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Gasprüfung 2025 für Mobile und WW
Hallo, eben gibt es einen interessanten Artikel zur Gasprüfung 2025 in t-online. Ich würde gerne eure Meinung hören. Im grau unterlegten Feld steht:
Gasprüfung nicht mehr Teil der HU
"2019 hat das Bundesverkehrsministerium eine Regelung geändert: Früher wurden HU und Gasprüfung gleichzeitig durchgeführt. Mit der neuen Regelung wurden diese beiden Prüfungen getrennt. Das heißt, auch wenn die Gasprüfung fehlt, kann das Auto trotzdem die HU-Plakette bekommen, solange keine anderen Mängel vorliegen."
Das bedeutet doch, dass eine fehlende Gasprüfung beim WW nicht die Plakette für die HU verwehrt. Wenn t-online damit richtig liegt, wer sollte dann festellen, dass keine Gasprüfung durchgeführt wurde, von dem einen oder anderen Campingplatz einmal abgesehen?
Gruß
kuli60
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11 Antworten
Nach erfolgter Gasprüfung bekomme ich eine große Plakette direkt neben das Kennzeichen geklebt, es reicht also ein Blick.
Zitat:
@kuli60 schrieb am 31. Dezember 2024 um 15:02:24 Uhr:
Das heißt, auch wenn die Gasprüfung fehlt, kann das Auto trotzdem die HU-Plakette bekommen, solange keine anderen Mängel vorliegen.
Das betrifft nur Wohnmobile, wo sich die Gasanlage im selben Raum, wie die Passagiere, befindet. Deshalb steht da auch"das Auto".
Für Wohnwagen gab es noch nie eine gesetzlich vorgeschriebene Gasprüfung.
Das ist doch schon länger so… Zumindest bei Wohnwagen.
Moin , liebes Forum !
Allen ein gesundes und glückliches "Neues Jahr" !
Nun zum Thema des TE-Starters : Ich habe es schon erlebt , dass Womos oder Wowas , die keine Gasprüfung nachweisen konnten , vom Stellplatz verwiesen wurden oder erst garnicht auf den Platz durften ! Das ist auch verständlich , ich möchte auch nicht in der Nähe einer nie geprüften Anlage (Fahrzeug) stehen ! Gruß , joeleo
Sollte doch schon im Eigeninteresse eines jeden Nutzers liegen, dass seine Anlage in Ordnung ist.
Zitat:
@joeleo schrieb am 1. Januar 2025 um 13:23:54 Uhr:
..ich möchte auch nicht in der Nähe einer nie geprüften Anlage (Fahrzeug) stehen!..
Und was ist mit dem ungeprüften Gasgrill und der freistehenden Gasflasche beim Nachbarn im Vorzelt?
@Bilsteiner
Das hat dich damit gar nichts zu tun.
Bei einer verbauten Anlage wird die Dichtheit geprüft und der Sicherheitsmechanismus auf Funktion. Bei erlöschen der Flamme, durch meinetwegen überkochen, muss das Ventil den Gasaustritt nach etwa 20-30 Sekunden sperren.
Meine Anlage wurde auch ohne Gesetz mit geprüft.
Ihr macht da ein Theater darum. Wo ist das Problem?
Zitat:
@OSon schrieb am 1. Januar 2025 um 14:30:44 Uhr:
@Bilsteiner Das hat dich damit gar nichts zu tun.
Macht das einen Unterschied, ob die Gasanlage im Wohnwagen oder im Vorzelt undicht ist? Ist doch dasselbe brennbare Gas, was unkontrolliert ausströmt oder ist es im Vorzelt weniger gefährlich?
Weniger gefährlich. Im Wohnwagen kann es zu Ansammlungen kommen und dann zum verpuffen. Das kann schon mal das Dach und die Scheiben kosten und auch Dein Leben kosten.
Auch geht es um die Prüfung der Sicherheitsventile. Die sollten beim erlöschen der Flamme durch etwa Wasser beim überkochen den Gasfluss sperren.
Geht beim Kühlschrank im Gasbetrieb die Flamme aus, dann muss sich das Gerät auch sperren.
Im Außenbereich kann sich das schwerere Gas verteilen. Auch sind die Fehlerquellen reduziert.
"Meine Anlage wurde auch ohne Gesetz mit geprüft."
Sehe ich auch so, schließlich ist mir mein Leben durchaus ein paar Euro wert.