- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 3
- Ganz dringende Frage, hoffe bin richtig hier?!
Ganz dringende Frage, hoffe bin richtig hier?!
Hallo,
wie oben schon geschrieben, hoffe ich bekomme auf meine Frage eine Antwort hier.
Ich habe Ende 2003 einen Golf III (Bj. 1997) per Finanzierung gekauft. Außer dem Darlehnsvertrag wurde mir nichts ausgehändigt. Jetzt meine Frage, habe ich ein Recht auf einen Kaufvertrag? Muss ja wenigstens was schriftliches haben, über Vorschäden usw.
Habe mein Auto nämlich vor kuren von einem Freund (der hat ne eigene Kfz-Werkstatt) mein Auto mal "begutachten" lassen und er hat einen mega Frontschaden festgestellt. Konnte er sehen, weil die Instandsetzungsarbeiten nicht korrekt gemacht wurden und die Teile nicht so sitzen wie sie sein sollen. Denn dieser Schaden, wurde mir beim Kauf des Fahrzeugs nicht mitgeteilt. Wer kann helfen? Was kann ich tun, habe ich ein Recht auf nen Kaufvertrag oder ähnliches? Ich danke jetzt schon, Gruß Melody27
Ähnliche Themen
12 Antworten
Na ich würde jetzt sagen..klar hast du nen Rechta uf einen Kaufvertrag, Finanzierung hat ja damit nichts zu tun. Sie ist eher ein Bestandteil des Vertrages. Überleg doch mal, irgendwann hast du den Wagen abbezahlt aber du kannst gar nicht nachweisen das es deiner ist.
hi!hab net son plan aber natürlich hast du ein recht auf ein Vertrag und das der Unfall verschwiegen wurde !!!da kannst auf jeden was machen!
wer später bremst fährt länger schnell
Danke für Antwort. Wenn der Händler mir nun keinen aushändigen will, was dann? Auch wenn es schon fast 2 Jahre her ist, könnte ich mich noch "beschweren". Was passiert eigentlich, wenn so ein Schaden vom Verkäufer verschwiegen wurde? Zahle ja nun schon seit fast 2 Jahren meine Rate und ich hätte mir bestimmt das Fahrzeug bei so nem Schaden nicht "gekauft".
scheiß situation.
auf jeden fall würde ich den verkäufer auf einen kaufvertrag ansprechen, ohne ihm etwas von dem, schaden zu sagen. ob ein solcher finanzierungsvertrag als kaufvertrag gilt, kann ich nciht sagen. hast du eine rechtschutzversicherung? auch wenn nciht, würde ich auf jeden fall einen anwalt befragen, bevor du irgendwie handelst. dann bsit du auf der sicheren seite.
im prinzip muss der verkäufer den wagen zurücknehemn, und dir den vollen kaufpreis erstatten. wie das allerdings mit ausnahmen und auflagen aussieht, weiß ich nicht.
du hast ja einen kaufvertrag, verträge haben nämlich formfreiheit.
du hast afaik auf jeden Fall einen Anspruch gegen den Händler, weil dieser auf krasse Schäden hinweisen muss. Du solltest natürlich einen Zeugen haben der bestätigen kann, dass der Händler nichts gesagt hat.
ach ja.. dein Wagen hat einen Sachmangel und da gibts keine Verjährungsfrist wenn der Schaden von Anfang an da war (glaub ich)
Für solche Fälle habe ich eine Verkehrsrechsversicherung, falls du auch so was hast dann lass dich nicht auf irgendwelche Diskussionen mit dem Händler ein sondern gehe zum Anwalt, der soll einen netten Brief an den Händler schicken und dann geht die ganze sache schon ihren richtigen Weg. Wenn du nur so hingehst wird er bestimmt alles abstreiten und du stehst dann dumm da weil du ihm ja irgendwie nachweisen musst das der Schaden schon beim Kauf da war.
Zudem müsstest du beweisen, das du in den letzten 1 1/2 Jahre unfallfrei gefahren bist. Ist wirklich eine blöde situation. Wenn du keine rechtschutz hast kann ich www.frag-einen-anwalt.de empfehlen. Die antworten da innerhalb von 3 stunden, du musst halt einen betrag zahlen. Hab schon einige sachen dort klären können.
Mfg
Hallo,
zum einen lässt das Topic sehr zu wünschen übrig, das nächste mal bitte was aussagekräftiges wählen!
Zum anderen, bist du hier mit deiner Frage eigentlich schon im Falschen Forum gelandet! Für soche Fragen haben wir sogar nicht mal ein wirklich passendes Forum! Du müsstest dich irgendwo hinwenden, wo du ne Rechtsberatung bekommen kannst!
Hier ist dies nicht möglich, da wir dir keine rechtliche Beratung geben dürfen...
Gruss thommen
Da hat der gute thommen schon Recht. Wir können dir zwar hier ein paar Tipps geben, aber das läuft am Ende ohnehin darauf hinaus, dass du dir einen professionellen Rechtsbeistand suchen musst. Daher bringt das auch nicht viel. Wer Rechtsschutz hat, sollte, falls ein Gespräch mit dem Händler nichts bringt, gleich zum Anwalt.
Ein Kaufvertrag ist zu stande gekommen, da reicht die Willensübereinkunft von Käufer und Verkäufer. Dieser kann natürlich auch mündlich geschlossen werden, ist nur dann schwerer zu beweisen.
War der andere eine Firma? Wenn er privat an privat verkauft hat kann er "gekauft wie gesehen" machen und dann hast du Pech gehabt. Besonders da ja leider kein schriftlicher Vertrag vorliegt.
Bevor du zum teuren Anwalt rennst, geh zu den Verbraucherzentralen, die beraten dich kostenlos oder ruf so eine gebührenpflichtige Rechtsbeartunghotline an, kommt immer noch günstiger als ein Besuch beim Anwalt.
Also irgendeinen Vertrag solltest du schon haben, ansonsten kannst du den Händler überhaupt nicht mehr belangen, bzw. irgendwelche Garantieansprüche.
Ein Kaufvertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande, das ist schon richtig. Aber er bedarf dann soweit ich mich zurückerinnern kann auch der schriftlichen Form, und nicht formlos. Aber das müsste ich nochmal nachschlagen um es 100% zu bestätigen.
Ein Einkauf im Supermarkt ist z.B. Formlos, dadurch das die Artikel jedem frei zugänglich sind und jeder sich bedienen kann hat praktisch der Inhaber des Supermarktes seine Willenserklärung abgegeben, und dadruch das ich mich bediene habe ich meine abgegeben..das ganze läuft formlos. Bei einem Autokauf ist das glaube ich anders.
Zudem gibt es auch in solchen Fällen eine Verjährungsfrist, die jedoch erst beim Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels beginnt..--->versteckter/arglistig verschwiegener Mangel
Also Kaufvertrag kann mündlich/per Handschlag erfolgen. Nur bei speziellen Sachen wie Grundstücken war mehr Papierzeug erforderlich (Grundbucheintragung). Bei mobilen Sachen (=Auto) nicht.
Die Moral von der Geschicht: nie beim Autokauf ohne einen schriftlichen Vertrag.
Wie hoch wäre den eigentlich der enstandene Schaden?