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Gabrauchtkauf beim Freien Händler und die Gewährleistung

Themenstarteram 4. Februar 2016 um 19:39

Hallo.

Viele freie Händler bieten ihre Autos mit "12 Monaten Gewährleistung" an. Also ohne die zusätzliche Car-Garantie mit ihren genauen geregelten Bedingungen

 

Im Endeffekt läuft es dann vermutlich darauf hinaus, das man in den ersten 6 Monaten Gewährleistung hat, und danach nachweisen muss, das der mangel schon von Anfang an da war.

Voraussetzung natürlich Scheckheftgepflegt und alle KD gemacht usw.

Ist dies soweit richtig ?

 

 

Können diverse Sachen (außer Verschleißteile natürlich) ausgeschlossen sein ?

Angenommen bei dem Fahrzeug entsteht ein großer Schaden am Motor. Der Freie Händler wird sich freuen, die 5-8k€ zu zahlen nehme ich an.

Kann der Händler auch nur einen Teil der kosten bezahlen müssen, oder kann mir das egal sein, weil ich habe ja 12 bzw. 6 Monate Gewährleistung...

 

Kommt der Händler da irgendwie raus und muss nix zahlen ?

 

Danke !

 

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23 Antworten

Der alte Spruch... Es prüfe wer sich bindet. Auch wenn der Urspruch sich um Heirat dreht. Über die vorgeschriebene Leistung vom Gesetzgeber hinaus ist alles freiwillig. Das muss der Händler beschreiben. Du stellst gute Fragen, genauso und noch mehr genau in diesem Stil dem Händler stellen und dann im Vertag nachlesen. Dann ist beiden klar, es ist klar und es wird gut.

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 4. Februar 2016 um 20:39:41 Uhr:

Hallo.

Viele freie Händler bieten ihre Autos mit "12 Monaten Gewährleistung" an. Also ohne die zusätzliche Car-Garantie mit ihren genauen geregelten Bedingungen

 

Im Endeffekt läuft es dann vermutlich darauf hinaus, das man in den ersten 6 Monaten Gewährleistung hat, und danach nachweisen muss, das der mangel schon von Anfang an da war.

Voraussetzung natürlich Scheckheftgepflegt und alle KD gemacht usw.

Ist dies soweit richtig ?

Das mit den 6 Monaten ja stimmt, Scheckheft, KD etc. hat nichts mit der Gewährleistung zu tun.

 

Zitat:

Können diverse Sachen (außer Verschleißteile natürlich) ausgeschlossen sein ?

Alles was beim Kauf als Defekt im Vertrag landet, bzw von dir als zur Kenntnis genommen unterzeichnet wird. Ansonsten nicht!

Als Beispiel:

Dekra Gutachten Mangel: Turbo macht geräusche -> keine Gewährleistung auf den Turbo

Zitat:

Angenommen bei dem Fahrzeug entsteht ein großer Schaden am Motor. Der Freie Händler wird sich freuen, die 5-8k€ zu zahlen nehme ich an.

Hatte ich schon der Händler hat das Auto zurückgenommen - war mit der Lösung zufrieden.

Rechtlicht wird das hier schwierig. Die Frage ist ob es sich hierbei um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt bzw. rechtlich korrekt formuliert ob die Nacherfüllung zumutbar ist.

ich zitiere mal erster treffer googel:

http://...anzlei-fuer-privatrecht.de/.../

Zitat:

Unzumutbarkeit liegt auch bei Unverhältnismäßigkeit der Kosten vor. Ausgangspunkt für eine Gegenüberstellung ist der Wert der Sache im mangelfreien Zustand im Verhältnis zu den Kosten der Nacherfüllung. Der Kaufpreis ist kein Bezugsmaßstab, OLG Braunschweig NJW 2003, Seite 1053. Bei doppelt so hohen Nacherfüllungkosten gegenüber dem objektiven Wert der Sache im mangelfreien Zustand kann Unzumutbarkeit vorliegen, die Rechtsprechung nimmt teilweise bereits bei einem Überschreiten des Wertes der Sache von 20 % eine Unzumutbarkeit an, so das Landgericht Ellwangen NJW 2003, Seite 517.

Eine besondere Fallgruppe bildet das Wahlrecht des Käufers zwischen Reparatur und Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Bereits dann, wenn die Reparatur am Wohnsitz des Käufers zu nachweislich höheren Kosten beim Verkäufer führen sollte als die Nachlieferung einer mangelfreien Sache, kann der Käufer auf seinem gesetzlichen Recht der freien Wahl nicht mehr bestehen, sondern muss die Nachlieferung dulden. Bei geringwertigen Gütern stehen oftmals die Kosten der für eine Reparatur erforderlichen An-und Abfahrt in keinem Verhältnis zu denjenigen einer Nachlieferung. Anderes kann dann gelten, wenn er auf den Gegenstand bereits eigene so genannte Verwendungen getätigt hat, er also mit eigenem Arbeitsaufwand umgestaltet wurde.

Zitat:

Kann der Händler auch nur einen Teil der kosten bezahlen müssen, oder kann mir das egal sein, weil ich habe ja 12 bzw. 6 Monate Gewährleistung...

Ihr könntet euch einigen die Frage ist wie stark du das durchsetzen willst es bleiben auch noch Minderung etc.

Zitat:

Kommt der Händler da irgendwie raus und muss nix zahlen ?

Wenn der Vertrag richtig ist und du bereit bist damit zum Anwalt zu gehen sieht es sehr schlecht für ihn aus.

entscheidend ist, was als Verschleissteil gilt.

Bestimmte Teile dürfen einen dem Alter und Laufleistung des Fahrzeugs entsprechenden Verschleissgrad haben, z.B. sowas wie Kupplung, Getriebe, Dämpfer, Abgasanlage...

Deshalb vorher eine ausgiebige Probefahrt machen, um so viele vorhandene Mängel wie möglich zu finden und mit dem Verkäufer VORM Kauf darüber verhandeln...

JEDER Händler haftet im Rahmen der Gewährleistung für evtl. Mängel, die berechtigt sind.

Zitat:

@cocker schrieb am 4. Februar 2016 um 21:14:34 Uhr:

entscheidend ist, was als Verschleissteil gilt.

Bestimmte Teile dürfen einen dem Alter und Laufleistung des Fahrzeugs entsprechenden Verschleissgrad haben, z.B. sowas wie Kupplung, Getriebe, Dämpfer, Abgasanlage...

Deshalb vorher eine ausgiebige Probefahrt machen, um so viele vorhandene Mängel wie möglich zu finden und mit dem Verkäufer VORM Kauf darüber verhandeln...

JEDER Händler haftet im Rahmen der Gewährleistung für evtl. Mängel, die berechtigt sind.

hier eine schöne Liste an der man sich orientieren kann:

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Mir wollte mal ein freier Händler weismachen, dass er aus der gesetzlichen Haftung raus ist, wenn er mir eine extra GW Garantie verkauft (die ICH dann bezahlen soll) ne danke.

Nicht richtig und unseriös dazu.

Hi,

bei einem Motorschaden muss kein neuer Motor eingebaut werden. Man hat nur Anrecht auf eine Mängelbeseitigung.

Dazu reicht bei einem defekten Motor dann auch ein gleichwertiger Gebrauchtmotor.

Das gilt für alle defekten Teile.

Gruß Tobias

Zitat:

@cocker schrieb am 4. Februar 2016 um 21:14:34 Uhr:

entscheidend ist, was als Verschleissteil gilt.

Bestimmte Teile dürfen einen dem Alter und Laufleistung des Fahrzeugs entsprechenden Verschleissgrad haben, z.B. sowas wie Kupplung, Getriebe, Dämpfer, Abgasanlage...

Ja, das sehe ich zunächst auch so. Allerdings wird in der Praxis wohl gerne der Begriff Verschleißteil überstrapaziert. Bei unserem Kia Ceed hat sich der Händler sogar bei einem defekten Radion mit dem Argument aus der Garantieverpflichtung schleichen wollen. Ein Anruf beim Importeur konnte die Wogen glätten...

Wenn ich mir neue Bremsklötze kaufe - bei denen ja das Verschleißen der normale Gebrauch ist - und die fallen nach 1.000km auseinander, möchte ich nicht in der Haut desjenigen stecken, der sich dann auf "ist ja Verschleißteil" herausreden möchte. Mängelfrei muss das Produkt ja trotzdem über eine als gewöhnlich anzunehmende Zeit sein, sicher muss es obendrein sein.

Grüße

SpyderRyder

am 8. Februar 2016 um 9:09

Das Problem ist aber, dass man das ohne vor Gericht anerkannten Gutachter und lückenloser Beweiskette nicht beweisen kann nach den ersten 6 Monaten.

@

Ich finde eine sinnvolle Gebrauchtwagen Garantie nicht unseriös.

Unseriöls nur, bei zu alten Autos.

Wenn ab 150000 km die Zuzahlung 99 % ist und das Auto 160000 km Laufleistung hat.:D

Hi,

nach den 6 Monaten hat man wirklich kaum eine Chance bei der Gewährleistung. Eine Gebrauchtwagengarantie kann da eine Sinnvolle Ergänzung sein. Aber trotz Gebrauchtwagengarantie gilt die Gewährleistung natürlich trotzdem und da ist man eben in den ersten 6 Monaten oft besser gestellt.

Allerdings gibt es eben auch jede menge Gebrauchtwagengarantien die nix oder kaum was bringen. Hohe Eigenbeteiligung und viele Ausschlüsse. Und um beim Beispiel mit dem kaputten Motor zu bleiben es gibt auch Obergrenzen. ich hatte mal ne Gebrauchtwagengarantie die pro Schadensfall nicht mehr als 1500€ zahlt.

Bringt bei nem Motorschaden für 5t€ dann auch nicht mehr soooo viel ;)

GRuß Tobias

Da hier so oft der "freie Händler" ins Spiel gebracht wird.

Gewährleistung ist gesetzl. geregelt, und dabei ist es m.W. unerheblich ob der Verkäufer freier Händler, Vertragshändler oder ob du dem Metzger um die Ecke den Firmenwagen abkaufst.

der Metzger gilt hier eher als Privatverkäufer... das ist wieder was anderes ;)

Ansonsten hast du völlig recht.

M.W gilt der Metzger eben nicht als Privatverkäufer wenn er sein Geschäftsauto an Privat verkauft.

Er muss genauso Gewährleistung geben wie jeder Autohändler.

der Metzger kann seinen Firmenwagen imho durchaus auch als Privatverkäufer anbieten und somit Gewährleistung komplett ausschliessen. Er handelt ja nicht mit Autos

falsch.

es sei denn es hätte sich in der letzten Zeit was geändert

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