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Fzg. mit geringen Mängeln (HU) erworben
Hallo zusammen,
habe eine etwas knifflige Frage, die mir schon seit einigen Tagen Kopfzerbrechen bereitet. Und nein, ich erwarte auch keine Rechtsberatung (was ohnehin nicht zulässig wäre), sondern lediglich eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Habe vor 4 Tagen, nach langer Suche, einen Ford Focus BJ. 2012 mit Titanium X Ausstattung und dem 2.0 TDCI für 8.800 EUR von privat erworben. Ausgiebige Probefahrt gemacht, alles super...TÜV wurde Ende September 2018 gemacht. Nun habe ich den HU-Bericht zum Kaufzeitpunkt nicht gesehen, sondern erst im Nachhinein übersendet bekommen. (ja, war nicht sonderlich schlau)
Jedenfalls hat der TÜV-Prüfer bei der Prüfung einen ölfeuchten Motor (ohne Abtropfen) als geringen Mangel beanstandet. Mir ist bekannt, dass auch geringe Mängel binnen eines Monats abgestellt werden müssen. Das heißt wiederum, der private Verkäufer hätte den Mangel bis Anfang Oktober beseitigen müssen. Nun ist es leider so, dass der Mangel trotzdem vorliegt, offensichtlich ist der VK also 2,5 Monate mit dem Mangel weitergefahren. Kann ich aber darauf berufen, dass er laut Gesetzt den ölfeuchten Motor hätte reparieren müssen?
Freue mich über eure Meinungen.
Ich wünsche euch noch frohe und erholsame Feiertage!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 28. Dezember 2018 um 20:10:18 Uhr:
Das in Qualitätsgesprächen eine Mängelstatistik gerügt wird sagt doch schon Alles......
Das hast du missverstanden: Sie wurde nicht gerügt, sondern lediglich angesprochen.
Das halte ich auch nicht für kritikwürdig. Denn wer unter vergleichbaren Rahmenbedingungen im Jahresschnitt deutlich von anderen Prüfern abweicht, sollte tatsächlich mal über seine Prüf- und Dokumentationsqualität nachdenken (und Abweichungen kann es ja in beide Richtungen geben...)
Diese Statistiken gehen übrigens nicht nur nach dem Ergebnis, sondern auch nach Mangelgruppen. Es funktioniert also nicht, ständig ölfeuchte Motoren aufzuschreiben um damit zu verdecken, dass man Mängel in der Radaufhängung aufgrund oberflächlicher Prüfsystematik oder fachlicher Defizite nicht findet!
Wenn ich mal so in meine Statistik für 2018 schaue:
Ich habe nur bei 11,4 % der Fahrzeuge erhebliche Mängel dokumentiert, im Gegensatz zum gerundeten Durchschnitt von 21 %. Allerdings waren "meine" Fahrzeuge im Schnitt auch nur 6,4 Jahre alt gegenüber 11,6 Jahren im Durchschnitt.
Dementsprechend liege ich z.B. in der Mangelgruppe "Fahrgestell, Rahmen" mit einem Anteil von 0,2 % auch ganz erheblich unter dem Durchschnitt von 6,5 Prozent, weil bei neueren Fahrzeugen die in dieser Mangelgruppe (bei PKW) dominierenden Durchrostungen einfach noch keine Rolle spielen. Dafür sind dann natürlich die Anteile anderer Mangelgruppen höher, z.B. lichttechnische Einrichtungen und sonstige Ausstattungen. Die sind zwar bei "meinen" Fahrzeugen auch nicht häufiger vorhanden, aber wenn die ganzen Verschleiß-Mängel seltener auftreten, ist der rechnerische Anteil der anderen Mängel halt höher.
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27 Antworten
Zitat:
ViRo93 schrieb am 25. Dezember 2018 um 21:00:51 Uhr:
Mir ist bekannt, dass auch geringe Mängel binnen eines Monats abgestellt werden müssen.
[...]
Nun ist es leider so, dass der Mangel trotzdem vorliegt, offensichtlich ist der VK also 2,5 Monate mit dem Mangel weitergefahren.
Da bist du falsch informiert.
Hatte der Wagen NUR geringe Mängel im HU-Bericht und ist dennoch durchgekommen, SOLLTEN diese zeitnah abgestellt werden.
Da keine Nachprüfung erfolgt(e), müssen sie es nicht zwangsläufig...
Aus Umweltschutz-Gründen sollte man es zwar dennoch mal machen, aber wenn nichts abtropft, kommt auch nichts in die Umwelt, ist also nicht kritisch.
edit: Achso und weil du dich über Meinungen freust... hätte weder Diesel noch Ford gekauft.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 25. Dezember 2018 um 21:05:06 Uhr:
Zitat:
ViRo93 schrieb am 25. Dezember 2018 um 21:00:51 Uhr:
Mir ist bekannt, dass auch geringe Mängel binnen eines Monats abgestellt werden müssen.
[...]
Nun ist es leider so, dass der Mangel trotzdem vorliegt, offensichtlich ist der VK also 2,5 Monate mit dem Mangel weitergefahren.
Da bist du falsch informiert.
Hatte der Wagen NUR geringe Mängel im HU-Bericht und ist dennoch durchgekommen, SOLLTEN diese zeitnah abgestellt werden.
Da keine Nachprüfung erfolgt(e), müssen sie es nicht zwangsläufig...
Aus Umweltschutz-Gründen sollte man es zwar dennoch mal machen, aber wenn nichts abtropft, kommt auch nichts in die Umwelt, ist also nicht kritisch.
edit: Achso und weil du dich über Meinungen freust... hätte weder Diesel noch Ford gekauft.
Der TÜV sieht das aber anders:
"Als Halter des Fahrzeugs MÜSSEN Sie die im Prüfbericht vermerkten geringen Mängel unverzüglich beseitigen."
Ich hatte damals bei meinem Astra genau das gleiche. TÜV wurde bei meinem Opelhändler gemacht. Da wurde mir dann von der Werkstatt gesagt, ich solle eine Motorwäsche machen lassen, 2 Wochen fahren und dann in der Werkstatt noch mal vorstellig werden. Der Motor war immer noch sauber und ich wurde vom Hof geschickt. Wurde seitens der Werkstatt als "Schwitzen" abgetan.
Das hat der TÜV sich nicht ausgedacht, das steht so in der StVZO:
"der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen" (in Nr. 3.1.4.2 in Anlage VIII)
Die geringen Mängel nicht fristgerecht zu beheben ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Regelsatz von sage und schreibe 10 Euro geahndet werden kann (TBNR 329000)
Wenn der TE die Sache offiziell macht könnte das also dazu führen, dass der Verkäufer 10 Euro bezahlen muss (und der neue Halter eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung erhält...)
Zivilrechtlich könnte man sich natürlich darauf berufen, dass dem Verkäufer der Mangel bekannt war und er deswegen trotz Haftungsausschluss dafür maften müsse.. Allerdings stellt sich dann im nächsten Schritt die Frage, ob der Käufer ebenfalls von dem Mangel hätte wissen können (wenn er zum Beispiel nach dem HU-Bericht gefragt hätte oder den Motor einfach mal angeschaut hätte?), ob es sich also überhaupt um einen versteckten Mangel handelt.
Natürlich stellt sich auch die Frage, warum der Motor überhaupt ölfeucht ist. Vielleicht ist die Ursache lange beseitigt und es hängt lediglich noch das Öl am Block? Oder es wurde beim Nachfüllen etwas Öl über den Block geschüttet oder Montagespuren vom letzten Ölwechsel wurden nicht beseitigt?
Gewisse (geringe) Ölverluste wird man wohl bei einem Gebrauchtwagen ab einer gewissen Laufleistung auch als normalen Verschleiß betrachten, der keine Ansprüche des Käufers auslöst.
Erst einmal an einer Tankstelle mit Ölabscheider kräftig abstrahlen. Dann in zwei Wochen mal nachschauen. Viel kann es nicht sein, sonst wäre es ein erheblicher Mangel.
Ich werfe jetzt mal die These in den Raum, dass annähernd niemand bei der HU beanstandete geringfügige Mängel beheben lässt (ich auch nicht), wenns nicht gerade ein kaputtes Birnchen ist.
Ich habe auch noch nie einen Polizisten getroffen, der meine TÜV Berichte sehen wollte und schon gar keinen, der darin vermerkte geringfügige Mängel überprüft hat.
Wenn der Verkäufer das Öl nicht vor dem Verkauf vom Motor geputzt hat oder deine direkte Nachfrage nach Ölverlust mit nein beantwortet hat, solltest du nichts weiter unternehmen. Die privaten Verkäufer sind mittlerweile rar genug und wegen solchen nichtigen Streitigkeiten werden es leider immer weniger.
Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge!
Ist zwar etwas Off-Topic, aber ich habe so den Eindruck, dass seit dem letzten "TÜV-Skandal" einige Prüfer auf Teufel-komm-raus Mängel finden wollen, so nach dem Motto "wer schriebt der bleibt". Ein Prüfer meinte sogar während einer HU, [O-Ton] "dass er ein 15 Jahre altes Fahrzeug nicht als mängelfrei attestieren kann, da sowas zu auffällig wäre". Also hat er damals abgenutzte Scheibenwischer und noch anderen Krimskrams als GM aufgeführt. :-D
Genau das hab ich auch schon so von einem Bekannten gehört... Eine gewisse Quote geringer Mängel muss geschrieben werden...
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 26. Dezember 2018 um 11:49:16 Uhr:
Genau das hab ich auch schon so von einem Bekannten gehört... Eine gewisse Quote geringer Mängel muss geschrieben werden...
Ja, Bekannte von Bekannten erzählen angeblich so manches. Es gibt sogar inzwischen 70 Jahre alte Fahrzeuge, die (mehrfach) "ohne Mängel" die HU bestanden haben. Ich kenne mindestens eins und nicht nur einen Bekannten, der es mir erzählt. Ein Prüfer dürfte auch ohne solche Tricks genügend mangelhafte Fahrzeuge zu sehen bekommen, um diese angebliche Quote spielend erfüllen zu können.
Grüße vom Ostelch
Mein 17-jähriger Berlingo hat im August neuen TÜV erhalten.
Abgesehen von "Motor und Getriebe Ölfeucht" ohne Mängel. Motor und Getriebe sind allerdings pupstrocken. Ich störe mich da nicht dran, allerdings kann ich mir beim Lesen dieses Threads vorstellen, dass da was dran ist.
Frei nach dem Motto "eine 17 Jahre alte Zitrone ohne Mängel? Nicht mit mir!"
Aber seitdem ein Zigarettenpäckchen vor der leuchtenden Airbag-Leuchte beim XM mich bei der "Controle technique" durchkommen ließ, glaub ich bei den ignenieuren eh, alles ist möglich, je nach Tagesform.
Zitat:
@HalbesHaehnchen schrieb am 25. Dezember 2018 um 22:07:02 Uhr:
Ich werfe jetzt mal die These in den Raum, dass annähernd niemand bei der HU beanstandete geringfügige Mängel beheben lässt (ich auch nicht), wenns nicht gerade ein kaputtes Birnchen ist.
Stimmt.
und genau deswegen wurden schon vor einiger Zeit die meisten geringen Mängel (inzwischen sogar die meisten ausgefallenen Beleuchtungseinrichtungen) zu erheblichen Mängeln hochgestuft...
Wobei es durchaus auch Halter gibt, die jede Kleinigkeit penibel instandsetzen. Da muss man teilweise schon mit Engelszungen reden, damit nicht gleich nach einer Bemerkung wie "da müssen Sie mal ein Auge drauf halten" schon sofort die Ersatzteile bestellt werden
Zitat:
@ViRo93 schrieb am 25. Dezember 2018 um 22:47:19 Uhr:
Ist zwar etwas Off-Topic, aber ich habe so den Eindruck, dass seit dem letzten "TÜV-Skandal" einige Prüfer auf Teufel-komm-raus Mängel finden wollen, so nach dem Motto "wer schriebt der bleibt".
Das hat nicht unbedingt mit den großen Skandalen zu tun, sondern mit den inzwischen leider immer häufiger vorkommenden Reklamationen. Da geht dann der Käufer eines Gebrauchtwagens nach dem Kauf zu einer Werkstatt (am besten noch zu einer der bekannten Ketten...) und lässt das Auto dort "mal durchschauen". Die schreiben alles auf was sie gerne verkaufen würden und mit der Liste wird dann die HU reklamiert. Bringt ihm zwar nichts, beschert aber allen Beteiligten Zeitaufwand und Ärger.
Zitat:
Ein Prüfer meinte sogar während einer HU, [O-Ton] "dass er ein 15 Jahre altes Fahrzeug nicht als mängelfrei attestieren kann, da sowas zu auffällig wäre".
Das ist natürlich Unfug. Man muss ein Auto ja nun wirklich nicht schlechter schreiben als es ist. Ich selber habe z.B. auch eine unter dem Durchschnitt liegende Mängelquote. Damit wurde ich letztens in einem "Qualitätsgespräch" auch konfrontiert, konnte es aber problemlos damit begründen, dass ich überwiegend in Autohäusern und seltener in freien Werkstätten und in der Prüfstelle prüfe. Drüber gesprochen, erklärt, Thema erledigt. Deswegen brauche ich keine Mängel "für die Statistik" aufzuschreiben.
Allerdings gibt es auch tatsächlich den einen oder anderen Kollegen mit der "Angst vor dem leeren Blatt". Das könnte man aber durchaus als fachliches oder persönliches Defizit bezeichnen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. Dezember 2018 um 13:18:29 Uhr:
Zitat:
@HalbesHaehnchen schrieb am 25. Dezember 2018 um 22:07:02 Uhr:
Ich werfe jetzt mal die These in den Raum, dass annähernd niemand bei der HU beanstandete geringfügige Mängel beheben lässt (ich auch nicht), wenns nicht gerade ein kaputtes Birnchen ist.
Stimmt.
und genau deswegen wurden schon vor einiger Zeit die meisten geringen Mängel (inzwischen sogar die meisten ausgefallenen Beleuchtungseinrichtungen) zu erheblichen Mängeln hochgestuft...
Wobei es durchaus auch Halter gibt, die jede Kleinigkeit penibel instandsetzen. Da muss man teilweise schon mit Engelszungen reden, damit nicht gleich nach einer Bemerkung wie "da müssen Sie mal ein Auge drauf halten" schon sofort die Ersatzteile bestellt werden
Damit habe ich auch kein Problem. Wer mit defekten Leuchtmitteln zum TÜV fährt ist selbst schuld...und das sind auch Mängel, die man meiner Meinung nach tatsächlich umgehend beheben sollte.
Letztere Halter sind aber mit Sicherheit die Minderheit
Jungs, mal ne andere Frage. Wollte dafür jetzt keinen separaten Thread eröffnen :P
Und zwar wohne ich in einen Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsparkplatz - d.h. geparkt wird nach dem Motto "wer zuerst kommt, malt zuerst". Vor ca. 1 Woche habe ich mein altes Fzg. abgemeldet und zum Verkauf reingestellt. Da es nicht zulässig ist, ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen, bleibt mir ja nichts anderes übrig, als es vorläufig auf dem Gemeinschaftsparkplatz zu parken. Nun sieht es ein Nachbar anders und hat mir mit Ordnungsamt und Mietverein gedroht, da ich einen freien Parkplatz blockiere. In gewisser Hinsicht kann ich den Herren auch verstehen, aber bei mir ist es wirklich kurzfristig, da ich davon ausgehe, dass der Hobel innerhalb der nächsten Woche verkauft wird.
Kann ich mich beruhigt zurücklehnen, oder habe ich tatsächlich ein Problem, sollte der Nachbar seine Drohung umsetzen?