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Garantie-Tageszulassungen

Opel
Themenstarteram 20. Februar 2007 um 11:28

...heute hat mich wohl die schreibwut getroffen ;)

brauch, mal wieder, eure hilfe...

mein vater hat einen astra-h-cdti als tageszulassung gekauft. das gerät hat 11 monate da rumgestanden. nun hat er das fahrzeug vor ca 1 jahr bekommen. beim kauf hieß es noch, 2 jahre garantie. nun hat er ein problem mit der kupplung bekommen und jetzt sagt der freundliche mann am empfang das die garantie nur 1 jahr wäre...

so, was meint ihr??? > 2 jahre nach zulassung auf den besitzer oder 1 jahr, weil das fahrzeug 1 jahr schon als tageszulassung da stand?

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31 Antworten

Zwei Jahre ab Erstzulassung(!) oder Übergabe, je nachdem, was kürzer ist.

*RTFServiceheft*

Etwas kompliziert verfasst, aber 2 Jahre Werksgarantie ab der Erstzulassung haste bei Opel sowieso, wo ist also das Problem.

Themenstarteram 20. Februar 2007 um 11:37

das problem ist, bei VERKAUF wurde uns gesagt daß das fahrzeug -2jahre- garantie hat (ab dem zeitpunkt wo mein vater das auto bekommt)

ihr sagt ab tag der zulassung, das teil war aber eine tageszulassung damals um die zulassungszahlen zu schönen! das fahrzeug wurde von meinem vater erst 11 monate später erhalten

hab mal in unser Garantiheftchen geschaut ... Opel Garantie gilt ab Tag der erst Zulassung ... die Gebrauchtwagen Garantie ab Übergabe an den Besitzer ...

wir haben für unseren eiine Gebrauchtwagen Zusatz Garantie abgeschlossen (Fahrzeug darf maximal 4 Jahre sein und geht dann über 1-3 Jahre ... 56 - 76 - 96 Euro im Jahr und ist NICHT nachträglich möglich) versichert is alles was technik am Fahrzeug ist .. ausser Reifen Lack und Unfallschäden .. haben unseren jetzt grad angemeldet wegen "poltern" an der Hinterachse .. wurde innerhalb von 24 Stunden Genehmigt ... Nachtei ... Reperatur NUR in der FOW wo das Fahrzeug gekauft wurde ... wo wir alledings kein Problem mit haben ... Reparaturen wurden da bisher auch innerhalb unserer Verwandtschaft 1A gemacht

Zitat:

Original geschrieben von V2-Power

Etwas kompliziert verfasst, aber 2 Jahre Werksgarantie ab der Erstzulassung haste bei Opel sowieso, wo ist also das Problem.

Weil ich würde mal sagen 1 Jahr gestanden und nu schon 1 Jahr in besitz ... nu is was kaputt und Opel sagt die Garantie is abgelaufen

Themenstarteram 20. Februar 2007 um 11:45

so sieht es aus... und nun werde ich im autohaus was kaputt machen müssen falls die info von damals nicht stimmen sollte...

hab leider das service-heftchen von meinem vater nicht da. aber die gebrauchtwagengarantie sollte dann greifen oder wie seh ich die sache?

...langsam werd ich sauer... ;)

Tut mir leid, aber was Dir ein Verkäufer SAGT, darauf kannst Du Dir in der Regel ein Ei backen.

Wichtig ist der Stempel im Serviceheft mit Datum der EZ oder Übergabe. Das bestimmt dann auch den Zeitpunkt, wann die Anschlußgarantie (falls abgeschlossen) endet. Kupplung dürfte aber ausgeschlossen sein, da ein klassisches Verschleißteil.

Warum wohl sind Tageszulassungen so billig? Garantie ist auch ein Kostenfaktor.

Themenstarteram 20. Februar 2007 um 11:52

...das meinst du! den verkäufer nagel ich an die wand!

-Mit- 3 Zeugen!!! er hat dies zugesagt, mir egal wie das autohaus das machen will!!!! und wenn der das aus seiner tasche zahlt!!!!

hier in der firma ist es dasselbe, hast du eine falschaussage getätigt und der kunde bezieht sich auf das gespräch, hast du zu zahlen und sonst nichts!!!!

Ich verstehs immer noch nicht. Wenn du also 2 Jahre Werksgarantie ab dem Tag der Zulassung hast und das Fahrzeug ist jetzt 1 Jahr das Eigentum deines Vaters und vorher hat der Wagen 11 Monate gestanden .... dann ist nach meiner Rechnung noch 1 Monate Garantie übrig, oder bin i blöd :confused::confused:

Themenstarteram 20. Februar 2007 um 11:59

blöd net... kann auch sein daß das auto halt 12 monate und 1 tag stand.. hab die unterlagen ja nicht da. weiß nur das mein vater 'ne rechnung über 1000 eur im auto liegen hat die er nicht zahlen wird...

macht am samstag der verkäufer noch: "kein problem, ist ja garantie drauf!!!! wir kümmern uns". ohne rücksprache repariert, kein arbeitsauftrag von meinem vater unterschrieben. einfach jetzt die rechnung nachgereicht

na so geht das ja dann gleich garne ... ohne Reparaturauftrag und Kostenvoranschlag würdei hc meinen das ihr da nicht zahlen müsst. das ist ja schon ne frechehit wie man euch da behandelt. aber hat dein daddy mal nachgefragt warum er jetzt die rechung bekommen hat obwohl laut Verkäuferaussage noch mindestens 1 mOnat Garantie sein müsste? also mein jetzt die 11(!!!) Monate standzeit, die ich an sich schon recht heftig finde.

ändert nix dran ... Tageszulassung is nen Gebrauchtwagen ... und Gebrauchtwagengarantie is normal nur 1 Jahr ... und was der Verkäufer dir honig ums Mauel redet interessiert niemanden wenn du das nicht schriftlich hast .... ausserdem was willst du denn ?? sind doch 2 Jahre Garantie ... 2 Jahre ab Tag der ERSTZULASSUNG und ja mein Gott das der Verkäufer sich da nich drauf schaut das der schon Monate da steht ..... joah .. passiert halt ... ...

Unser Vectra stand auch 1 Jahr beim Händler ... hatten extra gefragt was mit Service und so is ..JA is alles gemacht .. alles Tippi Toppi ... beim durchsehen zu Hause viel uns dann auf das die Rostschutzinspektion die JÄHRLICH fällig is nicht gestempelt wurde (10 monate drüber) und der zeitlich fällige Ölwechsel ebendso ... da sind wir am nächsten Tag wieder hin und haben Reklamiert ... und nur nach drohung mit Rückgabe des Fahrzeugs wurde das dann in Unserem dabei sein gemacht und Protokoliert .. ebendso die Standzeit beim Händler schriftlich festgehalten ... hätten wir das nicht getan währe die 12 Jahre rost Garantie dahin und von Kulanzreperaturen will ich garnicht reden wenn Service ausgefallen ist ...

SORRY das is das Autoverkäufer leben ... das sind VERKÄUFER und keine kostenverursacher für die Werkstatt ... allen Wein der Welt versprechen und später Pisse liefern ... du hast den Vertrag unterschrieben .. da steht drin was dir zusteht und was nicht ...

und die Rechnung .. Okay bei der Summe währe es angebracht nach zu fragen ... aber wenn man so dumm war und sagt ja dann reparieren sie das ... naja ... ich geh mal davon aus das der FOH sagt die Kupplung war verschlissen da drauf gibs keine Garantie ... das läuft wieder in richtung Kullanz und die is bei obel sehr schlecht

Themenstarteram 20. Februar 2007 um 12:10

vor allem nach der aussage des verkäufers... "ich kümmer mich, garkein problem, auto ist ja neu, da ist garantie drauf"...

wenn ich den seh', den ramm ich ungespitzt in den boden (klar, wenn mein vater was zahlen muß natürlich...;) )

 

...er hat es zugesagt, also hat er sich dran zu halten... die haben gewiß eine betriebshaftpflicht für falsch-beratung oder sowas... und mir ist es eigentlich egal wie sie das problem intern lösen. mein vater, bzw. unsere familie ist nicht irgendein kunde sondern mein vater hat sein 5 auto dort gekauft und ich bin auf dem weg dahin.

mal gucken...scheinbar kennt man meine nummer, keiner geht dran ans telefon in der werkstatt

Vielleicht solltes du vorher erst einmal nachschauen, was dein Vater beim Kauf schriftlich bekommen und unterschrieben hat.

Wundern tut mich jedoch, dass der FOH die Reparatur ohne Auzftrag durchgeführt hat. Das ist schon seltsam.

Auch, dass nach dieser kurzen Überschreitung der Garantiezeit kein Kulanzantrag gestellt wurde, oder dies zumindest angeboten wurde, dass verwundert mich schon sehr.

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