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Garantieverlängerung und trotzdem für Fehlerspeicherauslesen kassieren

VW
Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 17:57

Hallo Freunde,

habe folgenden Fall.

Im Juli und August hat mein RNS501 ca. 3 mal auch nach mehreren Minuten nicht die aktuelle Position feststellen können und gemeint ich sei in Frankreich.

Werksgarantie Ende September erloschen, ich habe aber eine Garantieverlängerung für 2 Jahre abgeschlossen.

Habe nun im Oktober das Fahrzeug zu VW gebracht um die Gelenkwellen wechseln zu lassen und dem Werkstattmeister gesagt welche Probleme ich mit dem NAV hatte und das er da man nachsehen soll.

Nach Abholung der Fahrzeuges kam die Rechnung, und es wurden mir ca. 26 € + MWST für das Fehlerspeicher auslesen und den Reset des RNS510 (die 3 Fehler waren lt. Meister vorhanden) berechnet. Das fand ich natürlich gelinde gesagt etwas dreist und habe mich beschwert. Der Meister meinte nur Testarbeiten seien durch die Garantieverlängerung nicht abgedeckt uns somit müsste ich das bezahlen.

Bevor ich mich nun an VW wende möchte ich mal Eure Meinung hören, den schließlich ist der Fehler ja noch während der Werksgarantie aufgetreten und das Fehlerspeicher auslesen als Testen zu deklarieren ist einfach nur frech. Ich befürchte halt, das bei einem nächsten Problem am Fahrzeug sich der Händler wieder auf irgendwelche Ausschlusskriterien heraus reden versucht.

Robert

Beste Antwort im Thema
am 2. Dezember 2011 um 18:07

Imho ist entscheidend, wann du den Fehler bei VW als solchen deklarierst.

Zitat:

den schließlich ist der Fehler ja noch während der Werksgarantie aufgetreten

Hast du das bereits während der regulären Garantie moniert?

Ansonsten, du hast doch einen Vertrag unterschrieben - DA steht doch drin, was unter die Garantie fällt.

PS: Die Garantieverlängerung ist nicht mit dem Gesundheistwesen vergleichbar. ;)

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13 Antworten
am 2. Dezember 2011 um 18:07

Imho ist entscheidend, wann du den Fehler bei VW als solchen deklarierst.

Zitat:

den schließlich ist der Fehler ja noch während der Werksgarantie aufgetreten

Hast du das bereits während der regulären Garantie moniert?

Ansonsten, du hast doch einen Vertrag unterschrieben - DA steht doch drin, was unter die Garantie fällt.

PS: Die Garantieverlängerung ist nicht mit dem Gesundheistwesen vergleichbar. ;)

Also die Garantie zahlt ja nur, wenn ein in der Garantie inbegriffenes Teil einen Fehler hat und über die Garantie repariert / getauscht wird. Also wenn der Turbolader kaputt ist, zahlt sie auch die demontage der Vorderachse und ich hoffe (falls es anders ist, bitte berichtigt mich) auch die Reinigungsarbeiten (Öl) usw.

Bei mir musste mal ein Update wegen des zuckenden Drehzahlmessers gemacht werden. Hat meine Garantie übernommen (VVD PerfectCar) und das, obwohl ja nix getauscht wurde. Ich finde das sehr ähnlich deinem Fehler und der Art und Weise des Fehler behebens. Als Elektronikteil sollte das RNS in der Garantie inbegriffen sein und somit müsste diese das auch übernehmen. Vielleicht rufst du ggf. deine Garantiegeber mal an!

am 2. Dezember 2011 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von RobertPLE

Hallo Freunde,

habe folgenden Fall.

Im Juli und August hat mein RNS501 ca. 3 mal auch nach mehreren Minuten nicht die aktuelle Position feststellen können und gemeint ich sei in Frankreich.

Werksgarantie Ende September erloschen, ich habe aber eine Garantieverlängerung für 2 Jahre abgeschlossen.

Habe nun im Oktober das Fahrzeug zu VW gebracht um die Gelenkwellen wechseln zu lassen und dem Werkstattmeister gesagt welche Probleme ich mit dem NAV hatte und das er da man nachsehen soll.

Nach Abholung der Fahrzeuges kam die Rechnung, und es wurden mir ca. 26 € + MWST für das Fehlerspeicher auslesen und den Reset des RNS510 (die 3 Fehler waren lt. Meister vorhanden) berechnet. Das fand ich natürlich gelinde gesagt etwas dreist und habe mich beschwert. Der Meister meinte nur Testarbeiten seien durch die Garantieverlängerung nicht abgedeckt uns somit müsste ich das bezahlen.

Bevor ich mich nun an VW wende möchte ich mal Eure Meinung hören, den schließlich ist der Fehler ja noch während der Werksgarantie aufgetreten und das Fehlerspeicher auslesen als Testen zu deklarieren ist einfach nur frech. Ich befürchte halt, das bei einem nächsten Problem am Fahrzeug sich der Händler wieder auf irgendwelche Ausschlusskriterien heraus reden versucht.

Robert

Garantiebedingungen lesen.

Dann wüsste man z.B. ob Unterhaltungselektronik überhaupt von der Garantieversicherung (eine Garantieverlängerung ist nichts anderes) abgedeckt ist.

Relevant für Abwicklung von Schäden über die Herstellergarantie ist nicht der Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers / Mangels, sondern der Zeitpunkt, an dem ein Fehler / Mangel dem Hersteller oder dessen Vertragswerkstatt angezeigt wurde.

Das ist nach Deinen Angaben NACH ABLAUF DER HERSTELLERGARANTIE erfolgt, folglich nicht über Herstellergarantie sondern über Anschlussgarantie / Garantieverlängerung / Garantieversicherung abzuwickeln.

 

 

Auf jedenfall normales Vorgehen. Wäre es ein Fall für die Garantie gewesen, dann wäre es für dich auch kostenfrei geblieben.

Für Entertainmentbauteile gelten andere Bestimmungen bei VW. Auch PDC ist z.B. nicht bei der Verlängerung dabei. Seit letztem Jahr ist die Verlängerung beim Neuwagenkauf 1:1 gleich mit der ursprünglichen Garantie. Also 4 bzw. 5 Jahre volle Leistung, allerdings mit der magischen Kilometerbegrenzung, dann wird auch nur anteilig bezahlt. Aber es sind alle Bauteile inbegriffen (ausgenommen Verschleißteile wie gehabt).

Themenstarteram 3. Dezember 2011 um 8:20

Lt. Garantiebediengungen sind elektronische Geräte die ab Werk verbaut sind, mit eingeschlossen, somit also auch das RNS510.

Berechnet hat das Autohaus ja anscheinend nur das auslesen des Fehlerspeichers und dieses dann alt "Test" definiert und ist Testen und Prüfen ist lt. Garantiebediengungen auschgeschlossen. Eigentlich geht es mir nur darum ob das Feherspeicher auslesen als "Test" definiert werden kann.

Robert

Zitat:

Original geschrieben von RobertPLE

Lt. Garantiebediengungen sind elektronische Geräte die ab Werk verbaut sind, mit eingeschlossen, somit also auch das RNS510.

Berechnet hat das Autohaus ja anscheinend nur das auslesen des Fehlerspeichers und dieses dann alt "Test" definiert und ist Testen und Prüfen ist lt. Garantiebediengungen auschgeschlossen. Eigentlich geht es mir nur darum ob das Feherspeicher auslesen als "Test" definiert werden kann.

Robert

Ich bin der Meinung, das das auslesen des Fehlerspeichers durchaus als Test, Prüfung, Diagnose bezeichnet werden kann.

 

Aber soviel Energie und Klärungsbedarf für ca. 30 Euro ? Ich an Deiner stelle hätte das dem Meister direkt und freundlich (was bei mir bis jetzt immer geholfen hat) gesagt, das ich das nicht in Ordnung finde (und wenn es Dir ganz gegen den Strich geht, hätte ich noch die Werkstatt gewechselt). Aber schreiben, lesen, schreiben........ne zuviel arbeit :)

Ich finde es auch wegen 30€ ein bisl doll dafür auch gleich VW anzuschreiben (odes es nur zu wollen) das juckt die herzlich wenig...

Es ist ein Test, wenn kein Fehler vorliegt. Findet sich einer, war der Test begründet und ist Bestandteil der Lokalisierung und Fehlerbehebung.

So meine Interpretation.

Ich denke auch nicht, dass es hier um die 30 Euro geht, vielmehr um das Prinzip. Kleinvieh macht auch Mist.

Themenstarteram 3. Dezember 2011 um 10:55

Hier geht es nicht um den Betrag von 30 €, sondern darum das man sich nicht alles gefallen lassen muss.

Genau aus diesem Grund haben auch "Abzockerfirmen" eine gemähte Wiese, wieso sich wegen eines kleinen Betrag Streß machen, da zahle ich lieber und nachher schaufeln die Abzocker Millionen ein. Das Beispiel passe jetzt zwar nicht auf diesen Fall, aber ich will damit nur sagen "nicht alles gefallen lassen".

Robert

Dann muss das im Vordergrund stehen =) Aber egal. Sicher darf man sich nciht alles gefalen lassen. Ich mache es gleichzeitig auch so, dass ich die Altteile wieder haben will, so kann ich ausschließen, dass nichts gemacht wird, was ich auch nicht will und möglicherweise was unterschlagen wird oder doppelt kassiert wird.

Ich sehe es aber auch so wie Andy. Das mit deinem RNS muss immer definitiv schriftlich festgehalten werden. nach ner Woche erinnert sich schon wieder niemand.

am 3. Dezember 2011 um 12:23

Ich will auch nicht klug rum***, aber:

Ein ordentlicher (d.h. vertrauensvoller :) ) nimmt den Wagen mit der Begründung der endenden Werksgarantie gerne mal auf die Bühne - und meist sogar für lau. Es macht also Sinn, ein paar Tage vor Ablauf den Wagen rundum zu checken. Sollte was gefunden werden, kann die Werkstatt damit gleich einen Auftrag abfassen.

Zumal beim Service eigentlich im Rahmen der Annahme gefragt wird (werden sollte), ob sonst alles i.O. ist. Das wäre dann auch mal ein guter Zeitpunkt, eventuelle Problemchen zu schildern. Die werden dann sogar erfasst.

am 3. Dezember 2011 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von timido

Ich will auch nicht klug rum***, aber:

Ein ordentlicher (d.h. vertrauensvoller :) ) nimmt den Wagen mit der Begründung der endenden Werksgarantie gerne mal auf die Bühne - und meist sogar für lau. Es macht also Sinn, ein paar Tage vor Ablauf den Wagen rundum zu checken. Sollte was gefunden werden, kann die Werkstatt damit gleich einen Auftrag abfassen.

Zumal beim Service eigentlich im Rahmen der Annahme gefragt wird (werden sollte), ob sonst alles i.O. ist. Das wäre dann auch mal ein guter Zeitpunkt, eventuelle Problemchen zu schildern. Die werden dann sogar erfasst.

Super... finde ich auch toll... Dann kommt gleich jeder A**** in die Werkstatt und will für Lau mal eben ne komplette Inspektion... o.O Bist noch ganz fit in der Birne? (sorry dafür, aber ich glaub da ist die Realität neben der Strecke... o.O)

Wenn wirklich täglich 5-6 Leute mit nem knapp 2 Jahre alten Auto in die Werkstatt kommt, dann kann die Werkstatt schnell schließen, wenn es die dann ohne Bezahlung bearbeitet. Ganz zu schweigen vom Versicherungsschutz, wenn der Wagen mal schnell falsch aufgebockt wurde (kann alles passieren!) und dann runterfällt oder anderer Schaden entstanden ist. Spätestens dann schreit der Kunde ja eh wieder rum und schimpft auf die Werkstatt, weil die ja nur mal schnell (Kunden haben es heutzutage alle eilig) gucken wollten ohne einen Auftrag zu schreiben, der den Kunden vielleich 20-30€ gekostet hätte (Wintercheck, Sicherheitscheck oder wie die Scheiße auch beim Namen genannt wird)... Aber dann wäre das Auto versichert, ein normaler Termin wäre abgesprochen, alle Sorgen sind gelöst, der Kunde würde glücklich sein, die Werkstatt vll. auch, der Wagen ist gecheckt und die Defekte gefunden.

am 3. Dezember 2011 um 19:26

Keine Ahnung, warum du so drauf bist. Jedoch hat das bislang bei meiner Werkstatt immer geklappt. Vielleicht weil die noch Service können.

Zitat:

Ganz zu schweigen vom Versicherungsschutz, wenn der Wagen mal schnell falsch aufgebockt wurde (kann alles passieren!) und dann runterfällt oder anderer Schaden entstanden ist.

Da würde ich dann doch raten, die Tore lieber zu zu lassen, wenn das regelmäßig alles passieren kann.

Außerdem:

Zitat:

Wenn wirklich täglich 5-6 Leute mit nem knapp 2 Jahre alten Auto in die Werkstatt ...

Nicht schlecht, dass bedeutet ja letztendlich, dass am Tag 5-6 Autos verkauft wurden. Und am Tag 5-6 Durchsichten gemacht werden. Mindestens.

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