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Garantie i30N Nordschleife
Hallo zusammen,
Ich habe durch einen Bekannten gehört, der mit einem Hyundai Händler Kontakt hatte, dass die Garantie des i30N verfällt bzw. im Falle eines Defektes in der Garantiezeit nicht greift wenn man das Fahrzeug zum Beispiel auf der Nordschleife bewegt.
Was ist da dran? Ist es wirklich so dass die Garantie verfällt nur weil ich eine Runde auf der Nordschleife gedreht habe? Laut Aussagen des Händlers kann man dies anhand der GPS-Daten nachvollziehen.
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45 Antworten
Dabei wird es sicherlich darauf ankommen, ob man wie Stirling Moss oder aber wie Fritze Muzze um den Ring gerast oder geschlichen ist.
Hi,
Das heißt ja der Händler könnte immer anhand der GPS Daten sehen wo man sich befindet oder gewesen war .
Ich glaube nicht, dass sowas möglich und wenn überhaupt erlaubt wäre ..
Gruß
Zitat:
@P.S schrieb am 9. August 2021 um 18:31:55 Uhr:
Hi,
Das heißt ja der Händler könnte immer anhand der GPS Daten sehen wo man sich befindet oder gewesen war .
Ich glaube nicht, dass sowas möglich und wenn überhaupt erlaubt wäre ..
Gruß
Es geht ja nicht um die GPS Daten selbst sondern und Garantie, ob die Garantie mit dem Fahren auf der Nordschleife erlischt.
Zitat:
@seniorcamper schrieb am 9. August 2021 um 18:31:09 Uhr:
Dabei wird es sicherlich darauf ankommen, ob man wie Stirling Moss oder aber wie Fritze Muzze um den Ring gerast oder geschlichen ist.
Gemeint ist weder das Schleichen noch das Rasen. Ich habe eher an ein Paar sportliche und mit Rücksicht gefahrene Runden gedacht.
Ich kenne das von mittlerweile fast allen Versicherungen das man bei den so genannten Touristenfahrten keinen Versicherungsschutz in der Vollkasko hat.
Wenn das bei einem Garantiefall auch so wäre müsste das schon expliziert in den Garantiebestimmungen drin stehen.
Es kann ja auch keiner Beweisen, ob du auf der Nordschleife warst.
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Was ein Quatsch. Die fahren doch selber drauf rum und bieten die location an und track days.
Lass dir so ein Blödsinn nicht einreden.
Ich hab sogar von meiner Versicherung schreiben, das ich komplett versichert bin, wenn auf dem Ring was passieren sollte.
Einzigste Ausnahme ist, wenn ich rennen mit meinem Fahrzeug fahren würde. Sprich, Nummer drauf und als Rennen deklariert.
Für alle anderen Fahrten auch zb auf bilster berg, bin ich vollkasko versichert.
Garantie erlischt auch nicht, da ich das Auto nicht umgebaut habe.
Unabhängig davon, ob solch eine Maßnahme sinnvoll wäre oder nicht: Der Händler soll deinem Bekannten einfach eine glaubhafte Quelle für die Behauptung zeigen. Ohne dies würde ich solchen Aussagen nicht viel Beachtung schenken.
Hier werden gerade jede Menge Fachbegriffe durcheinander geworfen. Bei Rennstreckenbetrieb hast du bei keinem Hersteller Garantie. Lest halt einfach mal euere Garantiebedingungen durch. Dort dürfte eine interessante Formulierung zu finden sein: Bestimmungesgemäßer Gebrauch. Dieser liegt bei keinem straßenzugelassenen Fzg. auf der Rennstrecke. Zum Nachweis von Rennstreckenbetrieb braucht es nichtmal GPS. Das lässt sich aus den Motordaten auslesen. In einem anderen Forum gab es eine "N" Fahrerin. Die war mit dem Auto auf dem Prüfstand. Hyundai konnte ihr nachweisen was dort alles lief.
Versicherungsschutz auf der Renne ist ein anderes Thema. Dort lautet das Zauberwort "erzielen von Höchstgeschwindigkeiten". Spätestens bei diesen Worten steigen die meisten bezahlbaren Versicherungen aus. Und spätestens dann auch jegliche Garantieen.
Woher ich das weiß: Jahrelang mit "B-Lizenz" Motorsport betrieben und danach dann in den Hobbybereich gewechselt.
dito, da kommt dann sehr oft die Naivität/Irrglaube zu Tage. Keiner fährt auf eine "Rennstrecke" um eine gemütliche Kaffeefahrt zu machen, sondern letztendlich zu versuchen so schnell wie möglich diesen zu umrunden und nichts anderes ist das "Erzielen von Höchgeschwindigkeiten" , somit fast grundsätzlich ein Ausschluß von Garantie und Versicherungschutz. Das Thema ist heut zu Tage ein schmaler Grad und in der Regel keinen Versuch wert!
Ich sehe das nicht so. Hyundai baut doch extra die Autos um spass damit zu haben und das dct hat sogar rennstreckenerkennung.
Wäre dann doch total albern, wenn man dann nicht drauf fahren dürfte wegen Garantie.
Hyubdia bietet sogar aktuell wieder track day an mit eigenem Auto für 450 Euro.
Wenn jetzt einen normalen i30 hast, würde ich ja die Einwände verstehen aber nicht bei dem n.
Sogar die Händler laden mich ab und an ein, daran teilzunehmen. Keiner sagt da was von Garantie.
Das mag ja sein, daß du das so siehst. Das wird dir aber nicht weiterhelfen wenn es Hyundai ganz anders sieht. Ähm, warum sollte Hyundai vom "normalen" I30 zum "N" differenzieren? Zumal der "N" auf der Renne deutlich höheren Belastungen unterliegen dürfte wie der normale. Das Anbieten von Track days hat mit dem Garantieverhalten überhaupt nichts zu tun. Nur mal so als Hinweis: Es gibt Motorräder die werden sogar noch beworben mit Slogans wie "built for the Track". Leider verfällt dir bei denen auch die Garantie sobald du damit auf die Rennstrecke gehst. Komisch, aber isso ;-)
Falls das mal wirklich vorkommen sollte, können sich die Anwälte damit rum schlagen. Hyundai blockt ja eh direkt die meisten Garantiefälle aber werben damit ohne Ende.
Wollten aktuell bei meinem neuen facelift sich auch 2, 3 sachen nicht annehmen. Dann anwalt eingeschaltet und zack steht es bei hyundai zur Nachbesserung. Da es ein ganz klarer Garantiefall war. Nur weil die Händler an Garantie nix verdienen, wollen sie das meiste abbloggen. Nicht mehr schön langsam und war damals weit besser
Sorry, aber bei dieser Geschichte wird dein Rechtschutz sagen: Nö, keine Chance.
Selbst RS-Versicherungen nehmen chancenlose Fälle nicht mehr an.