1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Tiguan
  6. Tiguan 1
  7. Garantieverlängerung

Garantieverlängerung

VW
Themenstarteram 9. September 2014 um 11:31

Hallo, Anfang Oktober läuft die Hersteller Garantie aus.

Heute kam ein VW Brief, in dem die Anschluss Garantie beworben wird, leiser ohne Kosten und Umfang.

Was haltet ihr von der Anschluss Garantie?

Welche Leistung bekommt man und was kostet der Spaß?

Lohnt sich das ganze oder zahle ich im Endeffekt sowieso drauf?

Grüße toni

Beste Antwort im Thema
am 9. September 2014 um 12:17

Unter Suche "Garantieverlängerung" gefunden :cool::

http://www.motor-talk.de/.../...everlaengerung-preis-t2473756.html?...

http://www.motor-talk.de/.../...eim-2-0-tdi-frontkratzer-t4968039.html

Es gibt da aber noch etliche andere Artikel, bitte "Suchen" :D.

Man könnte sich aber auch ein Angebot mit detaillierten Bedingungen machen lassen.

Ob sich die Garantieverlängerung gelohnt hat, wirst Du bei einem eingetretenen Schaden beurteilen können ........

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten
am 9. September 2014 um 12:17

Unter Suche "Garantieverlängerung" gefunden :cool::

http://www.motor-talk.de/.../...everlaengerung-preis-t2473756.html?...

http://www.motor-talk.de/.../...eim-2-0-tdi-frontkratzer-t4968039.html

Es gibt da aber noch etliche andere Artikel, bitte "Suchen" :D.

Man könnte sich aber auch ein Angebot mit detaillierten Bedingungen machen lassen.

Ob sich die Garantieverlängerung gelohnt hat, wirst Du bei einem eingetretenen Schaden beurteilen können ........

Themenstarteram 18. September 2014 um 6:11

Also Angebot vom Freundlichen liegt vor... 2 weitere Jahre 976€ und 3 Jahre 1815€. Find ich einen stolzen Preis. "Dafür ist dann aber auch alles ohne Ausnahme drin."

So, jetzt natürlich die Gretchenfrage... zuschlagen oder abwarten...

meiner ist MJ 2010, BJ Mai 2009.

Ist ein Sport&Style mit dem 140 PS, 2.0 TDI, Handschalter.

Ich hätte da bis vergangenen Mai genau 1815 €, für nix, draufgelegt!

Außer klemmenden Türgriffen und einer undichten Heckleuchte hatte ich da bisher keine Probleme...

Doch das wurde alles so erledigt... (Was heute noch aussteht, ist die quietschende Heck-Klappe...).

Daher wäre es vielleicht wissenswert, was für ein Fahrzeug Du da genau hast!

Denn meine Fehler-Statistik trifft leider nicht auf jeden möglichen Tiguan zu...

So Long...

Themenstarteram 19. September 2014 um 6:42

Meinen hatte ich als Jahreswagen gekauft. Da hätte es keine Vergünstigung für die Anschlussgarantie gegeben, so zumindest der vermittelte Eindruck des Verkäufers.

Habe die 2.0 TDI 170PS Version. Anfang Oktober läuft die Herstellter-Garantie ab. Deshalb meine Überlegungen.

Was mich wundert, im 5. Jahr wird nochmal richtig hingelangt. Da wirds wohl Statistiken geben, die belegen, dass im 5. Jahr alles flöten geht :D

für drei weitere Jahre 1815€ } 50,42€

für zwei weitere Jahre 976 } 40,67€

Auf die die vollen 4 oder 5 Jahre rechnen wäre ja schmuh, da die ersten beiden Jahre "gratis" sind :)

Ja muss ich mir noch durch den Kopf gehen lassen.

Themenstarteram 23. September 2014 um 7:48

So nun kam das Angebot...

überlege mir weitere 2 Jahre für 976€ zu holen.

Hier mal das Kleingedruckte, was drin und was nicht drin ist.

Zitat:

IV. Was ist nicht versichert?

1. Garantieverlängerung

Im Rahmen der Garantieverlängerung wird kein Ersatz geleis-

tet für die nachfolgenden Positionen und alle damit im Zusam-

menhang stehenden Kosten:

a) Nicht versicherte Gefahren

Wir leisten ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen

keinen Ersatz für Schäden,

aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere

Einflüsse aller Art, wie z.B.:

(1) Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit

mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;

(2) mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbeson-

dere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschla-

gung;

(3) unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel,

Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explo-

sion;

(4) Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen,

Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe

oder Kernenergie;

(5) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des

Fahrzeugs, wie z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw.

den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Überladung;

(6) Tierbiss;

bb) die durch Verschleiß entstanden sind;

cc) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden

sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen

zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem

Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen

(z.B. Eingriffe am Kilometerzähler);

dd) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung

im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist);

ee) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion

des Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörtei-

len (z.B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind,

die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht

eingebaut worden sind;

ff) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass

(1) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum

Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind (z.B.)

Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe);

(2) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen

wurde;

(3) ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unver-

züglich repariert wurde;

(4) das Fahrzeug unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder

gepflegt worden ist.

b) Nicht versicherte Teile

Nicht versichert sind:

aa) Teile, die nicht vom Hersteller genehmigt sind;

bb) Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeuges

vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutau-

schen sind;

cc) Zünd- und Glühkerzen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch

erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammen-

hang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;

dd) Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfil-

ter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie werden in unmittelbar

ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen

Schaden erforderlich;

ee) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben

und -klötze, Felgen, Reifen;

ff) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;

gg) nicht werkseitig eingebaute Teile, wie insbesondere nicht

werkseitig eingebaute Radios, CD-Spieler, CD-Wechsler, An-

tennen, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon

und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme, bewegli-

ches und unbewegliches Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten

wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung;

hh) Datenträger (z.B. DVD, CD-ROM) für Navigationsgeräte.

c) Nicht versicherte Schäden und Arbeiten

Nicht ersetzt werden:

aa) Lack- und Korrosionsschäden;

bb) Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie

treten in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem

nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden auf;

cc) mittelbare Schäden, wie z.B. Abschleppkosten, Ab- und

Einstellgebühren, Mietwagenkosten, Entschädigung für ent-

gangene Nutzung u.ä.;

dd) Wartungsarbeiten;

ee) Auswuchten der Räder;

ff) Test-, Mess-, Prüf- und Einstellarbeiten, es sei denn, sie

sind in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem

nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden erforder-

lich.

2. Funktionsgarantie

Im Rahmen der Funktionsgarantie wird kein Ersatz geleistet

für die in der Garantieverlängerung nicht versicherten Positio-

nen (Ziffer IV. 1. a) bis c) ) sowie für die nachfolgenden Teile

und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden

Kosten:

a) Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke,

Federn, Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer, Batte-

rien, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen,

wie z.B. Glühlampen, Lampen mit LED- und/oder Xe-

non-Technik;

b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfun-

gen, Polsterung und Sitzbezüge;

c) Auspuffsystem mit Katalysator und Rußpartikelfilter;

d) werkseitig eingebautes bewegliches und unbewegliches

Mobiliar, z.B. Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und

Businessausstattung.

e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und

Klappergeräusche, Undichtigkeiten;

f) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gum-

miteile, Schläuche und Rohrleitungen, es sei denn, ihr Ersatz ist

technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem

Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;

g) Folgeschäden an nicht versicherten Teilen, die durch einen

ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind.

Hallo,

auch ich wollte eigentlich eine Garantieverlängerung für meinen Tiguan beantragen.

Bei 976€ für 2, bzw. 1815€ für 3 Jahre werde ich mich nun doch dagegen entscheiden.

In den letzten 2 Jahren war der Tiger eigentlich soweit mängelfrei...

Gruß

Hallo,

ja, eine Garantieverlängerung ist wie Lottospielen nur mit höheren Beiträgen.

Aber: Für meinen Tiguan 2.0L TDI ,125Kw S&S, außer Nebelleuchten Premium FS und Ledersitze alles, habe lange überlegt und doch vor Erlischen der normalen Garantie die richtige Entscheidung getroffen.

Kosten für zwei Jahre im Oktober 2011 = 733,-€. Viel Geld aber mit einer fast 150% Rendite.

Weil, genau nach 27 Monaten die Probleme begannen.

1. Differenzdruckgeber = 174,45 € Regulierungsbeitrag

2. Abgasrückführung usw. = 1641,50 € Regulierungsbeitrag

In Summe somit = 1815,95 €

Habe bis dahin doch alles richtig gemacht. Oder?

Gruß

Wilfried

Zitat:

Original geschrieben von wobersch

 

Habe bis dahin doch alles richtig gemacht. Oder?

Gruß

Wilfried

Definitiv.

Meiner wird demnächst auch in die Werkstatt gehen, weil ich vermute dass die Abgasrückführung Probleme macht. Wenn ich die RepKosten dafür bei dir so sehe, bin ich froh, dass auch ich bei Neukauf in die Garantieverlängerung investiert habe.

Gruß

Daniel

So gesehen habe ich alles falsch gemacht. Getauscht wurde lediglich der Differenzdrucksensor. Trotzdem bekommt der "Neue" auch wieder eine Garantieverlängerung.

am 17. Oktober 2014 um 9:17

Also für Transparenz scheint VW ja nicht unbedingt zu stehen. Was muss man denn nun für eine 5-jährige Garantieverlängerung (also 2 + 3) im Voraus bezahlen, wenn die Fahrleistung 10.000 km/pro Jahr beträgt? Kann das jeder Händler nach eigenem Ermessen festlegen?

Auch der VW Flyer ist da nicht unbedingt sehr hilfreich.

http://www.volkswagen.de/.../garantieverlaengerung-01-2014.pdf

Dei Preise sind überalll gleich. Die Höhe ist abhängig von max. (geplanter) Gesamtlaufleistung, Laufzeit der Versicherung, Motorleistung und Zeitpunkt des Abschlusses (bis 14 Tage nach Erstzulassung bekommt man 25% Rabatt).

Am besten vor Ort beraten lassen oder direkt bei der VW-Versicherung anfragen.

Hallo zusammen,

mir wurde zur Garantie Verlängerung folgende Angebote gemacht:

  1. für das 3. Jahr 287,00 €
  2. für das 3. und 4. Jahr 732,00 €
  3. für das 3., 4. und 5. Jahr 1338,00 €
  4. Das Angebot beinhaltet 25% Rabatt innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Zulassung, bei einer jährlichen Fahrleistung von 10 000 Km.

    Ich werde die Garantie Verlängerung für 1003,50 € abschließen.

Zitat:

@delvos schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:25:36 Uhr:

Dei Preise sind überalll gleich. Die Höhe ist abhängig von max. (geplanter) Gesamtlaufleistung, Laufzeit der Versicherung, Motorleistung und Zeitpunkt des Abschlusses (bis 14 Tage nach Erstzulassung bekommt man 25% Rabatt).

Am besten vor Ort beraten lassen oder direkt bei der VW-Versicherung anfragen.

am 17. Oktober 2014 um 14:52

Ja, ich kann die letzten Ausführungen bestätigen (habe soeben mit VAG Versicherung gesprochen)

-> für das 3.,4., und 5. Jahr kostet es für den Tiguan 1.004 Euro (bei Abschluss kurz nach EZ). Monatliche Zahlung ist ebenfalls möglich, dann zahlt man 60 x 22,30 EUR (25% Aufschlag). Die jährliche KM-Leistung darf dann aber nur 10.000 betragen. Die nächste Stufe wäre dann bis 25.000 km (dazwischen gibt es nichts) für EUR 1.361 bzw. 60 x 30,25 EUR.

Sollte man feststellen, dass man doch mehr als 10.000 km im Jahr fährt, dann kann man z. B. im 2. Jahr eine Anpassung auf 25.000 km veranlassen. Fair!

Wir haben für unseren 2010er VW Tiguan 2.0 TDI 4motion (140 PS) nach Ablauf der dreijährigen Neuwagen-Garantie (aus Finanzierungspaket) auch eine Garantieverlängerung erworben. Kürzlich kam die Rechnung für die Garantieverlängerung "5. Jahr", sie beläuft sich auf 684,00 EUR. Das "4. Jahr" kostete 462,00 EUR.

Ich meine, dass nun auch keine Möglichkeit einer weiteren Verlängerungen bei VW angeboten wird, andere Gebrauchtwagen Garantie-Versicherungen tun das bestimmt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen