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Geblitz im Ausland Belgien
Hallo !!!
Ich hab mal eine Frage in die Runde .
Erstmal schnell erklärt ,
Auf der Rückreise aus dem Urlaub wurden wir in Belgien geblitzt (Denke ich ) aber nur der Wohnwagen ( der meiner Mutter gehört und auf sie zugelassen ist )
Sie hat ein Knölchen bekommen aber ich Habe nix bekommen als Fahrzeughalter des Zugfahrzeuges .
Meine Frage ist ist das Normal in Belgien ?
Ich habe soetwas noch nie gehört und war eigendlich der Meinung das auch ein Bild vom Zugfahrzeug und Fahrer drauf sein sollte !
Vieleicht kennt sie ja jemand hier damit aus ?
VG und Danke im Vorraus
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23 Antworten
Meines Wissens gilt in Belgien die Halterhaftung.
In den meißten europäischen Ländern gilt Halterhaftung. Da reicht ein Foto von hinten aus. Da wird nicht dieses Getöse veranstaltet wie bei uns, dass der Fahrer identifziert werden muss und ähnliche Scherze.
Foto von hinten, was wird dann wohl vom Zugfahrzeug zu sehen sein?
Ein Wohnwagen hat ja auch 'nen Halter .
Reicht offenbar hin .
Ja, aber die Mutter und die wenigsten Wohnwagen überschreiten von alleine das Tempolimit.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. November 2024 um 19:54:42 Uhr:
Foto von hinten, was wird dann wohl vom Zugfahrzeug zu sehen sein?
Kein Foto dabei ich als Halter des zugfahrtzeuges hab auch kein Schreiben bekommen normal ist doch das der Halter des Zugfahrzeuges haftet bei Anhänger
Sag der Mama die Schwiegertochter ist gefahren und sie solls nicht erfahren, weils dann wieder Zoff gibt. Deshalb gibst du ihr lieber das Geld und gut ist es. Weihnachten wird dann wieder getuschelt ....
Zitat:
@paty123 schrieb am 2. November 2024 um 20:08:47 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. November 2024 um 19:54:42 Uhr:
Foto von hinten, was wird dann wohl vom Zugfahrzeug zu sehen sein?
Kein Foto dabei ich als Halter des zugfahrtzeuges hab auch kein Schreiben bekommen normal ist doch das der Halter des Zugfahrzeuges haftet bei Anhänger
Die Belgier sind da einfach pragmatisch! Der Wohnwagen war zu schnell unterwegs, soll der Halter des Wohnwagens halt zahlen oder den Fahrer des Zugfahrzeugs benennen. So einfach ist das!
(und das Prinzip funzt sehr gut! Der Halter holt sich die Kohle schon beim Fahrer, also wird am Ende der bestraft aber die Behörden haben keinen Stress damit... und wenns dem Halter an den Führerschein gehjt sinkt die Hemschwelle den Fahrer zu verpfeifen... auch wieder ohne Stress für die Behörden)
Zitat:
@paty123 schrieb am 2. November 2024 um 20:08:47 Uhr:
...ich als Halter des zugfahrtzeuges hab auch kein Schreiben bekommen normal ist doch das der Halter des Zugfahrzeuges haftet bei Anhänger...
...aber doch nicht in Belgien.
Die Belgischen Behörden haben gegenüber deiner Mutter keinerlei Handhabe.
Sollte der äußerst unwahrscheinliche Fall eintreten, dass in Deutschland um Amtshilfe angefragt wird, müssen die deutschen Behörden nach deutschem Recht handeln. Und da ist ein von hinten fotografierter Wohnwagen nicht verwertbar.
Du , oder deine Mutter, kannst das bezahlen, musst du aber nicht.
Unverständlich, dieser Beitrag.
Die Rechtsprechung des EuGH besagt ausdrücklich, dass -sofern der Fahrer nicht zu ermitteln ist- die Halterhaftung gilt. Das Ticket wird der Halterin also zugestellt werden. Eine rechtliche Prüfung findet in Deutschland nicht statt. Die Mutter kann als selbst bezahlen oder das Ticket an den Fahrer (ggf. über die Behörden) weiterreichen.
Abgesehen davon, dass die Rechtslage mittlerweise hinreichend bekannt sein sollte, wurde erst kürzlich in einem anderen Thread zu diesem Thema nach 10 Seiten Diskussion festgestellt, dass das Ergebnis bereits auf der zweiten Seite schon feststand: Das Ticket ist in jedem Falle gültig und wird ggf. über die deutsche Justiz im Zuge der Amtshilfe eingetrieben.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 4. November 2024 um 19:31:25 Uhr:
Unverständlich, dieser Beitrag.
Auch wenn ich den Beitrag des ignorierten @Melosine nicht lese: das ist bei den Beiträgen dieses Trolls normal...
Zitat:
@Melosine schrieb am 4. November 2024 um 18:58:10 Uhr:
Sollte der äußerst unwahrscheinliche Fall eintreten, dass in Deutschland um Amtshilfe angefragt wird, müssen die deutschen Behörden nach deutschem Recht handeln.
Definitiv nein. Da die Tat in Belgien begangen wurde, gilt hier grundsätzlich das belgische Recht.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 4. November 2024 um 19:55:50 Uhr:
Definitiv nein. Da die Tat in Belgien begangen wurde, gilt hier grundsätzlich das belgische Recht.
Aber nicht für die deutschen Behörden.
Wenn du in Singapur mit Drogen erwischt wirst, droht dir eventuell die Todesstrafe. Wenn dir das von dort aus nachgewiesen wird, wenn du schon wieder hier in Deutschland bist, handeln die deutschen Behörden dann nach der Rechtssprechung in Singapur? Wohl eher nicht.