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FZV §5 Mängel Beseitigung
Hallo Com,
wurde vor 2 Wochen mit meinem GTI angehalten, 10% US-Standlicht codiert.
Folge: Erloschen BE, 1 Punkt, 130€.
Nun kam n schreiben von der Zulassungsstelle.
Festgestellte Mängel: Fahrtrichtungsanzeiger auf Dauerleuchten programmiert.
Habs natürlich am selben Tag noch rausprogrammieren lassen, nun war ich heute beim KÜS und die meinten man müsste dafür den TÜV nochmal NEU machen, dabei hab ich vor nicht mal 2 Monaten erst TÜV gemacht. Ist das normal? oder liegt hier ein Fehler vor, würde es nicht ausreichen den behobenen Mangel abzunehmen und das dann an die Zulassungsstelle zu senden? Ich mein US Standlicht nicht zugelassen ja, Strafe sehe ich auch ein war blöd. Aber jetzt innerhalb von 4 Tagen noch n TÜV Termin zu bekommen und nochmal 100€ zu bezahlen sehe ich irgendwie nicht ein. Dann müsste bei abgefahrenen Reifen, ja auch der TÜV neu gemacht werden.. erlöscht ja auch die BE.
Bitte um Hilfe,
Grüße
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30 Antworten
Sind rund 124,- € für HU und AU ... für die Wiedererlangung der erloschenen BE ist das doch akzeptabel.
Abgefahrene Reifen sind ein EM, die Betriebserlaubnis erlischt dabei nicht.
Moin!
Wer mit nicht abgenommen, nicht genehmigten "Basteleien" sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, muss damit Rechnen, dass so etwas auf einen zukommt. Also zahlen!
G
Wie immer! Kurz und knapp, den Nagel auf den Kopf getroffen - Hans-Jürgen!
Zitat:
@flowS56 schrieb am 6. April 2021 um 20:23:06 Uhr:
Aber jetzt innerhalb von 4 Tagen noch n TÜV Termin zu bekommen und nochmal 100€ zu bezahlen sehe ich irgendwie nicht ein.
Die HU kannst du auch in einer Werkstatt machen lassen. Da sollte sich kurzfristig ein Termin realisieren lassen. Danach hast du dann ja auch wieder 24 Monate Ruhe.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 6. April 2021 um 22:14:29 Uhr:
Zitat:
@flowS56 schrieb am 6. April 2021 um 20:23:06 Uhr:
Aber jetzt innerhalb von 4 Tagen noch n TÜV Termin zu bekommen und nochmal 100€ zu bezahlen sehe ich irgendwie nicht ein.
Die HU kannst du auch in einer Werkstatt machen lassen. Da sollte sich kurzfristig ein Termin realisieren lassen. Danach hast du dann ja auch wieder 24 Monate Ruhe.
Bis zum nächsten Umbau...
Versteht sich von selbst. Deshalb habe ich es nicht extra erwähnt.
TÜV muss man nicht neu machen, ist aber für den Kunden oft der günstigere Weg. Die Mängelkartenuntersuchung nach §5 FZV kostet bei uns das gleiche wie eine HU ohne Abgasanteil. Wenn die HU nicht gerade letzten Monat war ist es dann für den Kunden oft günstiger die HU neu zu machen weil er dann neben der Mängelkarte auch gleich eine Plakette für 2 Jahre bekommt.
Sollte man als Prüfer dem Kunden nur auch so erklären. Eine neue HU ist nicht zwingend erforderlich.
Es ist keine neue HU erforderlich.
Und die Betriebserlaubnis war und ist nicht erloschen wegen des falschen Standlichts. enn du das Bußgeld aber bereits akzeptiert/gezahlt hast, wird es schwer, noch dagegen vorzugehen.
Zitat:
@nogel schrieb am 7. April 2021 um 17:34:30 Uhr:
Es ist keine neue HU erforderlich.
Und die Betriebserlaubnis war und ist nicht erloschen wegen des falschen Standlichts. enn du das Bußgeld aber bereits akzeptiert/gezahlt hast, wird es schwer, noch dagegen vorzugehen.
Aber ich verstehe nicht, dass die Polizei, die sich eigentlich an Gesetze halten muss, dann einfach so eine nicht haltbare Behauptung wie "Betriebserlaubnis erloschen" aufstellen und danach Bußgeld einziehen kann.
Ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen (mag sein, dass das keiner DABeschw. unterliegt, aber die Vorgesetzten müssten sich damit befassen).
Kann ja nicht sein, dass die Polizei, die es besser wissen müsste, so das Gesetz "biegt".
So etwas regt mich auf.
Wenn die Einbauten nicht mehr der ABE des Fahrzeugherstellers entsprechen und die Abweichungen nicht zulassungsfähig sind, dann erlischt die BE des Fahrzeugs. Das passiert schon mit unzulässigen Leuchtmitteln ...
Ja, wir haben hier in der gegend auch einen Polizisten, der bei jeder Kleinigkeit "BE erloschen" konstatiert. Man muß sich halt dagegen wehren....
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. April 2021 um 17:59:06 Uhr:
Wenn die Einbauten nicht mehr der ABE des Fahrzeugherstellers entsprechen und die Abweichungen nicht zulassungsfähig sind, dann erlischt die BE des Fahrzeugs. Das passiert schon mit unzulässigen Leuchtmitteln ...
Nein, das ist falsch und die ganze Thematik habe ich hier schon irgendwann mal ausführlich dargelegt (suchst du bei Interesse aber selbst raus)
Da kommen wir nicht auf einen Nenner ...