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Geblitzdingst mit einem weiteren Fahrzeug auf dem Foto

Themenstarteram 5. März 2007 um 18:45

Hallo,

folgendes Problem: Ich wurde auf einer 3-spurigen BAB, auf der Mittelspur fahrend "geblitztdingst". Es galt 120, gemessen wurden 146 :( Auf der linken Spur ist auf dem Foto ein Fahrzeug zu erkennen, welches mich offenbar gerade überholt. Vom 2. Fahrzeug sieht man die rechte Front und die Kennzeichentafel (allerdings ohne erkennbares Kennzeichen).

Fragen:

1. Ist es nicht gemeinhin so, dass solche Schnappschüsse mit mehreren Fahrzeugen nicht herangezogen werden????

2. Wie stehen die Chanchen, gegen den drohenden Bescheid aufgrund der Sichtbarkeit eines weiteren Fahrzeugs Widerspruch einzulegen???

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23 Antworten
am 5. März 2007 um 20:14

Normalerweise sind solche Fotos ungültig. Widerspruch einlegen und sehen, was passiert ;)

Die können ja nicht explizit nachweisen, wer da schneller war.

Mfg Stephan

am 5. März 2007 um 20:20

In diesem Fall kann es sein, dass der Bescheid im Müll landen kann.

Mein Vater wurde aber mal geblitztdingst und hatte einen sehr dicht hinter sich. Zahlen musste er trotzdem.

War es ein stationärer oder ein mobiler Blitzer?

Wenn der Blitz über eine Kontaktschleife ausgelöst wurde galt er mit Sicherheit Dir. ;)

am 5. März 2007 um 20:40

Wenn dem so ist, kann man auch sehen, welche Spur ausgelöst hat.

Re: Geblitzdingst mit einem weiteren Fahrzeug auf dem Foto

 

Zitat:

Original geschrieben von CaraVectraner

1. Ist es nicht gemeinhin so, dass solche Schnappschüsse mit mehreren Fahrzeugen nicht herangezogen werden????

Nein, solche Bilder können schon verwertet werden, es lässt sich nämlich über die Positionen im Bild der Täter bestimmen.

Es gibt da einen bestimmten Auswertebereich (siehe Beispiel), das Fahrzeug, das in diesem Bereich ist, dem galt der Blitzer.

Zitat:

Original geschrieben von CaraVectraner

2. Wie stehen die Chanchen, gegen den drohenden Bescheid aufgrund der Sichtbarkeit eines weiteren Fahrzeugs Widerspruch einzulegen???

Probieren kann man es immer. Zur Not kannst es auch von einem Anwalt und Sachverständigen überprüfen lassen.

Muss aber nicht sein, dass der Einspruch Erfolg hat.

Für solche Fälle Empfehle ich immer das Radarforum, dort bekommst du bessere Info's zu diesem Thema, im Sicherheitsforum bist du hier falsch.

Siehe: Zweites Auto auf dem Bild

(Sorry @Mods für den "feindlichen" Link, aber dort ist das Thema besser aufgehoben, als hier im Technik-Forum)

Themenstarteram 5. März 2007 um 21:12

Zunächst vielen Dank an Euch alle.

Also, es war ein mobiler Blitzer (leider steht der Typ nicht dabei).

Aus der Kameraposition ist mein Wagen natürlich im Zentrum des Geschehens abgelichtet; der zweite (BMW auf linker Spur) befindet sich schräg hinter mir...

Wie oben beschrieben sind Front (rechts) und Kennzeichen erkennbar

Von den "Zacken", auf die im Link von dsrihk mehrfach verwiesen wurde, ist auf dem Bild nix zu sehen.

Es wäre für mich kein Weltuntergang, die Sache zu schlucken (bislang 0 Points in FL), nur bei entsprechenden Chancen würde ich mit diesem zweiten Fahrzeug auf dem Bild schon gern versuchen, die Angelegenheit abzuwenden....

am 6. März 2007 um 2:07

Bei mobilen Blitzer und zwei Autos bekommt man in der Regel nichts ...

Themenstarteram 6. März 2007 um 7:28

Nun ja, für "nichts bekommen" ist der Anhörungsbogen ja schon reichlich viel, oder???

Na mal sehen, wenn der bescheid kommt, lohnt vielleicht ein Anruf bei der RSV....

Moin,

Es gibt zwar KEINE Sicherheit ... aber Ich würde es in so einem Fall zumindest probieren ... Grund : Die Geschwindigkeit kann unter Umständen bei einem mobilen Blitzer nicht exakt einem Fahrzeug zugeordnet werden. Je nachdem welches Gerät es ist ... kann das zwar klappen ... aber vielleicht hast du ja Glück und es ist gerade NICHT so ein Gerät :D Allerdings keine Gewähr für die Richtigkeit ... ein Beratungsgespräch z.B. beim Anwalt oder dem ADAC wird dir da sicherlich WEITERHELFEN.

MFG Kester

Edit : Thema Verlinkung, der untere Link und der Beispiellink sind völlig in Ordnung. Der andere ist zumindest grenzwertig, weil nicht notwendig ;) Daher habe ich aus dem einen nur Text gemacht, die anderen sind ok und bleiben so stehen :)

Es stand mal ein mobiler Blitzer hier.

Hatte schon selber mehr als 50 und neben mir war noch einer der überholen wollte. Auf gleicher Höhe dann kam dann das rote Licht. Gekommen ist aber nichts :)

am 6. März 2007 um 7:39

Wie schon geschrieben wurde, können und werden solche Bilder verwertet. Bei älteren Geräten wird eine Schablone darüber gelegt, die den Auswertebereich zeigt, bei neueren markiert das Gerät selbst den Bereich. Nur wenn mehrere Fahrzeuge in diesem Bereich sind, wird die Messung verworfen. Hört sich hier aber nicht so an.

Nachdem du den Anhörungsbogen ja schon bekommen hast, kannst du nur noch mit Rechtsanwalt und Gutachter dagegen vorgehen, der Ausgang ist aber offen und es ist recht wahrscheinlich, dass du dann auf allen Kosten sitzen bleibst. Das wird teurer als die paar Euro fufzig...

Andererseits stellt sich nun die Frage: Bist du jetzt zu schnell gefahren oder nicht?

Anscheinend nicht, warum solltest du sonst gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wollen.... :rolleyes:

Themenstarteram 6. März 2007 um 8:12

Hi auch,

danke für die rege Beteiligung!!

@jollyroger

Das mit dem Auswertebereich habe ich im Link auch gelesen, nur leider fehlen solche Markierungen am Bildrand.

Ob ich tatsächlich zu schnell war - schwer zu sagen. Normalerweise fuhr ich in dieser Nacht (ich kam aus Österreich zurück) überwiegend mit Tempomat, hatte ne Box auf'm Dach und war beladen bis obenhin. Da rast man nicht. BAB war dreispurig, neu und hatte aber (das hab ich bemerkt) kurz vorher warum auch immer ein Limit von 120. Die Messung selbst mit 146 (abzüglich toleranz eben 141) - macht genau ein km/h zuviel, so dass ich statt einer Owi ein Bußgeld an der Backe habe. Ärgerlich sowas....

Konkret: Ich habe den erforderlichen Soll-ist-Vergleich der zulässigen und gefahrenen v wahrscheinlich nicht zeitnah vorgenommen, mit anderen Worten: Ich habs verbasselt.... (nach 600 km Fahrt vielleicht nicht ganz verwunderlich)

Für mich stellte sich eben die Frage ob bei 2 Fahrzeugen das Bild überhaupt verwertbar ist. Wie man an den Rückäußerungen sieht, sind die Meinungen geteilt.

Andererseits hast Du vollkommen recht, jollyroger, ist es ein unkalkulierbares Risiko, wegen 64,50 (40 Euro + gebühr) und nem Punkt hier alle Register zu ziehen....

Bilder mit zwei oder mehr Fahrzeugen sind in der Regel verwertbar, gerade wenn es sich um ein neueres Blitzgerät handelt.

Die ganz neuen Dinger - ich fahre täglich an einem vorbei - können einerseits selektiv die Spuren betrachten und sogar eine dem Fahrzeug zugebilligte Höchstgeschwindigkeit mit berücksichtigen. Was soviel heisst, dass ein Lastwagen geblitzt wird, während der PW daneben unbehelligt bleibt.

Versuche es , aber sei nicht enttäuscht, wenn es nicht klappt (die OWIs und Bussen bei Euch sind ja glücklicherweise äusserst human angesetzt)

Nicolas

Themenstarteram 6. März 2007 um 11:42

Na ja, es würd mir grad noch gelingen, ohne Privatinsolvenz das Bußgeld zu zahlen.... Aber schmerzhaft ist's scho'

Mal sehen, ich lass es auf mich zukommen, Tendenz momentan: bezahlen und gut ist's...

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