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GAP-Deckung sinnvoll?

Themenstarteram 18. März 2018 um 16:44

Holla,

ich habe eine Frage zum Sinn oder Unsinn einer GAP-Deckung zusätzlich zur Vollkasko.

Ich habe eine Leon Cupra (Leasing). Der Listenverkaufspreis liegt bei ~45k€.

Anschaffungspreis laut AB lag bei 32,8k€ (inkl. Garantieverlängerung und Wartuns/Verschleiß) Ich zahle über die Laufzeit von 3 Jahren ca 11,3 k€, was etwa 340€/Monat entspricht.

Jetzt ist es ja so, das die GAP-Deckung die Lücke zwischen Restwert und WBW schließt.

Allerdings ist der Anschaffungspreis aufgrund des recht hohen Rabattes niedriger als ein durchschnittlicher Gebrauchter (1Jahr, ~15.000 km).

Wenn ich jetzt keinen groben Denkfehler mache, oder die Gebrauchtwagenpreise ins Bodenlose fallen, liegt der WBW wohl immer über dem Restwert?

Macht es aus eurer Sicht Sinn auf die GAP-Deckung zu verzichten? Macht ca 100€ p.a. aus.

Beste Antwort im Thema

Zumindest wenn dir ein anderer Verkehrsteilnehmer reinfährt zahlt dessen Haftpflicht dir nicht den Neupreis sondern nur den Zeitwert. Dann wäre es sinnvoll wenn die Gap Versicherung greift und die Differenz zahlt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Notwendigkeit von GAP beim Leasingvertrag' überführt.]

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In diesem speziellen Fall würde ich das Risiko eingehen, auch wenn es durchaus Konstellationen gibt bei denen es schief gehen könnte. Eine Versicherung für mich ist eine Absicherung gegen ein Risiko das ich selbst nicht tragen möchte, entweder weil es mich finanziell ruiniert oder weil ich die Eintrittswahrscheinlichkeit für entsprechend hoch halte.

Du verwechselst den Wiederbeschaffungswert mit dem Anschaffungspreis. Bei einem Totalschaden interessiert nicht der Preis, der für das Leasing angesetzt wurde, sondern der tatsächliche Marktwert eines Fahrzeugs entsprechenden Alters.

Nun da hat lemonshark schon recht. Wer sagt Dir denn, wenn Du den Wagen zusammenlegst, genau den Rabatt zu bekommen? Wenn Dir im dümmsten Fall nichts ausmacht 1000-2000€ aus eigener Tasche zu bezahlen, brauchst Du eine GAP Versicherungen nicht abschließen.

Falls dir der Leasinggeber die GAP verkaufen will, dann frag mal bei deiner Vollkasko nach, ob die GAP-Deckung da nicht beitragsfrei enthalten ist.

Er schreibt im Eingangspost, die GAP-Deckung würde 100,- im Jahr kosten. Vielleicht lohnt es, sich nach einer Versicherung umzusehen, die das beitragsfrei abdeckt.

am 19. März 2018 um 7:57

Wozu soll diese Versicherung gut sein, wenn er dank eines außergewöhnlich guten Nachlasses sowieso nie anspruchsberechtigt sein wird?

Der Nachlass hilft Ihm doch nicht beim Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert ist doch meistens geringer als die noch offenen Restbeträge aus dem Leasing-Vertrag - der Leasingnehmer ist jedoch trotz des totalen Wertverlustes verpflichtet, die ausstehenden Leasingraten abzuzahlen.

GAP-Deckung - Beispiel:

Wiederbeschaffungswert am Schadentag = 22.000 €

Leasing-Restbetrag = 25.000 €

Den Gap - Die 3.000 € zahlst Du dann aus de Porto Kasse oder über eine Versicherung.

am 19. März 2018 um 9:41

Diese Binsenweisheit kenne ich, der hier fragenden Benutzer behauptet jedoch so einen exorbitant hohen Nachlass erhalten zu haben, dass die Restschuld in jedem Fall geringer als der Wiederbeschaffungswert ist. Damit benötigt man keine solche Versicherung.

Nachlass erhalten = Vergangenheit

Wiederbeschaffungswert = Zukunft

am 19. März 2018 um 14:04

Zitat:

@Rick_008 schrieb am 19. März 2018 um 10:34:19 Uhr:

GAP-Deckung - Beispiel:

Wiederbeschaffungswert am Schadentag = 22.000 €

Leasing-Restbetrag = 25.000 €

Nur behauptet der TE, dass der Wiederbeschaffungswert so hoch ist, was sich ja ein Stück weit aus einem Rabatt ergibt, dass die Lücke nicht so groß ist.

In diesem Fall:

Wiederbeschaffungswert am Schadentag = 25.000 €

Leasing-Restbetrag = 25.000 €

In dem Fall kann man tatsächlich auf eine GAP verzichten.

Ich jedoch sehe den Rabatt als nicht so toll an. Der ist ungefähr das, was man auch bei Internetvermittlern bekommt und damit sind die Restwerte normalerweise nicht so hoch.

Trotzdem kann man aus meiner Sicht ggf. trotzdem das Risiko einzugehen. Wenn es im Extremfall z.B. 3000€ sind ... muss man sich halt fragen, ob man das Risiko für den sehr unwahrscheinlichen Fall eingehen kann?

Ganz ehrlich wegen 100€ p.a. würde ich nicht lange überlegen und es machen.

Zitat:

@simfer schrieb am 19. März 2018 um 15:04:13 Uhr:

Zitat:

@Rick_008 schrieb am 19. März 2018 um 10:34:19 Uhr:

GAP-Deckung - Beispiel:

Wiederbeschaffungswert am Schadentag = 22.000 €

Leasing-Restbetrag = 25.000 €

Nur behauptet der TE, dass der Wiederbeschaffungswert so hoch ist, was sich ja ein Stück weit aus einem Rabatt ergibt, dass die Lücke nicht so groß ist.

Anstatt zu behaupten, sollte sich der TE seinen Leasingvertrag genauer ansehen. Bei der Auflösung eines Leasingvertrages wegen Totalschaden handelt es sich um eine Kündigung, die einen sogenannten "Kündigungsschaden" nach sich zieht. Wie der berechnet wird, steht in den AGB. Sollte er nach dieser Lektüre immer noch der Meinung sein, keine GAP-Deckung zu benötigen, bitteschön.

Aus den Versicherungsbestimmungen der HUK24:

Differenzkasko bei geleastem Pkw

d) Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw erhöht sich in der Vollkasko die nach A.2.6.1 und A.2.6.5 bis A.2.6.8 berechnete Leistung auf den Ablösewert des Fahrzeugs, der sich aus der Abrechnung des Leasinggebers ergibt (Differenzkasko). Für die Be rechnung maßgeblich ist der Tag des Schadens. Etwaige Ersatzleistungen eines gegnerischen Haftpflichtversicherers werden angerechnet.

Beim Basis-Tarif für Pkw erbringen wir die Leistung der Differenzkasko nicht.

am 17. November 2019 um 7:49

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Leasingangebot (Kilometerleasing) von Mazda zum CX3 in der Exclusive Line (KP 19360 Euro) erhalten:

- 48 Monate Laufzeit, 12000km pro Jahr, 0 Euro Anzahlung für 155 Euro monatlich

Nun wurde mir eine GAP-Versicherung für 6 Euro monatlich offeriert. Doch wofür greift die GAP wirklich und macht es in meinem Fall Sinn?

Zwei Faktoren zur GAP verstehe ich nicht wirklich:

Was genau gleicht sie aus?

Zum Einen lese ich, dass bei einem Totalschaden die Vollkasko greift und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt den Neuwert des Fahrzeuges ersetzt. Dann greife eine GAP nicht (sofern ich es richtig verstanden habe). Zum Anderen lese ich, dass die GAP die Leasing-Restschuld übernimmt. Warum auch immer habe ich Schwierigkeiten zu verstehen, was die GAP genau abdeckt.

Zur Veranschaulichung meines Verständnisproblems folgende Beispiele:

- Totalschaden im ersten Jahr: Vollkasko zahlt den Neuwert (19360 Euro) an Leasinggeber. War es das dann? Oder schulde ich diesem noch die Leasingraten (was ich nicht glaube)?

- Totalschaden im 4. Jahr: Restwert des Fahrzeugs laut Gutachter z.B. 10000 Euro. Diesen Betrag bekommt der Leasinggeber. Noch fällige Raten aus Leasingvertrag von 1500 Euro. Also zahlt die GAP die 1500 Euro?

Hab gerade einen Knoten im Kopf ?? Helft mir bitte, diesen zu entwirren! Danke euch schonmal vorab??

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Notwendigkeit von GAP beim Leasingvertrag' überführt.]

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