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Garantieverlust und andere Nachteile weil Reparatur nicht in Markenwerkstatt
Hallo ...
ich hab vor mein neues Auto (wie üblich 2 Jahre Neuwagengarantie) Kaskoversichern zu lassen und da bietet die Versicherung an, das Auto im Schadensfall in einer von ihr ausgesuchten Wekstatt reparieren zu lassen, sofern man dies wünscht (man bekommt natürlich auch dafür Prozente auf die Kaskoversicherung).
1.) Ist es sinnvoll dies zu tun (vom Geld her natürlich erstmal ja) aber was könnten sich dadurch für Nachteile ergeben (z.B im Schadensfall Garantieverlust, wenn das Auto nicht in der Markenwerkstatt repariert wurde) o.Ä....
Gruß Paco.R.
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23 Antworten
Da können erhebliche Nachteile für dich entstehen. Ich würds nicht machen! wieviel EUR unterschied sinds denn im Jahr?? schon mal hier verglichen?
grüße
Steini
Hallo Pacor,
diese günstige Variante einer Kasko-Versicherung sollte man auf keinen Fall wählen. Falls Du das Fahrzeug least oder über die Bank finanzierst, bist Du vertraglich sowieso verpflichtet, dich an die markengebundenen Werkstätten zu halten.
Die Nachteile dieser billigen Kasko-Versicherungen liegen vor allem darin, dass die Herstellergarantie erlischt, wenn Du Unfallreparaturen dort ausführen lässt.
Du kannst davon ausgehen, dass bei den Partnerwerkstätten der Versicherungen nicht immer nach Herstellervorgaben und nach dem neusten Stand der Reparaturtechnik repariert wird.
Die Partnerwerkstätten arbeiten zum Teil mit einem Nachlass von 40 % für die Versicherungen. Wie dann deren Arbeit ausfallen kann, kannst Du Dir sicherlich vorstellen.
Der einzigsten, die hier sparen sind die Versicherungen und dies zu Deinem Nachteil.
Also HÄNDE WEG diesen Kaskoverträgen !!!
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Die Nachteile dieser billigen Kasko-Versicherungen liegen vor allem darin, dass die Herstellergarantie erlischt, wenn Du Unfallreparaturen dort ausführen lässt.
FALSCH!
der hersteller MUSS die garantie weiterhin geben, WENN bei der reparatur durch eine versicherungs-partnerwerkstatt vom autohersteller zugelassene teile verwendet werden....
das stammtischgebrabbel, das die herstellergarantie sofort erlsicht, wenn die auch nur eine einzige schraube in einer markenfremden werkstatt austauschen ist schlichtweg falsch!
wie es dann mit kulanzanträgen aussieht, steht natürlich auf einem anderen blatt....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das stammtischgebrabbel, das die herstellergarantie sofort erlsicht, wenn die auch nur eine einzige schraube in einer markenfremden werkstatt austauschen ist schlichtweg falsch!
du solltest nicht Leuten, die sich tagtäglich mit Kraftfahrzeugschäden und deren rechtlichen Umfeld beschäftigen so etwas unterstellen...
Zu diesem Thema gehört sicherlich schon etwas mehr Fachwissen dazu und das eignet man sich nicht am Stammtisch an....
Hier geht es auch nicht darum ob irgendwo einer eine einzige Schraube in einer nicht Markenwerkstatt bewegt.
Sei lieber etwas zurückhaltender mit deinen Äußerungen, du könntest dich sonst blamieren.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Die Nachteile dieser billigen Kasko-Versicherungen liegen vor allem darin, dass die Herstellergarantie erlischt, wenn Du Unfallreparaturen dort ausführen lässt.
FALSCH!
der hersteller MUSS die garantie weiterhin geben, WENN bei der reparatur durch eine versicherungs-partnerwerkstatt vom autohersteller zugelassene teile verwendet werden....
das stammtischgebrabbel, das die herstellergarantie sofort erlsicht, wenn die auch nur eine einzige schraube in einer markenfremden werkstatt austauschen ist schlichtweg falsch!
wie es dann mit kulanzanträgen aussieht, steht natürlich auf einem anderen blatt....
Du verwechselst hier Garantie mit Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige Erweiterung von Gefährleistungsansprüchen durch den Hersteller und der bestimmt da allein an was für Bedingungen er diese knüpft.
Also, wir reden hier doch von Unfallschäden! Wenn der TE einen Schaden in einer "Fremdwerkstatt" beheben lässt dürfte es schwierig werden in einigen Jahren Roststellen an diesem Teil des Fzg. über die Durchrostungsgarantie o.Ä abzuwickeln! Allerdings muss ich zugestehen das mir jetzt auf anhieb kein weiteres Szenario mehr einfällt wo es nen Unterschied macht.
Nichts desto trotz...ich verstehs nicht das bei nem "Neufahrzeug" an sowas gespart wird. Dann lieber nen jahreswagen und ich kann mir vom "gesparten" wertverlust wahrscheinlich nen extratarif von Lloyds gegen Vogeldreck leisten
grüße
Steini
@pacor
Suhe als Titel: Marderbiss und Versicherung "Select" da hast ein Beispiel für deine Frage
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Also, wir reden hier doch von Unfallschäden! Wenn der TE einen Schaden in einer "Fremdwerkstatt" beheben lässt dürfte es schwierig werden in einigen Jahren Roststellen an diesem Teil des Fzg. über die Durchrostungsgarantie o.Ä abzuwickeln! Allerdings muss ich zugestehen das mir jetzt auf anhieb kein weiteres Szenario mehr einfällt wo es nen Unterschied macht.
Leasing.
Das Auto gehört dir nicht und wird dir auch vorraussichtlich nie gehören.
Und du unterschreibst normalerweise, daß nur beim Hersteller repariert wird.
Wenn du jetzt auch noch unterschreibst es wird beim Versicherungspartner repariert dann kollidiert das etwas.
Und ja, Garantie kann an gewisse Bedingungen geknüpft sein. Da gibts aber inzwischen auch Urteile was für Bedingungen nicht ganz soo zulässig sind, allerdings ist die Grundtendenz von Herstellern und Garantieversicherern die, daß dann jeder sich sein eigenes Urteil erkämpfen darf. Freiwillig is nicht.
Wobei, die *** ****** gibt auch 3 Jahre Garantie auf Reparaturen bei ihren Vertragspartnern.
OT:
ich mag die aber nicht.
Vor allem weil die mir mal im Haftpflicht!schadensfall ihr Schadensmanagement aufs Auge drücken wollten. Sofort Anwalt. Das was die an mir sparen wollten hat der bestimmt 2x bekommen. Wenn ich Kasko sowas unterschrieben hätte wär ich selber schuld, aber ich bin nichtmal Kunde bei denen.
Nun, die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) können die Hersteller nicht ausschließen oder einschränken, egal wer zwischenzeitlich am Fahrzeug rumdoktort. Nur in der Praxis kommt dann die Behauptung, der reklamierte Fehler sei durch die unsachgemäße Reparatur der Versicherungs-Werkstatt verursacht worden. Das ist dann aber kein rechtliches, sondern ein Beweisproblem - was es nicht kleiner macht.
Bei der freiwilligen Garantie ist das schon anders. Die geben die Hersteller ja von sich aus als zusätzliche, kostenlose Leistung. Gerade kürzlich hat der BGH entschieden, dass es zulässig ist, solche Garantien mit der Bedingung zu verknüpfen, dass regelmäßige Wartungsdienste in einer Vertragswerkstatt des Herstellers gemacht werden (Urteil vom 12.12.2007, VIII ZR 187/06). Das sei dann die angemessenen Gegenleistung des Käufers für die kostenlosen Garantieleistungen. (Wenn es sich nicht um die kostenlose Herstellergarantie, sondern um eine kostenpflichtige Gebrachtwagengarantie handelt, gilt das übrigens nicht! - Urteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06).
M.E. kann man dieses BGH-Urteil aber nicht ohne weiteres auf die Reparatur von Unfallschäden übertragen. Bei Wartungsdiensten sind Kosten und Häufigkeit ja abschätzbar. Bei Unfallschäden ist nicht sicher, ob und in welcher Höhe solche Schäden überhaupt anfallen. Daher wäre die Verpflichtung zur Reparatur von Unfallschäden in einer Vertragswerkstatt als Gegenleistung für die Garantie im Einzelfall wohl unangemessen, womit entsprechende Klauseln unwirksam wären. Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es meines Wissens hierzu aber noch nicht!
Im übrigen kommt es darauf an, was in den Garantiebedingungen drin steht. Eine Verknüpfung mit regelmäßigen Wartungsdiensten in der Vertragswerkstatt ist wohl häufig, aber eine Verpflichtung, alle Arbeiten in der Vertragswerkstatt vorzunehmen? Wenn es nicht drinsteht, gilt dieser Ausschluß auch nicht.
Dann sind wir aber wieder beim o.g. Beweisproblem. Und Kulanz wird dann auch kein Hersteller mehr zeigen, wenn man die Unfallschäden woanders hat reparieren lassen.
Man kann natürlich auch abwägen - wenn man eine andere als die von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt wählt, bekommt man ja immer noch einen Teil des Geldes (kenne eine, bei der sind das 85 Prozent). Bei kleinen Schäden sind die 15 Prozent, die man selbst zahlen muß weniger, als die ersparte Summe bei dem Kaskobeitrag. Und wie hoch ist das Risiko, während der Garantie einen teuren Kaskoschaden zu erleiden?
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Also, wir reden hier doch von Unfallschäden! Wenn der TE einen Schaden in einer "Fremdwerkstatt" beheben lässt dürfte es schwierig werden in einigen Jahren Roststellen an diesem Teil des Fzg. über die Durchrostungsgarantie o.Ä abzuwickeln! Allerdings muss ich zugestehen das mir jetzt auf anhieb kein weiteres Szenario mehr einfällt wo es nen Unterschied macht.
grüße
Steini
Mir fallen da noch die möglichen elektrik/elektronik Probleme ein.
So nach dem Motto: Welcher Depp hat den den Xenonbrenner getauscht, ist doch klar das die Bordelektronik spinnt.
Die Tücke liegt oft im Detail.
Gruß,
Joschi
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Mir fallen da noch die möglichen elektrik/elektronik Probleme ein.
So nach dem Motto: Welcher Depp hat den den Xenonbrenner getauscht, ist doch klar das die Bordelektronik spinnt.
Die Tücke liegt oft im Detail.
und mir liegen diese Tücken sogar schon seit längerer Zeit auf dem Tisch..... Geschäfts Nr. 12 O 8**** LG B**** aber die Fälle gibt es ja noch nicht.... wird es auch nie geben, ist wohl eine Fata Mogana mit 1500 Euro Kostenvorschuss eingezahlt in die Gerichtskasse vom Kläger, der armen Sau, welche beweisen muss..... ach egal lassen wir das.
Hab über den Fall ja schon berichtet hier bei MT
Zitat:
Original geschrieben von pacor
Hallo ...
ich hab vor mein neues Auto (wie üblich 2 Jahre Neuwagengarantie) Kaskoversichern zu lassen und da bietet die Versicherung an, das Auto im Schadensfall in einer von ihr ausgesuchten Wekstatt reparieren zu lassen, sofern man dies wünscht (man bekommt natürlich auch dafür Prozente auf die Kaskoversicherung).
1.) Ist es sinnvoll dies zu tun (vom Geld her natürlich erstmal ja) aber was könnten sich dadurch für Nachteile ergeben (z.B im Schadensfall Garantieverlust, wenn das Auto nicht in der Markenwerkstatt repariert wurde) o.Ä....
Gruß Paco.R.
Alles hat seinen Preis und bedeutet letztlich nichts anderes, als das jede Handlung Konsequenzen nach sich zieht. Wer sich beim Abschluß eines Versicherungsvertrages ausschließlich am "Preis" orientiert, darf sich auch nicht wundern, an anderer Stelle Nachteile zu haben. Was wirklich wichtig ist, kann jeder für sich selbst entscheiden.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Also, wir reden hier doch von Unfallschäden! Wenn der TE einen Schaden in einer "Fremdwerkstatt" beheben lässt dürfte es schwierig werden in einigen Jahren Roststellen an diesem Teil des Fzg. über die Durchrostungsgarantie o.Ä abzuwickeln! Allerdings muss ich zugestehen das mir jetzt auf anhieb kein weiteres Szenario mehr einfällt wo es nen Unterschied macht.
grüße
Steini
Mir fallen da noch die möglichen elektrik/elektronik Probleme ein.
So nach dem Motto: Welcher Depp hat den den Xenonbrenner getauscht, ist doch klar das die Bordelektronik spinnt.
Die Tücke liegt oft im Detail.
Gruß,
Joschi
Aha, du bist also bei einem Frontschaden In dem eher unwahrscheinlichen Fall dürfte da dann die unfallbehebende Werkstatt den schwarzen Peter bekommen, wobei ich noch nicht davon gehöhrt habe das es da zu problemen in der gesamten Bordelektrik kommt?
Auch der verweis auf den Marderbiss aus einem anderen Thread hinkt hier ein wenig...dort war es genau umgekehrt. Der Schaden wurde nicht in einer Vertragswerkstatt behoben.
grüße
Steini
PS: Ich würd solche Verträge trotzdem nicht Unterschreiben
Glaube auch kaum, dass nen Hersteller die Gewährleistung beim Neuwagen verweigern kann, wenn z.b. am Motor oder der Elektronik was kaputt ist, ein Unfallschaden am Heck z.B. aber in einer Markenfremden Werkstatt beheben lasse. Da kann mir keiner sagen, dass es da irgendwelche Zusammenhänge gibt.
BTW: ich werde auch den Select Tarif nehmen, da er bei mir 250 Euro im Jahr ausmacht, bin aber gerne bereits das zu streichen, wenn die SF bei mir sinkt.