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Garantieverlängerun bei Neuwagen - Selbstbehalt ab 120k km?!

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 5. März 2020 um 15:30

Moin,

Die Garantiebedienungen sind etwas seltsam geschrieben, ich hab da ein Verständnisproblem.

In den Bedingungen steht - und ich zitiere -:

Zitat:

§ 6 Reparatur nicht im garantiegebenden Betrieb (Fremdreparatur)

2. Ansprüche des Garantienehmers

Dem Garantienehmer werden garantiebedingte Lohnkosten nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantiebedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unver- bindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadeneintritt, wie folgt bezahlt (Selbstbehalt):

bis 100.000 km – 100 %

120.000 km – 80 %

140.000 km – 60 %

über 140.000 km – 40 %

So, das kennt man ja schon so von den Jungen Sternen. Aber bedeutet das dann, dass die Garantie gleichbedeuten mit der eines jungen Sterns ist, sprich muss man wirklich ab 120k km 20% des Materialwertes übernehmen?!

Das wäre alles andere als erfreulich.

Aber: Paragraph 6 hat den Namen "NICHT im garantiegebenen Betrieb" - lasse ich das also bei einer Niederlassung oder eben dem Mercedes-Partner machen, bei dem ich das Auto gekauft habe, wird alles übernommen? Oder wie darf man das verstehen?

Beste Antwort im Thema

Bei der Garantieverlängerung (Anschlussgarantie), MB 100, ist es in der Tat so, dass ab 120 000 km für das Material die Selbstbeteiligung 20% beträgt.

Das hat doch nichts mit der 2-jährigen Neuwagen-Garantie ab Kaufdatum zu tun.

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Mercedes hat bei Neuwagen eine Garantie ohne Kilometerbegrenzung (https://www.adac.de/.../)

 

Dass da Selbstbehalte eingefordert werden, wäre mir neu.

Bei der Garantieverlängerung (Anschlussgarantie), MB 100, ist es in der Tat so, dass ab 120 000 km für das Material die Selbstbeteiligung 20% beträgt.

Das hat doch nichts mit der 2-jährigen Neuwagen-Garantie ab Kaufdatum zu tun.

Ich hab nochmal geguckt: Der oben hineinkopierte Text stammt aus den MB100-Garantiebedingungen und hat m.E. nichts mit der Neuwagengarantie gemein.

Zitat:

@wolle50 schrieb am 5. März 2020 um 16:49:07 Uhr:

Bei der Garantieverlängerung (Anschlussgarantie), MB 100, ist es in der Tat so, dass ab 120 000 km für das Material die Selbstbeteiligung 20% beträgt.

Das hat doch nichts mit der 2-jährigen Neuwagen-Garantie ab Kaufdatum zu tun.

Falsch, ab 100.000 km fallen 20% an. Ab 120.000km fallen sogar 40% an.

Zitat:

@Srdo13 schrieb am 5. März 2020 um 18:11:03 Uhr:

Zitat:

@wolle50 schrieb am 5. März 2020 um 16:49:07 Uhr:

Bei der Garantieverlängerung (Anschlussgarantie), MB 100, ist es in der Tat so, dass ab 120 000 km für das Material die Selbstbeteiligung 20% beträgt.

Das hat doch nichts mit der 2-jährigen Neuwagen-Garantie ab Kaufdatum zu tun.

Falsch, ab 100.000 km fallen 20% an. Ab 120.000km fallen sogar 40% an.

Aber nur bei der Garantierverlängerung nach 2 Jahren. Die Neuwagengarantie hat meiner Meinung keine Kilometerbegrenzung.

@STFighter schrieb am 5. März 2020 um 16:30:54 Uhr:

Zitat:

 

Aber: Paragraph 6 hat den Namen "NICHT im garantiegebenen Betrieb" - lasse ich das also bei einer Niederlassung oder eben dem Mercedes-Partner machen, bei dem ich das Auto gekauft habe, wird alles übernommen? Oder wie darf man das verstehen?

Immer schön zu ende lesen: "Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Fall einer Reparatur beim Garantiegeber gemäß § 1 Ziffer 2"

Themenstarteram 5. März 2020 um 18:58

Danke. Dann überlege ich mir jetzt wirklich, ob ich das Leasing nicht auf 120k km Deckel. Das ist sonst inakzeptabel.

Wie @A238ler schon geschrieben hat, ist das strittige Zitat nicht aus den Garantiebedingungen für Neufahrzeuge, sondern aus denen der Anschlussgarantie (MB 100 oder auch Garantiepaket oder auch 3 für 1).

In dem meiner BA beiliegenden Heftchen "Serviceinformationen - Garantieleistungen" wird an keiner Stelle eine Kilometerbegrenzung erwähnt.

Insofern kann ich bestätigen, was @O.Berg geschrieben hat: Bei der Neuwagengarantie gibt es wirklich keine Kilometerbegrenzung.

Gruß,

GoethePuschkin

 

Zitat:

@A238ler schrieb am 5. März 2020 um 17:59:55 Uhr:

Ich hab nochmal geguckt: Der oben hineinkopierte Text stammt aus den MB100-Garantiebedingungen und hat m.E. nichts mit der Neuwagengarantie gemein.

Zitat:

@O.Berg schrieb am 5. März 2020 um 18:54:28 Uhr:

 

Aber nur bei der Garantierverlängerung nach 2 Jahren. Die Neuwagengarantie hat meiner Meinung keine Kilometerbegrenzung.

Es wurde ja auch explizit nach der Garantieverlängerung gefragt. Um die Neuwagengarantie ging es hier nie.

Zitat:

@A238ler schrieb am 5. März 2020 um 17:59:55 Uhr:

Ich hab nochmal geguckt: Der oben hineinkopierte Text stammt aus den MB100-Garantiebedingungen und hat m.E. nichts mit der Neuwagengarantie gemein.

Korrekt, um die Neuwagengarantie geht es hier ja auch nicht, es geht um die "Garantieverlängerung" oder auch Anschlussgarantie genannt, und das ist eben die MB-100 ;)

Zitat:

@Der Vectra schrieb am 5. März 2020 um 22:22:39 Uhr:

Zitat:

@A238ler schrieb am 5. März 2020 um 17:59:55 Uhr:

Ich hab nochmal geguckt: Der oben hineinkopierte Text stammt aus den MB100-Garantiebedingungen und hat m.E. nichts mit der Neuwagengarantie gemein.

Korrekt, um die Neuwagengarantie geht es hier ja auch nicht, es geht um die "Garantieverlängerung" oder auch Anschlussgarantie genannt, und das ist eben die MB-100 ;)

Nicht ganz, den seine Frage war so, wie ich das verstanden habe, das er wohl denkt, das die Kilometerbegrenzung auch für die Neuwagengarantie gültig sein soll.

Also bei der Neuwagengarantie (ersten 2 Jahre) gibt es keine Kilometerbegrenzen. Bei der Anschlussgarantie fängt ab 100T Km ein Eigenanteil je nach der Stufung von der MB Garantiebedienung.

Der Wortlaut der Versicherungsbedingungen der MB-100 Versicherung ist übrigens nahezu identisch mit dem der Jungen Sterne Garantie.

Sind auch in der Leistung identisch, also die MB100 und die Junge Sterne Garantie

Zitat:

@O.Berg schrieb am 5. März 2020 um 23:09:31 Uhr:

Nicht ganz, den seine Frage war so, wie ich das verstanden habe, das er wohl denkt, das die Kilometerbegrenzung auch für die Neuwagengarantie gültig sein soll.

Wenn Du wenigsten die Überschrift gelesen hättest...:rolleyes:

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