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Garantie oder Gewährleistung?

Themenstarteram 24. April 2013 um 22:07

Hallo Leute,

Hätte nivht gedacht, dass ich in so einer kurzen Zeit,

Beiträge schreibe. Folgende Situation habe ich:

Hab vor 3 Monaten ein Audii A6 Avant TDI 12/2009 130tkm gebraucht gekauft.

Jetzt ist mir am letzten Wochenende folgendes passiert .

Auf der der Autobahn während der Fahrt "rote Fehlermeldung"

Motor abstellen, Motoröldruck zu gering.

Rastplatz angehalten nach 10 min. nachgeschaut öl stand schwierig abzulesen.

Verkäufer angerufen und Situa. geschildert.verkaufer emphelung.

Audi Pannen Service angerufen die kamen an.

Scheind alles i.O. Zu sein. Trotzdem abgeschleppt nächste werkstatt.

Mietwagen geholt Und nach Hause.

Mo. Mit Werkstatt tel.sie prüfen die Situa.

Nachmittag auto fertig abgeholt.

Mietwagen auf Mobilitätsgarantie

Der rest kostet 280€

Fehleranalyse,schallkape oder so ähnlich gwechselt

Öl abgepumpt angeblich 1,5 L

Gesamtkosten 280€ bizzl viel

Hab aus unwissenheit die rechnung gezahlt!!!

Meine Frage:

Ist so was ein garantie oder gwährleist

ung fall?hab nämlich auch eine neuwagen anschluss garantie mit

Selbstbeteilgung ab 100tkm von 150€?

Was meint ihr?

P.S.

Hab an dem auto seit dem ich ihn gekauft habe, nichts verändert!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Spanbrecher

Wenn es sein muss werd ich auch vor Gericht gehn.

die rechtslage ist hier ziemlich eindeutig!

und die sieht so aus, das du dem verkäufer die möglichkeit zur nachbesserung geben musst - tust du dies nicht und lässt in eigenregie reparieren bleibst du i.d.r auf den kosten sitzen, außer der verkäufer zeigt sich kulant...

Zitat:

...soviel zu Marken Autos...

sry, aber was erwartest du von ner karre die 130tsd. runter hat? drallklappen sind da ein bekanntes problem....

Zitat:

...ansonsten kriegt es Audi bitter ??zurück...

mach dich nicht lächerlich!

was meinst du eigentlich wie oft die mitarbeiter der servicezentralen (egal ob bei audi oder sonstwo) am tag zu hören bekommen, das dies ihr letzter arbeitstag wäre, weil der verärgerte kunde mit dem abteilungsleiter golf spielt und danach mit der bundeskanzlerin zu abend isst? :D

 

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Hallo,

Springt denn deine Neuwagenanschluss-Garantie bei 130tkm noch ein.

Aber ich würde beide Sachen versuchen aber gebe dir wenig Hoffung

auf Erfolg.

Seelze 01

Drallklappen?

Das ist schon fast nen Verschleißteil ;) Wobei eigentlich nicht.

 

Mehr als Tipps können wir hier doch sowieso nicht geben.

Du hast den Verkäufer angerufen, das ist schonmal gut. Und das getan was der gesagt hat.

Problem das ich hätte, du hast mit dem Verkäufer nicht abgesprochen wie repariert wird oder was kaputt ist (nach Diagnose).

 

Theoretisch hätte der das Auto wohl auch holen können und selber reparieren. ;)

Oder mit dem Audi Händler ausmachen können der repariert zu Garantiekosten und verrechnet es ihm (dem Verkäufer) direkt.

Also falls es Gewährleistung (gewesen) wäre. Kann man/ich so nicht direkt sagen.

 

Ob Drallklappen in der Anschlußgarantie-VERSICHERUNG drin ist?

Keine Ahnung, mußt du schauen.

Und auch ob du den Schaden vorher melden müßtest...

Das ist ne Versicherung, mit Rechten, aber auch Pflichten.

Auch eine evtl. Selbstbeteiligung oder X % Abzug nach km ist möglich.

Was bei Gewährleistung nicht so wäre.

Ich würde versuchen mit dem Verkäufer zu reden, immerhin hast du Bescheid gegeben (zwar nicht über die Reparatur) und die Kosten halten sich im Rahmen.

Und mal schauen was in den Garantie-Versicherungsbedingungen drinsteht.

Äh, drei Monate nach Kauf?

Also ich würde das als Sachmangel einstufen und das erstmal mit Verkäufer (sofern die Haftung nicht ausgeschlossen wurde) klären.

Themenstarteram 25. April 2013 um 12:35

Danke schon mal fur die Tips.

Ich werde im laufe des Tages versuchen mit dem

Verkäufer zu sprechen. Wenn es sein muss werd ich auch vor Gericht gehn.

Das kannst ja wohl nicht sein. Das ich für etwas haften soll, denn ich gar nicht

verursacht habe.

Mal schauen ansonsten kriegt es Audi bitter ??zurück.

Da war ja mein alte Opel stabiler soviel zu Marken Autos.

Gruss

Spanbrecher

am 25. April 2013 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Äh, drei Monate nach Kauf?

Also ich würde das als Sachmangel einstufen und das erstmal mit Verkäufer (sofern die Haftung nicht ausgeschlossen wurde) klären.

Der wird sich den Schuh (zurecht) nicht anziehen.

Nach dem Abschleppen hätte man mit dem Verkäufer klären müssen, wie es weitergeht. Auf eigene Faust reparieren lassen und dann mit der Rechnung zum Händler gehen ist normalerweise nicht drin. Da muss der Händler schon sehr kulant sein.

Zitat:

Original geschrieben von Spanbrecher

Wenn es sein muss werd ich auch vor Gericht gehn.

die rechtslage ist hier ziemlich eindeutig!

und die sieht so aus, das du dem verkäufer die möglichkeit zur nachbesserung geben musst - tust du dies nicht und lässt in eigenregie reparieren bleibst du i.d.r auf den kosten sitzen, außer der verkäufer zeigt sich kulant...

Zitat:

...soviel zu Marken Autos...

sry, aber was erwartest du von ner karre die 130tsd. runter hat? drallklappen sind da ein bekanntes problem....

Zitat:

...ansonsten kriegt es Audi bitter ??zurück...

mach dich nicht lächerlich!

was meinst du eigentlich wie oft die mitarbeiter der servicezentralen (egal ob bei audi oder sonstwo) am tag zu hören bekommen, das dies ihr letzter arbeitstag wäre, weil der verärgerte kunde mit dem abteilungsleiter golf spielt und danach mit der bundeskanzlerin zu abend isst? :D

 

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Der wird sich den Schuh (zurecht) nicht anziehen.

Nach dem Abschleppen hätte man mit dem Verkäufer klären müssen, wie es weitergeht. Auf eigene Faust reparieren lassen und dann mit der Rechnung zum Händler gehen ist normalerweise nicht drin. Da muss der Händler schon sehr kulant sein.

Wenn er ein A***** ist gebe ich dir recht.

Selbstverständlich kann er sich dagegen "wehren".

Aber wegen 280€... was ergibt das als Differenz zu dem wie der Händler es hätte beheben lassen können? Wahrscheinlich kaum 30€.

Daher erst einfach mal mit dem Händler Kontakt aufnehmen... die Fehler versuchen auszubügeln und dann falls überhaupt rumnörgeln.

Zitat:

Original geschrieben von Spanbrecher

Mal schauen ansonsten kriegt es Audi bitter ??zurück.

Indem du dir keinen fast 4 Jahre alten gebrauchten Audi mehr kaufst? :D

Das ist eine dicke Kiste, mit 130.000 km auch schon gut gelaufen. Da sind 280 € doch eigentlich nur Kleinkram würde ich meinen. :cool:

Wer die Kosten nun bezahlt? Frag den Verkäufer, einen Sachverständigen, einen Automobilclub oder einen Anwalt. Lies die Garantiebedingungen genau durch. Rechtsberatung und verbindliche Auskünfte gibt es hier nicht. ;)

Aber natürlich ein paar Hinweise:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC_sachmangelleitlinie_27730.pdf

Du wirst dich wundern was da alles kaputt gehen kann und was das kostet. :eek: :o

Daher noch viel Glück mit dem Wagen. :)

am 25. April 2013 um 17:38

Opel hat mir nicht mal 5 Monate nach Kauf eines Corsa mit 7500 km eine neue Batterie bezahlen wollen.

Der Vertragshandler sieht mich zurecht nie wieder.

Hat 99 mit allem Drumherum gekostet.

Kann nur immer froh sein, einen Kfz-Mechaniker in der Familie zu haben. Über teure Inspektionen oder teure Reifen kann ich zum Glück nur lächeln. Bei der Batterie ging es nicht anders. Ich war in Berlin und meine Frau ist im Alleingang :rolleyes: zum Opel Händler bei uns Zuhause (550 km weg von Berlin)

99 € für ne neue Batterie im Vergleich zu deinen 280 €...sind doch Peanuts bei so einer "Premiummarke"

Außerdem: 130 tkm sind schon was. Da kann durchaus was kaputt gehen. Und wenn es nur 280 gekostet hat, ist doch gut

Frage:

Fahrzeug daheim beim Vertragshändler gekauft?

Wenn Nein - siehe Ausführungen im Thema.

Wenn Ja, warum bezahlt?

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Opel hat mir nicht mal 5 Monate nach Kauf eines Corsa mit 7500 km eine neue Batterie bezahlen wollen.

Der Vertragshandler sieht mich zurecht nie wieder.

Die Umsatzverluste, welche den Herstellern durch solches Verhalten gegenüber Kunden in der Folge entstehen, dürften gewaltig sein.

*gähn*

Bei einem Neuwagen kanns nicht sein, die haben 2 Jahre Garantie und das nimmt der Vertragshändler als nicht verkaufender Händler auch gerne vom Hersteller. Als verkaufender sowieso - spart seine Gewährleistung. Wozu sollte er in so einem Fall nen Kunden belasten?

 

Die Antworten auf meine Fragen stehen noch aus.

Es gibt neben Rechten "GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG egal ich weiß sowieso was mir zusteht!!!!1111elf" auch Pflichten.

am 25. April 2013 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

*gähn*

Bei einem Neuwagen kanns nicht sein, die haben 2 Jahre Garantie und das nimmt der Vertragshändler als nicht verkaufender Händler auch gerne vom Hersteller. Als verkaufender sowieso - spart seine Gewährleistung. Wozu sollte er in so einem Fall nen Kunden belasten?

 

Die Antworten auf meine Fragen stehen noch aus.

Es gibt neben Rechten "GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG egal ich weiß sowieso was mir zusteht!!!!1111elf" auch Pflichten.

Beziehst du das auf den Audi oder meinen Corsa?

Auf beide, bzw. deine Antwort ob der Vertragshändler in der Heimatstadt der Verkäufer war steht noch aus.

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