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Garantie/Gewährleistung bei Reparaturen

Themenstarteram 24. Juli 2008 um 14:42

Allgemeine Frage weil ich kein speziellen Berreich dafür gefunden habe:

Kunde hatte am Fahrzeug einen Fehler welcher vor etwa 7 Monaten Behoben wurde (Zündtrafo wurde ausgetauscht), exakt gleicher Fehler tritt nun wieder auf .. Vertragswerkstatt repariert den Fehler wieder kostenlos will aber keinerlei unterlagen rausrücken z.b Auftragsbestätigung oder Rechnung dass der Fehler wieder vorkam und behoben wurde.

Frage: Muss die Werkstatt mir etwas aushändigen ??

Werkstatt argumentiert damit dass es ja jetzt alles auf garantie der alten Rechnung abgewickelt wurde und ich deshalb auch nix bekomme.

Weil angenommen dieser Fehler tritt wieder auf und/oder zieht andere Folgeschäden mit sich (event. sogar Motorschaden oder Kat Schaden). Dann habe ich ja nix in der hand das dieser Fehler berreits zwei mal vorkam und behoben wurde.

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21 Antworten

Für eine kostenlose Nachbeserung wirst du wohl leider nichts bekommen.

Sei froh das die das nach 7 Monaten ohne weiteres einfach Nachbessern, kenne da so einige andere Fälle wo die Werkstatt auf stur schaltete.

am 24. Juli 2008 um 16:04

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Für eine kostenlose Nachbeserung wirst du wohl leider nichts bekommen.

ich finde, man darf schon ne bestätigung erhalten, dass das teil gewechselt wurde, schließlich hat die werkstatt das recht 3 mal nachzubessern(jedenfalls bei gewährleistung/bei garantie sollte es das gleiche sein). wenn du dann nichts in der hand hast, können die sagen, du bist zum ersten mal hier. eine einfache bemerkung mit datum auf dem garantieschein würde ja schon ausreichen.

eine komplette rechung bekommst du natürlich nicht. das würde ja ne neue gewährleistung (wenn sie sie geben, auch garantie) mit sich führen.

wenn der fehler, wie du schriebst, andere fehler mit sich zieht, ist es egal, ob der schonmal repariert wurde. entweder zieht die garantie/gewährleistung, oder eben nicht, weil diese abgelaufen sind. durch die reparatur ist das teil sozusagen auf null gestellt

Zitat:

Original geschrieben von la merde

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Für eine kostenlose Nachbeserung wirst du wohl leider nichts bekommen.

ich finde, man darf schon ne bestätigung erhalten, dass das teil gewechselt wurde, schließlich hat die werkstatt das recht 3 mal nachzubessern. wenn du dann nichts in fder hand hast, können die sagen, du bist zum ersten mal hier. eine einfache bemerkung mit datum auf dem garantieschein würde ja schon ausreichen.

eine komplette rechung bekommst du natürlich nicht. das würde ja ne neue gewährleistung (wenn sie sie geben, auch garantie) mit sich führen

Ist doch egal ob die nun 3 oder 5 mal nachbessern, was willst du machen nachdem die zum 3. mal das Teil tauschten ?

Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung wirst du sogar das Teil neu bezahlen, auch wenn das erneute getauschte Teil grade vor 2 Tagen reingekommen ist.

Kann es sein das du das mit den 3. mal mit einem Autokauf verwechselst und wenn dieser einen Mangel hat und aufgrund der erfolglosen dritten Ausbesserung zurückgegeben werden kann ?

am 24. Juli 2008 um 16:23

fredstarter schrieb, dass der fehler vor 7 monaten auftrat und jetzt wieder kostenlos repariert wurde. daraus schließe ich, dass er in der gewährleistung ist.

wenn das teil auf kulanz getauscht wurde, hat man klar keine gewährleistung und auch nixe zu kamellen. normalerweise bekommt man aber auch keine garantie auf eine rechnung, welche man nicht bezahlt hat, bzw. wenn die reperatur kostenlos war.

einfach zu schwammig vormuliert, der fredstarter

Themenstarteram 24. Juli 2008 um 17:57

Es sieht folgendermaßen aus:

Dezember 07 hatte der Wagen noch Garantie wegen Schutzbrief plus also die erweiterte Herstellergarantie von Ford, und dadrüber wurde dann auch der Zündtrafo kostenlos ersetzt.

Die Ford Garantie ist März diesen Jahres abgelaufen aber ich hatte halt noch die Rechnung der Reparatur und weil werkstätten normal ein Jahr gewährleistung auf Arbeit und bauteile geben wurde es nun wieder kostenlos abgewickelt.

Problem: Ich habe keinerlei dokumentation dadrüber.

Nehmen wir folgenden THEORETISCHEN Fall an ... ich habe demnächst einen Motorschaden verursacht weil der Motor über längere Zeit nur auf 3 pöten lief ... Ich gehe zur Werkstatt und stelle einen Kulanzantrag .. dann wird die kulanz wahrscheinlich höher ausfallen wenn ich wegen diesen Fehler schon 2x in der Werkstatt war anstatt nur einmal.

am 24. Juli 2008 um 19:12

wenn der wagen wissentlich "länger auf 3 poetten lief" wirst das eh knicken koennen. denn du warst nicht unverzueglich in der werkstatt.

arbeiten in einer markenwerkstatt werden ueblicherweise auch protokolliert und deiner FIN zugewiesen (fahrzeughistorie).

somit wäre auch ein nachweis gegeben.

Harry

Themenstarteram 24. Juli 2008 um 23:00

Ja normal schon, aber die werkstatt ist mir etwas seltsam .. ich vermute auch dass die beim ersten mal das Teil gar nicht ausgetauscht hatten sondern nur kontaktspray oder sowas in die stecker gesprüht und den fehlerspeicher gelöscht haben. Vllt auch deswegen diese geheimniskrämerei, z.b wollten die mir heute die orginalrechnung gar nicht mehr aushändigen mit der begründung dass ich die nicht mehr brauche :o

Dass ich von dem Fehler wusste kann man so nicht sagen .. ich wusste das da etwas nicht stimmt weil der wagen im leerlauf zeitweise anfing zu sägen und beim beschleunigen auch leicht geruckelt hatte. Das eigentliche Problem aber ist das da keine Werkstatt etwas unternimmt solange die Motorkontrolleuchte nicht aufleuchtet weil es bei den ganzen sensoren und aktoren und sonstigen elektronischen Kram theoretisch sehr vieles sein könnte. Ich war auch öfters bei Ford und hatte es durchchecken lassen .. hab den wagen dann nach einen Tag wieder zurückbekommen weil nix gefunden wurde .. was willst du da denn machen ?! Zumal die bei Garantieaufträgen sowieso nicht besonders motiviert sind !!

Erst nachdem die Ruckler stärker und öfter vorkamen hat das steuergerät es "wahrgenommmen" und den Fehler abgespeichert.

Aber gut ich will den Teufel ja nicht an die Wand malen .. das teil ist jetzt definitiv neu und ich hoffe das problem ist nun erledigt. Werde mal die tage zu einem anderen Ford Händler fahren und mir die Historie ausdrucken lassen ..

vielen dank

am 25. Juli 2008 um 6:07

Zitat:

Original geschrieben von Golfsen

Die Ford Garantie ist März diesen Jahres abgelaufen aber ich hatte halt noch die Rechnung der Reparatur und weil werkstätten normal ein Jahr gewährleistung auf Arbeit und bauteile geben wurde es nun wieder kostenlos abgewickelt.

Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du eine Rechnung über die Reparatur bekommen, obwohl es ein Garantiefall war? Wenn dem so ist wundert mich, daß Du a) überhaupt eine Rechnung bekommen hast und b) die Werkstatt überhaupt nochmal "für lau" repariert hat.

Wenn Du für die Reparatur dieses Fehlers noch nie etwas gezahlt hast, ist Dein Garantieanspruch im März diesen Jahres abgelaufen. Die kostenfreie Nachbesserung des Verkäufers verlängert die Garantie bzw. Gewährleistung nicht.

 

Hallo,

habe da auch mal eine frage.

Ich habe mein Renault Clio mitte August diesen Jahres zu einer Werkstatt gebracht bzw bringen lassen weil mir mein Zahnriemen gerissen ist. Folge dessen sind auch einige Ventile kaputt gegangen. Es wurde alles repariert inzuge dessen auch natürlich ein Ölwechsel gemacht, nun verliert das gute Stück aber Öl unten bei der Ablassschraube. Ich war nun schon da und nun sagen sie mir das es an der Dichtung liegen koenne oder wenn es ganz bloed läuft auch ich eine neue Ölwanne brauche was ich fuer völlig überzogen sehe. Was sagt ihr dazu ?

wäre das ein fall für die Gewährleistung ?

Zitat:

Original geschrieben von nic085

Hallo,

 

habe da auch mal eine frage.

 

Ich habe mein Renault Clio mitte August diesen Jahres zu einer Werkstatt gebracht bzw bringen lassen weil mir mein Zahnriemen gerissen ist. Folge dessen sind auch einige Ventile kaputt gegangen. Es wurde alles repariert inzuge dessen auch natürlich ein Ölwechsel gemacht, nun verliert das gute Stück aber Öl unten bei der Ablassschraube. Ich war nun schon da und nun sagen sie mir das es an der Dichtung liegen koenne(es kann, aber bei einem Ölwechsel wird normalerweise eine neue Dichtung verwendet) oder wenn es ganz bloed läuft auch ich eine neue Ölwanne brauche (wieso, weil sie das Gewinde der Ablaßschraube verhunst haben?!?) was ich fuer völlig überzogen sehe. Was sagt ihr dazu ?

 

wäre das ein fall für die Gewährleistung ?

Der Nachweis ist entscheidend, dass es so gelaufen ist.

Auf Bauteile und Baugruppen, welche auf Gewährleistung gewechselt werden besteht eine neue Gewährleistung... aber nur auf dieses Bauteil... Das die Werke es gewechselt hat nach 7 Montagen hast du Glück gehabt. Nahc 6 Monaten bist du in der Beweispflicht das dieses Teil bereits bei Einbau fehlerhaft war.

Seriöse Werken geben einen Reparaturbericht raus... Leider scheinen die meisten KFZ-Werken nicht seriös zu sein, was dies angeht, auch nach mehrmaligen verlangen einer Bestätigen von Mängel seitens Fiat, hab ich nichts bekommen...

am 24. September 2011 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

Auf Bauteile und Baugruppen, welche auf Gewährleistung gewechselt werden besteht eine neue Gewährleistung...

Das mag in der Theorie so sein, in der Praxis verlängert sich jedoch gar nichts, weil…

Zitat:

Seriöse Werken geben einen Reparaturbericht raus... Leider scheinen die meisten KFZ-Werken nicht seriös zu sein, was dies angeht, auch nach mehrmaligen verlangen einer Bestätigen von Mängel seitens Fiat, hab ich nichts bekommen...

…seitens des Händlers keine Anerkennung auf Nacherfüllung ausgesprochen wird, sondern sich dieser stattdessen auf Kulanz beruft - ergo keine Verlängerung.

am 9. Mai 2014 um 9:19

Ich brauche auch mal Eure Hilfe...

Ich habe vor einem halben Jahr Zahnriemen und Wasserpumpe tauschen lassen.

Neulich steht das Auto ohne Kühlflüssigkeit und heissem Motor da, Fehlersuche in der Werkstatt 1 1/2 Tage mit dem Ergebnis, daß die neue Pumpe undicht ist.

Meine Frage, fallen die Kosten für die Fehlersuche auch unter die Garantie?

Ich bin der Meinung, daß schon, aber die Werkstatt glaub ich ist anderer Meinung...

 

Vielen Dank schonmal...

2 jahre auf teile ! und 1 jahr auf dem bastel in deiner Werkstatt. so steht es fest .

mfg fritz

hastee doch beläge, und ich hoffe 49€ im Jahr für eine Rechtschutz, und ab zum Anwalt. der Klärt das mit der Werkstatt.

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