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Garantie oder Gewährleistung bei Jack Fox
Wollten unserer Tochter mehr Mobilität verschaffen, dass sie Ihre Lehrstelle anfahren kann, als Anfänger Fahrzeug entschieden wir uns für einen 125 er Apollo von Jack Fox, welchen wir über ein sehr renomiertes Versandhaus kauften, und wo wir seit Jahren mit Kundendienst sehr zufrieden waren.
Jetzt gibt es zum ersten mal richtige Probleme und alles nur wegen dem Roller und weil bei bei Jack Fox nicht klar ist ob sie nun eine Garantie anbieten oder nicht und wenn dann wie lang.
Die Entsprechende Passage aus dem Händlerangebot.
Zitat:
"""""Wichtig: Inkl. Service-Hotline und Vor-Ort Service für Garantiefälle. Inspektionen können mit der Artikelnummer XXXXX separat gegen Aufpreis bestellt werden. Nie mehr zur Werkstatt - die Werkstatt kommt zu Ihnen! Die Kontaktdaten liegen dem Fahrzeug bei."""""
Wenn dies im öffentlichen Angebot beim Händler steht, von was würdet Ihr in dem Fall ausgehen? Dass man hier das gesetzliche Gewährleistungsrecht meint oder zusätzlich eine freiwillige Garantie Angeboten hat? Händler selbst spricht immer von Garantie des Herstellers.
Eine gesonderte Garantiebeschreibung durch Jack FoX gibt es nicht, als welche definitiv so benannt ist . Alles was zu finden ist wird wie folgt beschrieben , aber mit Einschränkungen welche soweit mir bekannt unzulässig sind bei der gesetzl. Gewähleistung, zeitliche Einschränkung schriftlich nicht zu finden.
Gegenüber dem Händler wurde nun behaupteten, eine Garantie bestände nur für 6 Monate.
Muss nicht wenn ich die Garantie beschränke, dies beim Kaufabschluss bereits in den Unterlagen vermerkt sein? Sonst könnte ja jeder offiziell ne Garantie anbieten u. wenn der Fall eintritt , den Zeitrahmen festlegen wie er lustig ist.
Zitat:
4 GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Inspektionsintervalle müssen zur Erhaltung der Gewährleistung unbedingt eingehalten werden. Inspektionen sind kostenpflichtig und müssen vom Kunden bezahlt werden. Inspektionen können von autorisierten Zweirad- und Automobilwerkstätten mit Meister durchgeführt werden.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind:
A.
Verschleißteile wie insbesondere Zündkerzen, Benzinfilter, Ölfilterelemente, Antriebsriemen, Luftfilter, Bremsbeläge, Bremsklötze, Bremsscheiben, Kupplungsscheiben, Variomatikrollen, Lampen, Glühbirnen, Sicherungen, Reifen, Schläuche und andere Gummiteile.
B.
Schmiermittel (z.B. Öle, Fette etc.) und technische Flüssigkeiten (z.B. Batterieflüssigkeit, Bremsflüssigkeit etc.)
C.
Inspektions-, Einstell- und andere Intervalle und andere periodische Wartungsarbeiten sowie alle Reinigungsarbeiten.
D.
defekte Verkleidungsteile und Plastikteile müssen sofort nach Auslieferung angezeigt werden, ansonsten gibt es auf diese Teile keine Gewährleistung.
Die XXXXXXXXXX ist berechtigt die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, wenn und soweit:
A.
der Endabnehmer auch nur eine der vorgeschriebenen Inspektionen/ Wartungen nicht oder zu spät hat vornehmen lassen und zwar auch dann, wenn der Fehler schon vor dem vorgeschriebenen Zeitpunkt aufgetreten ist.
B.
an dem Roller irgendwelche, den technischen Anforderungen, Vorgaben und Vorschriften des Herstellers nicht entsprechende Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen worden sind.
GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN 5
C.
der Roller zu anderen als durch das Fahrer-Handbuch bestimmten Zwecken benutzt oder unter Missachtung der im Bedienungsanleitung angegebenen Belastbarkeitsdaten (z.B. Höchstgeschwindigkeit, zulässiges Gesamtgewicht etc.) übermäßig beansprucht wird.
D.
bei den am Roller vorgenommenen Wartungs- und Reparaturarbeiten von XXXXXXX nicht freigegebene Ersatzteile oder bei dem Betrieb des Rollers Kraftstoffe, Schmiermittel oder technische Flüssigkeiten (auch Reinigungsmittel) verwendet worden sind, welche nicht den in der Bedienungsanleitung angegebenen Spezifikationen entsprechen.
E.
der Roller in irgend einer Weise umgebaut, modifiziert oder mit Teilen ausgerüstet worden ist, die nicht zu der von XXXXXXXX ausdrücklich zugelassenen Ausstattung gehören.
F.
der Roller auf technisch ungeeignete Art und Weise gelagert oder transportiert worden ist.
Die Freihalteverpflichtung gilt nicht für alle durch einen Gewährleistungsfall veranlassten Nebenkosten und sonstigen finanziellen Nachteilen (z.B. Kosten für Telekommunikation, Verpflegung, Leihfahrzeug etc.). Es liegt in Ihrer Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Wartungen in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt und entsprechend dokumentiert werden.
Wer hat in der Hinsicht ebenfalls Erfahrung gemacht!
Erst kam ein Roller unter aller Sau , der gleich wieder mitgenommen wurde wodurch wir noch mal 4 Wochen warten mussten. Hätte ich gewusst was dann noch kommt , hätten die gar keinen mehr bringen brauchen.
Nichts wie Ärger , Roller springt immer wieder nicht an, besonders bei Regen bzw. feuchtem Wetter. Erst konnte man ihn nicht mehr über den Elektrostarter starten , dann ist man froh dass man noch den Kickstarter hat , aber auch der hilft irgendwann nicht mehr. Letztens musste Tochter den Roller mitten in der Prärie stehen lassen. Konnte ihn erst zwei Tage später holen, da wir da erst über Transporter verfügten. Dann kam schon der Anruf von der Polizei, da man glaubte der Roller sei gestohlen worden.......man oh man
Es mussten Teile gewechselt werden diese jetzt schon Risse hatten oder stark porös waren.
Ansaugschlauch , konnte bis heute nicht geliefert werden. Extrem lange Wartezeiten, man will erreichen , dass man teure 0900er Nummer anruft, behauptet man wäre auf Handy nicht erreichbar, der Händler erreicht einen aber immer, komisch.
Jetzt ist die Kickstarterwelle defekt . Versandhaus bot an , dass sie die Kosten bis 150 € übernehmen würden sofort , wenn Mehrkosten bitte um Rückruf. Nun kam die Aussage von Werkstatt, dass sich die Kosten zwischen 100 und 500 € belaufen könnten. Laut den Bedingungen von Jack Fox dürften aber
Reperaturen eh nur von ihnen autorisierten Werkstätten durchgeführt werden. Mir ist aber keine bekannt, ausser der angebotene Vor Ort Service mit eigenen Technikern von Jack Fox. Auch hier wieder ewiges Warten, am 03-09-2009 wurde reklamiert , bis heute habe wir keinen Termin , wann der Mangel nun beseitigt wird. Lustig , jetzt beginnt die nasse Jahreszeit und weder der Ansaugschlauch ist da (( jetz ist denen eingefallen dass er ist im November geliefert werden kann, diese Rekla war vom 27.07.2009 ) noch kann man im Fall des Falles kurzzeitig auf den Kickstarter ausweichen.
Auf jeden Fall war dies der erste und letzte Jack Fox Roller, welcher in unserer Familie gekauft wurde. Ich sehe es schon kommen, dass dies noch in einem Gerichtsverfahren endet. Auch ich rate jedem von Rollern dieser Firma ab.
Beste Antwort im Thema
Hallo.
komisch. aber dieselben Probleme mit Versandhaus-Mopeds hatte ich schon vor fast 35 Jahren.
Damals spielten Roller zwar nur eine Nebenrolle, aber dafür war die Nachfrage nach Mokicks und Kleinkrafträdern enorm.
Die deutschen Hersteller , mittlerweile ja nur noch als Namensgeber für irgendwelchen China-Schrott existent, kamen mit der Produktion kaum nach und dementsprechend warfen die Preise.
Die Chinesen produzierten ja damals allenfalls Fahrräder, und die Japaner waren auf größere Motorräder fixiert.
Also haben die Italiener die Marktlücke erkannt, und brachten unter unzähligen , mittlerweile längst vergessenen Markennamen, billige Produkte auf den Markt.
Betonung auf BILLIG, denn preiswert waren die genauso wenig wie heute die Chinaböller.
Schicke Optik, aber allerbilligste Qualität und schlampige Verarbeitung.
Vertrieben wurden diese dubiosen Modelle dann von den größeren Versandhändlern.
Als AZUBI mit chronischen Geldnöten habe ich mir dann so ein Teil bestellt, und irgendwann nach endlos langer Wartezeit stand das Teil dann eines Tages vor der Tür.
Einweisung Fehlanzeige, das Handbuch und die Papiere kamen dann ein paar Tage später mit der Post.
Aber der Hammer war, das der angegebene örtliche Vertragshändler überhaupt nicht wusste, dass er den Kundendienst dieser Marke überhaupt im Sortiment hatte.
Zu mehr als einer allgemeinen, unverbindlichen Übergabeinspektion war er nicht bereit, und machte mir sofort klar das er nicht im Traum daran dachte sich für die vielleicht 20 im Landkreis herumfahrenden Modelle auch nur ein einziges Ersatzteil auf Lager zu legen.
Na ja, damals war man halt als Verbraucher alles andere als verwöhnt, und man ja auch froh das Objekt der Begierde erst einmal auf dem Hof stand.
Betonung auf STAND, denn so richtig laufen wollte die Kiste nie so recht.
Der Ansaugkrümmer hatte einen Lunker so das er falsche Luft zog, das Kettenrad hatte Seitenschlag, die Zylinderkopfdichtung war undicht, eine für die Funktion relevante Schenkelfeder im Schaltmechanismus brach regelmäßig nach 300 bis 400 km, der Auspuff war nicht dicht zu bekommen und etliche Ärgernisse mehr.
Theoretisch alles Garantiereparaturen, aber die angebliche Vertragswerkstatt war halt nicht für diese Marke zuständig.
Auf meine Beschwerde hin wurde mir dann vom Versender eine andere Werkstatt angegeben. 80 km weit weg, was bei einem dauerkranken effektiv Mokick bedeutete das diese sich genauso gut auf dem Mond befinden konnte.
Ich habe also so gut wie alles selbst reparieren müssen, und mir die am besten passenden Ersatzeile von anderen Italo-Fabrikaten herauspicken müssen.
Wie es aussah hatten die meisten Italiener dieselben Schrottkomponenten verbaut, ähnlich wie heute die Chinesen.
Bei denen weiss ja auch niemand so genau wo die einzelnen Roller denn nun wirklich "zusammengeworfen" werden, respektive unter welchen Namen die denn letzendlich verhökert werden.
Wie gesagt, irgendwie habe ich es immer wieder geschafft die Kiste irgendwie ans Laufen zu bringen, aber als dann der primitve Ziehkeilmechanismus brach und dessen Bruchstücke bei den Zahnrädern im Getriebe zu akutem Zahnausfall führten, war dann auch für mich Schluss mit Lustig.
Natürlich habe ich sofort beim Versandhändler Garantieansprüche geltend gemacht, und irgendwann kam dann sogar so ein Schnösel vorbei und hat sich den Schaden angesehen..
Später kam ein Wisch bei mir an, dass man in meinem Fall leider nicht die Reparaturkosten übernehmen könnte, da die Inspektionsarbeiten NICHT von der zuständigen Fachwerkstatt vorgenommen wurde.
Begründung?
Da zitiere ich nur mal einen Auszug der Garantie- , bzw. Gewährleistungsbedingungen welche der Themenstarter hier veröffentlicht hat.
Nämlich genau mit dem Hinweis auf ähnlich lautende Bedingungen ist mein Antrag abgeschmettert worden.
Zitat:
A.
der Endabnehmer auch nur eine der vorgeschriebenen Inspektionen/ Wartungen nicht oder zu spät hat vornehmen lassen und zwar auch dann, wenn der Fehler schon vor dem vorgeschriebenen Zeitpunkt aufgetreten ist.
B.
an dem Roller irgendwelche, den technischen Anforderungen, Vorgaben und Vorschriften des Herstellers nicht entsprechende Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen worden sind.
GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN 5
C.
der Roller zu anderen als durch das Fahrer-Handbuch bestimmten Zwecken benutzt oder unter Missachtung der im Bedienungsanleitung angegebenen Belastbarkeitsdaten (z.B. Höchstgeschwindigkeit, zulässiges Gesamtgewicht etc.) übermäßig beansprucht wird.
D.
bei den am Roller vorgenommenen Wartungs- und Reparaturarbeiten von XXXXXXX nicht freigegebene Ersatzteile oder bei dem Betrieb des Rollers Kraftstoffe, Schmiermittel oder technische Flüssigkeiten (auch Reinigungsmittel) verwendet worden sind, welche nicht den in der Bedienungsanleitung angegebenen Spezifikationen entsprechen.
E.
der Roller in irgend einer Weise umgebaut, modifiziert oder mit Teilen ausgerüstet worden ist, die nicht zu der von XXXXXXXX ausdrücklich zugelassenen Ausstattung gehören.
Tja, die Zeiten haben sich anscheinend doch nicht so sehr verändert.
Damals wie heute werden in den Geschäftsbedingungen zwar wasserdichte Regeln festgelegt, in denen Art und Umfang der Garantie bzw. der Gewährleistung genau festgelegt sind.
Aber da diese aufgrund des dubiosen Vertriebsweges in der Praxis nicht zu 100 Prozent einzuhalten sind, kann sich der Hersteller bzw. der Verkäufer mühelos vor ungeliebten Garantieleistungen drücken.
Es reicht u.U. schon aus ein höherwertiges Motoröl oder anstatt des Werksschrottes einen Markenkeilriemen verwendet zu haben, und die Rechtsverdreher des Händlers oder Herstellers machen dies als Ursache für Motorschäden aus.
Als absolute Frechheit würde ich das "Entgegenkommen" des Versenders bezeichen, Reparaturkosten bis 150 Euro zu übernehmen.
Das würde ich rechtlich betrachtet als Eingeständnis werten das man selbst die Garantiebedingungen nicht eingehalten hat.
Also kann sich dann der Versender hinterher die Hände reiben und weitere Ansprüche von sich weisen.
In diesem Fall hilft es nur gleich einen Anwalt einzuschalten.
Der setzt dann eine knochenharte Frist zur Nachbesserung, und wenn die nicht eingehalten werden kann, dann sollen die die Möhre gleich wieder abholen.
Meiner langejährigen Erfahrung als Auto- und Zweiradfahrer nach, ist ein Fahrzeug in dem einmal der
berühmte Wurm drin steckt nicht befriedigend reparabel.
Der Pfusch, der an Stelle übersehen wurde ist nämlich beileibe kein Einzelfall sondern sozusagen "Unternehmensphilsophie" des Herstellers.
Man muss nur ein einziges Mal selbst in einer chinesischen Fabrik gewesen sein, und als alterfahrener Techniker merkt man sofort wo in China der "Hammel hängt".
Maschinell sind die topmodern ausgestattet, aber das Personal gilt der Rüttgers-Spruch "und sie wissen icht was sie tun".
Dem Chinesen ist´s egal wofür er sein Geld bekommt, wenn man ihm sagt ziehe diese Schraube fest dann macht er das.
Ob die Schraube die da irgendwo hineinwürgt kaputt ist interessiert ihn nicht, Hauptsache seine Stückzahl stimmt.
Eine Indentifizierung mit Marke oder Produkt wie in Europa oder Japan, ist im "Reich der Mittel" unbekannt, und die Funktion des Teiles welches er da gerade zusammenschraubt erschliesst sich dem einfachen Wanderarbeiter auch nicht.
Und Qualitäts- und Endkontrollen sind in den Augen chinesischer Unternehmer nur unproduktive Zusatzkosten.
Schade eigentlich, denn ein vernünftiges Qualitätsmanagement vorausgesetzt, kann man in China nämlich sehr wohl Qualität produzieren.
Wer weiss denn schon, dass viele namhafte deutsche Haushaltsgerätehersteller die "Einstiegsklasse" ihrer Markenprodukte in China produzieren lassen.
Aber solange dies nicht generell für alle Produkte aus Fernost gilt, kann ich aus leidvoller Erfahrung nur immer wiederholen:
Leute lasst die Finger von diesen "Schnäppchen" aus Versandhandel oder dem Internet.
Die paar Euro die man dort scheinbar sparen kann, kommen einzig und allein durch fehlenden Service zustande.
Wenn jemand lieber schraubt als fährt, dann kann er ja durchaus seine Freude mit dem Schrott haben, und vielleicht hat er sogar das Glück ein Exemplar zu ergattern das halbwegs fehlerfrei ist.
Aber da das wohl eher die Ausnahme als die Regel ist, geht lieber zum alteingesessenen Markenhändler vor Ort.
Wenn das Geld knapp ist, dann kauft Euch dort ein renommiertes Produkt aus Taiwan oder Korea, ein Vorführmodell oder ein Auslaufmodell.
Wer einmal bei Sch...wetter weitab jeder Werkstatt liegen geblieben ist, oder nur mal 3 Monate auf ein bescheuertes Ersatzteil warten musste, der kauft sich garantiert kein Fahrzeug mehr im Internet.
Gruß
Reimund
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35 Antworten
ist nix neues bei den china dingern....zu dem mangelhaften-service gabs schon etliche dutzend threads vor einigen jahren....
Magirus ich habe dazu mittlerweile auch einige Beiträge gegoogelt.
Allerdings würde mich trotzdem interessieren. Wer mit der Garantie oder Gewährleistung einschlägige Erfahrung gemacht hat. bzw. ob jeman über ein anderslautendes Schriftstück als wie ich verfügt.
Denn hier gibt es einen gravierenden Unterschied.
- Erstens kann man nur bei einer Garantie, Ausschlüsse machen wie oben benannt.
- Auch solche Bedingungen wie nur autorisierte Werkstatt dürfen Reperaturen ausführen, bzw. nur autorisierte Teile von Jack Fox dürfen verbaut werden.
Üblich ist normalerweise eine zeitliche Begrenzung, welche aber hier nicht schriftlich angegeben wird , gegenüber dem Versandhaus beruft man sich nun auf die Gewährleistungzeiten ( mündlich) Uns wurde gesagt wir sollten die Garantiebedingungen dem Serviceheft entnehmen , wo eben obiges drin steht. Verfügt jemand über ein anderslautendes Schriftstück Garantieversprechen in Textform??
Die Höchstgrenze für Garantien, welche man geben darf liegt bei 30 Jahren. Nun ist dort keine zeitliche Begrenzung zu finden, also soll das jetzt heissen hier gilt die Höchstdauer?
- Vor Ort Service im Garantiefall
2 Wichtige gesetzliche Vorgaben für ein Garantieversprechen nach § 477 BGB wurden nicht gemacht. Aber lt. Absatz 3 , hat dies keine Auswirkung , dass Jack Fox nun trotz allem dazu verpflichtet wäre.
Zitat:
§ 477
Sonderbestimmungen für Garantien
(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten
1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
(2) Der Verbraucher kann verlangen, dass ihm die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird.
(3) Die Wirksamkeit der Garantieverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass eine der vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt wird.
Mir scheint nämlich, dass sich Jack Fox selbst nicht im klaren ist, ob sie hier nun eine Garantie anbieten. Bzw. scheint man sich dies hinbiegen zu wollen wie es gerade passt.
Ich drücks jetzt mal krass, aber damit verständlich aus.
Garantie ist abweichend von der gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Leistung des Herstellers. Von Garantie lese ich in dem von dir veröffentlichen Ausdruck nichts, insofern hast du keine.
Schluss, Punkt, Ende
Zur Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung steht da alles drin, was es braucht um eine Inanspruchnahme fast unmöglich zu machen. Es sei denn du hast alle Inspektionen die notwendig waren.
Und jetzt passt mal alle gut auf. Der einzige Knackpunkt an der ganzen Sache ist, dass die Firma welche die Jack Fox herstellt und die Gewährleistungsbedingungen abgefasst hat, gar nicht dein Vertragspartner ist. Sollte sich das Ganze dann auch noch in den ersten 6 Monaten ab Kauf befinden, dann zeige deinem Vertragspartner alle Mängel, möglichst viele, an und fordere Ihn auf den Vertrag zu wandeln oder die Mängel zu beseitigen.
(Einschreiben Rückschein)
Das beste was dir passieren kann ist dass er beides ablehnt. So dumm sind die aber nicht. Die werden dich wieder an Jack Fox verweisen weil Sie es dürfen.
Und jetzt erst teilst du Ihnen mit, das Jack Fox nicht dein Vertragspartner ist sondern Sie und Sie sich gefälligst um die Beseitigung der Mängel kümmern sollen. Gleichzeitig setzt du Ihnen eine angemessene Frist. 2 Wochen ist hier gut. Nach 2Wochen, wenn nichts passiert ist das gleiche, wieder 2 Wochen Frist. Und dann hoffe auf ein drittes mal. Ganz wichtig, gib dich nicht mehr mit Jack Fox ab, die sind nicht dein Vertragspartner, lass deinen Partner das ganze abwickeln. Die können mehr Druck aufbauen.
Beliebt ist auch, man hätte den Bedingungen ja mit dem Kauf zugestimmt. Darauf gleich die Frage, wo man diese denn Vorab einsehen könne.
Wenns funktioniert dann nur so. Ab dem 7. Monat kann man das auch probieren, hat aber viel weniger Aussicht auf Erfolg.
Gruß Frank
Ich hatte mit Jack Fox auch so meine Probleme. Nicht wegen Garantie, aber wegen der Ersatzteile.
An meinem 50er Roller war der Vergaser defekt. also habe ich einen bestellt. Bei Jack Fox kann man aber nur gegen Vorkasse bestellen. Die Lieferzeit wäre ca. 6 Monate gewesen.
Als ich vom Vertrag zurücktreten wollt kam erstmal keine Reaktion, statt dessen musste ich einen Anwalt einschalten. danach war mein Geld sofort wieder da.
Nachdem der Roller innerhalb von zwei Jahren jetzt schon wieder defekt war, habe ich ihn an einen Bastler verschenkt und mir eine neuen Roller zugelegt.
Mein Fazit: Nie wieder Jack Fox!!
Hallo.
komisch. aber dieselben Probleme mit Versandhaus-Mopeds hatte ich schon vor fast 35 Jahren.
Damals spielten Roller zwar nur eine Nebenrolle, aber dafür war die Nachfrage nach Mokicks und Kleinkrafträdern enorm.
Die deutschen Hersteller , mittlerweile ja nur noch als Namensgeber für irgendwelchen China-Schrott existent, kamen mit der Produktion kaum nach und dementsprechend warfen die Preise.
Die Chinesen produzierten ja damals allenfalls Fahrräder, und die Japaner waren auf größere Motorräder fixiert.
Also haben die Italiener die Marktlücke erkannt, und brachten unter unzähligen , mittlerweile längst vergessenen Markennamen, billige Produkte auf den Markt.
Betonung auf BILLIG, denn preiswert waren die genauso wenig wie heute die Chinaböller.
Schicke Optik, aber allerbilligste Qualität und schlampige Verarbeitung.
Vertrieben wurden diese dubiosen Modelle dann von den größeren Versandhändlern.
Als AZUBI mit chronischen Geldnöten habe ich mir dann so ein Teil bestellt, und irgendwann nach endlos langer Wartezeit stand das Teil dann eines Tages vor der Tür.
Einweisung Fehlanzeige, das Handbuch und die Papiere kamen dann ein paar Tage später mit der Post.
Aber der Hammer war, das der angegebene örtliche Vertragshändler überhaupt nicht wusste, dass er den Kundendienst dieser Marke überhaupt im Sortiment hatte.
Zu mehr als einer allgemeinen, unverbindlichen Übergabeinspektion war er nicht bereit, und machte mir sofort klar das er nicht im Traum daran dachte sich für die vielleicht 20 im Landkreis herumfahrenden Modelle auch nur ein einziges Ersatzteil auf Lager zu legen.
Na ja, damals war man halt als Verbraucher alles andere als verwöhnt, und man ja auch froh das Objekt der Begierde erst einmal auf dem Hof stand.
Betonung auf STAND, denn so richtig laufen wollte die Kiste nie so recht.
Der Ansaugkrümmer hatte einen Lunker so das er falsche Luft zog, das Kettenrad hatte Seitenschlag, die Zylinderkopfdichtung war undicht, eine für die Funktion relevante Schenkelfeder im Schaltmechanismus brach regelmäßig nach 300 bis 400 km, der Auspuff war nicht dicht zu bekommen und etliche Ärgernisse mehr.
Theoretisch alles Garantiereparaturen, aber die angebliche Vertragswerkstatt war halt nicht für diese Marke zuständig.
Auf meine Beschwerde hin wurde mir dann vom Versender eine andere Werkstatt angegeben. 80 km weit weg, was bei einem dauerkranken effektiv Mokick bedeutete das diese sich genauso gut auf dem Mond befinden konnte.
Ich habe also so gut wie alles selbst reparieren müssen, und mir die am besten passenden Ersatzeile von anderen Italo-Fabrikaten herauspicken müssen.
Wie es aussah hatten die meisten Italiener dieselben Schrottkomponenten verbaut, ähnlich wie heute die Chinesen.
Bei denen weiss ja auch niemand so genau wo die einzelnen Roller denn nun wirklich "zusammengeworfen" werden, respektive unter welchen Namen die denn letzendlich verhökert werden.
Wie gesagt, irgendwie habe ich es immer wieder geschafft die Kiste irgendwie ans Laufen zu bringen, aber als dann der primitve Ziehkeilmechanismus brach und dessen Bruchstücke bei den Zahnrädern im Getriebe zu akutem Zahnausfall führten, war dann auch für mich Schluss mit Lustig.
Natürlich habe ich sofort beim Versandhändler Garantieansprüche geltend gemacht, und irgendwann kam dann sogar so ein Schnösel vorbei und hat sich den Schaden angesehen..
Später kam ein Wisch bei mir an, dass man in meinem Fall leider nicht die Reparaturkosten übernehmen könnte, da die Inspektionsarbeiten NICHT von der zuständigen Fachwerkstatt vorgenommen wurde.
Begründung?
Da zitiere ich nur mal einen Auszug der Garantie- , bzw. Gewährleistungsbedingungen welche der Themenstarter hier veröffentlicht hat.
Nämlich genau mit dem Hinweis auf ähnlich lautende Bedingungen ist mein Antrag abgeschmettert worden.
Zitat:
A.
der Endabnehmer auch nur eine der vorgeschriebenen Inspektionen/ Wartungen nicht oder zu spät hat vornehmen lassen und zwar auch dann, wenn der Fehler schon vor dem vorgeschriebenen Zeitpunkt aufgetreten ist.
B.
an dem Roller irgendwelche, den technischen Anforderungen, Vorgaben und Vorschriften des Herstellers nicht entsprechende Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen worden sind.
GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN 5
C.
der Roller zu anderen als durch das Fahrer-Handbuch bestimmten Zwecken benutzt oder unter Missachtung der im Bedienungsanleitung angegebenen Belastbarkeitsdaten (z.B. Höchstgeschwindigkeit, zulässiges Gesamtgewicht etc.) übermäßig beansprucht wird.
D.
bei den am Roller vorgenommenen Wartungs- und Reparaturarbeiten von XXXXXXX nicht freigegebene Ersatzteile oder bei dem Betrieb des Rollers Kraftstoffe, Schmiermittel oder technische Flüssigkeiten (auch Reinigungsmittel) verwendet worden sind, welche nicht den in der Bedienungsanleitung angegebenen Spezifikationen entsprechen.
E.
der Roller in irgend einer Weise umgebaut, modifiziert oder mit Teilen ausgerüstet worden ist, die nicht zu der von XXXXXXXX ausdrücklich zugelassenen Ausstattung gehören.
Tja, die Zeiten haben sich anscheinend doch nicht so sehr verändert.
Damals wie heute werden in den Geschäftsbedingungen zwar wasserdichte Regeln festgelegt, in denen Art und Umfang der Garantie bzw. der Gewährleistung genau festgelegt sind.
Aber da diese aufgrund des dubiosen Vertriebsweges in der Praxis nicht zu 100 Prozent einzuhalten sind, kann sich der Hersteller bzw. der Verkäufer mühelos vor ungeliebten Garantieleistungen drücken.
Es reicht u.U. schon aus ein höherwertiges Motoröl oder anstatt des Werksschrottes einen Markenkeilriemen verwendet zu haben, und die Rechtsverdreher des Händlers oder Herstellers machen dies als Ursache für Motorschäden aus.
Als absolute Frechheit würde ich das "Entgegenkommen" des Versenders bezeichen, Reparaturkosten bis 150 Euro zu übernehmen.
Das würde ich rechtlich betrachtet als Eingeständnis werten das man selbst die Garantiebedingungen nicht eingehalten hat.
Also kann sich dann der Versender hinterher die Hände reiben und weitere Ansprüche von sich weisen.
In diesem Fall hilft es nur gleich einen Anwalt einzuschalten.
Der setzt dann eine knochenharte Frist zur Nachbesserung, und wenn die nicht eingehalten werden kann, dann sollen die die Möhre gleich wieder abholen.
Meiner langejährigen Erfahrung als Auto- und Zweiradfahrer nach, ist ein Fahrzeug in dem einmal der
berühmte Wurm drin steckt nicht befriedigend reparabel.
Der Pfusch, der an Stelle übersehen wurde ist nämlich beileibe kein Einzelfall sondern sozusagen "Unternehmensphilsophie" des Herstellers.
Man muss nur ein einziges Mal selbst in einer chinesischen Fabrik gewesen sein, und als alterfahrener Techniker merkt man sofort wo in China der "Hammel hängt".
Maschinell sind die topmodern ausgestattet, aber das Personal gilt der Rüttgers-Spruch "und sie wissen icht was sie tun".
Dem Chinesen ist´s egal wofür er sein Geld bekommt, wenn man ihm sagt ziehe diese Schraube fest dann macht er das.
Ob die Schraube die da irgendwo hineinwürgt kaputt ist interessiert ihn nicht, Hauptsache seine Stückzahl stimmt.
Eine Indentifizierung mit Marke oder Produkt wie in Europa oder Japan, ist im "Reich der Mittel" unbekannt, und die Funktion des Teiles welches er da gerade zusammenschraubt erschliesst sich dem einfachen Wanderarbeiter auch nicht.
Und Qualitäts- und Endkontrollen sind in den Augen chinesischer Unternehmer nur unproduktive Zusatzkosten.
Schade eigentlich, denn ein vernünftiges Qualitätsmanagement vorausgesetzt, kann man in China nämlich sehr wohl Qualität produzieren.
Wer weiss denn schon, dass viele namhafte deutsche Haushaltsgerätehersteller die "Einstiegsklasse" ihrer Markenprodukte in China produzieren lassen.
Aber solange dies nicht generell für alle Produkte aus Fernost gilt, kann ich aus leidvoller Erfahrung nur immer wiederholen:
Leute lasst die Finger von diesen "Schnäppchen" aus Versandhandel oder dem Internet.
Die paar Euro die man dort scheinbar sparen kann, kommen einzig und allein durch fehlenden Service zustande.
Wenn jemand lieber schraubt als fährt, dann kann er ja durchaus seine Freude mit dem Schrott haben, und vielleicht hat er sogar das Glück ein Exemplar zu ergattern das halbwegs fehlerfrei ist.
Aber da das wohl eher die Ausnahme als die Regel ist, geht lieber zum alteingesessenen Markenhändler vor Ort.
Wenn das Geld knapp ist, dann kauft Euch dort ein renommiertes Produkt aus Taiwan oder Korea, ein Vorführmodell oder ein Auslaufmodell.
Wer einmal bei Sch...wetter weitab jeder Werkstatt liegen geblieben ist, oder nur mal 3 Monate auf ein bescheuertes Ersatzteil warten musste, der kauft sich garantiert kein Fahrzeug mehr im Internet.
Gruß
Reimund
Hey Reimund,
schlnes Plädoyer für Markenroller.
Und so ganz unrecht hast du nicht. Jedoch hilft auch der Markenhersteller nicht wirklich weiter, denn, wo lässt eigentlich Piaggio seine Viertakter produzieren?
Wie du schon angesprochen hast, Chinesen können vernünftige Qualität liefern, lassen sich das aber auch bezahlen. Soviel mal zu diesem Bereich deines Postings.
Interessanter ist das, was die Händler dürfen oder auch nicht. Grundsätzlich können Sie andere Firmen mit der Durchführung der Gewährleistung beauftragen und können diese an Bedingungen binden (z.B. Inspektionen), aber, und das ist der entscheidende Punkt, wann und wie wird der Kunde darüber informiert. Und da ist es egal ob Versandhandel oder Händler vor Ort.
Da gibt es rechtliche Vorschriften und wenn man diese richtig anwendet, hat eigentlich jeder gute Chancen, seinen Kaufvertrag selbst ohne Gericht zu wandeln. Rechtsauskunft hierzu werde ich nicht geben, darf ich nicht. Aber wer ein bißchen Googled sollte da Erfolg haben.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Jedoch hilft auch der Markenhersteller nicht wirklich weiter, denn, wo lässt eigentlich Piaggio seine Viertakter produzieren?
Du meinst, die Leader, Quasar und Master Motoren?
Kann dem Kunden doch eigentlich egal sein.
Entweder Pia löst das Problem oder steht vor Gericht. Meistens erledigen sie begründete Reklamationen schon freiwillig, denn es ist halt keine Postfach-Firma mehr, die schwupppdiwupp insolvent sein kann und am nächsten Tag unter anderen Namen wieder eröffnet.
Ähnlich Honda oder Toyota etc. So manchem renommierten (japanischen) Hersteller ist ein peinlicher Fehler tatsächlich sehr peinlich und man ist dann doch positiv überrascht über die äusserst dienstbeflissene Regulierung.
Wo aber das Versandhaus auf den Zwischenhändler verweist und der auf den Importeur und der ...
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Wo aber das Versandhaus auf den Zwischenhändler verweist und der auf den Importeur und der ...
Das Versandhaus kann veweisen an wen es will, dennoch ist es mein Vertragspartner. Und nur mit diesem muss ich überhaupt sprechen. Werden die dann nicht tätig, geil!!!! Dann habe ich gewonnen.
Gruß Frank
Hallo,
ich habe mir vor ein paar Tagen auch bei einem großen
Versandhaus einen Roller bestellt.
Allerdings einen "Markenroller" -zumindest halbwegs.
Habe einen CPI Aragon GP bestellt, warte noch auf die Bestätigung und den Liefertermin.
Ich hoffe, dass die Markenroller ab Werk so weit vormontiert sind,
dass Jack Fox nur noch Spiegel anbringen muß !! ;-)
Eine Vertragswerkstatt von CPI ist ganz in meiner Nähe.
Ich hoffe, dass es da keine Probleme mit Jack Fox gibt.
Ich werde die nötigen Inspektionen durchführen lassen, und bin
dann hoffentlich auf der sicheren Seite.
Gruß
derbi rider
Zitat:
Original geschrieben von derbi rider
Hallo,
ich habe mir vor ein paar Tagen auch bei einem großen
Versandhaus einen Roller bestellt.
Allerdings einen "Markenroller" -zumindest halbwegs.
Habe einen CPI Aragon GP bestellt, warte noch auf die Bestätigung und den Liefertermin.
Ich hoffe, dass die Markenroller ab Werk so weit vormontiert sind,
dass Jack Fox nur noch Spiegel anbringen muß !! ;-)
Eine Vertragswerkstatt von CPI ist ganz in meiner Nähe.
Ich hoffe, dass es da keine Probleme mit Jack Fox gibt.
Ich werde die nötigen Inspektionen durchführen lassen, und bin
dann hoffentlich auf der sicheren Seite.
Gruß
derbi rider
Wir bisherigen CPI-Händler sind vertraglich NICHT an Jack-Fox gekoppelt.
Wir haben bei uns im Betrieb die CPI-Aussenwerbung gegen TGB ausgetauscht.
Der bisherige Importeur,mit dem sicher auch dein Händler in der Nähe zusammenarbeitet ist seit einigen Monaten nicht mehr CPI-Importeur.
Die bisher über Ihn vertriebenen Fahrzeuge werden wie bisher bei seinen Vertragshändlern betreut und da werden auch Gewährleistungssachen abgearbeitet.
Für Fahrzeuge von Jack Fox gilt das so nicht............
Da sieht man mal wieder, wie schnell sich das alles ändern kann.
Interessant wäre mal zu wissen, warum du den Roller im Versandhaus bestellst. Die Preise bei den 2 großen die ich da finde lassen es durchaus zu, dass du dir deinen Roller bei dem freundlichen Händler um die Ecke zulegst.
Insofern mal über stornieren der Bestellung nachdenken und beim freundlichen erkundigen ob du die gleichen Preise und Zahlungsbedingungen bekommst.
Gruß Frank
Hallo,
liebend gerne würde ich mir bei meinem Händler um die Ecke einen neuen Roller zulegen.
Leider wird das mit der Finnanzierung aber nicht klappen, da ich durch alte Sachen die mehrere Jahre zurückliegen noch in der Schufa stehe.
Bei dem Versandhaus kaufe ich zur Zeit schon kleinere Sachen auf Raten, und hoffe, den Roller auch so finnanzieren zu können.
Gruß
derbi rider
Nachtrag:
Meine alten Sachen sind heute zu 95 % abgezahlt
( der Rest ist nur noch Pinatz ) !
Und seit 4 Jahren stehe ich auch ohne Unterbrechung
wieder in Arbeit.
Vielleicht würde ich ja auch über eine Bank eine Finnanzierung
für den Roller bekommen ?
Hab es noch nicht ausprobiert !
Sprich doch einfach mal mit deiner Hausbank, die kennen dich und können eher beurteilen wie du 2000 Euronen zurückzahlen kannst. Dann hättest du einen Ansprechpartner vor Ort.
Gruß Frank
Hallo,
die Firma Jack Fox ist seit 04.2009 Importeur für CPI Fahrzeuge und vertreibt diese neben den Versandhäusern auch beim freundlichen Händler um die Ecke. Viele alte CPI Händler versorgen sich über Umwege mit CPI Rollern oder verkaufen noch Restbestände. Falls jemand eine gültige Händlerliste CPI bzw. Jack Fox benötigt kann ich ihm diese in PDF Format zukommen lassen. So braucht ihr nicht in Eppingen anrufen wo es sowieso keine vernünftige Auskunft gibt.
Beste Grüße werderfan1966