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ganz kurze Frage: 175/65 14 für Golf3 eintragen

Themenstarteram 12. August 2008 um 19:06

Hallo, ich habe bei doppel whopper die Reifenfreigaben nachgesehen.

Serienbereifung ist natürlich 185/60 14.

Änderung u.a. 175/65 14 - muss ich diese Reifengröße dann eintragen lassen?

oder sind die automatisch freigegeben, da dort ja "Änderung" steht.?

Viele Grüße

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17 Antworten
Themenstarteram 12. August 2008 um 19:35

nur eine Antwort :cool:

hi

soweit ich weiß müsstest du die eintagen lassen aber meinst wirklich das es das wert ist??

Schau mal in deinen Fahrzeugschein. Dort sollte 185 und 175 eingetragen sein. Schau auch mal in dem Kommentarfeld, da steht das auch manchmal drin. Wenn es nicht drin steht brauchst du von VW eine offizielle Reifenfreigabe. Damit zum Strassenverkehrsamt und Eintragen. Sonst gibt es ärger bei der nächsten Kontrolle. Ist aber kein Akt, kostet nur ein paar Euro.

Grüße, Marius

am 12. August 2008 um 20:49

soviel ich weiß sind die 175er als Winterreifen ohne weiteres zulässig

Zitat:

Original geschrieben von T5000

soviel ich weiß sind die 175er als Winterreifen ohne weiteres zulässig

ja, es sollte kein Problem sein, von VW eine Freigabe zu erhalten.

Ob es aber nur mit der Freigabe aber ohne Eintrag nicht doch Probleme geben könnte, weiß ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von waldprophet1980

Hallo, ich habe bei doppel whopper die Reifenfreigaben nachgesehen.

Serienbereifung ist natürlich 185/60 14.

Änderung u.a. 175/65 14 - muss ich diese Reifengröße dann eintragen lassen?

oder sind die automatisch freigegeben, da dort ja "Änderung" steht.?

Viele Grüße

Was versprichst Du dir von diesen Reifen? 185/60 R14 ist -noch- eine sehr gebräuchliche Größe und sollte damit recht günstig sein. Einen großen Spritspareffekt verspreche ich mir von den 175ern nicht.

Falls Du die 175er geschenkt bekommst, prüfe, ob Du nicht beim nächsten Reifenkauf wieder draufzahlst.

Themenstarteram 13. August 2008 um 6:37

Hallo, ich würde diese Reifengröße vom Nachbar geschenkt bekommen. ;)

Sind ganz NEU DOT 2008.

Jetzt weiß ich nicht, ob ich diese einfach so fáhren darf.

Aus Doppel-Whopper Reifenfreigabe & die Beiträge werde ich nicht schlauer & in der neuen Zulassungsbescheinigung ´auch nicht :rolleyes:

Schade

Themenstarteram 13. August 2008 um 6:45

ich sehe gerade die Reifen haben die M+S Kennung - laufen jedoch unter Ganzjahresreifen :confused:

Also wenn die 175/65 R14 Winterreifen wären, dann Reifenfreigabe?

Sind es Winterreifen mit M+S Kennung? ;) Schneepflocken Symbol nicht.

Komisch

Ist doch ganz einfach. Standartmäßig sind auf einem Golf 3 folgende Reifen freigegeben:

175 70 R13 - 185 60 R14 - 195 50 R15

(zumindest bei mir im Fahrzeugschein)

Diese habe ich auch schon oft gesehen.

Dann gibt es bei Doppelwobber ein PDF von VW für Reifenfreigabe. Wenn deine da drin stehen, darf man die auch fahren.

Was du jetzt also tun mußt:

1. Nachschauen, ob in deinem Fahrzeugschein/Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 die Reifen eingetragen sind

Ja -> aufziehen und fahren NEIN -> weiter

2. Bei VW eine Reifenfreigabe für die Reifen (ist ein Brief mit Stempel) geben lassen, sollte eigentlich kostenlos sein

aufziehen und fahren

3. Um ganz sicher zu sein, ab zum Strassenverkehrsamt und in die Papiere die Reifengröße eintragen lassen, dann gibt es keine Diskussionen mit dem TüV oder den Grünen :)

Mfg Marius

Winterreifen und Sommerreifen haben nichts mit der Zulassung am KFZ zu tun, es entscheidet alleine die Größe -> es sein denn, eine Größe ist nur bei M+S Reifen zugelassen. Dies steht aber auch in der Reifenfreigabe von VW...

MfG, Marius

Winterreifen und Sommerreifen haben nichts mit der Zulassung am KFZ zu tun, es entscheidet alleine die Größe -> es sein denn, eine Größe ist nur bei M+S Reifen zugelassen. Dies steht aber auch in der Reifenfreigabe von VW...

In meinem KFZ Schein steht drin:

20 BIS 23 AUCH GEN.: 175/ 70R13 82S OD. 175/ 65R14 82Q M+S

Ich darf also auch andere Reifen aufziehen, ausser meinen 195ern, aber bei 175/65R14 nur M+S Reifen!

MfG, Marius

Ich würde sie erst einmal dankend annehmen. Sind neu und eBay freut sich immer, wenn du sie nicht aufziehen willst :)

Themenstarteram 13. August 2008 um 7:01

Danke für die Hilfe. Ebay immer gut ;)

Das Problem ich habe den alten Briéf nicht.

vielleich kann ja mal einer in seinem nachschauen. Es ist ein ABU :cool:

Bj. 1993 75 PS 1.6 Lter - wenn jemand helfen könnte super.

Viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von waldprophet1980

Danke für die Hilfe. Ebay immer gut ;)

Das Problem ich habe den alten Briéf nicht.

vielleich kann ja mal einer in seinem nachschauen. Es ist ein ABU :cool:

Bj. 1993 75 PS 1.6 Lter - wenn jemand helfen könnte super.

Viele Grüße

Ich würde mich in diesem Fall nicht auf andere Leute, die evtl. irgendwelche Freigaben oder Einträge in ihren Briefen haben, verlassen, sondern erstmal klären, was für Dich relevant ist.

Grundsätzlich ist die Größe für Dein Auto kein Problem.

Bei meinem Variant (90PS) z.B. sind die Grössen 175/65 R14 und 185/60 R14 als Winterbereifung zugelassen, so ist es in Brief und Zulassung eingetragen. Es wäre laut TÜV auch kein Problem, die 185er als Sommerreifen einzutragen (ich stand auch mal vor der Überlegung umzurüsten), der TÜV-Mensch hat das nach einem Blick in seine Unterlagen bestätigt. Es wären damals (ist schon ein paar Jahre her, da gabs noch nicht die neuen Zulassungsbescheinigungen) noch ein paar EUR für die Eintragung/Umschreibung fällig geworden.

Also fahre mal zu einer Prüfstelle und erkundige Dich dort, Du kannst Dich auch mal an VW wenden oder eine Anfrage beim TÜV (oder Dekra oder was es sonst noch gibt) stellen. Die sollten Dir dann genau sagen können, unter welchen Umständen die Reifen grundsätzlich an Deinem Auto gefahren werden dürfen (Geschwindigkeits- und Lastindex spielen ja auch noch eine Rolle) und ob und, wenn ja, was Du in Deinen Papieren ggf. eintragen oder ändern lassen mußt.

Es kann gut möglich sein, daß heute in den Papieren garnichts mehr eingetragen oder geändert wird (es gab da mal Diskussionen, daß Reifengrößen nicht mehr eingetrgen werden) und allein die Freigabe vom Hersteller oder "TÜV" ausreichend ist.

Trotz allem solltest Du die Kosten im Auge behalten. Sollte die Legalisierung der Reifen etwas kosten, ist es sinnvoll, diese mit den Kosten für neue Reifen (die ja irgendwann mal fällig sind) zu vergleichen. Auch wäre interessant zu erfahren, was das genau für Reifensind, die Du bekomst.

Achso, zu der Winterreifenfrage: Derzeit gelten rechtlich Reifen mit M+S-Kennzeichnung als Winterreifen; das sagt aber zunächst überhaupt nichts über die Wintertauglichkeit der Teile aus. Erst wenn auch das Schneeflockensymbol ebenfalls auf der Flanke aufgeprägt ist, hat der Reifen eine gewisse Schnee(matsch)tauglichkeit.

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