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Garantie/Gewährleistung oder aus eigener Tasche?
Mahlzeit!
Also diesen Mittwoch kommt mein kleiner FoFi zum ersten mal in die Werkstatt, da mir einige kleine bis mittlere Fehler aufgefallen sind.
z.B. - Motorhaube leicht schief
- unregelmäßig auftretendes stottern kurz nach dem Motorstart
- verkledung hinten rechts klappert bei lauter musik
- Radio macht abundzu mucken ( geht nach autostart nicht an
oder hängt sich nach telefonat auf )
Meine Frage ist: Muss ich die Reperatur dieser dinge selbst bezahlen oder ist des Garantie/Gewährleistung?
Beste Antwort im Thema
Och Mönsch !!!
Einfach Garantiebedingungen (Mobilitätsgarantie) lesen und fertig !
Anspruch auf einen Leihwagen besteht nicht wenn das Fahrzeug nicht eingeschleppt wird.
FERTIG !!!
Immer wieder die gleichen blöden Diskussionen hier.
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19 Antworten
Du musst nix zahlen, wäre ja noch schöner ..........
Frag mal bitte, was die gegen das Klappern der Boxen hinten rechts machen. Bei mir klapperts seit neuestem auch.
okay das is schonmal cool! Allerdings hat die Frau, die den Termin mit mir gemacht hat gefragt ob ich warten wolle oder nen Leihwagen nehmen! Da habe ich gesagt, das des ja sehr lange dauert, also leihwagen und der soll auf jedenfall geld kosten! Richtig oder falsch?
Richtig, du hast keinen Anspruch auf ein Leihfahrzeug.
Hi,
nachdem Dein eigenes Fahrzeug grundsätzlich "fahrbereit" ist, würde ich annehmen, daß das i.O. geht. Leihwagen auf Garantie kenne ich nur bei Fehlern, wegen denen da Auto nicht fahrbereit ist.
Gruß,
LLSmurf
PS: Leihwagen bei Garantiereperatur hat bei mir 15€/Tag gekostet (war ein Ka)
Zitat:
nachdem Dein eigenes Fahrzeug grundsätzlich "fahrbereit" ist, würde ich annehmen, daß das i.O. geht. Leihwagen auf Garantie kenne ich nur bei Fehlern, wegen denen da Auto nicht fahrbereit ist.
??? , ich gebe mein Auto als Garantiefall ab (bei einer anderen Marke mehrfach gemacht ).Da ist dass dann völlig egal, ob das Auto "fahrbereit" oder nicht ist, weil --> ich kann ja damit nicht fahren, steht ja in der Werkstatt .Bisher wurde mir somit immer ein Ersatzwagen kostenlos gestellt. Wobei zur Aufnahme der Garantiesachen sicherlich nicht viel Zeit gebraucht wird und es zur Behebung einen neuen Termin gibt (somit auch kein Leihwagen benötigt wird?!).
Och Mönsch !!!
Einfach Garantiebedingungen (Mobilitätsgarantie) lesen und fertig !
Anspruch auf einen Leihwagen besteht nicht wenn das Fahrzeug nicht eingeschleppt wird.
FERTIG !!!
Immer wieder die gleichen blöden Diskussionen hier.
Zitat:
Original geschrieben von Norbert-TDCi
Immer wieder die gleichen blöden Diskussionen hier.
Immer wieder die gleichen blöden Antworten hier!
Zitat:
Original geschrieben von tma
Zitat:
nachdem Dein eigenes Fahrzeug grundsätzlich "fahrbereit" ist, würde ich annehmen, daß das i.O. geht. Leihwagen auf Garantie kenne ich nur bei Fehlern, wegen denen da Auto nicht fahrbereit ist.
??? , ich gebe mein Auto als Garantiefall ab (bei einer anderen Marke mehrfach gemacht ).Da ist dass dann völlig egal, ob das Auto "fahrbereit" oder nicht ist, weil --> ich kann ja damit nicht fahren, steht ja in der Werkstatt .Bisher wurde mir somit immer ein Ersatzwagen kostenlos gestellt. Wobei zur Aufnahme der Garantiesachen sicherlich nicht viel Zeit gebraucht wird und es zur Behebung einen neuen Termin gibt (somit auch kein Leihwagen benötigt wird?!).
man(n) muss hier auch utnerscheiden ob es kulanz vom autohaus ist oder ein muß.
und müssen müssen sie nicht :-D
Zitat:
Original geschrieben von ErrGuapeton
Zitat:
Original geschrieben von Norbert-TDCi
Immer wieder die gleichen blöden Diskussionen hier.
Immer wieder die gleichen blöden Antworten hier!
Und schon wieder ein Beitrag mehr auf dem Zähler.
Bei Deiner Anzahl an Beiträgen wirst Du Dich wohl sicherlich nicht ausgiebig an den zweimonatlich wiederkehrenden Diskussionen zu diesem Thema beteiligt haben.
Naja, hauptsache was zum Thema gesagt............
hi,
mal eine frage.
mir ist heute mein abblendlicht links kaputt gegangen, wie sieht das da aus gehen die birnen auch auf garantie. ich finde es nur komig, da die noch nicht mal 1 jahr alt sind und schon kaputt. das kann ja schließlich nicht sein. in meinem mondeo den ich vorher fuhr waren die fast 10 jahre alt als da mal eine birne kaputt ging. oder kommt hier der werbe spruch zum einsatz? feel the difference!!
mfg
denis
Nein, Lampen gehen nicht auf Garantie da es Verschleißteile sind.
Und es kann auch schonmal nach einem Jahr eine Lampe kaputt gehen ............
Zitat:
Original geschrieben von wingkalle
hi,
mal eine frage.
mir ist heute mein abblendlicht links kaputt gegangen, wie sieht das da aus gehen die birnen auch auf garantie. ich finde es nur komig, da die noch nicht mal 1 jahr alt sind und schon kaputt. das kann ja schließlich nicht sein. in meinem mondeo den ich vorher fuhr waren die fast 10 jahre alt als da mal eine birne kaputt ging. oder kommt hier der werbe spruch zum einsatz? feel the difference!!
mfg
denis
Meins links war auch nach 7 Monaten durch, ist aber keine Grarntie. Musste das normal bezahlen.
hi,
hab ich mir fast schon gedacht.
was emfehlt ihr mir denn,
die PHILIPS ExtremePower oder die OSRAM NightBreaker.
danke schonmal im vorraus.
mfg
denis