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Fzg muss abgemeldet werden - Brief ist beim Käufer! und nun?
Hallo Leute.
Ich glaube ich habe gerade beim Verkaufen eines Autos mistgebaut (weil ich mich auf aussagen im netz und einiger Bekannte verlassen habe).
Ich habe wie gesagt ein Auto verkauft aber blöderweise den Fzg-Brief schon dem Käufer mitgegeben.
- Voller Kaufbetrag wurde bezahlt.
- Kaufvertrag ist natürlich vorhanden und
- den Fahrzeugschein sowie die Schilder habe ich auch noch (er hatte eigene mitgebracht - rote).
Was mache ich nun? Ersetzt der Kaufvertrag quasi den Brief? oder bekomme ich den Wagen ohne Brief nicht abgemeldet?
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19 Antworten
Alles okay.
Wenn der Käufer das Geld heraus rückt, bekommt er das Auto samt KFZ-Brief - das ist halt so.
Für alles Weitere guggst Du hier
Entweder übergibst Du dem Käufer den FZ-Schein (ZB Teil I) welcher beim Kauf eh zum Fahrzeug gehört und die Kennzeichen, damit der Verkäufer das Fahrzeug ab- / ummelden kann,
oder
der Käufer lässt Dir nochmal den Brief (ZB Teil II) zukommen, damit Du das Fahrzeug abmelden kannst.
Alles Alb so wild. Der Käufer müsste den zur zul.stelle schicken i dann kann das Fz. Ab bzw umgemeldet werden.
im optimalsten Fall ja, aber was wenn der der Käufer sich nicht mehr meldet und sich ein dreck drum scherrt?
und eben einfach mal schnell hinfahren ist auch nich (2h einfache fahrt)
edit: @einTraumtaenzer
na ob das so einfach ist wie im link beschrieben bezweifel ich mal. Schon in der ersten Verlinkung des von dir geposteten steht widerum, das man den Brief zu abmeldung benötigt
Normalerweise braucht man nur die ZB I und die Schilder zur Abmeldung. Aber manche Zulassungsstellen zicken da rum. Versuch macht kluch.
Der Käufer hätte seine rote Nummer eigentlich nicht an das Auto hängen dürfen - aber das soll Dein Problem nicht sein.
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Für alles Weitere guggst Du hier
Der Link ist veraltet - AU-Bescheinigungen???
Für die Abmeldung braucht's die ZB II nicht. Wenns deine Zulassungsstelle nicht abmeldet, gehste halt zur nächsten Eine wird's schon machen...zu den roten Kennzeichen sag ich jetzt auch mal nix
Hatten wie auch mal als wir den Z3 nach Frankreich verkauft haben.
Der Franzose bekam von uns sogar die Nummernschilder und alle Papiere mit, da er keine andere Möglichkeit für die Überführung hatte. Wir haben dann am nächsten Tag per FAX unsere Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf unterrichtet (incl. Kopie Kaufvertrag, Schein, Brief) Mit dem Ummelden ließ der Käufer sich dann ungewöhnlich viel Zeit. Unsere Versicherung hat ihn dann angeschrieben und Zwangsstilllegung angedroht. Abgerechnet wurde das Versicherungsende wie im Kaufvertrag angegeben.
Ich stimme zu, der Brief ist nicht mehr notwendig für eine reine Abmeldung.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
zu den roten Kennzeichen sag ich jetzt auch mal nix
Es wäre für den nächsten aber schön wenn du sagen würdest, daß das sehr wahrscheinlich eine Straftat ist.
Rote Nummern / Überführungskennzeichen haben an zugelassenen Fahrzeugen- die eigene Kennzeichen haben - nichts zu suchen.
Joa, das ist schon richtig. Aber wie auch schon bemerkt wurde, ist das ja nicht das Problem des Verkäufers Und diejenigen, die rote Kennzeichen haben, wissen das bzw. sollten es wissen
Warum nicht so wie @ Ex-Porschefahrer es beschriebt, ohne das ich es hier zitieren muß? Zudem ein Anruf bei Versicherung und Zulassungstelle, würde dir manchen Nerv sparen. Es gibt auch sowas wie Zwangsstilllegung. Wurde mir jedenfalls von der hiesigen Zulassungstelle gesagt, nachdem mein Liebste ihr Auto verkauft hatte und Tagelang nix passierte. Ausser dem Kaufvertrag hatte sie da nichts in der Hand.
Ob diese Auskunft nun allgemeinverbindlich für ganz Deutschland gilt, kann ich natürlich nicht sagen. Ein Anruf könnte das aber klären.
Was ich nicht verstehen kann ist, im Zeitalter von Smartfone und Co. denkt niemand mehr daran mal den einfachsten Weg zu gehen und bei den zuständigen Stellen anzurufen. Statt dessen wird ein Jammertread aufgemacht, egal ob wegen einem angeblich unberechtigten Parkticket oder einer verpassten Abmeldung etc., wo dann nicht immer hilfreiche Antworten kommen.
Ok, ich habe auch Fehler gemacht in meinem Leben und daraus gelernt. Wie der TE habe ich auch mal ein Auto verkauft und alle Papiere mitgegeben unter der Zusage, dass Auto schnellstens umzumelden, was der Käufer auch tatsächlich gemacht hat.
Ich wünsche dem TE auf jeden Fall Viel Glück!
Zitat:
Original geschrieben von theblade
im optimalsten Fall ja, aber was wenn der der Käufer sich nicht mehr meldet und sich ein dreck drum scherrt?
Er wird sich melden, schliesslich wird er den Wagen ja irgendwann auf sich zulassen wollen.
Schwieriger wirds, wenn das Auto schon auf'm Schiff nach Afrika ist.
Nebenbei bemerkt: Rote Nummern auf einem zugelassenen AUto war keine so gute Idee. Sei froh dass nichts passiert ist.
Zitat:
Original geschrieben von theblade
Was mache ich nun? Ersetzt der Kaufvertrag quasi den Brief? oder bekomme ich den Wagen ohne Brief nicht abgemeldet?
Ich denke das hängt vom Bundesland ab. Hier in Berlin kann man mit Brief in jedem Bürgeramt sein Auto abmelden, fehlen jedoch Unterlagen ist persönliche Vorsprache bei einer der zwei Zulassungsstellen erforderlich. Also eine Frage des Ansprechpartners.
Zitat:
Die Vorlage der ZBII ist nicht erforderlich, sofern der im Fahrzeugregister eingetragene Halter persönlich vorspricht oder der Vorsprechende eine Vollmacht des eingetragenen Halters zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vorlegt.
sooo mal ein Update:
Abmeldung ging problemlos. habe kurz den Sachverhalt geschildert und dann war es auch erledigt.
Lt.meiner Zulassung hat wohl eher der Käufer ein Problem beim anmelden weil er dazu den Fahrzeugschein benötigt. Dieser wird dann bei seiner Zulassung erneut entwertet und danach vernichtet.
Keine Ahnung ob das je nach Landkreise unterschiedlich gehandhabt wird. Ich bin jedenfalls zufrieden das alles geklappt hat