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Garantiearbeiten, Leihwagen

Themenstarteram 17. November 2004 um 17:44

Hallo,

hatte letzte Woche meinen A3 für Garantiearbeiten und Reifenwechsel (Winterreifen) in der Werkstatt.

Erste Überraschung: Getauschte Heckklappenverkleidung sitzt fast nioch schiefer als vorher und von den anderen Mängeln wurde auch so gut wie keiner richtig behoben.

Zweite Überraschung: Leihwagen wurde in Rechnung gestellt!

Nach Rückfrage wurde mir ganz platt gesagt, dass das normal sei, kostet auch wenn der Wagen für Garantiearbeiten in der Werkstatt ist (Anmerkung: Hätte nur der Reifenwechsel angestanden, hätte ich die 20 Minuten gewartet und gut).

Hat einer von Euch so etwas auch schon erlebt?

Gruß

Markus253

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18 Antworten

Grundsätzlich steht Dir kein Leihwagen zu. Jedenfalls nicht bei kurzfristigen Arbeiten. Die Mobilitätsgarantie greift nur, wenn Du liegengeblieben bist.

Bei längeren Reperaturen kann Dein Händler eine Freigabe von Audi für einen Mietwagen erhalten.

Ist man guter Kunde und schon lange beim Händler (kommt auch immer auf den Händler selbst an), kann es schonmal sein, dass man so einen Wagen bekommt. Aber die Regel ist es, denke ich, nicht.

Hallo,

mein Händler bietet einen Fahrservice an. Sollte die Reparatur dann doch länger dauern, gibts auch einen kostenfreien Leihwagen.

Das ist allerdings Sache des Händlers, ansonsten hat Smoove recht.

Gruß,

matbold

Völlig normal. Als ich meinen mit diversen Mängeln abgab musste ich auch löhnen.

Frechheit Nummer 1: Audi baut keine mängelfreien Autos und ich darf das dann noch ZUSÄTZLICH zum Kaufpreis (hier 40.000€) bezahlen.

Frechheit Nummer2: Kein Arsch hat mir gesagt das NUR 50km frei sind. Da ich selbstständig bin habe ich mal eben 216km in 24 Stunden zurück gelegt. Durfte ich extra löhnen.

Frechheit Nummer3: Mietwagen volltanken und mein Auto mit leerem Tank (dank der Probefahrten) wieder mitnehmen.

Frechheit Nummer 4: Nur ein Mangel konnte behoben werden.

Frechheit Nummer 5: Seit gut 7 Wochen keinerlei Reaktion mehr vom Händler zwecks Softwareupdate und Terminvereinbarung wegen Mängelbeseitigung.

Und so bin ich immer noch mit Klappern, plötzlichen Tachogeräuschen (so ein Schnarren tempoabhängig), einem sich im Leerlauf schüttelnden und ab und an mal ausgehenden Audi 2.0 TDI unterwegs. :(

Leider habe ich keine Zeit mich drum zu kümmern.

Zitat:

Original geschrieben von Smoove

Grundsätzlich steht Dir kein Leihwagen zu. Jedenfalls nicht bei kurzfristigen Arbeiten. Die Mobilitätsgarantie greift nur, wenn Du liegengeblieben bist.

Da verzichte ich lieber auf die Mobilitätsgarantie, wenn ich trotzdem löhnen darf....;(

Hi,

falls mir der von meinem AH angebotene Fahrservice nicht reicht:

ich versuche meistens kleinere Reparaturarbeiten zusammen zulegen und spreche dann mal mit dem Verkäufer der mir das Fahrzeug verkauft hat.

Bisher habe ich dann immer für 1 bis 2 Tage kostenfrei einen Vorführwagen zu Verfügung gestellt bekommen. Selbstverständlich sollte danach wieder getankt werden und das Fahrzeug in sauberen Zustand abgegeben werden. Unnötige KM vermeiden !

Jeder "gute" Verkäufer der den Kunden an sein Haus binden möchte sag da nicht nein.

Aber auch dies wird wohl von AH zu AH anders geregelt.

Einfach mal beim nächsten Mal ausprobieren.

Viele Grüße

g-j:)

Zitat:

Original geschrieben von game-junkiez

Jeder "gute" Verkäufer der den Kunden an sein Haus binden möchte sag da nicht nein.

Sehe ich genauso.

Die Gewinnung eines Neukunden ist in der Regel erheblich kostenintensiver als das Halten eines treuen Stammkunden.

Ein Leihwagen steht einem nur zu wenn in der Wagen in der Werkstatt steht weil er nicht mehr fahrbereit ist,sonst nicht.

Themenstarteram 17. November 2004 um 20:44

Der ist echt gut wacken.

NUR:

Der Wagen, der fahrbereit ist wenn er in der Werkstatt steht, muß nur noch erfunden werden!

Oder vielleicht Stuntmen-Mechaniken, die während der Fahrt Teile auswechseln damit der Kunde mobil bleibt.

Man man man,es geht um den Schaden,der zu reparieren ist,nicht ob er nicht fahrbereit ist WEIL er in der Werkstatt steht.Wenn du einen Motorschaden hast kannst du nicht mehr Fahren und du kriegst einen Leihwagen,wenn du den Wagen aber wegen einer Kleinigkeit hinbringst gibts nix,der Wagen fährt ja noch.

Themenstarteram 17. November 2004 um 21:59

Welch eine Logik.

Also müßte ich so lange mit den "kostenlosen" GARANTIE-Reparaturen warten bis was Großes passiert ist.

Dann können die "Kleinigkeiten" gleich miterledigt werden. So spare ich dann die Leihwagengebühren und alle sind glücklich?

Und wenn halt nur Kleinigkeiten während der Garantiezeit auftauchen, dann zahl ich halt und die Werkstatt freut sich `nen Ast ab.

Oder ich warte bis was Großes passiert, aber vielleicht ist die Garantie dann ja schon abgelaufen .... usw. usw.

Ich hoffe Ihr versteht die Ironie!

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Da verzichte ich lieber auf die Mobilitätsgarantie, wenn ich trotzdem löhnen darf....;(

Wenn man daraus schliessen darf das du dann keine inspektion mehr machst, dann viel spass bei einem größeren Schaden am Motor !!

Also ich habe mienen Wagen schon öfters (4x) wegen Garantiesachen beim Freundlichen gehabt, bald wieder ....und ich habe immer einen Leihwagen kostenlos bekommen! ABER nur weil ich darauf bestanden habe....vonwegen das kann doch nicht sein.....Garantie und ich soll nen Wagen bezahlen...usw.

Zuerst wollten die auch, daß ich den Leihwagen bezahle, aber da ich halt sehr hartnäckig geblieben bin und sagte, wo da der tolle Service sei, gabs den Wagen dann doch kostenlos.(Alles vor der Reperatur geklärt!) Waren aber keine tollen Autos...Beetle Cabrio, Polo, Seat Alhambra, A4 Avant....alle relativ dreckig von Innen und mehr als untermotorisiert, aber egal.

Ich habe aber auch immer noch mit der Kundenbetreuung telefoniert und die meinten auch, daß sie schon dafür sorgen, daß ich nen kostenlosen Ersatzwagen bekomme, wenn der Audipartner Mucken macht!

Normalerweise müsste man den Wagen schon bezahlen.....naja, wers mit sich machen lässt..;-)

Meine Freundin hat meinen alten A3 8L und da war vor ein paar Wochen die Batterie defekt und der Motor hörte sich komisch an (Riehmen klapperten); da haben wir an nem Sonntag die Mobilitätsgarantieservicenummer ;-) angerufen und die haben den Wagen auch direkt zu meinem Wunschhändler abgeschleppt. Da hat sich denn der Bereitschaftsmechaniker den Wagen angeschaut und meinte, daß die Batterie getauscht werden muss und evtl. der Zahnriehmen gewechselt werden muss (dachte ich mir auch). Wagen blieb da und meine Freundin hat nen neuen A3 2.0 TDI 3 Tage kostenlos bekommen! Wurde von Europcar extra gebracht.

So steht das aber auch in der Mob.Garantie .....kostenloser Ersatzwagen!

am 18. November 2004 um 6:50

Genau dieses Thema hab ich vor ca. einem Monat gepostet :-)

Es kommt immer auf den Freundlichen an. Wenn dann wird er das als Probefahrt angeben.

Hab bei Garantiearbeiten nen Golf V bekommen.

Und als ich Freitag wegen Winterreifen da war und zwischendurch einkaufen wollte, hab ich den neuen Golf V GTI mitbekommen :-)

Hab zwar nur knappe 30 km drauf gefahren, aber egal.

Zitat:

Original geschrieben von vagtuning

Wenn man daraus schliessen darf das du dann keine inspektion mehr machst, dann viel spass bei einem größeren Schaden am Motor !!

Die Inspektionsintervalle halte ich korrekt ein. Mein Händler stellt mir dazu übrigens (kostenlos) einen Werkstattersatzwagen, bei dem ich nur den Sprit bezahle. Ich denke, bei den Werkstattpreise und in Anbetracht der 60.000 km Jahresfahrleistung ist dies eine faire Lösung.

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