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Garantieverlängerung

Opel Insignia B
Themenstarteram 5. Februar 2023 um 14:53

Hallo liebe Alle,

Diesmal nur eine Story,kein Hilfeersuchen. Das Datum der Inverkehrsname meines Country Tourer ist nicht im Serviceheft eingetragen.Auf den Papieren des Autohaus steht 21.2.21.

Die Auslieferung war aber Anfang Februar und somit kann ich wohl keine Garantieverlängerung starten,da die Daten nicht die selben sind.

Bin gespannt,mein Autohaus will Morgen mit Opel reden...

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19 Antworten

Was steht denn in deiner Zulassung? Das Datum der ersten Zulassung ist Entscheidend. Bei einer Tageszulassung beginnt es z.B. ab dem Datum. Wird das Auto dann ein halbes Jahr später verkauft, hat der Wagen nur noch 18 Monate Garantie. Das Datum der Auslieferung ist nicht Ausschlaggebend.

Also bei mir zählt die Garantieverlängerung (4 Jahre) nach Ablauf der regulären Garantie (2 Jahre) ab Tag der Erstzulassung.

09.17-09.19 = reguläre Garantie und dann 09.19-09.23 = Verlängerung

und ich werde weiter verlängern, da ich erst 45.000 km runter habe.

Bislang hat sich die Garantie locker durch diverse Ausfälle bezahlt gemacht.

Was kostet bei euch die garantieverlängerung? Redet ihr von der Herstellergarantie oder der cargarantie?

Die Auslieferung durch Opel ist für die Garantie doch unerheblich.

Fährt jemand seinen Neuwagen beispielsweise mit roten Kennzeichen nach Hause und meldet den erst nach sechs Wochen erstmals an, dann läuft die Garantiezeit bereits seit dem Datum der Auslieferung durch den Händler.

Habe gerade von einem Händler in Österreich ein Angebot für flexcare erhalten. Bei uns in Deutschland gibt es flexcare ja nur noch in Verbindung mit dem Servicepaket. In Österreich hingegen gibt es flexcare noch als alleine Garantieverlängerung mit Mobilitätsservice. Hat sowas jemand schonmal über Österreich gemacht? Muss ich da irgendwas beachten? Die flexcare gilt ja Europaweit.

Entscheident ist das Datum, das im Service und Garantieheft auf Seite 3/Internationale Garantie-Urkunde steht. mfg.

Themenstarteram 6. Februar 2023 um 10:57

Da steht halt nichts...

Mein Opelhändler hatte nachgeschaut bei meinem, da er 12/2018 ertzugelassen wurde, ab dann lief die Garantie, von Opel ist er 10/2017 aber ausgeliefert worden.

@Physio1975 , gerne mir per PN die Fahrgestellnummer schicken. Dann schaue ich mir das mal an.

Zitat:

@Cliffcali schrieb am 6. Februar 2023 um 08:18:51 Uhr:

Fährt jemand seinen Neuwagen beispielsweise mit roten Kennzeichen nach Hause und meldet den erst nach sechs Wochen erstmals an, dann läuft die Garantiezeit bereits seit dem Datum der Auslieferung durch den Händler.

Wie oft kommt das genau vor? Und in dem Fall wird sicherlich auch das Datum der Übergabe (Auslieferung) an den Kunden im Garantieheft eingetragen. Wenn aber nichts eingetragen ist, sollte das Datum der EZ zählen, wie es auch zu 99,9% der Fall ist.

Ist das in D möglich, dass in den Fahrzeugpapieren die 1. Zulassung nicht eingetragen ist? Erscheint mir ein wenig erstaunlich, kenne aber die Gepflogenheiten in D nicht.

Zitat:

@autofreake46 schrieb am 6. Februar 2023 um 09:59:35 Uhr:

Habe gerade von einem Händler in Österreich ein Angebot für flexcare erhalten. Bei uns in Deutschland gibt es flexcare ja nur noch in Verbindung mit dem Servicepaket. In Österreich hingegen gibt es flexcare noch als alleine Garantieverlängerung mit Mobilitätsservice. Hat sowas jemand schonmal über Österreich gemacht? Muss ich da irgendwas beachten? Die flexcare gilt ja Europaweit.

Interessante Frage! Auch bei uns in der CH gibt es noch die „normale“ Flexcare. Kann nicht richtig glauben dass das möglich sein solle (ist ja sonst wie die Katze die sich in den Schwanz beisst), andereeseits sagte es Toyota ja schin: nichts ist unmöglich;)

 

Opel muss sich sowieso gerade beim Vivaro Van

Gedanken machen….wieso soll ich einen Opel bestellen, wenn das gleiche Modell bei Toyota 10 Jahre Garantie bietet…?

In Österreich sollte überhaupt kein Problem sein, da ja EU. Schweiz sieht dann sicherlich anders aus.

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