- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- geblitzt auf der Autobahn, zwei Fahrzeuge auf dem Foto zu sehen
geblitzt auf der Autobahn, zwei Fahrzeuge auf dem Foto zu sehen
Hallo,
mitte Mai bin ich mit 123 Km/h anstelle 100 Km/h auf einer Autobahn geblitzt worden und habe jetzt einen
Anhörungsbogen bekommen.
Auf dem Foto bin ich eindeutig zu erkennen, neben mir rechts war aber ein zweites Fahrzeug, Gesicht und
Kennzeichen sind geschwärzt worden.
Ein Kollege sagte mir jetzt, dass normaler weise um das Gesicht des Fahrers, der den Blitz ausgelöst hat,
ein schwarzer Rahmen ist, bei mir ist davon nichts zu sehen, also müßte der andere den Blitz ausgelöst
haben. Vor dem 100 KM/H Schild kam ein 120 KM/H Schild, also gut möglich, dass ich das zweite Fahrzeug
bei 120 KM/H Begrenzung überholt habe, bei 100 KM/H dann abgebremst habe während mein "Nachbar" nicht gebremst hat und mich deshalb recht überholt hat.
Hat von euch davon schon mal jemand etwas von dem oben beschriebenen Rahmen gehört?
Danke und immer gute Fahrt
Trollfahrer
Ähnliche Themen
77 Antworten
Das kommt auf das Mess- und Auswertesystem an. Lidar-Technik gibt gewöhnlich einen Rahmen in der Auswertung her. Für die Positionierung und Auswertbarkeit gibt es Vorgaben in der BA. Ohne Akteneinsicht lässt sich da wenig zu sagen. Mit RS-Versicherung wäre der Gang zum Anwalt schon sinnvoll.
Ich denke der andere Fahrer wurde aus "Datenschutzgründen" geschwärzt.
Kann man eigendlich (oder der Anwalt) bereits wenn der Anhörungsbogen verschickt wird, überhaupt "Akteneinsicht bekommen, denn zu dem Zeitpunkt gibt es ja noch keine Anschuldigung sondern erstmal nur Vorermittlungen.
Viele Angaben sind dort ja auch freiwillig
Es gibt diverse Messgeräte die einzelne Fahrspuren gerichtsfest dokumentieren können. Wenn wir wüssten welches Messsystem da verwendet wurde könnten kundige Forenmitglieder was dazu sagen.
Ansonsten steht jedem ja der Einspruch frei und ggf. kann ein Fachanwalt auch einen Gutachter hinzuziehen der die Dokumentation Deines Verstoßes auf links dreht. Gegen entsprechende Bezahlung natürlich.
Wichtig für dich ist jetzt nur eines: wenn du das Bußgeld zahlen willst, dann tue es, fertig.
Wenn nicht, dann mach keine, GAR KEINE Angaben zur Sache. Nichts (!) von dem Geschreibsel im Eingangsthread.
Alles andere ist nur nachteilig.
Stimme Nogel da zu, so mache ich das auch. Max Angaben zur Person, wenn Überhaupt.
Aber nicht als Fahrer oder Sonstiges.
Zitat:
@nogel schrieb am 10. Juni 2022 um 12:45:22 Uhr:
Wenn nicht, dann mach keine, GAR KEINE Angaben zur Sache. Nichts (!) von dem Geschreibsel im Eingangsthread. Alles andere ist nur nachteilig.
na ja, wenn man gegen den Bußgeldbescheid vorgehen will, dann muss man schon Einspruch einlegen, wofür es eine Frist von 2 Wochen gibt. Und den muss man auch begründen. Richtig ist, dass man im Moment auf den Anhörungsbogen noch nicht reagieren muss. Allerdings kann man auch jetzt schon einwenden, dass man selber den Verstoß nicht zugibt, weil das Fahrzeug rechts den Verstoß begangen hat und eine Fehlmessung vorliegt.
Ich gehe aber davon aus, dass die Messung fahrspurbezogen durchgeführt wurde. Messungen, die nicht klar zuordenbar sind, werden aussortiert, dann kommt auch kein Anhörungsbogen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Juni 2022 um 13:50:28 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 10. Juni 2022 um 12:45:22 Uhr:
Wenn nicht, dann mach keine, GAR KEINE Angaben zur Sache. Nichts (!) von dem Geschreibsel im Eingangsthread. Alles andere ist nur nachteilig.
na ja, wenn man gegen den Bußgeldbescheid vorgehen will, dann muss man schon Einspruch einlegen, wofür es eine Frist von 2 Wochen gibt. Und den muss man auch begründen. Richtig ist, dass man im Moment auf den Anhörungsbogen noch nicht reagieren muss. Allerdings kann man auch jetzt schon einwenden, dass man selber den Verstoß nicht zugibt, weil das Fahrzeug rechts den Verstoß begangen hat und eine Fehlmessung vorliegt.
Nein, eben nicht.
Es ist ein Anhörungsbogen. Nichts außer den persönlichen Daten angeben, und eigentlich auch nur, falls diese falsch sind. Nichts (!) zur Sache, maximal noch "der Vorwurf wird bestritten"
Bloß nicht das, was du hier empfiehlst, schreiben!
Auch das sehe ich so wie Nogel.
Immer so wenig Infos von sich aus geben die Verwertung finden könnten.
Die müssen dir das nachweisen, du musst dich nur wehren.
warum nicht? Natürlich kann man in einem Anhörungsbogen Angaben zum Sachverhalt machen. Tut man es nicht, wird ein Bußgeldbescheid daraus und spätestens dann muss man es. Ist der Einwand berechtigt, hat sich die Sache vielleicht schon erledigt. Natürlich sollte man wissen, was man schreibt oder sich ggf. anwaltliche Hilfe holen.
Das gilt zumindest in dem konkreten Fall. In anderen Fällen, z.B. wenn kein Fahrer feststeht, sollte man sich natürlich nicht selbst um Kopf und Kragen reden.
Ich denke in diesem Fall ist es schwer etwas "sinnvolles" zur Sache zu sagen. Denn wie schnell man gefahren ist wird man selten belegen können. "das muss der Andere auf dem Bild gewesen sein, ist wohl wenig glaubhaft- dazu müste man anders ausholen".
Ggf. das man es gar nicht auf dem Bild ist wenn man nicht gefahren ist , aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Also hier bin ich bei Nogel, Nur die persöhnlichen Daten angeben bzw. checken .
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Juni 2022 um 13:50:28 Uhr:
Und den muss man auch begründen.
Bullshit! Ich erhebe Einspruch, eintüten und ab damit.
Das sind mir auch die liebsten. Der Einspruch wird abgewiesen, da keine Gründe für eine Abhilfe vorliegen. Sachverhalt nochmals geprüft und bestätigt und ab dafür. Spätestens wenn Du dann Klage erhebst, wird ein Richter schon wissen wollen, weshalb Du Der Meinung bist, den Bußgeldbescheid zu Unrecht bekommen zu haben.
Aber ist schon richtig,je weniger der Beschuldigte schreibt,umso einfacher hat's der SB.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 10. Juni 2022 um 14:43:54 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Juni 2022 um 13:50:28 Uhr:
Und den muss man auch begründen.
Bullshit! Ich erhebe Einspruch, eintüten und ab damit.
So macht man das, jedenfalls in Owi-Sachen, die vor Gericht gehen. Ob im OwiG, der StPO usw. etwas anderes steht, ist völlig schnuppe. Einen Einspruch vorab zu begründen, ist fast schon ein Kunstfehler für einen Verteidiger.