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Garantie bei VW ?
Hallo Forumnützer!
Ich war gestern zum 2.mal wegen Undichtigkeiten bei meinem Freundlichen. Dieser erklärte mir, das er nur bestimmte Arbeiten am Dach machen dürfe. Er verwies mich an das nächste Vertreibszentrum. Also fuhr ich dort direkt hin. Nach dem Begutachten des Daches erklärte mir der Mitarbeiter das ab 10000 KM keine Einstellarbeiten mehr von VW übernommen würden. Also Klartext: Ich für diese Kosten aufkommen müsste. Ich finde dies ist Garantiesache, auch wenn es nur Einstellungsarbeiten sind. Denn ich bin noch ca. 7 Monate in der Garantie. Oder wie sieht ihr dass?
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13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ExRenaultfan
Hallo Forumnützer!
Ich war gestern zum 2.mal wegen Undichtigkeiten bei meinem Freundlichen. Dieser erklärte mir, das er nur bestimmte Arbeiten am Dach machen dürfe. Er verwies mich an das nächste Vertreibszentrum. Also fuhr ich dort direkt hin. Nach dem Begutachten des Daches erklärte mir der Mitarbeiter das ab 10000 KM keine Einstellarbeiten mehr von VW übernommen würden. Also Klartext: Ich für diese Kosten aufkommen müsste. Ich finde dies ist Garantiesache, auch wenn es nur Einstellungsarbeiten sind. Denn ich bin noch ca. 7 Monate in der Garantie. Oder wie sieht ihr dass?
ruf die vw hotline an oder schreibe einen netten brief an den aufsichtsratvorsitzenden.
ich würde meinen das ist verars****** sowas habe ich noch nie gehört, du hast 2 jahre garantie, auch auf das dach und ohne km begrenzung, bzw. bis max 100000 und davon biost du sicherlich noch weist entfernt!
Es ist ein Fehler sich von dem Händler, bei dem man gekauft hat, zu einem anderen Händler schicken zu lassen. Der Händler, bei dem Du gekauft hast, ist Dein erster Ansprechpartner.
Hast Du für die Verweigerung der Nachbesserung Zeugen? Sollte es so sein und sollte nicht irgendein untergeordneter MA diese Äußerung getätigt haben, würde ich keine Sekunde zögern, einen Anwalt einzuschalten - außer mein nächster Vorschlag haut hin:
Fahre erneut zu Deinem Händler. Nehme ein Schreiben mit, in diesem Schreiben forderst Du ihn auf, unverzüglich für eine Mängelbeseitigung zu sorgen. Du setzt im eine Frist - sagen wir 14 Tage. Du kündigst ihm an, ansonsten vom Kaufvertrag zurückzutreten und einen Anwalt einzuschalten. Du kündigst ihm an, ihm die Kosten für den Anwalt und einen evt. Rechtsstreit in Rechnung zu stellen. Alles schriftlich natürlich!
Du läßt Dir auf einer Zweitschrift des Schreibens den Erhalt des Schreibens quitieren.
Dann wartest Du und Du wirst sehen, es wird Dir geholfen.
Wenn nicht - Gang zum Anwalt, Vollmacht unterzeichen und gut - der Sachverhalt ist rechtlich so einfach zu betrachten, dass ihn eigentlich jeder halbwegs begabte Anwalt gewinnen sollte - allerdings: es ist immer gut, vorher ein paar Leute nach ihren Erfahrungen mit Anwälten (hier Zivilrecht) zu fragen.
Zitat:
Es ist ein Fehler sich von dem Händler, bei dem man gekauft hat, zu einem anderen Händler schicken zu lassen. Der Händler, bei dem Du gekauft hast, ist Dein erster Ansprechpartner.
Dieser Meinung bin ich auch. Mir fällt im Forum auf, dass sich viele zu einer anderen Werkstatt schicken lassen. In einem Beanstandungsfall hat doch der entsprechende Händler dafür zu sorgen, dass das Auto zur richtigen Stelle gebracht wird - und wenn es mit dem Autotransporter erfolgt. Wenn Du bei Werkstatt B ankommst und berichtest, dass Du von Werkstatt A geschickt würdest, hast Du doch keine Chance; die lassen einen doch links liegen. Wenn hingegen einer von Werkstatt A Dein Auto zu Werkstatt B bringt, hat man meines Erachtens mehr Chancen, ernst genommen zu werden. Lässt Du dich herumschicken, bist Du der schwarze Peter, der herumgeschoben wird und alle Unstimmigkeiten werden auf Dir ausgetragen.
Hatte auch einmal ein Problem mit einer Werkstatt (hatten es nach drei Versuchen nicht auf die Reihe gebracht, die Reifen ohne Unwucht zu montieren). Dann habe ich folgendes gemacht: Bin mit dem Meister zum Chef gegangen und habe gesagt, dass ich jetzt zu Fuß heim gehe und das Auto erst wieder haben wolle, wenn das Problem gelöst wäre. Solange fahre ich mit meinem Motorad - und wenn es drei Wochen dauert. Das war ihm sehr peinlich und hat an seiner Berufsehre gekratzt. Daraufhin hat mich der Chef persönlich heimgefahren und nach zwei Tagen durfte ich mein Auto im tadellosen Zustand abholen.
Das hört sich ja echt Sch**** an was die da mit dir versuchen.... Einstellarbeiten aus eigener Tasche ...lass dich nicht ärgern und hau auf den Tisch !
EOS123
Hallo,
Vielen Dank für eure Beiträge. Habe seit gestern Nachricht von dem Analysezentrum.
Gute Nachricht: VW Bezahlt die komplette Reparatur
Nicht so gute Nachricht: Ich komme mir vor wie eine Schiffskapitän, denn mein Eos ist an 4 (schreibe vier) Stellen undicht. Reparatur dauert ca. 5 Tage. Leider war bei meinem Händler kein Durchkommen mit kostenlosen Leihwagen. Aber hauptsache der Wagen wird kostenlos Repariert.
Moin!
Du hast n Sch... - könnte man auch Un nennen. Erst schickt er Dich durch die Gegend, dann erhälst Du nicht mal einen Leihwagen - würde ich mir alles sehr gut merken für den nächsten Fahrzeugkauf.
Gruß Vello
Zitat:
Original geschrieben von ExRenaultfan
Hallo,
Vielen Dank für eure Beiträge. Habe seit gestern Nachricht von dem Analysezentrum.
Gute Nachricht: VW Bezahlt die komplette Reparatur
Nicht so gute Nachricht: Ich komme mir vor wie eine Schiffskapitän, denn mein Eos ist an 4 (schreibe vier) Stellen undicht. Reparatur dauert ca. 5 Tage. Leider war bei meinem Händler kein Durchkommen mit kostenlosen Leihwagen. Aber hauptsache der Wagen wird kostenlos Repariert.
Hi
was ich zu dem Thema rumschicken zu einem anderen Händler sagen kann ist, dass nich jeder Händler am dach des Eos reparieren darf und das kann bei dir ja der Fall gewesen sein. Was natürlich angebrachter währe wenn dein Händler den Wagen annimmt und sich dann selber um den Transport zum anderen Händler kümmert.
Gruss
Das Problem ist das VW selber manchmal nicht weiss wer was darf. Mein Händler hat mir auch gesagt das er nichts am Dach oder Kofferraum einstellen darf worauf ich eine E-Mail zum Kundencenter von VW geschickt habe. In diese Mail habe ich dann gefragt welcher Händler in meiner Nähe EOS Stützpunkthändler wäre der alle Arbeiten durchführen darf.
In der Antwort E-Mail stand dann genau der Händler drin der mir vorher gesagt hat das er es nicht dürfte... lustig oder?
Aber zurück zum Problem,
ich würde denen mal die Meinung sagen... Ob die Einstellarbeiten machen müssen oder sonst irgendwas.. Du hast einen erheblichen Mangel und zwar die Undichtigkeit..und das ist ganz klar eine Garantiearbeit, egal was die dafür machen müssen.
MfG EOS123
Zitat:
Original geschrieben von burgswolf
Zitat:
Original geschrieben von ExRenaultfan
Hallo Forumnützer!
Ich war gestern zum 2.mal wegen Undichtigkeiten bei meinem Freundlichen. Dieser erklärte mir, das er nur bestimmte Arbeiten am Dach machen dürfe. Er verwies mich an das nächste Vertreibszentrum. Also fuhr ich dort direkt hin. Nach dem Begutachten des Daches erklärte mir der Mitarbeiter das ab 10000 KM keine Einstellarbeiten mehr von VW übernommen würden. Also Klartext: Ich für diese Kosten aufkommen müsste. Ich finde dies ist Garantiesache, auch wenn es nur Einstellungsarbeiten sind. Denn ich bin noch ca. 7 Monate in der Garantie. Oder wie sieht ihr dass?
ruf die vw hotline an oder schreibe einen netten brief an den aufsichtsratvorsitzenden.
ich würde meinen das ist verars****** sowas habe ich noch nie gehört, du hast 2 jahre garantie, auch auf das dach und ohne km begrenzung, bzw. bis max 100000 und davon biost du sicherlich noch weist entfernt!
wie was heisst bis bzw max 100000 km? Ich dachte 2 Jahre Km- freie Garantie.
Manchmal frage ich mich, ob der Eos wirklich ein VW ist. Die Hälfte der Arbeiten dürfen normale VW-Vertragswerkstätten nicht erledigen. Wie soll das weitergehen? Wenn die Garantie vorbei ist, darf man dann wohl auf eigene Kosten eine Rundreise machen??? Ich sehe ja ein, dass ATU manch heikle Arbeiten wie z.B. Zahnriemenwechsel nicht machen kann. Aber eine VW-Werkstatt sollte doch alle Modelle bearbeiten können - zumindest zwei Jahre nach Modelleinführung.
Steht VW für VolksWebasto?
Zitat:
Original geschrieben von steve_v_Berlin
Zitat:
Original geschrieben von burgswolf
ruf die vw hotline an oder schreibe einen netten brief an den aufsichtsratvorsitzenden.
ich würde meinen das ist verars****** sowas habe ich noch nie gehört, du hast 2 jahre garantie, auch auf das dach und ohne km begrenzung, bzw. bis max 100000 und davon biost du sicherlich noch weist entfernt!
wie was heisst bis bzw max 100000 km? Ich dachte 2 Jahre Km- freie Garantie.
welcher händler erzählt denn so einen quatsch!!mein freundlicher nimmt auch an meinem òldie` 11/06 zugelassen 16.000km, alle arbeiten auch am dach(wenn sie denn mal anfallen) auf garantie wahr!
aber habe wohl mit meinem auch einen glücksgriff getan, gibt auch andere bei denen ich früher mal gekauft habe, die kann man vergessen!!
thomashl
dass bei einem undichten dach kein leihwagen vom gestellt wird, ist echt schwach. schließlich ist das ein erheblicher mangel: beispiel regen. ich würde ausdrücklich auf einen leihwagen bestehen und ihm ankündigen, die arbeiten in zukunft in einer anderen werkstatt durchführen zu lassen bzw. dessen werkstatt mit negativwerbung bei bekannten/verwandten/ev. zeitung drohen. auch würde ich persönlich mit dem chef sprechen wollen anstatt mich von einem 0815 mitarbeiter veräppeln zu lassen.
erst letztens wurde mir der scheibenwischermotor samt gestänge vorne gewechselt. daraufhin wurde ich quasi darauf "gedrängt", einen kostenlosen leihwagen zu nehmen, obwohl sonnenschein war und der wetterbericht sonnig provezeihte.
ich sehe es so: ein wirklich super ist auf der seite des kunden und nicht hinter dem konzern. denn die werkstatt kann vieles abrechnen auf kosten des konzern, von dem wir alle gar nicht wissen. erst unlängst habe ich eine "zweifach hintereinander" durchgeführte ultraschall-reinigung meiner klimaanlage GRATIS (wert: 2x 60eur) in dieser tollen werkstatt erhalten. mit der aussage: "keiner kann von ihnen erwarten, dass sie in einem stinkkübel sitzen müssen". abgerechnet wurde "AUF GARANTIE"