. Dienstlicher Anteil 10%.
Ladestrom zu 90% nicht relevant, weil ich in der Firma lade. (Strom vom Arbeitgeber laut meiner Recherche nicht steuerrelevant, außerdem zahlen wir nur 8cent/KW)
Zitat:
@dueckr schrieb am 18. Oktober 2024 um 23:35:59 Uhr:
Die zertifizieren nichts, sondern erklären die Konformität. Es obliegt den einzelnen Finanzämtern, ob sie es tatsächlich so akzeptieren. Eine Anfrage beim FA kostet nichts.
Eine „nicht verbindliche“ Anfrage - da kannst du dir die Antwort auch selbst schreiben-sie bleibt unverbindlich.
Zitat:
@PhiMinga schrieb am 19. Oktober 2024 um 07:26:29 Uhr:
Zitat:
@Flitzi75 schrieb am 18. Oktober 2024 um 23:50:27 Uhr:
Ich benutze Jahrelang "Vimcar". Ich habe gerade mal gerechnet, ich finde keine Variante, für die sich ein Fahrtenbuch bei mir noch rechnet. Bei 0,25% und auch bei der 0,5% Regel nicht. Ich werde das mit dem Q6 beenden.
Rechnet mal selbst:
Ich hab 89km one way zur Arbeit. Bei 0,25% wirst Du recht haben, bei 0,5% mal schauen. Dienstlicher Anteil 10%.
Ladestrom zu 90% nicht relevant, weil ich in der Firma lade. (Strom vom Arbeitgeber laut meiner Recherche nicht steuerrelevant, außerdem zahlen wir nur 8cent/KW)
Da haben wir ein typisches Problem: Dienstwagen mit untergeordneter dienstlicher Nutzung. Steilflanke für die Neiddebatte!
Habe ich auch. Der Wagen ist Gehaltsbestandteil. Wo soll das Problem sein? Wenn die Firma mir das Geld auszahlen würde, zahlte ich auch Steuern in gleicher Höhe (wie bei 1% plus die 0,03% je Entfernungskilomenter). Die 0,5 oder 0,25 sind eine Subvention. Ich würde eine generelle Kaufprämie auch besser finden. Geht wohl nicht mit der FDP.
Bei mir auch so - und hier geht es ja um das Fahrtenbuch und (hoffentlich) nicht um eine Neiddebatte.
Zitat:
@StefanLi schrieb am 20. Oktober 2024 um 11:18:45 Uhr:
Zitat:
@dueckr schrieb am 18. Oktober 2024 um 23:35:59 Uhr:
Die zertifizieren nichts, sondern erklären die Konformität. Es obliegt den einzelnen Finanzämtern, ob sie es tatsächlich so akzeptieren. Eine Anfrage beim FA kostet nichts.
Eine „nicht verbindliche“ Anfrage - da kannst du dir die Antwort auch selbst schreiben-sie bleibt unverbindlich.
Du darfst auch gerne eine „verbindliche Auskunft“ anfordern. Der einzige Unterschied wird sein, dass du dafür bezahlen muss. Also für free! Das war nur ein kleiner Finanztipp.
Und hier noch einer: Wenn du freundlich schreibst, dann wird dir der/die Sachbearbeiter/in deines Vertrauens dass auch auf eine Mail-Anfrage antworten.
Sorry Du erweckst einen falschen Eindruck, warum? Du kannst nur eine verbindliche (kostenpflichtige) Auskunft haben oder nichts, auf dass du dich stützen kannst. Dann heißt es warten auf die BP. Ich kenne Verfahren und Ausführung. Deshalb ist es IMHO sehr wichtig ein Fahrtenbuch zu nutzen, dass über entsprechende Testate verfügt, die man vorweisen kann. Der Rest ist einhalten von Regeln (GOBD, LStR, einschlägige Urteile).
Und ich glaube nicht dass das Fahrtenbuch von Audi die hat. Gibt es da einen Hinweis?
Wieso falscher Eindruck. Wende dich doch einfach vertrauensvoll an deinen FA-Sachbearbeiter und besprich das mit ihm. Wirst staunen, was da möglich ist und es tut nicht weh. Und noch einmal: Es gibt keine Zertifizierung, sondern Gutachten der WPGen. Die erhöhen die Chancen, dass das FA es akzeptiert; eine verbindliche Sicherheit sind sie ebenso wenig.
Wir beenden die Diskussion gerne mit dem Hinweis, dass ich a) das schon mehrfach gemacht habe und b) das auch von Berufs wegen regelmäßig mache. Da ich c) das schon in einigen Fällen durch exerziert habe und d) Du mal darauf achten solltest, bitte, was ich schreibe: "Es geht z.B. um ein Testat von einem der Big4 der Branche, dass das Fahrtenbuch technisch und organisatorisch die Regelungen u.a. gem. div. BMF-Schreiben erfüllt.
Das habe ich bisher von keinem durch einen OEM eingebautes Fahrtenbuch gesehen. Damit beginnt der Streit beim FA, ob das elektronisch geführte Fahrtenbuch anerkennungsfähig ist. Und wir wissen worauf das hinausläuft: 1. Korrekturen nicht möglich, 2. Nacherstellung nicht erlaubt, 3. pauschale Versteuerung - der Vorteil ist per du. Deshalb mein Rat. Wenn elektr. Fahrtenbuch, dann bitte ein "vernünftiges".