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Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 19. Februar 2014 um 21:20

Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014: BVMed weist auf neue Inhaltsteile für Verbandkasten im Auto hin

13.01.2014 - 02/14

Berlin. Im Falle eines Unfalls ist er ein unverzichtbarer Helfer: Der Verbandkasten, den Autofahrer laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in ihrem Fahrzeug mitführen müssen, enthält alle für die Ersthilfe am Unfallort nötigen Materialien. Seit 1. Januar 2014 gilt die geänderte Norm DIN 13164, die die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin.

http://www.bvmed.de/.../...tsteile-fuer-verbandkasten-im-auto-hin.html

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Februar 2014 um 21:20

Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014: BVMed weist auf neue Inhaltsteile für Verbandkasten im Auto hin

13.01.2014 - 02/14

Berlin. Im Falle eines Unfalls ist er ein unverzichtbarer Helfer: Der Verbandkasten, den Autofahrer laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in ihrem Fahrzeug mitführen müssen, enthält alle für die Ersthilfe am Unfallort nötigen Materialien. Seit 1. Januar 2014 gilt die geänderte Norm DIN 13164, die die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin.

http://www.bvmed.de/.../...tsteile-fuer-verbandkasten-im-auto-hin.html

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:D:D:D

laut bericht fehlen in meinen augen aber die 12 sicherheitsnadeln nach DIN7407 nenngröße 47mm

Naja muß dieses jahr eh mal wieder nen neuen besorgen.

Zitat:

Original geschrieben von Turbo-Harburg

laut bericht fehlen in meinen augen aber die 12 sicherheitsnadeln nach DIN7407 nenngröße 47mm

Naja muß dieses jahr eh mal wieder nen neuen besorgen.

Wenn du Wert auf die neue Norm legst, musst du aufpassen, dass du nicht noch einen alten erwischt, die dürfen noch abverkauft werden.

Zitat:

Original geschrieben von Turbo-Harburg

laut bericht fehlen in meinen augen aber die 12 sicherheitsnadeln nach DIN7407 nenngröße 47mm

 

Naja muß dieses jahr eh mal wieder nen neuen besorgen.

Tut das nicht weh wenn mann sich 12 Sicherheitsnadeln in den Augen stechen soll, ich bevorzuge dann doch den Sicherheirtsgurt um die Schulter, muß dann aber noch 7 Stück nachrüsten, weiß nur noch nicht wohin mit den Gurten, ach doch, hab ja eine Anhängerkupplung und dann mach ich 7 Sitze in den Hänger, da kann ich die Gurte dann einbauen. Blöd nur, ich muß dann immer mit Anhänger fahren, scheiß Vorschriften.;)

5 Teelichter gehören m. M. nach auch noch mit rein - dann kann man im Bedarfsfall gleich ne Lichterkette beginnen :D

So, da habe ich doch als pflichtbewusster Autofahrer in beiden Autos die Teile mit Verfallsdatum vor ca. 6 Monaten ersetzt.

Jetzt ist die neue Norm in Kraft getreten. Heißt das, dass ich jetzt schon wieder etwas neu kaufen muss?

Oder darf ich damit bis zum nächsten wegen Verfallsdatum fälligen Austausch fahren? Müsste ja eigentlich so sein, wenn die alten Kästen auch noch abverkauft werden dürfen.

Wie isses denn nu?

Da die alten noch abverkauft werden dürfen, darf man die alten auch noch bis zum Verfallsdatum verwenden :-)

Zitat:

Original geschrieben von Turbo-Harburg

laut bericht fehlen in meinen augen aber die 12 sicherheitsnadeln nach DIN7407 nenngröße 47mm

Die anderen User hier scheinen den Film nicht zu kennen - ich habe gut geschmunzelt! Ist ein Filmzitat aus Manta, Manta!

Handschuhe?

Schonmal was von den Dingern hier gehört :D

Zitat:

Original geschrieben von RavenBW

Handschuhe?

Schonmal was von den Dingern hier gehört :D

Der auch! :)

am 20. Februar 2014 um 12:52

Zum Thema verbandskasten.

In der StVZO §35 h ist nachzulesen das lediglich ein Verbandkasten der DIN 13164 mitzuführen ist. Diese DIN regelt damit den Umfang des Erste Hilfe Materials.Für Haltbarkeit der Verbandstoffe( Medizinprodukte) gibt es das MedizinprodukteGesetz (MPG) und die Medizinprodukte Betreiber Verordnung (MPBetrV). Diese regeln den Umgang mit den Medizinprodukten , deren Wartung anwendung und welche Vorraussetzungen man erfüllen muss um mit dem jeweiligen Produkt arbeiten zu dürfen bzw anwenduen zu dürfen. In der MPBetrV §1 Abs 1 und 2 ist nachzulesen das, die Anwendung im nicht gewerblichen oder wirtschaftlichen Bereich davon ausgenommen ist. Bedeudet also es gilt nicht für Privatpersonen. Somit darf in einem Fahrzeug das privat genutzt wird der Verbandkasten abgelaufen sein. Im Firmenwagen hingegen darf das Verfalldatum nicht überschritten sein.

Themenstarteram 20. Februar 2014 um 13:01

Zitat:

Original geschrieben von maetzchen888

Zum Thema verbandskasten.

Somit darf in einem Fahrzeug das privat genutzt wird der Verbandkasten abgelaufen sein.

sag das mal dem TÜV:(

Der schickt dich wieder Heim und ohne Plakette wenn das Ding abgelaufen ist.

Davon abgesehen denke ich das 10 Euro alle 4 od. 5 Jahre nicht die Welt sind.

Es geht ja auch darum um zu helfen wenn es nötig ist.

Und willst du dann mit deinem von der Zeit zerfressenen Erste-Hilfe-Material vor dem Opfer stehen und sagen: Sorry, weil ich zu faul und zu geizig bin ist die Mullbinde nicht mehr steril usw.

Na wenigstens darf man die noch gültigen Kästen weiter behalten und wird nicht gezwungen umzurüsten. Das wäre ja der Wahnsinn sich das Zeugs zusammen zu suchen.

Meiner ist gerade mal 2 Jahre alt mit Warnwesten und allem SchnickSchnack.

Grüße

Andy

am 20. Februar 2014 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1

Zitat:

Original geschrieben von maetzchen888

Zum Thema verbandskasten.

Somit darf in einem Fahrzeug das privat genutzt wird der Verbandkasten abgelaufen sein.

sag das mal dem TÜV:(

Der schickt dich wieder Heim und ohne Plakette wenn das Ding abgelaufen ist.

Davon abgesehen denke ich das 10 Euro alle 4 od. 5 Jahre nicht die Welt sind.

Es geht ja auch darum um zu helfen wenn es nötig ist.

Und willst du dann mit deinem von der Zeit zerfressenen Erste-Hilfe-Material vor dem Opfer stehen und sagen: Sorry, weil ich zu faul und zu geizig bin ist die Mullbinde nicht mehr steril usw.

Das mit dem Tüv ist ein sehr interessanter Punkt wo ich bis jetzt noch nicht wirklich drüber

nachgedacht habe. Es ging ja bis jetzt nur um die Pflicht einen mitzuführen.

Und nein es geht mir darum nicht mal alle paar jahre 10€ sparen zu wollen, sonder

rein ums rechtlich mögliche.

Und ob man als Ersthelfer überhaupt steril arbeiten kann naja ist auch so ne Sache.

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