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Garantiefall am KFZ rechtzeitig melden

Themenstarteram 15. Juli 2020 um 4:32

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich habe für mein Thema das halbwegs passende Unterforum gefunden.

Am 27.06.2019 kaufte ich in einem Autohaus einen gebrauchten Golf 6, welcher in der Zwischenzeit durch einen Motorschaden einen Austauschmotor von besagtem Autohaus/Werkstatt bekam. Ein Garantiefall.

Jetzt habe ich vor 2 Wochen den Service in einer freien (mir deutlich näher gelegenen) freien Werkstatt machen lassen. Dort wurde festgestellt, dass die Wischwasserleitung zur Heckklappe hin irgendwo gebrochen ist und dadurch Wischwasser in die Heckklappe fließt und der Motor ziemlich ölen würde. Allerdings wurden die Mängel nicht behoben, sondern mir geraten das entsprechend der Garantie in oben genannten Autohaus beheben zu lassen.

So, ich mailte also am 27.06. (also genau der letzte Tag der Garantie) dem Chef des Autohauses, sowie dem Werkstattchef und informierte sie über die Mängel. Zwar kann ich (arbeitsbedingt) das Auto nicht vor August in die Werkstatt bringen, allerdings wollte ich eben noch innerhalb des Garantiezeitraumes die Mängel melden.

Doch beide Herrschaften hielten es allerdings nicht für nötig auf meine Mail zu antworten. Eine Woche später schrieb ich den beiden noch einmal, dieses Mal mit der Bitte, den Erhalt der von mir zuvor geschriebenen Mail zu bestätigen - wieder kollektives Totstellen.

Also rief ich letzten Endes gestern direkt an. Da wurde mir (ich bin beeindruckt von den Fähigkeiten der Ferndiagnose) gesagt, dass der Mangel wegen dem Wischwasser eine defekte Dichtung sei „und wir uns da gerne rumstreiten könnten“, dies aber ein Verschleißteil wäre und somit nicht von der Garantie abgedeckt ist. Und wegen der Sache mit dem Motor müsste ich mir mal Ende Juli einen Termin geben lassen und vorbeikommen.

Sorry für den ganzen Text, aber um es mal herunter zu brechen wäre meine eigentliche Frage: Reicht es aus, das Autohaus über die Mängel rechtzeitig innerhalb der Garantiezeit zu informieren, auch wenn die eigentliche Behebung erst später stattfinden würde? Ich habe so die Vermutung, dass sie die Reparatur zwar gerne erledigen würden, mir aber letzten Endes auch gerne eine schöne Rechnung ausstellen möchten. Weil die eigentliche Reparatur eben erst außerhalb der Garantiezeit geschehen ist.

Oh, ich hab bei der Gelegenheit gleich noch eine Frage: Mir wurde von dem Autohaus schon einmal angeboten, dass ich einen früheren Mangel an dem Auto auch bei meinem näher gelegenen Mechatroniker beheben könnte. Allerdings müsste ich dazu im Vorfeld mein Autohaus informieren um die Kostenerstattung durch jene zu gewährleisten. Als ich aber dahingehend bei dem oben genannten Telefonat nachfragte verneinte es der Chef mit der Aussage „Ich müsste erst dem Autohaus die Chance zur Nachbesserung geben“. Ist das nun wahr oder falsch? Oder kann spontan und situationsabhängig entschieden werden???

Ich danke euch für eure Hilfe und habt einen schönen Tag. :)

Beste Antwort im Thema
am 15. Juli 2020 um 12:31

Zitat:

@nogel schrieb am 15. Juli 2020 um 12:32:35 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Juli 2020 um 11:18:20 Uhr:

wenn der Motor schon auf Garantie getauscht wurde, dann gibt es darauf keine neue Garantie.

Doch, auf jede Arbeit gibt es Gewährleistung (nicht Garantie); natürlich nur auf den Motor, nicht auf das Gesamtfahrzeug.

Nein, da dem Motortausch kein Auftrag zugrunde liegt. Es sei denn, der Verkäufer erkennt ausdrücklich den Gewährleistungsfall an. Tauscht er den Motor offiziell aus Kulanzgründen, hat das keine Auswirkung auf die ursprüngliche Gewährleistungsfrist.

Was anderes wäre, wenn der Motortausch beauftragt (und bezahlt) worden wäre, dann ist natürlich darauf Gewährleistung.

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Was steht denn in deinen Garantiebedingungen zu der Frage? Mit wem hast du eigentlich eine Garantie abgeschlossen - direkt beim Autohaus, oder über einen externen Anbieter?

Oder meinst du eventuell Gewährleistung?

Genau, du vermischst die beiden Begriffe Gewährleistung und Garantie, die völlig verschiedene Dinge sind.

 

In den ersten 6 Monaten bist du bei der Gewährleistung auf der Gewinner Seite, danach in der Beweispflicht.

 

Falls es um den Austauschmotor geht, dürfte die Gewährleistung neu beginnen ab Einbaudatum.

 

Die Garantie (!) läuft solange sie abgeschlossen wird und greift erst, wenn es kein Gewährleistungsfall ist.

wenn der Motor schon auf Garantie getauscht wurde, dann gibt es darauf keine neue Garantie.

Nach meinem Kenntnisstand reicht eine einfache Mail, in der der Mangel gemeldet wird, nicht aus, um die Verjährung der Gewährleistung zu stoppen. Um die Verjährung zu stoppen, hätte der Verkäufer z.B. die Möglichkeit haben müssen, den Mangel zu begutachten oder dazu Stellung zu nehmen. Deswegen wurde eventuell die Mail auch geflissentlich ignoriert.

Grundsätzlich muss dem Verkäufer erst einmal die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Nur mit seiner Zustimmung kann der Mangel im Rahmen der Gewährleistung auch in einer anderen Werkstatt behoben werden.

Dem Händler schriftlich, ggf. per Einschreiben, eine 14-tägige Frist zur kostenlosen Mängelbeseitigung setzen, danach den Anwalt einschalten.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Juli 2020 um 11:18:20 Uhr:

wenn der Motor schon auf Garantie getauscht wurde, dann gibt es darauf keine neue Garantie.

Doch, auf jede Arbeit gibt es Gewährleistung (nicht Garantie); natürlich nur auf den Motor, nicht auf das Gesamtfahrzeug.

Selbst wenn man ein neues Auto zwischen die Schilder schraubt verlängert sich der Anspruchszeitraum höchstens um die Dauer der Reparatur.

.

.

.

So lange man als Endkunde nichts dazugezahlt hat, dann aber wird es interessant WAS man da bezahlt hat.

am 15. Juli 2020 um 12:31

Zitat:

@nogel schrieb am 15. Juli 2020 um 12:32:35 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Juli 2020 um 11:18:20 Uhr:

wenn der Motor schon auf Garantie getauscht wurde, dann gibt es darauf keine neue Garantie.

Doch, auf jede Arbeit gibt es Gewährleistung (nicht Garantie); natürlich nur auf den Motor, nicht auf das Gesamtfahrzeug.

Nein, da dem Motortausch kein Auftrag zugrunde liegt. Es sei denn, der Verkäufer erkennt ausdrücklich den Gewährleistungsfall an. Tauscht er den Motor offiziell aus Kulanzgründen, hat das keine Auswirkung auf die ursprüngliche Gewährleistungsfrist.

Was anderes wäre, wenn der Motortausch beauftragt (und bezahlt) worden wäre, dann ist natürlich darauf Gewährleistung.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2020 um 14:31:53 Uhr:

Es sei denn, der Verkäufer erkennt ausdrücklich den Gewährleistungsfall an. Tauscht er den Motor offiziell aus Kulanzgründen, hat das keine Auswirkung auf die ursprüngliche Gewährleistungsfrist.

Ist klar, der Verkäufer "schenkt" dem Käufer aus Kulanz einen neuen Motor.....drollig :D:D:D

Es hat Vorteile für den Verkäufer im Grenzfall darauf zu verzichten den Käufer finanziell an der Reparatur zu beteiligen. Nämlich das sich die Gewährleistung in keinsterweise verlängert.

Ja, so ein "Geschenk" wird häufig aus "Kulanz" gemacht, nämlich aus genau dem Grund, daß dann die Gewährleistungsfrist nicht von Neuem beginnt.

Der Verkäufer geht damit einem Streit darüber, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt aus dem Weg (insbesondere wenn der Streit absehbar verloren wird) und muss keine längere Gewährleistung bieten. Somit entpuppt sich das "Kulanzgeschenk" als kleiner Nachteil für den Käufer.

Edit: da war einer schneller :)

Muß ein Verkäufer im Gewährleistungsfall überhaupt offenlegen was am Wagen getan wurde um einen angezeigten Mangel zu beheben?

Reicht nicht ein formloses "Hier, läuft wieder..."?

Themenstarteram 15. Juli 2020 um 14:15

Erst einmal vielen Dank für eure Antworten :)

Ihr habt Recht, ich hab mich mit den Begriffen vertan. Der Motor ging bereits 1,5 Monate nach Kauf in die Luft und wurde daher innerhalb der einjähigen, gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung getauscht.

Aber nochmal auf meine ursprüngliche Frage zurück zu kommen: Selbst wenn der Motortausch aber keine neue Gewährleistung mit sich bringen sollte, hab ich mich ja zumindest rechtzeitig zum letzten laufenden Tag der Gewährleistung bei dem Autohaus gemeldet und die Mängel bekannt gegeben. Würde aber sozusagen nicht ausreichen da nur via Mail und weil der Schaden erst nach Ablauf der Gewährleistung unter die Lupe und entsprechend behoben werden könnte?

am 15. Juli 2020 um 14:29

war denn der 27.06. wirkilich der letzte Tag der Gewährleistung ?!

sicher nicht der 26.06.20 , wenn Kauf am 27.06.19 war ?!

1 Jahr Laufzeit wäre dann am 26.06. abgelaufen....

und was, wenn die eMail nie angekommen ist ?!

wenn die Werkstatt sich auf stur stellt, könnte das mit der Frist ein Thema werden....

Gruß rmx

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