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G3:T4 nebelleuchten in front einlässe
hi ,
ich hab gelesen das in den einlässen (siehe bild) T4 nebelscheinwerfer verbauten worden sind.
hat jemand ahnung was da für veränderung an schürtze und scheinwerfer gemacht werden müssen?
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30 Antworten
keiner ne idee, oder wenigstens schon jeman mal sowas gesehen???
Würde mich auch interssieren, da die NSW beim dreier meines erachtens viel zu hoch liegen. Die Frage ist nur wieder wegen TÜV.
Zitat:
Original geschrieben von guenther86
keiner ne idee, oder wenigstens schon jeman mal sowas gesehen???
Ich meine sowas schonmal gesehen zu haben!War glaub ich in ner VW Scene!War ein blauer Golf 3 VR6!Die Nebels sahen zumindest nach T4 aus!Bin grad bei der Arbeit aber wenn ich morgen daheim bin schau ich mal ob ich die noch irgendwo finde!
hab da auch interesse dran, wegen der bescheidenen position der nebler beim g3.
der tüv und die rennleitung dürften eigentlich gar nix sagen deswegen, da die teile ja nen e-zeichen haben und auch von vw sind, also auf jeden fall als nebler zugelassen.
dann müssen die nur noch ordentlich befestigt sein, nicht das die bei ner vollbremsung rausfallen oder so.
Zitat:
Original geschrieben von 20ChrisK01
hab da auch interesse dran, wegen der bescheidenen position der nebler beim g3.
der tüv und die rennleitung dürften eigentlich gar nix sagen deswegen, da die teile ja nen e-zeichen haben und auch von vw sind, also auf jeden fall als nebler zugelassen.
dann müssen die nur noch ordentlich befestigt sein, nicht das die bei ner vollbremsung rausfallen oder so.
das ist völliger blödsinn! klar haben die ein e-zeichen, deswegen darfst du dir die dinger aber nicht ans fahrrad schrauben. die wurden im t4 geprüft und haben deswegen das zeichen erhalten. wenn die bei vw in den akten nachschlagen steht das auch entsprechend drinne.
sie sind als nebler zugelassen, aber nur auf dem T4!
Zitat:
Original geschrieben von cksIT
das ist völliger blödsinn! klar haben die ein e-zeichen, deswegen darfst du dir die dinger aber nicht ans fahrrad schrauben. die wurden im t4 geprüft und haben deswegen das zeichen erhalten. wenn die bei vw in den akten nachschlagen steht das auch entsprechend drinne.
sie sind als nebler zugelassen, aber nur auf dem T4!
jip .... so wie es oben erzählt wurde gilt es vielleicht bei universal neblern zb von hella oder so , aber nicht unbedingt bei welchen von anderen fahrzeugen. ich würd mir sonst auch die flutlichter vom evo einbauen
Zitat:
Original geschrieben von deejaymich
Würde mich auch interssieren, da die NSW beim dreier meines erachtens viel zu hoch liegen. Die Frage ist nur wieder wegen TÜV.
Die Entwickler werden sich schon dabei was gedacht haben wieso sie da sind.
Zitat:
Original geschrieben von Silvercircle04
Die Entwickler werden sich schon dabei was gedacht haben wieso sie da sind.
weil da noch platz war?
naja ich finde die originalen ziemlich schlecht platziert und wirklich was bringen tun die nicht ... deshalb sind se bei mir auch rausgeflogen
da gabs hier mal jemanden, der sich da selber was gebastelt hatte....
ich muss mal gucken, ob ich das noch finde...
Hallo ihrs!
Hab da mal nen Bild gefunden wo die Nebler unten sind. Weis aber leider nicht, von welchem Modell sie sind.
Wegen erlaubt oder nicht kannst du ja mal direkt beim TÜV nachfragen.
Zitat:
Original geschrieben von alx07
Hallo ihrs!
Hab da mal nen Bild gefunden wo die Nebler unten sind. Weis aber leider nicht, von welchem Modell sie sind.
Wegen erlaubt oder nicht kannst du ja mal direkt beim TÜV nachfragen.
hm der hat ja dann 2 paar nebler, es sei denn das neben den blinkern sind TFL
Zitat:
Original geschrieben von cksIT
das ist völliger blödsinn! klar haben die ein e-zeichen, deswegen darfst du dir die dinger aber nicht ans fahrrad schrauben. die wurden im t4 geprüft und haben deswegen das zeichen erhalten. wenn die bei vw in den akten nachschlagen steht das auch entsprechend drinne.
sie sind als nebler zugelassen, aber nur auf dem T4!
Würd mich mal interessieren, woher du die Informationen hast. So weit ich das weiß, gibt des E-Prüfzeichen lediglich Auskunft darüber, ob ein Teil allen zutreffenden Gesetzen der europäischen Länder entspricht (Bruchverhalten, Isolierung, sicherlich auch die Ausleuchtung/Blendverhalten, etc.).
Es wird nicht von einem Überwachungsinstitut (wie TÜV o.ä.) erteilt, sondern Firmen innerhalb der EU dürfen das Zeichen selbst aufdrucken und bestätigen damit die Gesetzeskonformität.
Nach meinem Kenntnissstand wird es also nicht in Zusammenhang mit dem T4 als solchem geprüft.
Lass mich aber gerne eines besseren belehren...!
Einfach irgendwie reinbasteln ist aber sicherlich auch nicht, es gibt bestimmt §, welche die Ausleuchtung der Straße in gewissem Maße vorschreiben.
Ähm, was soll es denn bringen, die NSW tiefer zu setzen?
Da wo sie sind, erfüllen sie ihren Zweck vollkommen, oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von el_grapadura
Einfach irgendwie reinbasteln ist aber sicherlich auch nicht, es gibt bestimmt §, welche die Ausleuchtung der Straße in gewissem Maße vorschreiben.
auf jeden fall ist vorgeschrieben wie weit die vom boden entfernt sein müssen dürfen usw