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Garantie Hersteller oder Gewährleistung Händler?

VW Tiguan 3
Themenstarteram 17. Juli 2024 um 12:20

Hey Leute, ich hole morgen meinen Tiguan Allspace, 8 Monate alt, bei einem freien Händler gekauft.

Meine Frage: Wenn in ein paar Wochen, nur als Beispiel, der Scheinwerfer kaputt ist oder ich bemerke das die Sitzheizung nicht funktioniert oder was auch immer....was mache ich dann?

Fahre ich zum Händler, bei dem ich gekauft und ich ein Jahr gesetzliche Gewährleistung habe und lasse ihn das machen?

Oder fahre ich zum nächsten VW Händler und lasse auf die Herstellergarantie tauschen/reparieren?

 

Würde das gerne wissen bevor ich morgen den Händler frage, nicht das er mir Blödsinn erzählt.

Danke für die Antwort!

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7 Antworten

Frag mal im Tiguan 2 Forum. Du bist hier beim neuen Tiguan 3.

Themenstarteram 17. Juli 2024 um 12:36

Hey, der Beitrag wurde leider automatisch hierher verschoben..???????

Wäre mir neu, verschieben geht in der Regel nur über die Mods oder den Forenpaten. Trotzdem, hier dreht sich alles um den neuen Tiguan 3. Weiterhin nutze ggf. die Suchfunktion, da gibt es sicherlich schon diverse Beiträge.

Themenstarteram 17. Juli 2024 um 12:45

Kenne mich hier nicht nicht so aus, habe einfach auf der Startseite "Thema erstellen" geklickt und dann mein Anliegen geschrieben. Darauf kam dann diese Mail, siehe Screenshot

Screenshot-2024-07-17-14-43-25-505-com-android-chrome

Dann hast Du vermutlich keinen neuen thread unter VW im Unterforum Tiguan 2 aufgemacht und Deinen Beitrag mit der Frage dort abgelegt.

Dann frag ich das Gleiche mal für den Tiguan 3...

@Christopher85

Die erste Frage ist, ob bei VW eine Garantie auch auf den nächsten Käufer übergeht.

Falls ja, dann wird der Händler das ganz sicher nur über Garantie abwickeln.

Ansonsten geht es um Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung, die mittlerweile "per Default" 2 Jahre beträgt aber vertraglich auf 1 Jahr begrenz werden kann.

Im ersten Jahr der Gewährleistung muss der Verkäufer beweisen, dass ein Mangel bei Fahrzeugübergabe noch nicht bestanden hat.

Im Fall einer defekten Glühbirne - wenn die als Verschleißteil überhaupt unter Sachmängelhaftung fallen würde- könnte er das ganz einfach, wenn bei Fahrzeugübergabe ein neuer TÜV gemacht wurde.

Bei der Sitzheizung wird es ihm schwerfallen, es sei denn es gibt ein Übergabeprotokoll in dem festgehalten ist, dass die Sitzheizung funktioniert hat. In diesem Fall müsste er gar nichts machen, dann ginge die Reparatur auf deine Kappe.

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