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Garantiefall?

Themenstarteram 31. Mai 2010 um 11:23

hallo

ich habe mir vor ein paar wochen einen mercedes c220 t modell gekauft. EZ: 09/08 mit 80.000km

Der Besitzer teilte mir mit dass er mit dem Wagen einen Unfall hatte und unter anderem die Stoßstange vorna ausgetauscht wurde. Von dem Schaden habe ich auch die Original Mercedes Benz- Rechnung. Beim Kauf habe ich vorne die üblichen Steinschläge festgestellt, die nun mal vorkommen. Deshalb wollte ich sie mit einem Mercedes Lackstift übermalen. Dabei habe ich festgestellt, dass der Lack weiter "abblättert". Nun habe ich Angst, dass sich die Sache immer weiter zieht. Die Reperatur wurde 05/09 von Mercedes durchgeführt. Habe ich einen Anspruch auf den Austausch weil eigentlich dürfte sowas doch nicht nach einem Jahr passieren. Glaubt ihr, dass das auf Garantie geht?

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14 Antworten
am 31. Mai 2010 um 11:37

Austausch wohl nicht, aber bei der MB-Werkstatt, die den Schaden damals "behoben" habt, würde ich umgehend vorstellig werden (mit RE) und um Besserung (sprich neue Lackierung) ersuchen.

Themenstarteram 31. Mai 2010 um 11:43

das problem ist dass ich den wagen in der nähe von stuttgart von privat gekauft habe und ich 400 km zu fahren habe. von dem her kann ich nicht "einfach mal schnell vorbeikommen"

Hallo Tomchen,

Garantie auf die Arbeit wird der Vorbesitzer vermutlich nicht bekommen haben sondern nur die gesetzliche Gewährleistung.

Falls die Werkstatt in der Nähe ist, würde ich diese einmal aufsuchen da evtl. Fristen sonst verstreichen. Irgendeine MB-Werkstatt nützt nichts, da nur die ausführende Werkstatt in Anspruch genommen werden kann.

 

"Grundsätzlich gilt bei einem Werksvertrag die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung (§434 BGB)von 24 Monaten. Allerdings darf lt. Gesetz im Rahmen der AGB, diese Sachmängelhaftung auf 12 Monate eingeschränkt werden. Die ersten 6 Monate muss die Werkstatt, dass sie nichts falsch gemacht hat- danach jedoch liegt die Beweislastbei Dir, dass etwas verkehrt bei der Lackierarbeit gemacht wurde.

Da das ganze schon vor einem Jahr repariert wurde muss Du also den Nachweis erbringen.

Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob nach dem Kauf eine evtl. Gewährleistung auf einen neuen Käufer übergeht. Denn Pflicht zur Gewährleistung entsteht aus einem Kaufvertrag. D.h. Ansprüche können nur dem Verkäufer gegegenüber erhoben werden, gegenüber Hersteller/oder Lieferanten nicht.

Gewährleistung ist eben nicht Garantie.

am 31. Mai 2010 um 12:11

Gewährleistung !

Ich würde mit der orig. Rechnung über die ausgeführten Arbeiten (Lackieren... ) zu meiner zuständigen MB -Zulassung gehen und dort versuchen die Ansprüche geltend zu machen.

Normalerweise nimmt man mit der Werkstatt die die Arbeit gemacht hat Kontakt auf. Dann wird diese wohl Fotos verlangen und daraufhin sagen, wie es weitergeht. Ob Neulackierung bei der werkstatt oder in einer Werkstatt in deiner Nähe. Ob sie den Wagen abholen und einen Leihwagen dalassen oder wie sie gedenken, den Schaden zu beheben. Aber hier im Forum kann dir niemand eine definitive Antwort geben. Ruf an. 

am 31. Mai 2010 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von Eduard56

Normalerweise nimmt man mit der Werkstatt die die Arbeit gemacht hat Kontakt auf. Dann wird diese wohl Fotos verlangen und daraufhin sagen, wie es weitergeht. Ob Neulackierung bei der werkstatt oder in einer Werkstatt in deiner Nähe. Ob sie den Wagen abholen und einen Leihwagen dalassen oder wie sie gedenken, den Schaden zu beheben. Aber hier im Forum kann dir niemand eine definitive Antwort geben. Ruf an. 

MB- Werkstatt ist MB - Werkstatt . Egal wo.

Anders wäre es, wenn die Reparatur / Lackierung über eine "Hinterhof-Werkstatt" gelaufen wäre.

Hatte mal mit VW (Turbolader) ein ähnliches Problem. Dieser wurde bei Hannover getauscht (Pfusch) und bei VW hier in Bremen (2. Anlauf) kein Problem. Diese haben den T.-Lader erneut ersetzt (Wochen später - kostenlos) ... . Ich hatte ja die Beläge.

Selbst wenn ich jetzt in Österreich oder so wohnen würde und der Wagen aus Deutschland stammt (Kauf) - egal.

Die Niederlassungen werden sich schon einigen.

Zitat:

Original geschrieben von mannehcs

Zitat:

 

MB- Werkstatt ist MB - Werkstatt . Egal wo.

sicherlich im Garantiefall zu erwarten und praktikabel.

Aber hier geht es um Gewährleistung nach einem Jahr.

Rechtlich betrachtet schwierig Nachbesserung zu bekommen,

bei Kulanz läuft es vermutlich nach einem Schema wie von Eduard dargestellt ab.

 

Ich habe von Mercedes für die Reparatur an meinem Auto ein Schreiben mitbekommen, zusätzlich zur Rechnung, auf dem steht, dass für die ausgeführten Arbeiten 3 Jahre Garantie besteht.

Außerdem hat man den Anspruch auf einmal kostenlose Begutachtung der ausgeführten Arbeiten.

Eigentlich müsste doch überall gleich sein, oder?

Zitat:

Original geschrieben von mannehcs

Zitat:

Original geschrieben von Eduard56

Normalerweise nimmt man mit der Werkstatt die die Arbeit gemacht hat Kontakt auf. Dann wird diese wohl Fotos verlangen und daraufhin sagen, wie es weitergeht. Ob Neulackierung bei der werkstatt oder in einer Werkstatt in deiner Nähe. Ob sie den Wagen abholen und einen Leihwagen dalassen oder wie sie gedenken, den Schaden zu beheben. Aber hier im Forum kann dir niemand eine definitive Antwort geben. Ruf an. 

MB- Werkstatt ist MB - Werkstatt . Egal wo.

Anders wäre es, wenn die Reparatur / Lackierung über eine "Hinterhof-Werkstatt" gelaufen wäre.

 

Hatte mal mit VW (Turbolader) ein ähnliches Problem. Dieser wurde bei Hannover getauscht (Pfusch) und bei VW hier in Bremen (2. Anlauf) kein Problem. Diese haben den T.-Lader erneut ersetzt (Wochen später - kostenlos) ... . Ich hatte ja die Beläge.

Selbst wenn ich jetzt in Österreich oder so wohnen würde und der Wagen aus Deutschland stammt (Kauf) - egal.

Die Niederlassungen werden sich schon einigen.

Und da Mercedes meistens nicht selber lackiert, sondern einen Vertragspartner für diese Arbeiten hat, muß er doch erst bei der MB-Werkstatt anrufen, die die Arbeit erledigt hat. Bei MB-Reparaturen, wie Turbo usw haftet natürlich jeder MB-Vertragspartner, aber Lackierung ist meist nur ein durchlaufender Posten auf der MB-Rechnung. Ein Anruf und diese ganze Diskussion wäre erledigt.

Bei den freien Lackierwerkstätten, die teilweise auch als Vertragswerkstätte von Versicherungen arbeiten, bieten doch auch langjährige (bei mir sind es 3 Jahre) Garantien an. Also das muss auf jeden Fall gemacht werden, würde bei der ausführenden Werkstatt anrufen und den Fall schildern, die sollen sagen, wie es weitergeht.

@ tomchen1111

Hallo,

nachdem hier ja verschiedene Möglichkeiten angeboten wurden, würde mich abschließend einmal interessieren, wie deine Sache denn jetzt vom Händler oder einer anderen MB-Werkstatt abgewickelt wurde.

Vielleicht berichtest du einmal wenn alles erledigt (oder nicht erledigt) wurde.

am 4. Juni 2010 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von Eduard56

Normalerweise nimmt man mit der Werkstatt die die Arbeit gemacht hat Kontakt auf. Dann wird diese wohl Fotos verlangen und daraufhin sagen, wie es weitergeht. Ob Neulackierung bei der werkstatt oder in einer Werkstatt in deiner Nähe. Ob sie den Wagen abholen und einen Leihwagen dalassen oder wie sie gedenken, den Schaden zu beheben. Aber hier im Forum kann dir niemand eine definitive Antwort geben. Ruf an. 

[/quo

Ich hoffe da du das selbst nicht glaubst was du schreibst,denn die werden ihm wohl weder das Fahrzeug abholen noch einen Leihwagen bringen bei 400 km Enfernung,zudem wird da keine Gewährleistung mehr sein da diese maximal auf 12 Monate beschränkt ist für Lackarbeiten.Kann er nur auf Kulanz hoffen und die bekommt er nur vor Ort.

Zitat:

Original geschrieben von schnuddel

Zitat:

Original geschrieben von Eduard56

Normalerweise nimmt man mit der Werkstatt die die Arbeit gemacht hat Kontakt auf. Dann wird diese wohl Fotos verlangen und daraufhin sagen, wie es weitergeht. Ob Neulackierung bei der werkstatt oder in einer Werkstatt in deiner Nähe. Ob sie den Wagen abholen und einen Leihwagen dalassen oder wie sie gedenken, den Schaden zu beheben. Aber hier im Forum kann dir niemand eine definitive Antwort geben. Ruf an. 

[/quo

Ich hoffe da du das selbst nicht glaubst was du schreibst,denn die werden ihm wohl weder das Fahrzeug abholen noch einen Leihwagen bringen bei 400 km Enfernung,zudem wird da keine Gewährleistung mehr sein da diese maximal auf 12 Monate beschränkt ist für Lackarbeiten.Kann er nur auf Kulanz hoffen und die bekommt er nur vor Ort.

als ich meinen leichten Glatteisschaden (Front) machen habe lassen, hab ich ein garantiezertifikat über 3 Jahre bekommen. Also dann hab ich ja auch wohl 3 Jahre Garantie drauf. Mercedes wird wohl so was ähnliches haben.

am 4. Juni 2010 um 15:44

Zitat:

Original geschrieben von stilo1985

Zitat:

Original geschrieben von schnuddel

 

als ich meinen leichten Glatteisschaden (Front) machen habe lassen, hab ich ein garantiezertifikat über 3 Jahre bekommen. Also dann hab ich ja auch wohl 3 Jahre Garantie drauf. Mercedes wird wohl so was ähnliches haben.

Wenn du 3 Jahre Garantie hast dann sind das auch 3 Jahre.Aber hier soll eine Rechnung vorliegen wie ich gelesen habe,und wenn 3 Jahre Garantie dabei wären dann hätte er das bestimmt auch in der Rechnung stehen denke ich.

Ich kenne das nur zu gut,du kommst hin reklamierst was und die reden sich raus.Ich würde mich da nicht wundern wenn die nachher sagen würden das liegt an der Waschanlage oder Hochdruckreiniger das der Lack abgeht,wobei das wirklich kein Problem ist wenn man dazu ein Industriegerät zur Fahrzeugreinigung nutzt und damit mal dicht auf den Lack hält dann ist der ruck zuck ab.Also ich kenne das von meinem Mercedes Händler so das man 12 Monate Garantie auf Lackarbeiten hat.

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