1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fußgänger erzeugt Schaden, was passiert mit ihm?

Fußgänger erzeugt Schaden, was passiert mit ihm?

Themenstarteram 15. August 2016 um 19:11

Hallo, oftmals hört man dass es bei einem Unfall dazu kommen kann dass man einen Schaden von mehreren Millionen Euro verursachen kann, in so einem Unfall zahlen normalerweise die Versicherungen.

Nun aber was anderes:

Ein Mitte zwanziger oder dreißiger Mensch geht oder fährt (mit dem Fahrrad) auf der Straße, durch einen Fehler 100%seinerseits geschieht ein Unfall dessen Schaden mehrere 100.000€ oder mehr verursacht.

Ich kenne viele die keine Privathaftpflicht oder sonstiges haben, was passiert mit diesen Menschen?

..aus juristischer Sicht? Der Unfall wurde ganz klar unbeabsichtigt erzeugt.

Danke für die Antworten, falls man sich mit seiner Antwort nicht sicher ist dann nichts schreiben, leider erlebe ich dass immer wieder einige hier Kommentare Posten wie andere Pfand sammeln, muss nicht sein.

Toll fände ich Antworten mit Links zur Überprüfung.

Beste Antwort im Thema

Komisch, alle neuer User hier im Forum heißen immer automatisch Christian :confused:.

Vielleicht gibt es auch Andere, die Ahnung von Versicherungen haben. Dafür gibts aber auch welche, die hier in völlig falschem Zusammenhang z.B. empfehlen nach "Benzinklausel" zu guugeln.

Es hat schon seine Gründe (z.B. Rechthaberei, "guter" Umgangston usw.), weshalb hier viele Koniferen nicht mehr oder nur noch selten was zum Besten geben.

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Dann sollte der TE den genauen Ablauf mehr präzisieren.

Nur bei einem genauen und geeigneten Sachvortrag lässt sich eine Analyse erstellen.

Zu berücksichtigen ist immer die Betriebsgefahr gem. Paragraph 7 STVG.

Das gilt natürlich auch, wenn ein weiteres KFZ beteiligt ist.

Auch bei fahrlässiger Verursachung des Unfalls haftet der Radfahrer persönlich und unbegrenzt mit dem Privatvermögen. Wenn er nicht über einen Club (zB. ADFC) oder anderweitig als Radler eine Haftpflichtversicherung hat, dann muss er das alles bezahlen bis er sozusagen blank ist. Dann bleibt nur noch die Verbraucherinsolvenz. Bei vorsätzlicher Verursachung fällt aber auch das im Ergebnis aus. Lediglich pfändungsfreie Beträge würden ihm bleiben.

Da darf der Fußgänger in voller Höhe selbst haften und zahlen, wenn er keine Haftpflichtversicherung hat. § 823 BGB - Haftung aus unerlaubter Handlung. Setzt keinen Vorsatz voraus. Er ist halt für die nächsten dreißig Jahre pleite.

Insolvenzverfahren nützt im übrigens auch nichts. Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung fallen m.W. nicht unter die Restschuldbefreiung.

Korrektur dank vorherigem Hinweis: Nur aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung - liegt hier ja nicht vor. Also darf er Insolvenz anmelden und der Geschädigte schaut in die Röhre.

am 15. August 2016 um 20:04

Die Geschädigte schaut so oder so in 99,99% in die Röhre, wenn man das was er realisieren kann ins Verhältnis setzt zum Schaden in beschriebener sechsstelliger Schadenhöhe. da nützen die paar Mark im Sparstrumpf auch nichts.

Daher gab es ja auch mal das Bestreben / die Überlegungen auch die Privathaftpflicht zur Pflichtversicherung zu machen, hat sich aber nicht durchgesetzt.

Für Menschen bleibt es freiwillig für Tiere ist - in einigen Bundesländern zumindest - Pflicht.

Sind wir nicht alle eigentlich Affen :-).

Nach der "Schöpfungslehre" wohl eher nicht :D

Themenstarteram 15. August 2016 um 21:23

Also spielen wir jeden Tag Roulette wenn wir keine Haftpflicht haben....

ich bin bei der Huk gewesen und habe gesagt ich will eine Haftpflichtversicherung und momentan habe ich eine, ist verkehrsschaden inbegriffen oder muss man da extras ankreuzen

google mal "Benzinklausel"

Themenstarteram 15. August 2016 um 21:34

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. August 2016 um 23:27:00 Uhr:

google mal "Benzinklausel"

In folgenden Fällen wurde die Anwendung der Benzinklausel verneint:

 

Jagdhund entwischt aus Auto und beißt Pferd

Da sich das vom Hund ausgehende Risiko und nicht das vom Fahrzeug ausgehende Risiko verwirklichte, ist der Schaden nicht durch Gebrauch eines Fahrzeugs entstanden. Die Benzinklausel kam daher nicht zur Anwendung (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2006, Az. 12 U 133/06)

 

Auch interessant, wenn der Einkaufswagen nach dem Beladen des Kfz wegrollt ist man in der Benzinklausel aber vorher, also im vollen zustand würde es die Privathaftpflicht zahlen.. oder so.

 

Also wenn man sich sowas durchließt will man ja gar nicht mehr außer Haus

Mal den obigen Fall anders gesehen. Eine Auszubildende,17 Jahre + z.b. 500 € Ausbildungsvergütung, wohnt noch zuhause bei den Eltern und die haben aber auch eine private Haftpflicht. Ist die Auszubildende überhaupt dann noch mit versichert (Familie) oder muss sie sich mit Beginn der Ausbildung oder ab dem 18 Lebensjahr selber versichern??

Das Leben endet mit dem Tod ... :) ... Ist etwas platt. Aber es stimmt eben. Sich einzuigeln bringt aber auch nichts. Eine private Haftpflichtversicherung sollte man schon haben. Das einzige Versicherungsprodukt, das einem spotbillig den Arsch retten kann. ;)

am 16. August 2016 um 0:16

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. August 2016 um 23:27:00 Uhr:

google mal "Benzinklausel"

Benzinklausel hat nichts mit der Eingangsfrage "Fußgänger erzeugt Schaden" vom TE zu tun.

Benzinklausel bedeutet grob gesagt, dass bei Benutzung eines selber versicherungspflichtigen Kfz die Private Haftpflicht nicht greift.

Er will ja wissen, wer zahlt, wenn der als Fußgänger oder als Radfahrer einen Unfall verursacht.

Das ist in der Privaten Haftpflicht mitversichert, auch wenn es sich um einen Schaden im Verkehr handelt.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 15. August 2016 um 22:04:28 Uhr:

Die Geschädigte schaut so oder so in 99,99% in die Röhre, wenn man das was er realisieren kann ins Verhältnis setzt zum Schaden in beschriebener sechsstelliger Schadenhöhe. da nützen die paar Mark im Sparstrumpf auch nichts.

Dafür kann ich mich selber mit der sogenannten Ausfalldeckung in meiner eigenen privaten Haftpflicht schützen.

Zitat:

@mbbocholt schrieb am 15. August 2016 um 23:40:41 Uhr:

Mal den obigen Fall anders gesehen. Eine Auszubildende,17 Jahre + z.b. 500 € Ausbildungsvergütung, wohnt noch zuhause bei den Eltern und die haben aber auch eine private Haftpflicht. Ist die Auszubildende überhaupt dann noch mit versichert (Familie) oder muss sie sich mit Beginn der Ausbildung oder ab dem 18 Lebensjahr selber versichern??

Hier muss man das Bedingungswerk der Haftpflicht der Eltern lesen.

Standard ist, dass die Kinder bis zum Ende der Ausbildung mitversichert sind, auch wenn sie schon 18 sind.

Mitlerweile ist es in Premiumtarifen aber auch nicht unüblich, dass die Kinder z.b. bis 27 noch mitversichert sind, wenn sie zu Hause noch wohnen und nicht verheiratet sind, aber trotzdem schon ausgelernt sind.

am 16. August 2016 um 0:36

Zitat:

@HUAUneinDanke schrieb am 15. August 2016 um 23:34:12 Uhr:

Auch interessant, wenn der Einkaufswagen nach dem Beladen des Kfz wegrollt ist man in der Benzinklausel aber vorher, also im vollen zustand würde es die Privathaftpflicht zahlen.. oder so.

Das ist nicht ganz richtig verstanden so.

Ob der Einkaufswagen voll ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Es geht darum, dass Be- und Entladen eines Fahrzeuges in den Bereich der Kfz Versicherung fallen.

Also auch wenn dir der volle Einkaufswagen wegrollt, weil du ihn aus der Hand lässt um den Kofferraum zu öffnen, wäre das ein Fall für die Kfz Versicherung, da damit der Be- und Entladevorgang bereits begonnen hat.

Wenn du aber aus dem Supermarkt kommst und am Dönerstand vor dem Supermarkt noch einen Döner kaufst und dir dabei der Einkaufwagen wegrollt, dann ist das ein Fall für die Private Haftpflicht.

Zitat:

@HUAUneinDanke schrieb am 15. August 2016 um 23:34:12 Uhr:

Jagdhund entwischt aus Auto und beißt Pferd

Da sich das vom Hund ausgehende Risiko und nicht das vom Fahrzeug ausgehende Risiko verwirklichte, ist der Schaden nicht durch Gebrauch eines Fahrzeugs entstanden. Die Benzinklausel kam daher nicht zur Anwendung (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2006, Az. 12 U 133/06)

Das sehe ich jetzt auch so.

Das beißen vom Hund, hat ja nichts damit zu tun, dass er vorher im Auto war.

Der hätte das Pferd auch dann gebissen, wenn er so spazieren gewesen wäre.

Da besteht also kein Zusammenhang mit dem Auto, von daher finde ich die Nichtanwendung der Benzinklausel richtig.

edit - twindance/MT-Moderation

Komisch, alle neuer User hier im Forum heißen immer automatisch Christian :confused:.

Vielleicht gibt es auch Andere, die Ahnung von Versicherungen haben. Dafür gibts aber auch welche, die hier in völlig falschem Zusammenhang z.B. empfehlen nach "Benzinklausel" zu guugeln.

Es hat schon seine Gründe (z.B. Rechthaberei, "guter" Umgangston usw.), weshalb hier viele Koniferen nicht mehr oder nur noch selten was zum Besten geben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen