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Garantieverlängerung

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 27. März 2005 um 16:54

Ich hab schon die Suchfunktion bemüht, aber eine Sache an der Garantieverlängerung ist mir noch nicht klar:

Wenn ich die Anschlussgarantie bei meinem Händler abschließe, gilt die Garantie dann nur, wenn ich das Auto zu diesem Händler bringe oder kann ich es in irgendeine VW-Vertragswerkstatt bringen? Kann ich die Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn ich immer bei in einer VW-Vertragswerkstatt den Service machen haben lasse?

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21 Antworten

Werde die Zusatzgarantie wahrscheinlich auch abschließen. Da diese von VW und nicht dem Händler angeboten wird, dürftest du m.E. zu jedem Händler gehen können. Wäre ja der Witz schlechthin, wenn du z.B. im Urlaub bist und dann deinen Golf erst nach Hause bringen müsstest.

Denk aber auf jeden Fall dran, dass du auf die 295 EUR noch 10% Rabatt bekommst, sofern du die Garantieverlängerung bis 4 Wochen nach Fahrzeugabholung abschließt..

Ist mein erster VW, aber bislang haben sich bei unserern Neufahrzeugen die Zusatzgarantien immer ausgezahlt!

Werde die Zusatzgarantie wahrscheinlich auch abschließen. Da diese von VW und nicht dem Händler angeboten wird, dürftest du m.E. zu jedem Händler gehen können. Wäre ja der Witz schlechthin, wenn du z.B. im Urlaub bist und dann deinen Golf erst nach Hause bringen müsstest.

Denk aber auf jeden Fall dran, dass du auf die 295 EUR noch 10% Rabatt bekommst, sofern du die Garantieverlängerung bis 4 Wochen nach Fahrzeugabholung abschließt..

Ist mein erster VW, aber bislang haben sich bei unserern Neufahrzeugen die Zusatzgarantien immer ausgezahlt!

am 27. März 2005 um 19:27

Re: Garantieverlängerung

 

Zitat:

Original geschrieben von rainerwahnsinn

Ich hab schon die Suchfunktion bemüht, aber eine Sache an der Garantieverlängerung ist mir noch nicht klar:

Wenn ich die Anschlussgarantie bei meinem Händler abschließe, gilt die Garantie dann nur, wenn ich das Auto zu diesem Händler bringe oder kann ich es in irgendeine VW-Vertragswerkstatt bringen? Kann ich die Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn ich immer bei in einer VW-Vertragswerkstatt den Service machen haben lasse?

Hallo,

hab die Zusatzgarantie auch genommen, hab die aber für 225,50Euro bekommen. Die Garantie gilt allerdings nur wenn der Wagen Scheckheftgepflegt wurde und zwar nur beim :)

Wo und Wie kann man diese Garantieverlängerung abschließen?

Um wie viel Monate verlängert sich dann die Garantiezeit?

am 28. März 2005 um 9:13

Die Garantieverlängerung wird über den Volkswagen Versicherungsservice abgeschlossen ("Volkswagen LifeTime Garantie").

Ein Anspruch aus der Versicherung "besteht nur, wenn an dem Kfz die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchgeführt worden sind", so die Versicherungsbedingungen.

Abwicklung von Schadenfällen über eine VW-Vertragswerkstatt, nach Möglichkeit bei der vermittelnden Werkstatt wenn Schaden innerhalb eines Umkreises von 50 km von deren Standort eintritt, außerhalb von 50 km bei anderer Vertragswerkstatt nach Wahl des Versicherungsnehmers.

Den Preis für die Versicherung für Jahr 3 + 4 (216 Euro für G+) hat mein Händler übernommen (war Teil des Rabatts).

Also 216Euro für 2 Jahre mehr an Garantiezeit finde ich lohnt sich, hatte bis jetzt schon 3 Mängel und wer weiß wie es mit der Zukunft ausschaut.

Hallo ...

Ich denke, dass es verschiedene Arten der Garantieverlängerung gibt.

Info1:

Ein Verkaufsberater hat mir mitgeteilt, dass man bis zu 18 Monaten nach Übernahme des Neufahrzeuges mit dem Abschluß warten kann.

Info2:

Es gibt auch andere Anbieter für Garantieverlängerung, d.h. die Garantieverlängerung kann auch über ein anderes Unternehmen abgeschlossen werden.

Wir freuen uns über jede Rückmeldung.

Gruß ...

am 8. April 2005 um 5:21

Guckst Du hier:

http://www.volkswagenbank.de/index.php?...

am 8. April 2005 um 5:39

Hallo,

kann man beim Händler nun eine Garantieverlängerung oder Gewährleistung (für das 3 und 4. Jahr ) abschließen?

Gruß

Torsten

Zitat:

Original geschrieben von Torsten78

Hallo,

kann man beim Händler nun eine Garantieverlängerung oder Gewährleistung (für das 3 und 4. Jahr ) abschließen?

Gruß

Torsten

Ist ne Garantie.

am 8. April 2005 um 6:15

Zitat:

Original geschrieben von Dödelsepp

Ist ne Garantie.

Sicher?

Soweit ich weiß, gibt VW 2 Jahre Garantie auf Neufahrzeuge. Da war doch mal was mit Beweislast usw. oder?

Gruß

Torsten

Was meinen die anderen dazu?

seit EZ 01/05 gelten 2 Jahre Garantie ohne Beweislastumkehr, davor waren es 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung mit (theoretischer) Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Die Anschluß"garantie" (3. und 4. Jahr) beinhaltet zwar Selbstbeteiligungen und diverse Ausschlüsse, ist aber dennoch zu empfehlen. Diese beim Neuwagenkauf wegzulassen, ist eindeutig an der falschen Stelle gespart.

hallo!

leider gibt es die für uns österreicher nicht! ja, ja uns liebt vw nicht1? oder?

m.f.g.

hans

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