Garantie beginn Laufzeit - Gebrauchtwagen ab EZ oder Kaufvertrag?
Moin,
ich habe in 2019 einen B200 vom Händler als Vorführwagen gekauft.
EZ war 31.10.2019 auf den Händler
Kaufvertrag war vom 18.11.2019 (abgeholt am 12.12.2019)
Im Kaufvertrag steht "mit Anschlußgarantie 3.-5. Jahr.
Zulassung auf mich 12.12.2019.
Welches Datum zählt für mich die EZ oder das vom Kaufvertrag?
Das ist doch sicher die Werksgarantie - also wohl eher EZ (?)
(Wollte das Auto noch innerhalb der Garantie zur Wartung bringen - auch wegen "System ohne Funktion")
Danke für die Antwort
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13 Antworten
Moin,
Die Anschlussgarantie bezieht sich immer auf das Erstzulassungsdatum, In diesem Fall also auf den 31.10.2019, logischer weise endet die Garantie somit am 30.10.2024.
Somit solltes du den Wagen wie schon angedacht bis zu diesem Zeitpunkt zum Freundlichen bringen.
Bernhard
Moin,
wenn das eine MB 100 sein soll,
dann hast du eine Karte in Checkkartenformat bekommen, und da steht dann auch das genaue Datum drauf.
Dazu gab es dann noch ein Schriftstück/ Rechnung.
Wenn du nichts schriftliches hast, kannste das wohl knicken .
Und im Schadenfall hält sich diese Vers , wie man hier oft lesen kann sehr zurück.
Ah, die MB100-Card - die bei mir in der Sonnenblende klemmt ???
- steht klar drauf bis 31.10.2024
Danke - ich werd (bin?) alt
Zitat:
@Golf4-2 schrieb am 20. Juli 2024 um 12:10:22 Uhr:
Ah, die MB100-Card - die bei mir in der Sonnenblende klemmt ???
- steht klar drauf bis 31.10.2024
Danke - ich werd (bin?) alt
Leider kann ich sehr zum Ärger bestätigen, das die MB 100 in den allermeisten Fällen nichts bringt. In den Bedingungen ist sehr vieles nicht enthalten. Und MB hat bei mir mehrere Sachen immer nach vielen Wochen abgelehnt. Der Händler bekommt dann auch sein Geld nicht. Ich habe mich mehrfach über diese voll Arogante Firma Mercedes geärgert. Nach Auslauf des Vertrages im nächsten Jahr, werde ich MB ziemlich sicher verlassen. Auch wenn das Auto sich gut fahren lässt.
Zitat:
@Golf4-2 schrieb am 20. Juli 2024 um 12:10:22 Uhr:
Ah, die MB100-Card - die bei mir in der Sonnenblende klemmt ???
- steht klar drauf bis 31.10.2024
Danke - ich werd (bin?) alt
Damit bist du nicht alleine....
Naja die Garantieverlängerung war ein Bonus vom Händler.
Ich denke wenn ich bei dem Hänlder vor Ort auf Kulanz hoffe, höre ich gleich den Satz "der Wagen ist ja nicht bei uns gekauft".
Stimmt - aber als ich bei diesem Händler im Verkaufsraum eine B-Klasse durchforstet habe - hat sich keine Sau um mich gekümmert. Erst als ich nach der verschiebbaren Rücksitzbank gefragt habe, mußte sich jemand mit mir beschäftigen.
Leider mußte ich den verkäufer erst imformieren, daß es jetzt die Option auch bei der B-Klasse gibt.
Ein Angebot habe ich trotzdem nicht bekommen .... mußte ich doch wieder in den Westen fahren
Zitat:
@Golf4-2 schrieb am 20. Juli 2024 um 14:16:30 Uhr:
Naja die Garantieverlängerung war ein Bonus vom Händler.
Ich denke wenn ich bei dem Hänlder vor Ort auf Kulanz hoffe, höre ich gleich den Satz "der Wagen ist ja nicht bei uns gekauft".
Stimmt - aber als ich bei diesem Händler im Verkaufsraum eine B-Klasse durchforstet habe - hat sich keine Sau um mich gekümmert. Erst als ich nach der verschiebbaren Rücksitzbank gefragt habe, mußte sich jemand mit mir beschäftigen.
Leider mußte ich den verkäufer erst imformieren, daß es jetzt die Option auch bei der B-Klasse gibt.
Ein Angebot habe ich trotzdem nicht bekommen .... mußte ich doch wieder in den Westen fahren
Das MB100 ist keine "Zugabe" von deinem Händler...
Der Händler hat sicher für dich die MB100 Versicherung bei der MB Versicherungs AG abgeschlossen.
Kurzum:
Falls du einen Garantiefall hast, ist für dich rechtlich gesehen die MBV Vers. AG
dein direkter Ansprechpartner.
Kann natürlich sein, das die MB Werkstatt den Versicherungsfall dann dort für dich anmeldet...
Man verbessere mich hier, wenn ich was falsch interpretiert habe.
Ich pers. hatte nur 1 Jahr da bgeschlossen, das hat mir gereicht!
@NanoQ2
Zitat:
Kann natürlich sein, das die MB Werkstatt den Versicherungsfall dann dort für dich anmeldet...
Der Serviceberater kümmert sich entsprechend darum, wenn man bei der Auftragsvergabe auf die bestehende Versicherung hinweist.
Gruß
wer_pa
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 20. Juli 2024 um 15:32:44 Uhr:
Zitat:
@Golf4-2 schrieb am 20. Juli 2024 um 14:16:30 Uhr:
...
Der Händler hat sicher für dich die MB100 Versicherung bei der MB Versicherungs AG abgeschlossen.
Kurzum:
Falls du einen Garantiefall hast, ist für dich rechtlich gesehen die MBV Vers. AG
dein direkter Ansprechpartner.
Kann natürlich sein, das die MB Werkstatt den Versicherungsfall dann dort für dich anmeldet...
Man verbessere mich hier, wenn ich was falsch interpretiert habe.
Ich pers. hatte nur 1 Jahr da bgeschlossen, das hat mir gereicht!
Das ist selbst für manchen Händler schwer zu überblicken, aber es ist tatsächlich rechtlich so: Der Käufer des Autos schließt als "Garantienehmer" mit dem Händler als "Garantiegeber" einen Garantievertrag ab. Die MB-100 Bedingungen sind auch keine Versicherungsbedingungen, sondern eben Garantiebedingungen. Der Händler ist wiederum für den sehr seltenem Fall, dass nach diesen Bedingungen tatsächlich ein gedeckter Schadenfall vorliegen sollte, bei der Mercedes-Benz Versicherung AG (MBV) versichert. Der Käufer selbst ist also kein Versicherungsnehmer der MBV, sondern der Händler.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man allerdings auch als Käufer einen Direktanspruch bei der MBV geltend machen. In meinem Fall mit dem verformten Heckspoiler und aufklaffender Abdichtung hat sich die MBV derart unseriös verhalten, dass ich den Vorgang der BaFin als Aufsichtsbehörde über die Versicherung gemeldet habe.
Auf alle Fälle ist es sicher nicht von Nachteil, einen RA in der Rückhand zu haben, wenn
man evtl. Ansprüche durchsetzen möchte...
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 20. Juli 2024 um 16:00:15 Uhr:
Auf alle Fälle ist es sicher nicht von Nachteil, einen RA in der Rückhand zu haben, wenn
man evtl. Ansprüche durchsetzen möchte...
Wie ich eben geschrieben habe, ist der Händler Vertragspartner für den Garantieanspruch.
Man muss sich also schon überlegen, ob es Sinn macht, einen Rechtsstreit mit dem Händler zu führen. Den braucht man vielleicht ja noch mal.
Sich über den Direktanspruch mit der Versicherung anzulegen, ist auch mit einem Anwalt schwierig. Man riskiert in jedem Fall die Selbstbeteiligung und weitere Kosten, die von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden.
Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 20. Juli 2024 um 16:07:51 Uhr:
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 20. Juli 2024 um 16:00:15 Uhr:
Auf alle Fälle ist es sicher nicht von Nachteil, einen RA in der Rückhand zu haben, wenn
man evtl. Ansprüche durchsetzen möchte...
Wie ich eben geschrieben habe, ist der Händler Vertragspartner für den Garantieanspruch.
Man muss sich also schon überlegen, ob es Sinn macht, einen Rechtsstreit mit dem Händler zu führen. Den braucht man vielleicht ja noch mal.
Sich über den Direktanspruch mit der Versicherung anzulegen, ist auch mit einem Anwalt schwierig. Man riskiert in jedem Fall die Selbstbeteiligung und weitere Kosten, die von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden.
RA würde ich nur ohne SB abschließen.
Ist aber ein anderes Thema.
Ansonsten muss jeder selbst wissen,
ob er gegen wen auch immer klagen möchte .
Mein Aussage bezieht sich ja nur darauf, das es
kein Fehler ist, eine RS für evtl. Fälle zu haben...
Naja, es wird bis zum 31.10. schon nix kaputt gehen .... meistens danach