Geänderte Garantiebedingungen MB-100
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Beim ersten Querlesen sind mir der Punkt Leuchtmittel aufgefallen (Xenon, LED) und die Änderung der Überschreitungsfristen beim Service. Diese wurden mir von 2 unabhängigen Service-Mitarbeitern im Frühjahr so benannt und sollten jetzt der Werksgarantie entsprechen (3 Monate / 3 Tkm).
Link Version 2019: https://hirschvogel.eu/.../...-garantiebedingungen-mb100_2021.pdf..pdf
Link Version 2022: https://...cedes-benz-nord-ostsee.de/.../...Hz-7b8K-9GKpHLclywhCx8.pdf
Wo sind die Überschreitungsfristen von 3Monaten/3000km dokumentiert?
§4
...Eine Überschreitung des Zeit-/Laufleistungs-Intervalls (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) innerhalb der Toleranzen des Herstellers ist unschädlich.
Für bereits laufende MB 100 Verträge wird das aber wohl nicht gelten...
Hallo ins Forum,
Zitat:
@snoopy001 schrieb am 2. Dezember 2022 um 19:50:57 Uhr:
Für bereits laufende MB 100 Verträge wird das aber wohl nicht gelten...
was zu klären wäre, AGB-Recht ist nicht so einfach. Ich werde dann mal meinen Freudlichen bzw. die MB-Versicherung befragen, welche Fassung gilt. Abgeschlossen habe ich bei der Neuwagenbestellung 2020, wirksam wird die MB100 aber jetzt erst 2022 (ganz genau übermorgen).
Viele Grüße
Peter
LEDs waren noch nie in der MB100 enthalten...
Dementsprechend hat sich nichts geändert und die Xenonbrenner (damals) waren als Leuchtmittel ebenfalls nie im Rahmen der MB100 "garantiefähig".
Deshalb muss auch jeder selbst wissen, ob sich so eine MB100 (heute) noch lohnt... sicherlich für den, der gar nicht selbst schrauben kann oder keinen guten Draht zu seiner Werkstatt hat. Ansonsten sind alle kostspieligen Themen die most-likely sind nicht enthalten.
Das stimmt in der aktuellen Fassung nicht ganz:
siehe §2 Punkt 2...ausgenommen sind,
j) Fahrzeug-Schlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung, Glühlampen, Beleuchtung
(auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel (jedoch Xenon-, LED-Scheinwerfer und LED-Rückleuchten)
Tut mir leid, dass ich das völlig anders lese... und zwar so wie Mercedes. Weshalb mein X218 mit wirklich 99% Vollausstattung keine Verlängerung der Jungen Sterne Garantie bekommen hat, denn ALLES was kaputtgeht ist NICHT enthalten und ich muss zudem noch die überteuerte Wartung bei Mercedes durchführen lassen... (früher habe ich darüber aber auch mal anders gedacht, da war aber auch quasi alles abgedeckt... früher war so um 2010)
Siehe Screenshot, da steht der wichtige (gefährliche) Passus:
Der gesamte Scheinwerfer ist enthalten, aber nicht die einzelnen Leuchtdioden (die jedoch, wenn überhaupt, einen Defekt erleiden).
Die MB100 ist nur interessant in Bezug auf Steuergeräte, alles andere geht für gewöhnlich nicht kaputt.
Aber ja, es ist eine Versicherung und keine richtige Garantie.
Kann man bei den Scheinwerfern und Rückleuchten überhaupt einzelne LED austauschen?
Ich glaube nicht.
Somit ist immer die komplette Leuchteneinheit bei einem Defekt fällig.
PS: Schön, nach langer Zeit hier wieder etwas vom @Der_Landgraf zu lesen.
Hallo zusammen,
die angepassten MB-100 Garantiebedingungen waren längst überfällig, um als Garantiegeber nicht länger im Übermaß während der Vertragsdauer von Kunden für vom Hersteller geplante Qualität und daraus entstehenden Fehlerquoten in Anspruch genommen zu werden.
Massive Kosteneinsparungen in Entwicklung und Fertigung haben auch eine Verschiebung von "präventiven Fehlerverhütungskosten" in Richtung "nachträgliche Fehlerkosten" zur Folge.
LG, Walter
@Der_Landgraf kann es sein, dass du früher sehr aktives Elchfans Mitglied warst?
Zitat:
Der gesamte Scheinwerfer ist enthalten, aber nicht die einzelnen Leuchtdioden (die jedoch, wenn überhaupt, einen Defekt erleiden).
Die LED selber gehen eigentlich selten kaputt, meist passiert etwas auf dem Weg dahin, d.h. irgendwelche Lötstellen usw.
In den neuen Bedingungen steht eindeutig, dass Xenon-, LED-Scheinwerfer und LED-Rückleuchten versichert sind. Da gibt´s nichts zu diskutieren.
Vorher war das ebenso eindeutig nicht der Fall.
Allerdings ist das Überschreiten der Fristen bei der Wartung immer heikel:
"Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend.
Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis
für die fehlende Ursächlichkeit zu führen"
Viel Spaß beim Nachweis führen
Zitat:
In den neuen Bedingungen steht eindeutig, dass Xenon-, LED-Scheinwerfer und LED-Rückleuchten versichert sind. Da gibt´s nichts zu diskutieren.
Vorher war das ebenso eindeutig nicht der Fall.
So sehe ich es auch. Hier im Forum wurde zigmal gerätselt, ob nun ein Scheinwerfer als Leuchtmittel zählt, weil es ja nicht von ihm trennbar ist.
Von daher eine gute Klarstellung. Auch die Anhebung der Überziehung von 1000km/30Tage auf 3000km/90Tage sehe ich positiv.
Da ein Scheinwerfer ja bei der Wartung nicht angefasst wird, dürfte sich da kein kausaler Zusammenhang zwischen einem Überziehen und dem Schaden konstruieren lassen
Zitat:
@delvos schrieb am 5. Dezember 2022 um 15:50:07 Uhr:
In den neuen Bedingungen steht eindeutig, dass Xenon-, LED-Scheinwerfer und LED-Rückleuchten versichert sind. Da gibt´s nichts zu diskutieren.
Vorher war das ebenso eindeutig nicht der Fall.
Da stimme ich Dir völlig zu, dass das so konkret in den alten AGB's nicht verankert war. Dennoch wurde bei meinem Wagen vor rund 1,5 Jahren ein Frontscheinwerfer über die MB 100 anstandslos ersetzt. Man kann ja da eh nur die komplette Scheinwerfereinheit tauschen und diese war, nach meinem Wissen, schon immer Bestandteil der MB 100.
Zitat:
@mercedes82 schrieb am 3. Dezember 2022 um 19:46:12 Uhr:
@Der_Landgraf kann es sein, dass du früher sehr aktives Elchfans Mitglied warst?
Yes!
Dann zu W205 Zeiten hier (2014–2018) und nun mehr im 212/218...