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Garantiefall vor Fahrzeugverkauf beheben lassen?
Hallo zusammen,
folgende Situation: Aus meinem aktuellen IONIQ 5 soll (recht kurzfristig) ein IONIQ 5N werden. Mein aktueller IONIQ 5 hat aber einen Mangel, der definitiv auf Garantie geht.
Nun meine Frage:
Kann ich das Auto dem neuen Autohaus verkaufen mit dem Hinweis, sie können ja den Mangel als neuer Besitzer des KFZ intern mit der Hyundai Garantie klären? Oder muss ich vor Verkauf den Mangel noch beheben lassen?
Theoretisch macht es ja keinen Unterschied, ob man sagt: Herr XY hat einen Garantiefall angemeldet oder Autohaus AB GmbH hat einen Garantiefall angemeldet. Oder dürfen juristische Personen sowas nicht?
1 Antworten
Den Mangel darf man beim Verkauf nicht verschweigen.
Da der neue Besitzer ein Autohaus ist, werden die Dir schon sagen ob Du es reparieren lassen musst, oder ob sie sich selber kümmern.