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Garantieverlängerung
Hallo, Anfang Oktober läuft die Hersteller Garantie aus.
Heute kam ein VW Brief, in dem die Anschluss Garantie beworben wird, leiser ohne Kosten und Umfang.
Was haltet ihr von der Anschluss Garantie?
Welche Leistung bekommt man und was kostet der Spaß?
Lohnt sich das ganze oder zahle ich im Endeffekt sowieso drauf?
Grüße toni
Beste Antwort im Thema
Unter Suche "Garantieverlängerung" gefunden :
http://www.motor-talk.de/.../...everlaengerung-preis-t2473756.html?...
http://www.motor-talk.de/.../...eim-2-0-tdi-frontkratzer-t4968039.html
Es gibt da aber noch etliche andere Artikel, bitte "Suchen" .
Man könnte sich aber auch ein Angebot mit detaillierten Bedingungen machen lassen.
Ob sich die Garantieverlängerung gelohnt hat, wirst Du bei einem eingetretenen Schaden beurteilen können ........
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16 Antworten
Unter Suche "Garantieverlängerung" gefunden :
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http://www.motor-talk.de/.../...eim-2-0-tdi-frontkratzer-t4968039.html
Es gibt da aber noch etliche andere Artikel, bitte "Suchen" .
Man könnte sich aber auch ein Angebot mit detaillierten Bedingungen machen lassen.
Ob sich die Garantieverlängerung gelohnt hat, wirst Du bei einem eingetretenen Schaden beurteilen können ........
Also Angebot vom Freundlichen liegt vor... 2 weitere Jahre 976€ und 3 Jahre 1815€. Find ich einen stolzen Preis. "Dafür ist dann aber auch alles ohne Ausnahme drin."
So, jetzt natürlich die Gretchenfrage... zuschlagen oder abwarten...
meiner ist MJ 2010, BJ Mai 2009.
Ist ein Sport&Style mit dem 140 PS, 2.0 TDI, Handschalter.
Ich hätte da bis vergangenen Mai genau 1815 €, für nix, draufgelegt!
Außer klemmenden Türgriffen und einer undichten Heckleuchte hatte ich da bisher keine Probleme...
Doch das wurde alles so erledigt... (Was heute noch aussteht, ist die quietschende Heck-Klappe...).
Daher wäre es vielleicht wissenswert, was für ein Fahrzeug Du da genau hast!
Denn meine Fehler-Statistik trifft leider nicht auf jeden möglichen Tiguan zu...
So Long...
Meinen hatte ich als Jahreswagen gekauft. Da hätte es keine Vergünstigung für die Anschlussgarantie gegeben, so zumindest der vermittelte Eindruck des Verkäufers.
Habe die 2.0 TDI 170PS Version. Anfang Oktober läuft die Herstellter-Garantie ab. Deshalb meine Überlegungen.
Was mich wundert, im 5. Jahr wird nochmal richtig hingelangt. Da wirds wohl Statistiken geben, die belegen, dass im 5. Jahr alles flöten geht
für drei weitere Jahre 1815€ } 50,42€
für zwei weitere Jahre 976 } 40,67€
Auf die die vollen 4 oder 5 Jahre rechnen wäre ja schmuh, da die ersten beiden Jahre "gratis" sind
Ja muss ich mir noch durch den Kopf gehen lassen.
So nun kam das Angebot...
überlege mir weitere 2 Jahre für 976€ zu holen.
Hier mal das Kleingedruckte, was drin und was nicht drin ist.
Zitat:
IV. Was ist nicht versichert?
1. Garantieverlängerung
Im Rahmen der Garantieverlängerung wird kein Ersatz geleis-
tet für die nachfolgenden Positionen und alle damit im Zusam-
menhang stehenden Kosten:
a) Nicht versicherte Gefahren
Wir leisten ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen
keinen Ersatz für Schäden,
aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere
Einflüsse aller Art, wie z.B.:
(1) Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit
mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
(2) mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbeson-
dere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschla-
gung;
(3) unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel,
Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explo-
sion;
(4) Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen,
Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe
oder Kernenergie;
(5) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des
Fahrzeugs, wie z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw.
den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Überladung;
(6) Tierbiss;
bb) die durch Verschleiß entstanden sind;
cc) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden
sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen
zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem
Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen
(z.B. Eingriffe am Kilometerzähler);
dd) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung
im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist);
ee) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion
des Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörtei-
len (z.B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind,
die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht
eingebaut worden sind;
ff) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
(1) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum
Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind (z.B.)
Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe);
(2) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen
wurde;
(3) ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unver-
züglich repariert wurde;
(4) das Fahrzeug unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder
gepflegt worden ist.
b) Nicht versicherte Teile
Nicht versichert sind:
aa) Teile, die nicht vom Hersteller genehmigt sind;
bb) Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeuges
vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutau-
schen sind;
cc) Zünd- und Glühkerzen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch
erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammen-
hang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;
dd) Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfil-
ter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie werden in unmittelbar
ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen
Schaden erforderlich;
ee) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben
und -klötze, Felgen, Reifen;
ff) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
gg) nicht werkseitig eingebaute Teile, wie insbesondere nicht
werkseitig eingebaute Radios, CD-Spieler, CD-Wechsler, An-
tennen, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon
und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme, bewegli-
ches und unbewegliches Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten
wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung;
hh) Datenträger (z.B. DVD, CD-ROM) für Navigationsgeräte.
c) Nicht versicherte Schäden und Arbeiten
Nicht ersetzt werden:
aa) Lack- und Korrosionsschäden;
bb) Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie
treten in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem
nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden auf;
cc) mittelbare Schäden, wie z.B. Abschleppkosten, Ab- und
Einstellgebühren, Mietwagenkosten, Entschädigung für ent-
gangene Nutzung u.ä.;
dd) Wartungsarbeiten;
ee) Auswuchten der Räder;
ff) Test-, Mess-, Prüf- und Einstellarbeiten, es sei denn, sie
sind in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem
nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden erforder-
lich.
2. Funktionsgarantie
Im Rahmen der Funktionsgarantie wird kein Ersatz geleistet
für die in der Garantieverlängerung nicht versicherten Positio-
nen (Ziffer IV. 1. a) bis c) ) sowie für die nachfolgenden Teile
und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden
Kosten:
a) Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke,
Federn, Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer, Batte-
rien, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen,
wie z.B. Glühlampen, Lampen mit LED- und/oder Xe-
non-Technik;
b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfun-
gen, Polsterung und Sitzbezüge;
c) Auspuffsystem mit Katalysator und Rußpartikelfilter;
d) werkseitig eingebautes bewegliches und unbewegliches
Mobiliar, z.B. Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und
Businessausstattung.
e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und
Klappergeräusche, Undichtigkeiten;
f) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gum-
miteile, Schläuche und Rohrleitungen, es sei denn, ihr Ersatz ist
technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem
Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;
g) Folgeschäden an nicht versicherten Teilen, die durch einen
ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind.
Hallo,
auch ich wollte eigentlich eine Garantieverlängerung für meinen Tiguan beantragen.
Bei 976€ für 2, bzw. 1815€ für 3 Jahre werde ich mich nun doch dagegen entscheiden.
In den letzten 2 Jahren war der Tiger eigentlich soweit mängelfrei...
Gruß
Hallo,
ja, eine Garantieverlängerung ist wie Lottospielen nur mit höheren Beiträgen.
Aber: Für meinen Tiguan 2.0L TDI ,125Kw S&S, außer Nebelleuchten Premium FS und Ledersitze alles, habe lange überlegt und doch vor Erlischen der normalen Garantie die richtige Entscheidung getroffen.
Kosten für zwei Jahre im Oktober 2011 = 733,-€. Viel Geld aber mit einer fast 150% Rendite.
Weil, genau nach 27 Monaten die Probleme begannen.
1. Differenzdruckgeber = 174,45 € Regulierungsbeitrag
2. Abgasrückführung usw. = 1641,50 € Regulierungsbeitrag
In Summe somit = 1815,95 €
Habe bis dahin doch alles richtig gemacht. Oder?
Gruß
Wilfried
Zitat:
Original geschrieben von wobersch
Habe bis dahin doch alles richtig gemacht. Oder?
Gruß
Wilfried
Definitiv.
Meiner wird demnächst auch in die Werkstatt gehen, weil ich vermute dass die Abgasrückführung Probleme macht. Wenn ich die RepKosten dafür bei dir so sehe, bin ich froh, dass auch ich bei Neukauf in die Garantieverlängerung investiert habe.
Gruß
Daniel
So gesehen habe ich alles falsch gemacht. Getauscht wurde lediglich der Differenzdrucksensor. Trotzdem bekommt der "Neue" auch wieder eine Garantieverlängerung.
Also für Transparenz scheint VW ja nicht unbedingt zu stehen. Was muss man denn nun für eine 5-jährige Garantieverlängerung (also 2 + 3) im Voraus bezahlen, wenn die Fahrleistung 10.000 km/pro Jahr beträgt? Kann das jeder Händler nach eigenem Ermessen festlegen?
Auch der VW Flyer ist da nicht unbedingt sehr hilfreich.
http://www.volkswagen.de/.../garantieverlaengerung-01-2014.pdf
Dei Preise sind überalll gleich. Die Höhe ist abhängig von max. (geplanter) Gesamtlaufleistung, Laufzeit der Versicherung, Motorleistung und Zeitpunkt des Abschlusses (bis 14 Tage nach Erstzulassung bekommt man 25% Rabatt).
Am besten vor Ort beraten lassen oder direkt bei der VW-Versicherung anfragen.
Hallo zusammen,
mir wurde zur Garantie Verlängerung folgende Angebote gemacht:
- für das 3. Jahr 287,00 €
- für das 3. und 4. Jahr 732,00 €
- für das 3., 4. und 5. Jahr 1338,00 €
-
Das Angebot beinhaltet 25% Rabatt innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Zulassung, bei einer jährlichen Fahrleistung von 10 000 Km.
Ich werde die Garantie Verlängerung für 1003,50 € abschließen.
Zitat:
@delvos schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:25:36 Uhr:
Dei Preise sind überalll gleich. Die Höhe ist abhängig von max. (geplanter) Gesamtlaufleistung, Laufzeit der Versicherung, Motorleistung und Zeitpunkt des Abschlusses (bis 14 Tage nach Erstzulassung bekommt man 25% Rabatt).
Am besten vor Ort beraten lassen oder direkt bei der VW-Versicherung anfragen.
Ja, ich kann die letzten Ausführungen bestätigen (habe soeben mit VAG Versicherung gesprochen)
-> für das 3.,4., und 5. Jahr kostet es für den Tiguan 1.004 Euro (bei Abschluss kurz nach EZ). Monatliche Zahlung ist ebenfalls möglich, dann zahlt man 60 x 22,30 EUR (25% Aufschlag). Die jährliche KM-Leistung darf dann aber nur 10.000 betragen. Die nächste Stufe wäre dann bis 25.000 km (dazwischen gibt es nichts) für EUR 1.361 bzw. 60 x 30,25 EUR.
Sollte man feststellen, dass man doch mehr als 10.000 km im Jahr fährt, dann kann man z. B. im 2. Jahr eine Anpassung auf 25.000 km veranlassen. Fair!
Wir haben für unseren 2010er VW Tiguan 2.0 TDI 4motion (140 PS) nach Ablauf der dreijährigen Neuwagen-Garantie (aus Finanzierungspaket) auch eine Garantieverlängerung erworben. Kürzlich kam die Rechnung für die Garantieverlängerung "5. Jahr", sie beläuft sich auf 684,00 EUR. Das "4. Jahr" kostete 462,00 EUR.
Ich meine, dass nun auch keine Möglichkeit einer weiteren Verlängerungen bei VW angeboten wird, andere Gebrauchtwagen Garantie-Versicherungen tun das bestimmt.