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Garantieverlängerung / Vertragsbedingungen

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 26. November 2008 um 9:37

Hallo Leute,

möchte mal fragen, ob von Euch jemand die 2jährige Garantieverlängerung für seinen 8k abgeschlossen hat. Aufgrund der vielen verbauten Extras und Elektronikteile sind wir echt am Überlegen. Allerdings finden wir in den uns übergebenen Unterlagen keine konkreten Aussagen , welche Bauteile nun darin eingeschlossen sind und welche nicht. Kann dazu jemand was Konkreteres sagen oder mir evtl. die Bedingungen zukommen lassen, die man erst nach (!!!) Vertragsabschluss zugeschickt bekommt. Wäre echt super!

Danke schon mal für Eure Hilfe.

AV4 Schwabe

Seit 14.11.08 8k-Avant 2.0 TDI 143 PS => leider noch mit EU 4 in der Zulassung !!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Und was ist der Unterschied zwischen NF und NW? Weiß das jemand?

Die Spalte NF gilt für Erstbesitzer, die die Versicherung entweder vor und innerhalb (ich glaube) 4 Wochen nach Zulassung abschließen. Sozusagen als Belohnung ist die Prämie dann niedriger.

Die Spalte NW gilt für die übrigen Fälle, allerdings muss die Versicherung vor Ablauf der ersten zwei Jahre abgeschlossen werden.

Die Spalte NV ist die jährliche Verlängerung nach den ersten 48 Monaten.

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Meintest Du das hier? Ich hoffe, es hilft Dir weiter....;-)

 

Versicherungsumfang

Der Versicherungsumfang in der Garantieversicherung richtet sich nach dem Alter und der

Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs am Schadentag:

• Bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von 5 Jahren nach der Erstzulassung, höchstens jedoch

einer Gesamtfahrleistung von 100.000 km, besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer

erweiterten Deckung (vgl. Nr. II der Bedingungen für die Garantieversicherung).

• Bei allen anderen Fahrzeugen besteht Versicherungsschutz im Rahmen der sogenannten

Baugruppengarantie (vgl. Nr. II 2 der Bedingungen für die Garantieversicherung).

Erstmaliger

Versicherungsabschluss

Der erstmalige Abschluss der Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung ist bis zu einem

Zeitpunkt von 24 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs möglich. Wird die

Neuwagen-Anschlussg arantieversicherung nicht zeitgleich mit der Auslieferung des Fahrzeugs

beantragt, ist der Nachweis der Durchführung der durch den Hersteller vorgeschriebenen

Wartung erforderlich.

Vertragsdauer/

Verlängerung/

Kündigung

• Die Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung bei erstmaligem Abschluss gilt je nach

Vereinbarung für 24 bzw. 36 Monate. Sie beginnt mit dem Ablauf einer Frist von zwei Jahren

seit der Erstauslieferung des Fahrzeugs für die durch den Hersteller aufgrund gesetzlicher

Bestimmungen gewährten Gewährleistung.

• Bei Verlängerung einer bereits bestehenden LifeTime Garantieversicherung/Audi CarLife Plus

gilt der Vertrag für 12 Monate.

• Der Versicherungsvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit gem. Nr. I 2 der Bedingungen für

die Garantieversicherung geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht

spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Wartungsnachweis/

Leistungsvoraussetzung/

Selbstbehalt

• Voraussetzung für Leistungen aus der Garantieversicherung ist der Nachweis über die

Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten

bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt.

• Die Lohnkosten werden zu 100 % bezahlt. Ausgehend von der Betriebsleistung des Bauteils

im Falle des Schadeneintritts werden die Materialkosten wie folgt entschädigt:

bis 100.000 km 100 % Erstattung der Materialkosten

ab 100.000 km 40 % Erstattung der Materialkosten

• Für Fahrzeuge, die zum Schadenzeitpunkt eine Fahrleistung von 200.000 km überschritten

haben oder älter als 10 Jahre sind, beträgt die maximale Entschädigung im Schadenfall

2.000,– Euro je Schaden.

Nicht versicherbare

Risiken

Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge, die während der Garantiedauer:

• zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden

• als Fahrschulwagen oder als Rettungs-/Polizeifahrzeuge eingesetzt werden

• auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind

• in Flotten von mehr als 15 Fahrzeugen eingesetzt werden

• durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung eine erhöhte

Motorleistung oder ein erhöhtes Motordrehmoment aufweisen (Tuning oder Chip Tuning)

sowie:

• Kraftfahrzeuge, die nicht der zweijährigen Herstellergarantie ab Erstzulassung unterliegen

• Sonderkraftfahrzeuge, Sonderserien und Fahrzeuge mit werkseitig leistungsgesteigerten

Aggregaten

Argumente,

die überzeugen

• Umfassender Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten – auf Wunsch ein Autoleben lang.

• Der Neuwagenkunde erhält eine Garantieversicherung für das 3. und 4. bzw. 3. bis

5. Fahrzeugjahr. Mit zwei Jahren Gewährleistung und zwei bzw. drei Jahren Garantieversicherung

heißt das „vier oder sogar fünf Jahre sorgloses Fahren“.

• Prämienvorteile für Früheinsteiger

• Direkt bei Neuwagenkauf ist ein Abschluss der Garantieversicherung gleich über 36 Monate

möglich.

• Nicht nur Neuwagenkunden, auch Fahrzeugbesitzer können sich gegen unerwartete

Reparaturen absichern (max. bis zu einem Fahrzeugalter von 24 Monaten).

• Bessere Verkaufschancen, da die Garantieversicherung auf den neuen Halter übergeht (nicht

bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer).

• Attraktive Beiträge je nach Fahrzeugmodell und kW-Leistung.

LifeTime Garantie | Audi CarLife Plus

Produktbeschreibung

Stand 01/2007 607.3010.70.00 SAP 15931

Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Bedingungen für die Garantieversicherung.

Ich habe die Verlängerung für meinen B7 auch abgeschlossen, die Preise sind der unten angehängten Tabelle zu entnehmen. (Ich hoffe, die haben sich nicht geändert in den letzten 12 Monaten).

Zitat:

Original geschrieben von AndreeHagen

Ich habe die Verlängerung für meinen B7 auch abgeschlossen, die Preise sind der unten angehängten Tabelle zu entnehmen. (Ich hoffe, die haben sich nicht geändert in den letzten 12 Monaten).

Ich habe für meinen A4 (132  kw) die 36-monatige Neuwagenanschlussgarantie Anfang Oktober für 1037 € bekommen. Das entspricht der Summe in der Tabelle. Daher haben sich die Preise offensichtlich zumindest bis zu diesem Zeitpunkt nicht geändert.

Zitat:

Original geschrieben von supermarlin

Zitat:

Original geschrieben von AndreeHagen

Ich habe die Verlängerung für meinen B7 auch abgeschlossen, die Preise sind der unten angehängten Tabelle zu entnehmen. (Ich hoffe, die haben sich nicht geändert in den letzten 12 Monaten).

Ich habe für meinen A4 (132  kw) die 36-monatige Neuwagenanschlussgarantie Anfang Oktober für 1037 € bekommen. Das entspricht der Summe in der Tabelle. Daher haben sich die Preise offensichtlich zumindest bis zu diesem Zeitpunkt nicht geändert.

Danke für die Info. Gut zu wissen, dass immer noch dieselben Preise gelten wie vor drei/vier Jahren.

Und was ist der Unterschied zwischen NF und NW? Weiß das jemand?

Grüße

Jan

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Und was ist der Unterschied zwischen NF und NW? Weiß das jemand?

Die Spalte NF gilt für Erstbesitzer, die die Versicherung entweder vor und innerhalb (ich glaube) 4 Wochen nach Zulassung abschließen. Sozusagen als Belohnung ist die Prämie dann niedriger.

Die Spalte NW gilt für die übrigen Fälle, allerdings muss die Versicherung vor Ablauf der ersten zwei Jahre abgeschlossen werden.

Die Spalte NV ist die jährliche Verlängerung nach den ersten 48 Monaten.

Danke Andree,

da werde ich meinen :) rechtzeitig drauf ansprechen, sind immerhin über 80,- €, die ich da noch sparen kann...

Grüße

Jan

Zitat:

Original geschrieben von AndreeHagen

Zitat:

Danke für die Info. Gut zu wissen, dass immer noch dieselben Preise gelten wie vor drei/vier Jahren.

Immer wieder gerne ;)

am 9. Februar 2010 um 8:38

Mal eine ganz generelle Frage:

Gibts in der Zwischenzeit irgendwelche Erfahrungungen, ob sich das Ganze im 'Durchschnitt überhaupt lohnt??

Meine Werkstatt hat mir eine zweijährige Garantieverlängerung für meinen 8K für ca. 500 € angeboten.

Kann natürlich sinnvoll sein, aber ich versuche irgendwie die Kosten-Nutzen-Relation einzuschätzen!

Wie immer bei Versicherungen: Haste eine passiert nix, haste keine passierts.

Wenns bisher schon eine Sparbüchse auf Rädern war, dann schon.

Das ganze ist definitiv für die Versicherung günstig :)

Ich werde die trotzdem für 24 Monate abschließen :)

am 10. Februar 2010 um 8:05

Na, bis jetzt hatte ich mit dem Ding keine Schwierigkeiten. Aber das kann sich natürlich über Nacht ändern. Ich werde wahrscheinlich ne Münze werfen!! ;-))

Hi,

habe gestern gemacht, für 24 Monate kostete die Verlängerung 510,-, wie in der vor kurzem vorgestellten Tabelle. Eine einzige Reparatur kann bereits teurer werden, da die Lohnkosten sowie Teile sehr teuer sind.

Konditionen sind wie in der Neuwagengarantie.

Hallo,

die normale Garantie deckt 2 Jahre und 100.00 km ab.

Nehm ich jetzt die "Anschlussgarantie 2 Jahre, max. 40.000 km" für 580 EUR, was habe ich dann?

4 Jahre und ...

- 140.00 km

- km-Stand bei Abschluss der Anschlussgarantie zzgl. 40.000 km

- insgesamt nur 40.000 km über 4 Jahre

Die Formulierung ist nicht eindeutig?

mfg

chris

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