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garantieverlust bei tieferlegung? -buhuu ;.-)

Themenstarteram 20. April 2010 um 17:30

leudeleudeleude...

das kann doch nicht wahr sein. :( da krieg ich heute nachricht, daß mein insignia doch schon diese woche geliefert wird:), also wohl nächste woche abholen, papiere sind aber noch nicht da.

also, ruf ich doch heute mal einen bekannten an, immerhin meister (und wohl werkstattleiter) in einer opel-vertragswerkstatt. dachte, einer mit ahnung.

wollte ihn fragen, was ich so an arbeitsaufwand für den verbau von h&r-federn und spurplatten rechnen müsste.

und er sagt mir, die machen das nicht als opel-vertragspartner, weil von opel dezidiert davon abgeraten wird, da die funktionalität der anderen systeme (abs, esp etc...) nicht sichergestellt werden könnte. außerdem würde die komplette garantie erlöschen...?

echt, wegen 20 mm tiefer gleich die ganze garantie weg?:confused: das wäre es mir nicht wert.

es haben ja einige hier im forum die tieferlegung verbaut, ist euch von oben gesagtem was bekannt? habt ihr das in kauf genommen? oder hat er mir humbug erzählt? es klang nicht so unsinnig, was er sagte, und ich bin ja doch eher der interessierte laie.

er hat mir sogar von einem ölwechsel nach 2000-2500 km abgeraten, das sei nicht notwendig. und das als vertragshändler... bin einigermaßen verwirrt...:confused:

ich hoffe, ihr könnt mich trösten, bin völlig down....

viele grüße,

ticconi

Beste Antwort im Thema

Wie auch immer werden immer wieder die Begriffe Garantie und Gewährleistung in einem Topf geworfen und/oder verwechselt.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung eine gesetzliche Verpflichtung des Händlers.

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

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Grundsätzlich kannst du bei allen technischen Veränderungen am Fahrzeug ein Teil der Garantie verlieren, aber nie die ganze Garantie!

Selbst beim Motortuning / Leistungssteigerung verlierst du nicht grundsätzlich die komplette Garantie.

Von der Garantie werden dann alle Teile/Komponente ausgeschlossen die mit der Veränderung direkt zu tun haben.

Du mußt dann nachweisen können das zum Beispiel eine Tieferlegung nicht die Ursache war das zum Beispiel der Stoßdämpfer undicht geworden ist.

 

Beispiel:

Falls du ein Flex Ride Fahrwerk und Federn verbaut hast und anschließend mal Probleme mit dem FlexRide Fahrwerk bekommen solltest, dann könnte ich mir vorstellen das Opel dir daraus ein Strick dreht.

Ein weiteres Beispiel:

Beim Defekt an der Aufhängung/Lager/Buchsen/Gelenke oder Antriebswellen in Verbindung mit Spurplatten könnte auch Probleme hervorrufen!

Aber wie gesagt KÖNNTE bei genauer Überprüfung!

Es gibt genügend Opel Händler/Werkstätten die Tieferlegung/Spurverbreiterungen anbieten und selbst verbauen.

Kompletter Verlust der Garantie ?

Nur weil das Auto tiefer gelegt wird und angeblich arbeiten dann die Sicherheitssyteme nicht mehr richtig ?

Wenn heute der 1. April wäre dann würde ich sagen April April, ist es aber nicht. Trotzdem kann und will ich da deinem "Bekannten" nicht wirklich Glauben schenken und würde dazu dann auch gerne das ofizielle Statement vom Opel Werk sehen.

Wenn ESP usw. nicht mehr richtig funktionieren würden, dann hätte H&R z.B. mit Sicherheit keine TÜV Zulassung für ihre Tieferlegungsfedern erhalten.

Hi,

ich kann die Ausführungen deines Bekannten nur als Quatsch abtun. Für einen unschönen Vertragsfehler meines FOH zu unseren Lasten haben die uns eine Wiedergutmachung angeboten und um einen Vorschlag gebeten. Auf meine Initiative haben sie mir die 30mm H&R kostenfrei eingebaut ohne irgendwelche Bedenken zu äußern.

Da war keine Rede von irgend einem Garantieverlust. Das währe auch nicht plausibel, da der TÜV den Federn eine Unbedeklichkeitsbescheinigung in Form der ABE ausgestellt hat. Darin wird ganz klar bescheinigt, dass keine Auswirkungen auf weitere Fahrzeugkomponnenten bestehen.

Für meinen Fall halte ich mich im Rahmen eines Garantieanspruchs an meinen FOH, der mich auf eine etwaige Garantieminderung nicht hingewiesen hat. Mit ist da relativ egal wer die Garantie übernimmt und wenn nicht Opel, dann von mir aus auch H&R oder die Werkstatt, denn von denen habe ich ja die ABE - will sagen, dann sollen die sich halt untereinander darüber streiten.

Selber oder in einer nicht Vertragswerkstatt hätte ich eine solche Veränderung während der Garantiezeit ohne schrifliche Bestätigung auch nicht gemacht.

Gruß, Michael

am 20. April 2010 um 18:33

Hallo,

mit den Federn und der Garantie kenne ich mich nicht aus.

Nur......, wer erzählt denn in der heutigen Zeit noch, dass nach 2000km das Öl gewechselt werden sollte oder vielleicht sogar muss??

Ich bin wirklich Vielfahrer und wechsel jedes Jahr mein Fahrzeug - so etwas ist mir bei keinem Auto zu Ohren gekommen.

2000km fahre ich manchmal an drei aufeinander fongenden Tagen. Wie schnell soll ich eigentlich wieder in der Werkstatt stehen um einen Ölwechsel zu machen?

Gruß

mkpkmk

Hoffe ich darf als VW Fahrer hier auch schreiben ;)

Das das Öl nach 2000km bei einem Neuwagen gewechselt werden muss, dass war einmal...

Heutzutage wird der erste Ölwechsel je nach Hersteller und Modell nach 15000 bis 60000km fällig...

Themenstarteram 20. April 2010 um 21:21

hallo, danke für eure antworten, werde mich also nach ´nem anderen foh umschauen müssen, der mir die dinger einbaut... weiß vielleicht jemand einen im thüringer raum?

das mit dem ölwechsel, also, daß das nicht sein muss, sehe ich ein, war als bonbon an dem motor gedacht. spare mir das geld auch gerne. der bekannte hat ja selbst gesagt, daß er es nicht empfehlen/machen würde. geldschneiderei kann ich ihm also nicht vorwerfen...das öl soll nicht das thema des threads sein, das wurde ja anderswo oft genug behandelt.

mit entfall der teilgarantie hinsichtlich fahrwerk hätte ich zur not leben können, da hört man ja nichts schlimmes vom fahrwerk, aber gleich alles weg...? genau die geschichte mit der vorhandenen abe für die platten und die federn machte es mir ja auch so eingängig, daß dort wohl keine größeren probleme zu erwarten seien. und dann diese news, als ich eigentlich nur den preis erfragen wollte. als begründung führte er an, das ja durch tieferlegung und spurplatten andere, wenn auch geringe, achsgeometrien, schwerpunktagen, kraftwege und -wirkungen etc vorlägen und die fahrdynamischen systeme ja nicht auf diese neue situation umprogrammiert werden können. klingt plausibel für mich, die praktischen auswirkungen kann ich jedoch nicht bewerten.

aber, immerhin, etwas anderes konnte ich auch erfragen, er sieht vom technischen und der funktionalität der komponenten her keine probleme, z.b noch ´n paar led´s im innenraum zu verbauen... das sollten die can-busse schon abkönnen. wäre ja schon mal was.

was im weiteren gespräch interessant war, allerdings mehr so als nice-to-know, die arbeiten mit einer tuningfirma zusammen und bieten dann für leistungssteigerungen immerhin weiterhin volle garantie! habe aber nicht weiter nachgefragt, insb. nicht nach dem umfang der leistungssteigerung, da für mich leistungssteigerungen eigentlich erstmal uninteressant sind.

nun gut, vielen dank erstmal für eure worte,

ticconi

am 21. April 2010 um 6:38

Hallo

Die Antwort mit evtl. Probs bei der Garantie habe ich auch so bekommen. Es hieß allerding nicht, das die komplette Garantie weg ist, sondern das Opel versuchen würde bei eintretenden Ansprüchen darauf zu verweisen.

Dann muß Du beweisen, das dem nicht so ist und das wird dann schwierig (Gutachten Anwalt usw.)

LG maan

Natürlich kann Opel seine freiwillige Leistung Garantie erlöschen lassen, wenn an dem Fahrzeug nicht authorisierte Veränderungen gemacht werden. Opel garantiert ja die Mangelfreiheit seines Produktes in dem Zustand, in dem es ausgeliefert wurde und kommt dafür für zwei Jahre lang für alle Fehler auf, egal, wann sie entstehen.

Was nicht erlischt ist die zweijährige gesetzliche Gewährleistung, bei der man allerdings nach 6 Monaten den Nachweis führen muss, dass ein aufgetretener Fehler von Anfang an vorhanden war.

am 22. April 2010 um 16:20

Hallo

Was in Deinem 2 Absatz steht war auch gemeint mit Anwalt usw...!

Diesen Nachweis wird man nicht oder sehr schwer erbringen können!

LG maan

Wie auch immer werden immer wieder die Begriffe Garantie und Gewährleistung in einem Topf geworfen und/oder verwechselt.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung eine gesetzliche Verpflichtung des Händlers.

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

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