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Gasumrüstungswillige: Abgasgutachten muß bis 30.09.17 erstellt sein, sonst keine Umrüstung mehr mög
Der Irrsinn nimmt weiter seinen Lauf.
In Frankreich sind Umweltzonen eingeführt worden.
Mit Gasumrüstung erhält man die Einstufung in die Klasse 1, Klick hier!
Wer sich mit dem Gedanken trägt, in nächster Zeit seine S-Klasse oder seinen CL auf Gas umzurüsten, muß sich bis 30.09.2017 ein Abgasgutachten (AGG) besorgen.
Ab 01.10.2017 werden keine Abgasgutachten mehr erstellt.
Eine Umrüstung kann mit vor dem 30.09.2017 erstelltem AGG auch noch später erfolgen.
Hintergrund:
Es gibt bisher 2 Möglichkeiten, eine Gasumrüstung abnehmen zu lassen, entweder nach ECE 115er Liste, oder nach R67-10 und §19/2.
In der 115er Liste findet man Volumenmodelle, für die die Anlagenhersteller vorgefertigte Anlagenkits anbieten.
Unsere Fahrzeuge gehören natürlich zu den Exoten, die nach R67 abgenommen werden müssen:
Viele Umrüster verlieren dadurch ihre Existenzgrundlage.
Konsequenz für mich persönlich:
Ich halte nichts von Elektro. Hybrid, Turboladern, Direkteinspritzung, da hier Reparaturen und unnötige Kosten abzusehen sind.
Deshalb vertraue ich dem konventionellen und zuverlässigen Saugmotor mit Gasumrüstung.
Da mein Wagen 2018 400.000 km erreichen wird, war meine grobe Planung, ihn in den nächsten Jahren durch einen neueren W220, oder einen W221 mit M273 zu ersetzen.
Das hat sich somit erledigt, sollte sich an der neuen Regelung nichts mehr ändern.
Ich werde meinen Wagen also wohl mindestens die nächsten 30 Jahre weiterfahren.
lg Rüdiger
Beste Antwort im Thema
Der Irrsinn nimmt weiter seinen Lauf.
In Frankreich sind Umweltzonen eingeführt worden.
Mit Gasumrüstung erhält man die Einstufung in die Klasse 1, Klick hier!
Wer sich mit dem Gedanken trägt, in nächster Zeit seine S-Klasse oder seinen CL auf Gas umzurüsten, muß sich bis 30.09.2017 ein Abgasgutachten (AGG) besorgen.
Ab 01.10.2017 werden keine Abgasgutachten mehr erstellt.
Eine Umrüstung kann mit vor dem 30.09.2017 erstelltem AGG auch noch später erfolgen.
Hintergrund:
Es gibt bisher 2 Möglichkeiten, eine Gasumrüstung abnehmen zu lassen, entweder nach ECE 115er Liste, oder nach R67-10 und §19/2.
In der 115er Liste findet man Volumenmodelle, für die die Anlagenhersteller vorgefertigte Anlagenkits anbieten.
Unsere Fahrzeuge gehören natürlich zu den Exoten, die nach R67 abgenommen werden müssen:
Viele Umrüster verlieren dadurch ihre Existenzgrundlage.
Konsequenz für mich persönlich:
Ich halte nichts von Elektro. Hybrid, Turboladern, Direkteinspritzung, da hier Reparaturen und unnötige Kosten abzusehen sind.
Deshalb vertraue ich dem konventionellen und zuverlässigen Saugmotor mit Gasumrüstung.
Da mein Wagen 2018 400.000 km erreichen wird, war meine grobe Planung, ihn in den nächsten Jahren durch einen neueren W220, oder einen W221 mit M273 zu ersetzen.
Das hat sich somit erledigt, sollte sich an der neuen Regelung nichts mehr ändern.
Ich werde meinen Wagen also wohl mindestens die nächsten 30 Jahre weiterfahren.
lg Rüdiger
Ähnliche Themen
23 Antworten
Was du schreibst gilt für FKR oder D oder EU?
Zitat:
@Bamberger_1 schrieb am 16. August 2017 um 09:39:13 Uhr:
Was du schreibst gilt für FKR oder D oder EU?
Auf jeden Fall für Deutschland, wohl aber auch für andere EU-Staaten.
lg Rüdiger
... da sag eich mal nur echt traurig für die EU, das alles so bevormundet wird. :-(
Zitat:
@RuedigerV8 schrieb am 16. August 2017 um 09:22:35 Uhr:
Der Irrsinn nimmt weiter seinen Lauf.
...
Ich werde meinen Wagen also wohl mindestens die nächsten 30 Jahre weiterfahren.
@ Rüdiger
Du bist ein ganz Harter! RESPEKT!!! Das ist Hard Core und nicht mehr Kinderchor.
Hoffentlich klappt die Teileversorgung für die älteren Baureihen in der Zukunft gut bzw. noch besser u. a. auch 3D-Druck etc.
Viele Grüße
Jörg H. und Blau Bär
Zudem sollen bis 2022 auch noch die Steuervorteile für Autogas wegfallen.
So wie ich gelesen habe werden es ab 2018 jährlich 20 % weniger.
Das wird aber mit Sicherheit noch nicht das Ende der Fahnenstange sein.
Aber mit uns kann man es ja machen.
Gruß.
Klaus
Hallo,
heißt das man muss sein Auto vor dem 30.09.17 Umgerüstet inkl. Abgasgutachten haben, oder nur ein Abgasgutachten vom jetzigen Fahrzeug?
MfG
Ich habe es so verstanden, dass wenn man sich das entsprechende Gutachten bis zu dem Stichtag besorgt, man auch später noch umrüsten kann.
Gruß.
Klaus
Also wenn ich vor ner Woche TÜV inkl. Abgasgutachten gemacht habe reicht das erstmal und ich könnte auch später noch Umrüsten?
Da aber die Steuervorteile für Autogas bis 2022 wegfallen sollen, rechnet sich eine jetzt geplante Umrüstung meiner Meinung nach nicht wirklich.
Da der Verbrauch im Gasbetrieb etwas höher ist als mit Benzin, wird es auch für jetzt schon bestehende Gasumrüstungen spätestens 2020 eng mit der Wirtschaftlichkeit.
In Anbetracht dessen, rechnet sich eine Umrüstung auf Gas, zumindest für den otto normal Verbraucher, schon jetzt nicht mehr.
Gruß.
Klaus
Also ich weiß das ich die Umbaukosten nach 1/2 Jahr fahren wieder drin habe und da man ja Problemlos zwischen Gas/Benzin umschalten kann, kann ich ja ab 2022 (Falls das Auto dann überhaupt noch in meinem Besitzt ist) wieder nur mit Benzin fahren.
Dann musst du aber entweder eine sehr hohe Jahreskilometer Fahrleistung haben oder eine sehr günstige Umrüstmöglichkeit.
Gruß.
Klaus
Hm, soviel zum Thema nur Diesel ist Scheiße. Die Direkteinspritzer-Turbo-Benziner sind als nächstes dran.
... aber über die E-Schleudern kräht keiner.
Umweltbillanz? pfft.
Umweltschonend? Herstellung E-Autos? pfft, die sind deutlich "unsauberer" in herstellung als normale Benziner.
Wie wird der Strom hergestellt?
Was ist mit den Akkus?
Herstellung?
Tauschen widerverwertung und so weiter.
Die da oben sind sowas von doo f, sorry.
Ich sehe schon kommen das wir bald den Ammi Tesla häufiger sehen wie damals in DDR die Trabis. :-)
Ich weiß nicht, ob all die Informationen tatsächlich simmten. Ruediger scheint es recherchiert zu haben, aber ob diese Infos stimmen aber auch dort sammeln sich Stimmen, die nicht eindeutig zur Sachlage zustimmen? Wie man weiß, kann jedermann (auch eine Maschine) Informationen ins Web einstellen, ob sie stimmen oder nicht. Da der Wahlkampf vor der Tür steht, eine beängstigende Entwicklung.
Ich habe 1999 mein erstes Fahrzeug auf LPG umrüsten lassen, noch bevor irgend ein TÜV Mann wusste, wie damit umzugehen ist. Was ich für Irrwege hatte...
Wir sprechen ja hier nicht von Leasingkunden, sondern von Privaten Endkunden, die das eigene Fahrzeug selbst im Besitz haben. Technische und politische Bevormundungen führen dann ggf zu etwaigen Enteignungen, und dass kann nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein.
Ich kann viele Fahrzeugbesitzer verstehen, die ihre Fahrzeuge erstmal aufgrund der vielen Unsicherheiten weiter fahren. Das sind hunderttausende und gar millionen Kunden. Ein Rattenschwanz, den die Politik selbst "erzeugt" hat. Mal sehen wie es weitergeht...
Sinn macht die derzeitige E-Mobilität und deren Reichweite nicht. Man sieht vor, jede Autobahnraststätte mit einer E-Ladesäule auszurüsten. Mit einer!!!! Es könnten sich davor Schlangen bilden, die dann ggf aller 3 - 5 Stunden um eine Wagenlänge nachrückt.
Dazu die Werbung im TV mit dem grünen Ampelmännchen, eon Energie kann man überall "tanken". Ein Witz. Kann man aber gut von Problemen mit abgebrannten Brennstäben aus Atommailer ablenken. Die Konzerne erhielten Milliarden zurück aus der Unzulässigkeit der Brennelementesteuer (quasi als Sparkonto für spätere Rückbaumaßnahmen) und die Konzeren zahlen einen Großteil dieser Rückzahlung an die Aktionäre aus. Geld ist weg, nichts mahr da für einen späteren Rückbau in 10 oder 20 Jahren... Famos!
Man darf gar nicht für die Zukunft nachdenken. Was, wenn man ohne Ladung liegen bleibt, die Anzeige spinnt, ist man dann Schutzbriefversichert? 20 Liter nachgießen hilft dann nicht. Was passiert mit den Akkus, bei einem heftigen Unfall. Entzünden sich die Teile? Schon jetzt haben Feuerwehren ein unschönes Gefühl, müssten sie ein E-Auto mit der Rettungsschere bearbeiten. Wo die Leitungen verlaufen in einer App zu notieren reicht nicht. Der schwere Busunfall auf der A9 hat meines Wissens die Ursache an einem Kurzschlussstrom, hervorgerufen durch das Unfallszenarium. Einem 24 Volt Akku. Die Teile aber haben eine Ladung, die ist unvorstellbar. Der Akku muss abgepolt werden können! Dafür gibt es noch keinen durchbrechenden Erfolg oder eine passende Erfindung. Wahrscheinlich traue ich mit meinem Verstand einem vollen LPG-Gastank eher als einem Akku-Aufbau. Diese große Ladekapazität ist 1000 mal heftiger als ein Samsung 7 mit Miniatur-Akku, was des öfteren via Selbstentzündung in Feuer Stand. Undenkbar, wenn es ein Fahrzeugteil durch den vollen Fahrzeugakku rammt. Da will ich nicht drin sitzen, geschweige denn Ersthelfer sein...
Die Politik will die e-Mobilität mit Druck erzwingen, aber der Verbraucher nimmt es nicht an, kann es örtlich gar nicht, weil er z.B. eine Mietwohnung hat und nicht zu Hause laden kann und auf Arbeit ebensowenig.
Würde mich nicht wundern, wenn ein umweltbewußter Gasfahrer ebenso Herrn Dobrint verklagt, weil abgastechnisch LPG nicht zu überbieten ist. Ein Abgasgutachten muss die Werte erfüllen. Ferig. Und Infos, dass der Bevölkerung z.B. CO² als Gift verkauft wird, einfach totaler Humbug ist. Es ist ein ganz normales Gas in unserer Atmosphäre. Ein Vulkanausbruch, da werden zigfach Tonnen von wirklich giftigen Gasen frei. Ein Gesetz muss nachvollziehbar sein, Sinn machen. Andernfalls hat man gute Chancen, dagegen im Klageverfahren zu gewinnen. Mich würde nicht wundern, wenn so eine Klage zum Erfolg führen würde, ggf im Dieselskandal in Zukunft noch Köpfe rollen, einfach weil ein pfiffiger Bürger mit einem geilen Rechtsbeistand der Politik die Hurerei mit der Autoindustrie nachweisbar macht. Schon jetzt können sich diverse Personen und Konzernmanager trotz dickem Protmanee nicht in den Urlaub trauen, weil sie im Zielland mit Haftbefehl gesucht werden, einfach weil ihnen 156 Jahre Haft drohen. Dünnes Eis, sehr dünnes Eis...
Mal schauen was die Zukunft bringt. Ist wie ein Kriminalroman, nur Wirklichkeit.