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Garantie ab Auslieferung/EZ oder Übergabeinspektion?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 12. August 2014 um 11:38

Was zählt?

Übergabeinspektion oder Auslieferung/EZ ?

Im Servicebuch steht nur "oder"

Da aber bei mir beide Dinge erheblich differieren,

wäre es ganz interessant zu wissen was jetzt gilt.

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14 Antworten

Bei uns in Ö gilt die EZ, denn wenn du das Auto nicht anmeldest, darfst du auch in der Regel nicht fahren damit.

Meldest du aber aus welchem Grunde auch immer, das Fahrzeug länger nicht an, wird sicher anders gerechnet.

Tag der EZ ist Garantiebeginn. Wird das Fahrzeug nicht zugelassen, gilt das Kaufdatum auf der Rechnung.

Den Garantiebeginn bestimmt VW. Es kommt gelegentlich vor, dass der angemeldete/zugelassene Wagen kurz vor der Übergabe im Werk beschädigt wird und die Reparatur mehrere Wochen dauert. Dann läuft die Garantie erst ab der Übergabe des reparierten Wagen. Entscheidend ist der Computereintrag bei VW und nicht das Serviceheft.

Genau weiß ich es nicht , aber ich vermute die Übergabe ist entscheidend . Zumindest war es bei mir so das ich mein Auto am Tag der geplanten Abholung in der Autostadt lassen musste , da ey diverse Mängel hatte . Bin dann zwei Tage später wieder hin und habe ihn abgeholt . An dem Tag hat die Dame dann das Serviceheft umgestempelt und gesagt das ich ja sonst 2 Tage der Garantie verschenkt hätte .

MfG

Ice500

am 15. August 2014 um 8:00

Zitat:

Original geschrieben von Wilde

Den Garantiebeginn bestimmt VW. [...] Entscheidend ist der Computereintrag bei VW und nicht das Serviceheft.

Die Garantie ist ein Vertrag. Den Garantiebeginn bestimmen die Garantiebedingungen und nicht VW nach Gutdünken durch einen Computereintrag.

Ich habe auf die Schnelle nur VW-Garantiebedingungen mit Stand 2009 gefunden. Darin heißt es:

Zitat:

Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch die Volkswagen AG bzw. durch einen autorisierten Volkswagen Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nach dem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen autorisierten Volkswagen Partner in dem Gebiet des EWR und der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird.

Also im Normalfall Erstzulassung, da das Fahrzeug zunächst durch den Händler zugelassen und dann an den Käufer übergeben wird.

Ob VW dann in den geschilderten Fällen (festgestellte Mängel bei Übergabe) die Garantie aus Kulanz nach hinten verlängert, steht auf einem anderen Blatt.

Themenstarteram 15. August 2014 um 8:01

Ok, vielen Dank!

Themenstarteram 26. November 2014 um 18:22

Leider war es nicht die EZ sondern die Übergabeinspektion in WOB.

(Die war 3 Monate früher als die Auslieferung und EZ). Blöd.

Das sollte aber nicht stimmen. Stellen wir uns vor ein Händler, so wie ich, bestellt sich 5 Golf auf Lager bzw. für den Schauraum. Diese Autos werden i.d.R. 1-2 Tage nach Anlieferung in der Werkstatt "übernommen". Dann stehen diese Autos im schlechtesten Fall einige Monate auf Lager herum, ehe sie verkauft oder aufs Autohaus zugelassen werden. Die Garantie läuft immer erst ab Auslieferdatum an den Kunden weg. Dieses Datum wird auch von unserer Disponentin ins VW interne "PartnerNet" eingetragen und an den Importeur gemeldet.

Themenstarteram 26. November 2014 um 19:35

VW sagte mir, dass der Händler das Auto ja unter roter Nummer als Vorführer nehmen kann. Daher läuft dann die Garantie.

In meiner Fahrzeug-individuellen Information (habe ich mir mit meiner VIN aus erwin gezogen) steht auch das Auslieferdatum drin (was auch gleichzeitg EZ war) und nicht das frühere Datum der Übergabeinspektion.

Händler und VW haben mir jetzt als Info die Übergabeinspektion als "ab" Datum genannt.

Was kann ich denn jetzt glauben?

Der Wagen musste ja jetzt auch nur zur Inspektion, weil die Übergabeinspektion auch im Dezember (also 3 Monate vorher war)... :confused::confused::confused:

Also bei uns in Ö gilt definitiv die EZ als Beginn der Garantie. Egal wer das Auto angemeldet hat.

Tag der EZ. Habe meinen vor paar Wochen gebraucht gekauft. Der war vorher aufs Autohaus zugelassen. Die Verlängerung der Werksgarantie (vom Autohaus übernommen) beginnt 2 Jahre nach dem Tag der EZ. Übergabe ans Autohaus erfolgte ca. 2 Monate vor EZ (steht so im Serviceheft). Just my 2 Cents...

Themenstarteram 26. November 2014 um 20:31

Wie kann ich das Problem lösen?

Ich möchte ja eine Anschlussgarantie abschließen, aber da möchte ich nicht über 3 Monate verschenken.

Freundliches Anschreiben (insoweit Dir das nach der Discover Pro Geschichte noch möglich ist) mit der Bitte um Klärung in Deinem Sinne nach Wolfsburg schicken ... was immer darin dann steht, wirst Du wohl als verbindlich akzeptieren können bzw. müssen ... ;)

Ich habe auch das Problem, was mir einiges an Kopfzerbrechen bereitet und schon zu Diskussionen geführt hat, sieh auch diesen Beitrag https://www.motor-talk.de/.../...eines-werksjahreswagens-t6031508.html

Ich habe ein AUDI "Werksjahreswagen" gekauft, der aber schon 1,5 Jahre zugelassen war auf die AUDI AG mit 3jähriger Werksanschlussgarantie, konkret:

Produktions des Wagens 11/2014

EZ auf die AUDI AG 2/2015

Abmeldung AUDI AG 10/2016 (bei km 146 (!))

Mein Kauf 12/2016

Beginne der Anschlussgarantie laut Unterlagen Ende 2/2017 - 2/2020

Jetzt das Problem ... trotz der geringen, fast keiner, Laufleistung hatte der Wagen 2 kleine Probleme (am Sitz und Audi Connect) und ich fuhr Anfang Feb. 2017 zu meinem lokalen AUDI Partner zur Behebung auf "noch" Werksgarantie. So dachte ich, beim Wagen lag sogar ein Zertifikat von AUDI dabei welches EZ und Garantie bestätigt.

Bei der Abrechnung bekam das Autohaus dann Probleme, weil laut AUDI die "Übergabe" im System vermerkt war auf Produktionsdatum 11/2014. Die Anschlussgarantie aber definitiv Ende Feb. 2017 erst startet. Somit ergab sich eine "Garantielücke" und die Reparatur wollte weder das Werk noch die Anschlussgarantie zahlen. Angeblich hat dann der Händler der mir den Wagen verkauft hat die Lohnkosten tragen müssen. Klar, ich bin fein raus - keine Frage.

Ich finde den ganzen Sachverhalt aber mehr als dubios, dass AUDI als Hersteller "sich selbst" ein Wagen ausliefern kann unmittelbar nach Produktion. Somit Entstand dann diese ca. 3 monatige Lücke zum Beginn der Anschlussgarantie. Ich fragen mich natürlich jetzt ob die Services die ich machen muss (36 Monate Bremsflüssigkeit und Haldex ÖL) auch auf Produktionsdatum laufen oder ab EZ ? Schließlich muss ich sowieso 3 Jahre nach EZ den TÜV machen lassen.

Den 1. Ölservice hatte der verkaufende Händler noch bei Übergabe 12/2016 gemacht, somit streng genommen 25 Monate nach Produktionsdatum und AUDI's intern vermerkten Auslieferungstermin.

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